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BGH, 07.11.1961 - VI ZR 49/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Obhuts- und Überwachungspflicht des Übernehmers von Ladegut; Pflicht zur Wahl einer ungefährlichen Fahrtroute
Papierfundstellen
- VersR 1962, 37
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.04.1960 - II ZR 21/58
Umfang des Schadensersatzanspruchs des Versenders für Schäden durch unsachgemäße …
Auszug aus BGH, 07.11.1961 - VI ZR 49/61
Io Das Berufungsgericht bejaht ohne Rechtsirrtum eine Haftung beider Beklagter aus unerlaubter Handlung (§ 823 Abs» 1 BGB) wegen der Beschädigung der Maschine Die Bestimmungen der KVO, die zum Inhalt des von der Erstbeklagten ab geschlossenen Beforderungsvertrages geworden sind, schließen die Anv/endbarkeit der Vorschriften über unerlaubte Handlungen nicht aus (vgl» BGHZ 32, 194, 203)».
- OLG Stuttgart, 16.01.1980 - 13 U 144/79
Anspruch einer Transportversicherung auf Ersatz des valutierten Schadens …
Die Entscheidung BGH VersR 62, 37 begründet die Verurteilung eines Frachtführers mit der Verletzung von Obhutspflichten nach § 823 I BGB gegenüber dem Eigentümer des Ladeguts, der nicht in vertraglichen Beziehungen zu ihm steht.