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   BGH, 23.11.1971 - VI ZR 105/70   

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https://dejure.org/1971,1602
BGH, 23.11.1971 - VI ZR 105/70 (https://dejure.org/1971,1602)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1971 - VI ZR 105/70 (https://dejure.org/1971,1602)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1971 - VI ZR 105/70 (https://dejure.org/1971,1602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entgegenkommendes Fahrzeug - Blendung - Sichtweite - Einsehbarer Raum - Nachtzeit - Sorgfalt - Besonnener Fußgänger - Gefährdung - Randstreifen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 254
    Pflichten des Fußgängers bei Herannahen von Fahrzeugen zur Nachtzeit

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 258
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Jena, 15.06.2017 - 1 U 540/16

    Alkoholisierter Fußgänger in dunkler Kleidung geht nachts auf der Fahrbahn

    Eine erkennbare Gefährdung besteht dann, wenn sich der Fußgänger bei Dunkelheit auf der Straße bewegt, weil Kraftfahrer bei Dunkelheit unbeleuchtete Hindernisse häufig zu spät bemerken und deshalb nicht mehr rechtzeitig anhalten oder ausweichen können (BGH, Urteil vom 23. November 1971 - VI ZR 105/70 -, Rn. 23, juris; OLG Hamm, Urteil vom 13. September 2000 - 13 U 82/00 -, Rn. 8, juris).
  • OLG Köln, 11.10.2002 - 3 U 26/02

    Schneller als 40 km/h = Verstoß gegen das Sichtfahrgebot bei Nacht;

    Der Kraftfahrer braucht auch nicht damit zu rechnen, dass am Fahrbahnrand gehende Fußgänger plötzlich auf die Fahrbahn laufen; insoweit gilt der Vertrauensgrundsatz (vgl. zu allem: BGH VersR 72, 258 f.; 74, 39 f. und 83, 1037 (1039); BGH NJW 84, 2412, NJW-RR 87, 1235 f. und r + s 2000, 280 f.; OLG Hamm VersR 51, 29 f. und 2000, 375 ff.; OLG Celle VersR 74, 1087; OLG Bamberg VersR 76, 889 f.; OLG Düsseldorf VersR 78, 142; OLG Braunschweig VersR 83, 157 f.; OLG Frankfurt NZV 90, 154; OLG Schleswig VersR 95, 476; KG VM 96, 20; OLG Hamm r + s 2000, 281 mit Anmerkung Lemcke; Jagusch a. a. O. § 3 StVO Rnr. 14, 32 ff. Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 16. Auflage, § 3 ff. Geigel, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage, Kapitel 27 Rnr. 94 f., 99 f. und 102 jeweils m. w. N.); - siehe auch zum Vertrauensgrundsatz BGH VersR 61, 592 f. und 98, 1128 f.; OLG Köln OLGR 96, 245).
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZR 286/81

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Anspruch auf Zahlung

    Fährt er bei Dunkelheit auf ein unbeleuchtetes Hindernis auf, so spricht in der Regel der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhaft verkehrswidrige Fahrweise (s. u.a. Senatsurteil vom 23. November 1971 - VI ZR 105/70 = VersR 1972, 258, 259).
  • BGH, 21.10.1975 - VI ZR 137/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem betrunkenen Fußgänger zur Nachtzeit

    Auf die Revision des Klägers hat der erkennende Senat das Urteil des Oberlandesgerichts vom 22. Januar 1970 aufgehoben (Urt.v. 23. November 1971 = VersR 1972, 258) und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 23. November 1971 a.a.O. ausgeführt hat, geht das Berufungsgericht zu Recht davon aus, daß kein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Beklagten spricht, weil er bewiesen hat, daß ihm vor dem Unfall durch eine unvermutet eingetretene Blendwirkung die Sicht genommen war.

  • OLG Oldenburg, 28.01.1998 - 2 U 263/97

    Verpflichtung eines Fußgängers zur Benutzung eines unbefestigten Grünstreifens

    Besteht eine solche, kann unter Umständen eine Pflicht zum Ausweichen auf eine Fläche neben der Fahrbahn begründet sein (BGH DAR 1960, 72; BGH VersR 1962, 1086; BGH VersR 1968, 1093; BGH VersR 1972, 258).

    Zwar muss ein besonnener Fußgänger bei Dunkelheit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft unter Umständen damit rechnen, dass ein Fahrzeugführer ihn nicht rechtzeitig erkennt und nicht ausreichend ausweicht, wenn er - der Fußgänger - auf der linken Fahrbahnseite läuft (BGH VersR 1972, 258, 260).

  • OLG Hamm, 13.09.2000 - 13 U 82/00

    Fahrbahnbenutzung durch Fußgänger - Ausweichpflicht - Mitverschulden

    Ein Fußgänger ist aber schon im eigenen Interesse verpflichtet, bei Annäherung eines Fahrzeuges die äußerst rechte Straßenseite einzunehmen und gegebenenfalls bei einer erkennbaren Gefährdung zur Vermeidung eines Zusammenstoßes auch neben die Fahrbahn auszuweichen, wenn ihm dies ohne Schwierigkeiten möglich ist (BGH VersR 72, 258; OLG Hamm r+s 95, 379).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Motorrad und

    Fährt der Fahrzeugführer auf ein auf der Fahrbahn befindliches Hindernis auf, gilt zu seinem Nachteil der Beweis des ersten Anscheins, dass entweder sein Bremsweg länger als die Sichtweite oder seine Reaktion auf die rechtzeitig erkennbare Gefahr unzureichend gewesen sein muss (BGH VersR 1965, 88; BGH, VersR 1972, 258, 259; OLG Hamm OLGR 2001, 138; Heß, in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 21. Aufl., § 25 StPO Rn. 19).
  • OLG Oldenburg, 26.06.1996 - 2 U 9/96

    Beleuchtung, Dunkelheit, Betriebsgefahr, Defekt, Sichtfahrgebot

    Gleichwohl ist zu berücksichtigen, daß einem besonnenen Fußgänger, welcher außerorts zur Nachtzeit am Fahrbahnrand läuft, zuzumuten ist, bei einer erkennbaren Gefährdung durch herannahende Kraftfahrzeuge auf den Fahrbahnrand auszuweichen (BGH VersR 1972, 258; OLG Düsseldorf VersR 1975, 1052; OLG Hamm VersR 1985, 357).
  • BayObLG, 25.01.1994 - 1St RR 231/93
    Ob der Fußgänger durch das unterlassene Ausweichen die Sorgfalt außer acht gelassen hat, die ein vernünftiger Mensch in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, um sich vor Schaden zu bewahren, und ihm deshalb ein Mitverschulden im Sinne des § 254 BGB angelastet werden kann (vgl. BGH VRS 52, 243 ; VersR 1967, 706; VersR 1972, 258 ; OLG München VersR 1970, 628; OLG Celle VersR 1970, 187 ; OLG Hamm VersR 1985, 357; OLG Köln VRS 65, 169/171), brauchte das Landgericht hier nicht zu prüfen und im Urteil zu erörtern.
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