Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 27.07.1972 | KG, 18.12.1972

Rechtsprechung
   KG, 04.01.1973 - 12 U 764/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1441
KG, 04.01.1973 - 12 U 764/72 (https://dejure.org/1973,1441)
KG, Entscheidung vom 04.01.1973 - 12 U 764/72 (https://dejure.org/1973,1441)
KG, Entscheidung vom 04. Januar 1973 - 12 U 764/72 (https://dejure.org/1973,1441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der geöffneten Fahrertür eines parkenden Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Schaden; Reparatur; Reparaturkosten; Werkstatt; Rabatt; Anrechnung

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 257
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 09.05.1985 - 12 U 3780/84

    Haftungsverteilung bei Kollision mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand

    Auch die Entscheidung des Senats vom 4.1.1973 (DAR 73, 156 = VersR 73, 257 (L)), die die volle Haftung des mit zu geringem seitlichen Sicherheitsabstand Vorbeifahrenden für den Anstoß an die teilweise geöffnete Tür eines parkenden Fahrzeugs angenommen hat, ist daher nur noch bedingt zu verwerten.

    So heißt es in dem bereits zitierten Urteil vom 4.1.1973 (DAR 73, 156 = VersR 73, 257 (L)), die Knickung der Tür nach außen ohne Beschädigung der Innenseite ergebe, daß die Tür nicht voll geöffnet gewesen sein könne, weil sie sonst mit Beschädigung der Innenverkleidung nach vorn herumgeschlagen worden wäre.

  • OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04

    Begriff des Aussteigens

    Das gleiche gilt übrigens für die Entscheidung des Kammergerichts in DAR 73, 156 (so schon Senat a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 30.01.2002 - 14 U 85/01

    Pflichten des Fahrzeugführers beim Aussteigen

    Soweit sich aus der Entscheidung des Kammergerichts in DAR 1973, 156 eine andere Auffassung ergeben sollte, kann dem nicht gefolgt werden.
  • LG Berlin, 20.09.2011 - 42 S 248/10

    Zur Haftung bei einer Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit einer

    Einen Vertrauensgrundsatz zugunsten des Ein- oder Aussteigenden auf Einhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes des Vorbeifahrenden gibt es, nachdem die Sorgfaltsanforderungen durch § 14 Abs. 1 StVO verschärft wurden, nicht mehr; die zu § 1 StVO ergangene Rechtsprechung ist daher nur noch bedingt anwendbar (vgl. OLG Düsseldorf, VM 1973, 31, Nr. 45; KG, DAR 1973, 156), die die volle Haftung des mit zu geringem seitlichen Sicherheitsabstand Vorbeifahrenden für den Anstoß an die teilweise geöffnete Tür eines parkenden Fahrzeuges angenommen hatte.
  • OLG München, 05.07.1974 - 10 U 1449/74

    Anrechnung eines Personalrabatts bei Schadensersatz für einen PKW; Höhe des

    In diesem Sinne hat auch das Kammergericht (DAR 73, 156) entschieden, als es den einem Kläger bei der Beschaffung von Ersatzteilen gewährten Personalrabatt im Wege des Vorteilsausgleichs als nicht ersatzfähig behandelt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.07.1972 - 5 U 16/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1871
OLG Celle, 27.07.1972 - 5 U 16/72 (https://dejure.org/1972,1871)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.07.1972 - 5 U 16/72 (https://dejure.org/1972,1871)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Juli 1972 - 5 U 16/72 (https://dejure.org/1972,1871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO (a.F.) § 13
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Vorfahrtregelung bei Anliegerstraßen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 257
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Um die höchstmögliche Verkehrssicherheit als das Ziel jeglicher Vorfahrtregelung zu erreichen, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung deshalb unter anderem als vorfahrtberechtigt behandelt den Nichtanlieger, der eine nur für den Anliegerverkehr freigegebene Straße (OLG Braunschweig Nds Rpfl 1964, 142; OLG Celle VersR 1973, 257; vgl. auch BGH NJW 1982, 334 [BGH 06.10.1981 - VI ZR 296/79]), den Lkw-Fahrer, der eine für den Lkw-Verkehr gesperrte Straße (OLG Karlsruhe VRS 7, 436), den Verkehrsteilnehmer, der eine für den Durchgangsverkehr gesperrte Straße zur Durchfahrt (RGSt 74, 155), sowie den, der eine nur für landwirtschaftliche (OLG Düsseldorf VRS 31, 456), forsteigene (OLG München VersR 1959, 215) oder nur für Baufahrzeuge (BGH VRS 24, 175) freigegebene Straße, ohne solche Voraussetzungen zu erfüllen, benutzt hat.
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Rechtsprechung
   KG, 18.12.1972 - 12 U 781/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,6445
KG, 18.12.1972 - 12 U 781/72 (https://dejure.org/1972,6445)
KG, Entscheidung vom 18.12.1972 - 12 U 781/72 (https://dejure.org/1972,6445)
KG, Entscheidung vom 18. Dezember 1972 - 12 U 781/72 (https://dejure.org/1972,6445)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verzicht; Vorfahrtsrecht; Geste; Anhalten; Haftung

Papierfundstellen

  • VersR 1973, 257
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 30.10.1975 - 12 U 1191/75

    Anwaltsgebühren: Höhe der Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen

    Das wäre möglicherweise dann der Fall gewesen, wenn die Ehefrau des Klägers zunächst in Höhe der Sichtlinie angehalten hätte und dazu wieder angefahren wäre, ohne auf den sich von links nähernden Bus zu achten (vgl. KG in VersR 1973, 257 - VerkMitt 1973 Nr. 66).
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