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   OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - I-1 U 33/17   

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https://dejure.org/2017,59087
OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - I-1 U 33/17 (https://dejure.org/2017,59087)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.12.2017 - I-1 U 33/17 (https://dejure.org/2017,59087)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Dezember 2017 - I-1 U 33/17 (https://dejure.org/2017,59087)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 1 Abs. 1; StVO § 4 Abs. 1; StVO § 10; BGB § 249
    Anforderungen für Anscheinsbeweis gegen auf ein Kfz auffahrende Straßenbahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 ; ZPO § 286
    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf ein auf den Schienen befindliches Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anscheinsbeweis gegen Auffahrenden bei Beteiligung einer Straßenbahn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 864
  • VersR 2018, 1276
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 1 U 161/92

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall einer Straßenbahn auf ein in ihrem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 U 33/17
    Wegen der Schienengebundenheit und geringen Bremsverzögerung der Straßenbahn sind daher Rückschlüsse auf ein Verschulden des Straßenbahnführers nur dann möglich, wenn er genügend lange Zeit hatte, sich auf ein für ihn erkennbares Hindernis einzustellen (Senat, Urteil vom 12.07.1993 - 1 U 162/93 - NZV 1994, 28; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 86).

    Bei der Bestimmung des genügenden Zeitraums ist entsprechend den vorstehenden Ausführungen zu berücksichtigen, dass der Straßenbahn aufgrund der Vorschriften des § 2 Abs. 3 StVO im Straßenverkehr Vorrang zukommt und eine Reaktion des Straßenbahnfahrers erst in dem Augenblick verlangt wird, in dem sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereiches unwahrscheinlich ist oder sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert (Senat, Urteil vom 12.07.1993 - 1 U 162/93 -, NZV 1994, 28).

  • OLG Hamm, 20.03.1981 - 9 U 171/80

    Haftungsverteilung bei Kollision eines zum Linksabbiegen eingeordneten PKW mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 U 33/17
    Dies beinhaltet ggf. auch die Verpflichtung, die Halteabsicht aufzugeben und geradeaus weiterzufahren (vgl. OLG Hamm VRS 61, 331).
  • BGH, 06.02.1962 - VI ZR 244/60
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 U 33/17
    Der Straßenbahn ist jedoch nach Möglichkeit Platz zu machen, um den Besonderheiten der Straßenbahn als schienengebundenes Fahrzeug mit schwerer Bremsfähigkeit, welches dem städtischen Massenverkehr dient und an einen Fahrplan gebunden ist, gerecht zu werden (BGH NJW 1962, 860, 861).
  • OLG Bremen, 24.12.1980 - 3 U 34/80

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf Ersatz der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 U 33/17
    Diese Berechnungsweise entspricht im Wesentlichen derjenigen, die auch das OLG Bremen in seinem Urteil vom 24.12.1980 (Az.: 3 U 34/80, juris) aufgrund eines eingeholten Sachverständigengutachtens zugrunde gelegt hat.
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 U 33/17
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er die nach der Abwägung günstigen Rechtsfolgen herleiten will (BGH, Urteil vom 13. Februar 1996 - VI ZR 126/95 -, Rn. 11, juris = NZV 1996, 231).
  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 164/75

    Ersatz der Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs bei Beschädigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 U 33/17
    Der auf die Einsatzzeit eines solchen Fahrzeugs für den öffentlichen Personenverkehr entfallende Kapitalaufwand ist unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderung als erstattungspflichtiger Schaden anzusehen, und zwar auch dann, wenn das Reservefahrzeug nicht nur für fremdverschuldete Ausfälle bereitgehalten wird (vergleiche BGHZ 70, 199; Senat, Urteil vom 5. Oktober 2010, Az.: I - 1 U 205/09; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 3, Rn. 219 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 U 33/17
    In jedem Fall sind in ihrem Rahmen unstreitige bzw. zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 115/05 -, Rn. 15, juris = NJW 2007, 506; Senat, Urteil vom 08.10.2011, Az.: 1 U 17/11, KG Berlin, Urteil vom 16. Oktober 2003 - 12 U 58/01 -, Rn. 41, juris = VersR 2004, 1193).
  • KG, 16.10.2003 - 12 U 58/01

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen der Haftung für psychische

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 U 33/17
    In jedem Fall sind in ihrem Rahmen unstreitige bzw. zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 21. November 2006 - VI ZR 115/05 -, Rn. 15, juris = NJW 2007, 506; Senat, Urteil vom 08.10.2011, Az.: 1 U 17/11, KG Berlin, Urteil vom 16. Oktober 2003 - 12 U 58/01 -, Rn. 41, juris = VersR 2004, 1193).
  • OLG Oldenburg, 12.01.1999 - 5 U 154/98

    Behandlungsfehler bei der diagnostischen Abklärung einer Hodentorsion;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 U 33/17
    Wegen der Schienengebundenheit und geringen Bremsverzögerung der Straßenbahn sind daher Rückschlüsse auf ein Verschulden des Straßenbahnführers nur dann möglich, wenn er genügend lange Zeit hatte, sich auf ein für ihn erkennbares Hindernis einzustellen (Senat, Urteil vom 12.07.1993 - 1 U 162/93 - NZV 1994, 28; OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 86).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 205/09

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines Rettungswagens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 U 33/17
    Der auf die Einsatzzeit eines solchen Fahrzeugs für den öffentlichen Personenverkehr entfallende Kapitalaufwand ist unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderung als erstattungspflichtiger Schaden anzusehen, und zwar auch dann, wenn das Reservefahrzeug nicht nur für fremdverschuldete Ausfälle bereitgehalten wird (vergleiche BGHZ 70, 199; Senat, Urteil vom 5. Oktober 2010, Az.: I - 1 U 205/09; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 3, Rn. 219 m.w.N.).
  • OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf die Schienen

    Schließlich spricht auch gegen eine auffahrende Straßenbahn nicht der Beweis des ersten Anscheins, den Unfall verursacht und verschuldet zu haben (OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.12.2017 - 1 U 33/17, VersR 2018, 1276, juris-Rdnr. 30; OLG Dresden, Urt. v. 16.10.1995 - 2 U 268/95, VersR 1997, 332).

    Um einen Anscheinsbeweis gegen den Straßenbahnfahrer bzw. die Straßenbahn zu begründen, müsste feststehen, dass der Abstand zwischen Straßenbahn und Pkw zum Zeitpunkt der gebotenen Reaktionseinleitung so groß war, dass unter normalen Umständen eine räumliche Vermeidung des Unfalls durch Abbremsen der Straßenbahn möglich war (OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.12.2017 - 1 U 33/17, VersR 2018, 1276, juris-Rdnr. 30).

  • OLG Saarbrücken, 28.07.2023 - 3 U 10/23

    Verkehrsunfall zwischen Schienenbahn und LKW-Gespann - Haftungsverteilung

    Der Vorrang gegenüber anderen Fahrzeugen rechtfertigt sich durch die betriebsbedingten Besonderheiten einer Schienenbahn, vor allem ihre Schienengebundenheit und ihre schwere Bremsfähigkeit, die ein besonderes Maß an Rücksichtnahme durch die anderen Verkehrsteilnehmer erfordern (BGH, Urteil vom 6.2.1962 - VI ZR 244/60, NJW 1962, 860, 861; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.12.2017 - I-1 U 33/17, juris Rn. 27).

    Dem Drittwiderbeklagten zu 2 ist jedoch subjektiv zugute zu halten, dass die Saarbahn jedenfalls zu Beginn des Fahrmanövers - bei von der Unfallstelle aus betrachtet relativ geradem und gut einsehbarem Straßen- bzw. Schienenverlauf - noch nicht sichtbar war (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.12.2017 - I-1 U 33/17, juris Rn. 27).

  • OLG Dresden, 09.07.2019 - 4 U 333/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall einer Straßenbahn mit einem LKW

    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus denen er die nach der Abwägung günstigen Rechtsfolgen herleiten will (BGH, Urteil vom 13. Februar 1996 - VI ZR 126/95 -, Rn. 11, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Dezember 2017 - I-1 U 33/17 -, Rn. 17, juris).
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