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   AG München, 18.05.1972 - 3 C 397/72   

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https://dejure.org/1972,1589
AG München, 18.05.1972 - 3 C 397/72 (https://dejure.org/1972,1589)
AG München, Entscheidung vom 18.05.1972 - 3 C 397/72 (https://dejure.org/1972,1589)
AG München, Entscheidung vom 18. Mai 1972 - 3 C 397/72 (https://dejure.org/1972,1589)
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Papierfundstellen

  • VersR 1973, 1154
  • VersR 1973, 954
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 09.12.1977 - 20 W 814/77
    Auszug aus AG München, 18.05.1972 - 3 C 397/72
    Auch dies hat seine Tätigkeit erleichtert." Ebenso hat das OLG Frankfurt am Main VersR 1978, 573 (Urt. v. 09.12.1977 (20 W 814/77)) entschieden: Dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BRAGebO ist anzunehmen bei einem einheitlichen Auftrag, einem gemeinsamen Rahmen, in dem der Rechtsanwalt für die verschiedenen Auftraggeber tätig wird, sowie einem inneren Zusammenhang der Gegenstände.
  • LAG Nürnberg, 21.03.2002 - 7 Ta 43/02

    Gegenstandswert bei von mehreren Klägern gegen dieselbe beklagte Partei

    -- mehrere Unfallopfer aus demselben Verkehrsunfall unterschiedliche Schadenersatzansprüche (Sachschaden, Schmerzensgeld) geltend machen (Göttlich/Mümmler, a.a.O., Seite 54; AG München, VersR 73, 954).
  • AG Göttingen, 12.03.1980 - 21 C 29/80

    Rechtsanwaltskosten; Besprechungsgebühr; Sachbezogenes Gespräch

    Für die Bejahung eines sachbezogenen Gesprächs ist eine streitige Erörterung notwendig, in der Argumente und Gegenargumente ausgetauscht werden (LG Berlin VersR 71, 726; AG München VersR 73, 954; Riedel/ Sußbauer, BRAGebO 4.Aufl. 1978 § 118 Anm. 24 i.A. an LG Berlin aaO).
  • AG Schwäbisch Gmünd, 21.10.1988 - 4 C 1200/88
    Verfolgt ein Rechtsanwalt neben Ansprüchen des Unfallgeschädigten auf Ersatz von Arzt- und Krankenhauskosten zugleich auch Ansprüche des am Unfall beteiligten Kfz-Halters auf Ersatz von Fahrzeugschäden, so handelt es sich, obwohl beide Ansprüche aus demselben Ereignis herrühren, nicht um "dieselbe Angelegenheit" i. S. des § 6 Abs. 2 BRAGebO (a. A. AG München VersR 1973, 1154).
  • AG Köln, 16.01.1976 - 112 C 1705/75
    Es ist nicht erforderlich, daß gegensätzliche Standpunkte vertreten werden (so Schmidt in dem Nachschlagewerk "Kostenrechtsprechung" in seiner Anmerkung Nr. 14 zu § 118 Abs. 1 Ziffer 2 BRAGO zu einer abweichenden Entscheidung des Amtsgerichts München, abgedruckt in Versicherungsrecht 1973, S. 954).
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