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   BGH, 08.03.1966 - VI ZR 223/64   

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https://dejure.org/1966,334
BGH, 08.03.1966 - VI ZR 223/64 (https://dejure.org/1966,334)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1966 - VI ZR 223/64 (https://dejure.org/1966,334)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1966 - VI ZR 223/64 (https://dejure.org/1966,334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unfallfahrt zweier Minderjähriger auf einem Moped - Missachtung von Verkehrszeichen (Halteschild) - Behelfsmäßig hergestellter Beifahrersitz - Eigenverschulden des Beifahrers im Hinblick auf die Kenntnis von der Gefährlichkeit der Beförderung - Bemessung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 593
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59

    Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - VI ZR 223/64
    Ein Verstoß gegen die Grundsätze, die der erkennende Senat in seiner Entscheidung BGHZ 34, 355 entwickelt hat, ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - VI ZR 223/64
    Zutreffend ist der Hinweis der Revision, daß es kein "an sich angemessenes" Schmerzensgeld gibt, sondern nur die im Einzelfall nach Berücksichtigung aller Umstände ausgemessene Entschädigung (BGHZ 18, 149, 160) [BGH 06.07.1955 - GSZ - 1/55].
  • BGH, 05.06.1961 - III ZR 53/60

    Dienststellen der Streitkräfte und deutsche Entscheidungszuständigkeit

    Auszug aus BGH, 08.03.1966 - VI ZR 223/64
    Der Beklagte soll hiernach im Falle einer Verschlimmerung das Schmerzensgeld zahlen, das unter Berücksichtigung des mit einem Viertel anzusetzenden Unfallbeitrags des Klägers angemessen ist (vgl. BGH Urteil vom 5. Juni 1961 - III ZR 53/60 = VersR 61, 711, 713).
  • BGH, 29.09.1970 - VI ZR 74/69

    unbeleuchtete Lkw-Anhänger - §§ 254, 840 BGB, keine Gesamtabwägung

    Sinngemäß ist es dahin zu verstehen, daß der Tatrichter das zugebilligte Schmerzensgeld unter Berücksichtigung des mit der Hälfte anzusetzenden Unfallbeitrages des Klägers für angemessen hält (vgl. BGH Urteil vom 8. März 1966 - VI ZR 223/64 = VersR 1966, 593; Urteil vom 5. Juni 1961 - III ZR 53/60 = BGHZ 35, 185; vgl. auch: Urteil vom 21. April 1970 - VI ZR 13/69 = VersR 1970, 624).
  • BGH, 10.03.1970 - VI ZR 145/68

    Klage auf Schmerzensgeld infolge eines Verkehrunfalls mit einem Kleinkraftrad -

    Sie stehen nicht im Widerspruch zu dem Grundsatz, daß die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes bei Verkehrsdelikten ein hinter der Ausgleichsfunktion erst in zweiter Linie heranzuziehender Berechnungsfaktor ist (BGHZ 18, 149, 154) [BGH 06.07.1955 - GSZ - 1/55] und darüber hinaus bei einer Gefälligkeitsfahrt unter Freunden regelmäßig zurücktreten muß (Senatsurteil vom 8. März 1966 - VI ZR 223/64 - VersR 1966, 593).

    Der Anstellung solcher Kontrollerwägungen steht nicht entgegen, daß es im Grunde kein "an sich angemessenes Schmerzensgeld" gibt (BGHZ 18, 149, 164 [BGH 06.07.1955 - GSZ - 1/55] ; Senatsurteil vom 8. März 1966 - VI ZR 223/64 - VersR 1966, 593), die Bemessung sich vielmehr jeweils auf die gesamten Umstände des jeweiligen Falles zu gründen hat.

  • OLG Frankfurt, 22.03.2000 - 19 U 168/99

    Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltsanforderung an Müllfahrzeugfahrer gegenüber

    Unter diesen Umständen kann der Kläger die Feststellung der Eintrittspflicht für künftige materielle Schäden Verlangen, bezüglich der Beklagten zu 1 und 3 auch die Feststellung der Eintrittspflicht bezüglich künftiger immaterieller Schäden, deren mögliche Spätfolgen zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht erkennbar sind (BGH VersR 1966, 593; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1994, 1117).
  • OLG Frankfurt, 04.05.1994 - 7 U 133/92

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb einer Kleinbahn - Unfall mit Kindern

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  • BGH, 15.05.1984 - VI ZR 155/82

    Beschwer bei Zuerkennung eines Schmerzensgeld-Kapitalbetrages anstelle einer

    Insoweit ist allerdings der Ausgangspunkt der Revision zutreffend, daß es ein "an sich" angemessenes Schmerzensgeld nicht gibt, so daß der Schädiger bei einem Mitverschulden des Geschädigten nicht den seiner Beteiligungsquote entsprechenden Teil eines angemessenen Schmerzensgeldes, sondern ein Schmerzensgeld schuldet, das unter Berücksichtigung der Mitverursachung des Geschädigten angemessen ist (Großer Senat für Zivilsachen BGHZ 18, 149, 164; Senatsurteile vom 8. März 1966 - VI ZR 223/64 = VersR 1966, 593, 595 und vom 21. April 1970 - VI ZR 13/69 - VersR 1970, 624, 625).
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