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   OLG Düsseldorf, 12.10.2018 - I-4 U 67/18   

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https://dejure.org/2018,44054
OLG Düsseldorf, 12.10.2018 - I-4 U 67/18 (https://dejure.org/2018,44054)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.2018 - I-4 U 67/18 (https://dejure.org/2018,44054)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 2018 - I-4 U 67/18 (https://dejure.org/2018,44054)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812
    Keine Rückzahlungspflicht des VN nach einer ausschließlich von ihm verlangten Invaliditätsneubemessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Rückforderung durch den Unfallversicherer geleisteter Überzahlungen nach Neubemessung der unfallbedingten Invalidität auf Antrag des Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Rückforderung durch den Unfallversicherer geleisteter Überzahlungen nach Neubemessung der unfallbedingten Invalidität auf Antrag des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Neubemessung der Invalidität in der Unfallversicherung - Anmerkung zum Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf vom 12.10.2018" von RA Dr. Wilfried Rüffer und RA Dr. Antonia Reitter, original erschienen in: NJW 2019, 1003 - 1005.

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1003
  • VersR 2019, 87
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 18.09.2008 - 3 U 206/06

    Beurteilung des unfallbedingten Invaliditätsgrades im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.2018 - 4 U 67/18
    Dieses Verlangen gibt der Klägerin kein Recht zur Abänderung ihrer Erklärung vom 11.06.2015 zum Nachteil des Beklagten, weil ansonsten die Bindungswirkung der Festsetzung unterlaufen würde (OLG Frankfurt, Urteil vom 18. September 2008 - 3 U 206/06 -, Rn. 15, juris; zustimmmend zunächst noch Kloth, jurisPR-VersR 4/2009 Anm. 5, aufgegeben in Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl., Teil G Rdn. 236).

    Zwar wird in der Literatur vertreten, dass der Versicherer trotz fehlender Ausübung eines eigenen Neubemessungsverlangens eine durch ein Neubemessungsverlangen des Versicherungsnehmers festgestellte Überzahlung kondizieren könne (Jacobs VersR 2010, 39, 40; ders. Unfallversicherung, Ziff.9 Rn. 113; ihm folgend: Prölss/Martin-Knappmann, VVG, 30. Aufl., § 188 VVG Rn. 2 sowie AUB 2010 Nr. 9 Rn. 11a; Bruck/Möller-Leverenz, VVG, 9. Aufl., § 188 Rn. 34 a.E.; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl., 9 AUB Rn.2).

  • OLG Oldenburg, 27.08.1997 - 2 U 64/96

    Erklärung des Versicherers über Leistungspflicht; Bereicherungsanspruch des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.2018 - 4 U 67/18
    Nach dem Wortlaut der Klauseln darf der Versicherungsnehmer nach Erstfestsetzung ohne Ausübung des Rechts auf Neubemessung vielmehr annehmen, dass er im Verhältnis zum Versicherer hinsichtlich der Erstfestsetzung eine unanfechtbare Position erlangt hat (OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 U 96/16 -, Rn. 29, juris, unter ausdrücklicher Aufgabe von OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 27. August 1997 - 2 U 64/96 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 01.02.2017 - 11 U 95/12

    Private Unfallversicherung: Rückerstattung einer Invaliditätsleistung nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.2018 - 4 U 67/18
    Die abweichende Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 01. Februar 2017 - 11 U 95/12 -, Rn. 14 ff., juris, wonach dem Versicherer in Konstellationen der vorliegenden Art ein Rückforderungsanspruch zustehen könne, führt nicht dazu, dass die Revision zuzulassen wäre, weil diese Auffassung dort nicht entscheidungserheblich war, da ein Anspruch des Versicherers bereits aus tatsächlichen Gründen nicht feststellbar war.
  • OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 5 U 96/16

    Private Unfallversicherung: Rückforderung zu hoher Invaliditätsleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.10.2018 - 4 U 67/18
    Nach dem Wortlaut der Klauseln darf der Versicherungsnehmer nach Erstfestsetzung ohne Ausübung des Rechts auf Neubemessung vielmehr annehmen, dass er im Verhältnis zum Versicherer hinsichtlich der Erstfestsetzung eine unanfechtbare Position erlangt hat (OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 U 96/16 -, Rn. 29, juris, unter ausdrücklicher Aufgabe von OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 27. August 1997 - 2 U 64/96 -, juris).
  • BGH, 02.11.2022 - IV ZR 257/21

    Private Unfallversicherung: Rückforderung der Invaliditätsleistung nach

    Teilweise wird vertreten, eine Rückforderung durch den Versicherer sei in diesem Fall ausgeschlossen (OLG Düsseldorf VersR 2019, 87 [juris Rn. 26 f.]; OLG Frankfurt VersR 2009, 1653 [juris Rn. 15]; Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers/Brömmelmeyer, PK-VVG 5. Aufl. § 188 Rn. 5; MünchKomm-VVG/Dörner, 2. Aufl. § 188 Rn. 8, 12; Jungermann, r+s 2019, 369, 378 f.; Langheid/Rixecker/Rixecker, VVG 7. Aufl. § 188 Rn. 6; vgl. zur Frage der Rückforderung auch OLG Oldenburg VersR 2017, 682 [juris Rn. 28 ff.]).

    Hingegen wird er weder aufgrund des Wortlauts noch aufgrund des Zwecks oder Sinnzusammenhangs der Klausel verständigerweise annehmen, dass er, wenn der Versicherer bei der Erstbemessung sein Recht auf Neubemessung nicht ausgeübt hat, im Verhältnis zu diesem hinsichtlich der Erstbemessung bereits eine unanfechtbare Position erlangt habe, so dass sich die Neubemessung nicht zu seinen Ungunsten auswirken könne (a.A. OLG Düsseldorf VersR 2019, 87 [juris Rn. 27]; OLG Oldenburg VersR 2017, 682 [juris Rn. 29]; Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers/Brömmelmeyer, PK-VVG 5. Aufl. § 188 Rn. 5).

    ee) Entgegen einer teilweise in Rechtsprechung (OLG Düsseldorf VersR 2019, 87 [juris Rn. 26]; OLG Frankfurt VersR 2009, 1653 [juris Rn. 15]) und Literatur (MünchKomm-VVG/Dörner, 2. Aufl. § 188 Rn. 8, 12) vertretenen Auffassung ist eine Neubemessung zu Lasten des Versicherungsnehmers und damit ein Rückforderungsanspruch des Versicherers auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass bei mangelndem eigenen Vorbehalt das Ergebnis der Erstbemessung für den Versicherer bindend geworden wäre.

  • BGH, 11.09.2019 - IV ZR 20/18

    Führen des Fehlens eines Neubemessungsvorbehalts in der Erklärung des

    c) Die weitere, kontrovers diskutierte Frage, ob der Unfallversicherer bei Nichtausübung des Neubemessungsrechts nach den Versicherungsbedingungen an einer Rückforderung der Invaliditätsleistung gehindert ist, wenn sich aufgrund eines allein vom Versicherungsnehmer initiierten Neubemessungsverfahrens ergibt, dass sich sein Gesundheitszustand im Vergleich zur Erstbemessung verbessert hat (bejahend: OLG Düsseldorf VersR 2019, 87 [juris Rn. 26 ff.] m.w.N.; OLG Frankfurt am Main VersR 2009, 1653 [juris Rn. 15]; verneinend: OLG Brandenburg VersR 2018, 89 unter A 1 [juris Rn. 14 f.] m.w.N.), kann im Streitfall offenbleiben.
  • LG Köln, 17.06.2019 - 26 O 213/18
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer kann die Klausel somit nur so verstehen, dass er bei eigenem Neubemessungsverlangen nicht mit einer Verschlechterung der Leistungsentscheidung und einer möglichen Rückzahlungsverpflichtung rechnen muss (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.10.2018, 4 U 67/18; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.09.2008, 3 U 206/06).

    "Sollte sich der Gesundheitszustand verbessern, können wir die zu viel gezahlte Invaliditätsleistung zurückfordern", stellt keinen entsprechenden Vorbehalt dar (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.10.2018, 4 U 67/18); eine Änderung der vertraglichen Regelungen konnte so ebenfalls nicht herbeigeführt werden.

  • OLG Köln, 16.07.2021 - 20 U 150/19

    Teilweise Rückforderung der geleisteten Entschädigung aus einer privaten

    Teilweise wird vertreten (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.2018, Az. 4 U 67/18 - zitiert nach juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.12.2016, Az. 5 U 96/16; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.09.2008, Az. 3 U 206/06; Dörner in: Langheid/Wandt, VVG, 2. Auflage 2017, § 188 Rn. 4, 8; im Grundsatz wohl auch Jungermann , r+s 2019, 369, 377 ff.), dass der Versicherer, der im Zuge einer konkreten Regulierung die Geltendmachung eines Vorbehalts der Neubemessung unterlasse, konkludent auf seinen Neubemessungsanspruch verzichte.
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