Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50561
BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16 (https://dejure.org/2017,50561)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2017 - IV ZR 11/16 (https://dejure.org/2017,50561)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16 (https://dejure.org/2017,50561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,50561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Leistungsbegehren aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Bestimmung der Lebensstellung des Versicherten von der Qualifikation seiner Erwerbstätigkeit ; Prägung der bisherigen Lebensstellung durch die zuletzt ausgeübte Tätigkeit; Verweisung des Versicherten auf ...

  • rewis.io

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeitsprüfung bei Verweisung eines Hufbeschlagschmieds auf eine Tätigkeit als Maschinenführer

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 172 Abs. 3
    Verweisung eines Hufbeschlagschmieds auf die Tätigkeit eines Maschinenführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsbegehren aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Bestimmung der Lebensstellung des Versicherten von der Qualifikation seiner Erwerbstätigkeit; Prägung der bisherigen Lebensstellung durch die zuletzt ausgeübte Tätigkeit; Verweisung des Versicherten auf ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 139 Abs. 2 S. 1
    Leistungsbegehren aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Bestimmung der Lebensstellung des Versicherten von der Qualifikation seiner Erwerbstätigkeit; Prägung der bisherigen Lebensstellung durch die zuletzt ausgeübte Tätigkeit; Verweisung des Versicherten auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - und die Verweisung auf eine andere Tätigkeit

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert die Zahlung und verweist Sie auf einen anderen Beruf?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Der alte Beruf geht so nicht mehr, aber was ist wenn sich die Versicherten umorientieren und in anderem Job wieder einsteigen?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Neue Tätigkeit muss des bisherigen Lebensstellung entsprechen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherer - Verweisung auf einen anderen Beruf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Thematik der "bisherigen Lebensstellung" im Rahmen der Versicherungsbedingungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - neue Tätigkeit muss der bisherigen Lebensstellung entsprechen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Höheres Einkommen allein kein Verweisungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsrente trotz neuer Arbeitsstelle?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergleichbarkeit der Lebensstellung für Ansprüche aus Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Leistungsablehnung durch die Versicherer kann auch bei höherem Einkommen ausgeschlossen sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Verweisung auf Alternativberuf trotz höheren Einkommens in der BU-Versicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Einkommen in der Verweisungstätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 160
  • VersR 2018, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01

    Vergleichbarkeit der früheren Tätigkeit mit einer neuen Berufstätigkeit in der

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16
    Ihre Berücksichtigung sondert Tätigkeiten aus, deren Ausübung deutlich geringere Fähigkeiten und Erfahrung erfordert als der bisherige Beruf (Senatsurteile vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, VersR 2010, 1023 Rn. 11; vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 unter II 1 [juris Rn. 13]; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 3 b [juris Rn. 29]).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16
    Ihre Berücksichtigung sondert Tätigkeiten aus, deren Ausübung deutlich geringere Fähigkeiten und Erfahrung erfordert als der bisherige Beruf (Senatsurteile vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, VersR 2010, 1023 Rn. 11; vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 unter II 1 [juris Rn. 13]; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 3 b [juris Rn. 29]).
  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 8/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16
    Ihre Berücksichtigung sondert Tätigkeiten aus, deren Ausübung deutlich geringere Fähigkeiten und Erfahrung erfordert als der bisherige Beruf (Senatsurteile vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, VersR 2010, 1023 Rn. 11; vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 unter II 1 [juris Rn. 13]; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 3 b [juris Rn. 29]).
  • BGH, 26.06.2019 - IV ZR 19/18

    Klage auf Fortzahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente; Bedingungen der

    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (Senatsurteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16, VersR 2018, 152 Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2016 - IV ZR 434/15, VersR 2017, 147; Urteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16, VersR 2018, 152).

    Ein erheblicher Verlust an sozialer Wertschätzung, verbunden mit geringeren Qualifikationsanforderungen in dem neuen Beruf, kann durch ein höheres Einkommen und eine bessere soziale Absicherung nicht kompensiert werden (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16, VersR 2018, 152; OLG Karlsruhe, VersR 2013, 747; Dörner, in: MünchKomm-VVG a.a.O., § 172 Rn. 172).

  • OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 8 U 2196/21

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung; maßgeblicher Zeitpunkt für Berechnung

    Das gilt natürlich nicht ausnahmslos (vgl. BGH, VersR 2018, 152 = NJW-RR 2018, 160).

    Der Versicherte darf in dem von ihm ausgeübten Verweisungsberuf unabhängig von einem unter Umständen auch höheren Einkommen nicht "unterwertig", also seine frühere Qualifikation und seinen beruflichen oder sozialen Status unterschreitend, beschäftigt sein (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2017 - IV ZR 11/16, juris).

    Schon im Ausgangspunkt muss es der Kläger nicht hinnehmen, dass die für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Konstruktionsmechaniker erforderlichen Kenntnisse und die hierfür notwendige Erfahrung (ergo: seine berufliche Qualifikation) durch die neue Tätigkeit deutlich unterschritten werden, denn der Versicherte darf in dem von ihm ausgeübten Verweisungsberuf unabhängig von einem unter Umständen auch höheren Einkommen nicht "unterwertig", also seine frühere Qualifikation und seinen beruflichen oder sozialen Status unterschreitend, beschäftigt sein (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2017 - IV ZR 11/16, juris).

  • OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18

    Versicherer muss nachvollziehbare Begründung geben, wenn er aus einer

    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (vgl. BGH VersR 2018, 152).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2018 - 24 U 4/18

    Begriff des Berufs i.S. der BB-BUZ

    Ihre Berücksichtigung sondert Tätigkeiten aus, deren Ausübung deutlich geringere Fähigkeiten und Erfahrung erfordert als der bisherige Beruf (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16, Rz. 10 mwN; vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08).

    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2017, aaO).

  • OLG Hamm, 31.01.2018 - 20 U 33/17

    Ansprüche eines Rechtspfleger-Anwärter in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Der Versicherte darf in dem von ihm ausgeübten Verweisungsberuf mithin unabhängig von einem - wie hier - unter Umständen auch höheren Einkommen nicht "unterwertig", also seine frühere Qualifikation und seinen beruflichen oder sozialen Status unterschreitend, beschäftigt sein (BGH Urt. v. 20.12.2017 - IV ZR 11/16, VersR 2018, 152 = BeckRS 2017, 136995 Rn. 12 m. w. N.) .
  • OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vergleich der Tätigkeiten

    Der Versicherte darf in dem von ihm ausgeübten Verweisungsberuf unabhängig von einem unter Umständen auch höheren Einkommen nicht unterwertig, also seine frühere Qualifikation und seinen beruflichen oder sozialen Status unterschreitend, beschäftigt sein (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2017, Az.: IV ZR 11/16, - zitiert nach juris -, Rn. 12 m. w. N.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2022 - 5 Sa 168/21

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung -

    Der Versicherte darf in dem von ihm ausgeübten Verweisungsberuf unabhängig von einem unter Umständen auch höheren Einkommen nicht "unterwertig", also seine frühere Qualifikation und seinen beruflichen oder sozialen Status unterschreitend, beschäftigt sein (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16 - Rn. 12, juris = VersR 2018, 152).
  • OLG Dresden, 21.03.2022 - 4 U 2062/21

    1. Von einem Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit kann sich ein Versicherer nur

    Ihre Berücksichtigung sondert Tätigkeiten aus, deren Ausübung deutlich geringere Fähigkeiten und Erfahrung erfordert als der bisherige Beruf (so BGH, Urteil vom 20.12.2017 - IV ZR 11/16 - juris; BGH, Urteil vom 21.04.2010 - IV ZR 8/08 - juris).
  • KG, 08.08.2023 - 6 U 32/22

    Leistungsanspruch aus Berufsunfähigkeitsversicherung bei vorübergehender

    Der Versicherte darf in dem von ihm ausgeübten Verweisungsberuf unabhängig von einem unter Umständen auch höheren Einkommen nicht "unterwertig", also seine frühere Qualifikation und seinen beruflichen oder sozialen Status unterschreitend, beschäftigt sein (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - IV ZR 11/16 -, Rn. 12, juris - Hufschmiedentscheidung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht