Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1966 - VI ZR 73/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2736
BGH, 13.12.1966 - VI ZR 73/65 (https://dejure.org/1966,2736)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1966 - VI ZR 73/65 (https://dejure.org/1966,2736)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1966 - VI ZR 73/65 (https://dejure.org/1966,2736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,2736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ursächlichkeit eines Verkehrsunfall für körperliche Schäden - Haftung für seelische Störungen nach einem Unfall - Eigener Schadensersatzanspruch der eine unfallverletzte Ehefrau wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts - Besetzung des Senats des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 442
  • MDR 1967, 295
  • VersR 1967, 176
  • DB 1967, 157
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61

    Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung

    Auszug aus BGH, 13.12.1966 - VI ZR 73/65
    Wie der Senat in BGHZ 38, 55 entschieden hat, steht der Unfallverletzten Ehefrau unter der Herrschaft des Grundsatzes der Gleichberechtigung im Eherecht ein eigener Schadensersatzanspruch wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts zu.

    Wenn in der Entscheidung BGHZ 38, 55 ein eigener Schadensersatzanspruch der Ehefrau anerkannt ist, die infolge einer Gesundheitsschädigung ihren sonst gegebenen Verpflichtungen aus § 1360 BGB nicht mehr voll nachkommen kann, so ergibt sich hieraus zwingend, daß auf diesen Anspruch Leistungen der Sozialversicherung anzurechnen sind, die wegen der Arbeitsminderung gewährt werden und daher sachlich kongruent sind.

    Der Tatrichter hatte zu prüfen, welche Aufwendungen (einschließlich Soziallasten) für die Eheleute etwa erforderlich waren, um eine Hilfskraft einzustellen, die die Arbeit übernahm, zu deren Erbringung die Ehefrau infolge der Unfalleinwirkung außerstande war (vgl. BGH VersR 1959, 900; BGHZ 38, 55, 60) [BGH 25.09.1962 - VI ZR 244/61].

  • BGH, 30.06.1959 - VI ZR 122/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1966 - VI ZR 73/65
    Der Tatrichter hatte zu prüfen, welche Aufwendungen (einschließlich Soziallasten) für die Eheleute etwa erforderlich waren, um eine Hilfskraft einzustellen, die die Arbeit übernahm, zu deren Erbringung die Ehefrau infolge der Unfalleinwirkung außerstande war (vgl. BGH VersR 1959, 900; BGHZ 38, 55, 60) [BGH 25.09.1962 - VI ZR 244/61].
  • BGH, 26.04.1960 - VI ZR 100/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1966 - VI ZR 73/65
    Der in der Entscheidung des Senats vom 26. April 1960 - VI ZR 100/59 - = VersR 1960, 656 - vertretene Standpunkt kann insoweit nicht aufrecht erhalten werden, als die Ehefrau den Schaden selbst verlangen könnte (vgl. Klingsporn, FamRZ 1961, 54 [60]. Gunkel: Die Grundlagen der Ersatzansprüche des Versicherungsträgers nach § 1542 RVO in "Kraftverkehrsrecht von A-Z" E I 39 OLG Hamburg VersR 1961, 890 mit Anm. Mohr).
  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BGH, 13.12.1966 - VI ZR 73/65
    Ebenfalls ist es von dem Gesichtspunkt dieser Grundrechtsnorm nicht zu beanstanden, daß der Vorsitzende des Senats die Geschäfte auf die Senatsmitglieder gemäß dem damals geltenden § 69 GVG verteilt hat (BVerfG NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]).
  • BGH, 25.09.1973 - VI ZR 49/72

    Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten

    An der entgegenstehenden Auffassung des Senats im Urteil vom 19. Dezember 1967 a.a.O. wird nicht mehr festgehalten (vgl. auch das Senatsurteil v. 13. Dezember 1966 - VI ZR 73/65 = VersR 1967, 176).
  • BGH, 25.10.1977 - VI ZR 220/75

    Anspruch auf Ersatz entgangener Dienste des verletzten Hauskindes

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 56/65

    Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Umfang der

    Der erkennende Senat hat bereits in der Entscheidung vom 3. Juni 1966 - Ib ZR 81/64 - unter Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1965, 1219 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]) dargelegt, daß die Besetzung eines Senates des Oberlandesgerichts mit einem Vorsitzenden und drei beisitzenden Richtern noch keine gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu beanstandende Überbesetzung darstellt (ebenso der VI. Zivilsenat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil VI ZR 73/65 vom 13. Dezember 1966 sowie der V. Zivilsenat in dem Urteil V ZR 123/64 vom 7. Dezember 1965).
  • BGH, 19.12.1967 - VI ZR 62/66

    Übergang des Schadenersatzanspruchs der Ehefrau wegen Beeinträchtigung ihrer

    Diese Verneinung kongruenter Deckung zwischen Erwerbsunfähigkeitsrente und Schadensersatz wegen Unfähigkeit zur Hausarbeit setzt sich - trotz seinem zu allgemein gefaßten Leitsatz - nicht in Gegensatz zu dem Senatsurteil vom 13. Dezember 1966 - VI ZR 73/65 - = VersR 1967, 176.
  • BGH, 28.11.1967 - VI ZR 37/66

    Anspruch auf Schadensersatz - Beeinträchtigung in der Führung eines Haushalts

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 13. Dezember 1966 (VI ZR 73/65 = VersR 1967, 176) entschieden, daß ein Ersatzanspruch gegen den Schädiger wegen Beeinträchtigung der Frau in der Führung des Haushalts nach § 1542 RVO auf den Sozialversicherer übergeht, gleichviel ob er aus §§ 842, 843 BGB oder aus § 845 BGB hergeleitet wird.
  • BGH, 28.11.1967 - VI ZR 84/66

    Anspruch auf Ersatz des Schadens, der Beerdigungskosten und des entgangenen

    Bedenken könnten gegen die Annahme des Berufungsgerichts erhoben werden, daß der hier in Betracht kommende Anspruch der Klägerin Maria Sch. nicht nach § 1542 RVO auf den Träger der Sozialversicherung übergegangen sei (vgl. das Urteil des BGH vom 13. Dezember 1966 - VI ZR 73/65 - NJW 1967, 442).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht