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   BGH, 14.03.1961 - VI ZR 115/60   

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https://dejure.org/1961,2070
BGH, 14.03.1961 - VI ZR 115/60 (https://dejure.org/1961,2070)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1961 - VI ZR 115/60 (https://dejure.org/1961,2070)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1961 - VI ZR 115/60 (https://dejure.org/1961,2070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Schadensersatzansprüche oder Minderung des Schadensersatzes wegen einer bewußten Selbstgefährdung eines Geschädigten i.R.e. Trunkenheitsfahrt - Bewußte Selbstgefährdung des Geschädigten als Einwilligung in eine später erfolgte Rechtsgutverletzung - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 777 (Ls.)
  • MDR 1961, 404
  • VersR 1961, 427
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - VI ZR 115/60
    Der Senat hat zu der rechtlichen Bedeutung des sogenannten "Handelns auf eigene Gefahr" in dem Urteil VI ZR 189/59 vom gleichen Tage Stellung genommen.

    Während in der Sache VI ZR 189/59 angesichts der Minderjährigkeit des Betroffenen und der fehlenden Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eine vertragliche Haftungsfreistellung nicht in Betracht kam, könnte allerdings im vorliegenden Falle die Frage aufgeworfen werden, ob hier nicht ein stillschweigender vertraglicher Ausschluß der Haftung für alle Folgen der leichtfertigen Fahrt anzunehmen ist.

  • BGH, 09.02.1955 - VI ZR 287/53
    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - VI ZR 115/60
    Auch insoweit mußte die - ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes zulässige - Revision des Klägers Erfolg haben (vgl. VI ZR 287/53 vom 9. Februar 1955 - LM § 546 ZPO Nr. 18).
  • BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51

    Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - VI ZR 115/60
    Er ist dabei von der mit RGZ 141, 262 begonnenen und vom Bundesgerichtshof in BGHZ 2, 159 übernommenen Rechtsauffassung abgegangen, die die bewußte Selbstgefährdung des Geschädigten als Einwilligung in die später erfolgte Rechtsgutverletzung verstand und demgemäß Schadensersatzansprüche in der Regel ausschloß.
  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - VI ZR 115/60
    Die Rüge ist unbegründet, Gefälligkeiten des täglichen Lebens und solche, die im gesellschaftlichen Verkehr wurzeln, halten sich regelmässig ausserhalb des rechtsgeschäftlichen Bereichs (BGHZ 21, 102, 107).
  • RG, 19.06.1933 - VI 74/33

    Zur rechtlichen Bedeutung des "Handelns auf eigene Gefahr" bei

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - VI ZR 115/60
    Er ist dabei von der mit RGZ 141, 262 begonnenen und vom Bundesgerichtshof in BGHZ 2, 159 übernommenen Rechtsauffassung abgegangen, die die bewußte Selbstgefährdung des Geschädigten als Einwilligung in die später erfolgte Rechtsgutverletzung verstand und demgemäß Schadensersatzansprüche in der Regel ausschloß.
  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 100/70

    Umfang der Beschränkung der Haftung des auftraglosen Geschäftsführers

    Infolgedessen kommt es nicht mehr darauf an, ob sich nicht die Kläger nach § 254 BGB hätten entgegenhalten lassen müssen, daß der Verunglückte sich, obschon er mit seinem Vagen gekommen war und mit ihm heimfahren wollte, bei der Feier betrank und dadurch die Zwangslage verursachte, in der der Beklagte für ihn einsprang (vgl.Senatsurteil vom 14. März 1961 - VI ZR 116/60 - LM BGB § 254 [Da] Nr. 12 - VersR 1961, 427).
  • OLG Frankfurt, 18.08.2006 - 19 U 242/05

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mitverschulden

    Denn den Fahrer trifft in erster Linie die Pflicht zu prüfen, ob er in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, er hat also grundsätzlich eine höhere Verantwortung als der Beifahrer (BGH VersR 1961 S. 427 und 1964 S. 1171; OLG Celle VersR 1978 S. 330 f., 331; OLG Koblenz a.a.O.).
  • BGH, 07.07.1964 - VI ZR 118/63
    Daher ist gemäß § 254 BGB zu beurteilen, ob die bewußte oder fahrlässige Selbstgefährdung des Geschädigten zu einem Wegfall der an sich gegebenen Schadensersatzansprüche führt oder ob eine bloße Minderung angemessen ist (BGHZ 34, 355, 363; 39, 156, 158; BGH Urt. vom 14. März 1961 - VI ZR 115/60 - LM § 254 BGB [Da] Nr. 12 = VersR 1961, 427; Urt. vom 21. November 1961 - VI ZR 87/61 -).

    Sie kann zwar naheliegen, wenn der Geschädigte sich einer konkreten Gefahr in klarer Kenntnis ohne triftigen Grund ausgesetzt oder gar planvoll die Gefahrlage geschaffen hatte (BGHZ 34, 355, 365; 39, 156, 160; BGH Urt. vom 14. März 1961 - VI ZR 115/60 - LM § 254 BGB [Da] Nr. 12 = VersR 1961, 427).

    Dieses Ergebnis wird noch durch die Erwägung gestützt, daß das in der bewußten Selbstgefährdung liegende Verhalten des verletzten O. nicht überbewertet werden darf; denn in erster Linie hatte der Beklagte als Fahrer des Kraftrades darüber zu wachen, daß er fahrtüchtig blieb und sich verkehrsrichtig vorhielt (BGH Urt. vom 14. März 1961 - VI ZR 115/60 - LM § 254 BGB [Da] Nr. 12 = VersR 1961, 427).

  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 123/62

    Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung

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  • OLG München, 20.09.1988 - 5 U 3126/87

    Mitfahrt; Alkoholeinfluß; Mitverschulden; Mitverschuldensanrechnung;

    Abgesehen davon, daß eine solche Rechtskonstruktion selbst zwischen Ehegatten zu verneinen ist (BGH NJW 1974, 2124 ff; BGHZ 41, 79/81; vgl. auch BGH MDR 1961, 404 Nr. 58), käme sie jedenfalls nicht den Beklagten zugute.

    Daran fehlt es - soweit nicht Alkohol in Gegenwart des Verletzten übermäßig getrunken wurde (BGH MDR 1961, 404 Nr. 58) -, wenn sich der Fahrer vor Antritt der Fahrt unauffällig verhalten und keine Zeichen von Angetrunkenheit oder sonstiger Unsicherheit gezeigt hat (BGH VersR 1967, 974 ).

  • BGH, 14.02.1978 - VI ZR 216/76

    Stillschweigende Vereinbarung eines Haftungsverzichts für einfache Fahrlässigkeit

    Insbesondere wurde als Rechtfertigung dafür nicht der Umstand anerkannt, daß die Mitnahme aus "Gefälligkeit" erfolgte (BGHZ 41, 79, 81 [BGH 11.02.1964 - VI ZR 271/62] mit Nachw.; Senatsurteile v. 14. März 1961 - VI ZR 115/60 = VersR 1961, 427, 428; v. 10. Dezember 1963 - VI ZR 276/62 = VersR 1964, 239, 240 [BGH 10.12.1963 - VI ZR 276/62] und v. 30. Mai 1972 - VI ZR 38/71 = VersR 1972, 959).
  • BGH, 08.01.1965 - VI ZR 234/63

    Rückgriffsrecht des Versorgungsträgers bei Schädigung von Familienangehörigen

    Der Senat hat in seiner neueren Rechtsprechung (BGHZ 34, 355 = NJW 61, 655; BGHZ 39, 156 = NJW 63, 1099; BGHZ 41, 79, 81 = NJW 64, 860; LM Nr. 12 zu § 254 [Da] BGB = NJW 61, 777 L) wiederholt darauf hingewiesen, daß es nicht angehe, eine vertragliche Einschränkung der Haftung allein aus dem Gefälligkeitserweis gegenüber dem Fahrgast oder daraus zu entnehmen, daß zwischen Fahrer und Insassen nahe Beziehungen bestehen oder daß der Insasse gefahrerhöhende Umstände der Fahrt gekannt hat.
  • BGH, 11.02.1964 - VI ZR 271/62

    Regreßrecht des Sozialversicherers bei Schädigung eines Ehegatten

    Mit beachtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, daß es sich bei dieser Annahme um eine recht künstliche, mit dem Mittel der Willensfiktion arbeitende Rechtskonstruktion handelt, deren Ergebnis - die Verneinung der Rechtspflicht zur Wiedergutmachung - überdies fragwürdig sei (vgl. auch das Senatsurteil VI ZR 115/60 vom 14. März 1961 = LM BGB § 254 [Da] Nr. 12 = VersR 1961, 427; ferner BGHZ 39, 156).
  • BGH, 08.02.1966 - VI ZR 198/64

    Ersatz des Unterhaltsschadens des Berechtigten bei Tod des Unterhaltspflichtigen

    Das Berufungsgericht stellt auch in diesem Punkt an den Fahrgast überhöhte Anforderungen (vgl. zur Verantwortung von Fahrer und Fahrgast das Senatsurteil VI ZR 115/60 vom 14. März 1961 = LM BGB § 254 Da Nr. 12 = NJW 1961, 777).
  • BGH, 28.11.1967 - VI ZR 97/66

    Schadensersatzansprüche aus einem tödlichen Verkehrsunfall - Haftungsausschluss

    In erster Linie hat derjenige, der ein Kraftfahrzeug lenken will, selbst darüber zu wachen, daß er nicht zuviel trinkt, wie das Berufungsgericht selbst in anderem Zusammenhang ausführt (BGH Urteil vom 14. März 1961 - VI ZR 115/60 = LM § 254 [Da] BGB Nr. 12; vgl. auch Anm. Hauß zu: BGH Urteil vom 14. März 1961 - VI ZR 189/59 = BGHZ 34, 355 = in LM § 254 [Da] BGB Nr. 11 unter Ziff. 6).
  • BGH, 13.01.1967 - VI ZR 86/65

    Haftungsumfang des alkoholisierten Unfallverursachers

  • BGH, 04.04.1968 - II ZR 170/65

    Freiwerden der Versicherung von der Schadendeckungspflicht wegen Versäumung der

  • OLG Düsseldorf, 09.06.1976 - 15 U 209/75

    Zur Haftung bei leicht fahrlässiger Beschädigung von Vorführwagen

  • BGH, 17.03.1961 - VI ZR 145/60

    Rechtsmittel

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