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OLG Düsseldorf, 18.09.1974 - 15 U 68/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1976, 1049
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Saarbrücken, 29.07.2020 - 5 U 2/20
1. Zur Auslegung von "Besitzklausel" und "Benzinklausel" in der privaten …
Sie ist auch dann vorhanden, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer den Gebrauch des Fahrzeugs überlässt und wenn er während dessen Fahrten nicht die Möglichkeit hat, auf Fahrzeug und Fahrer einzuwirken, sofern er wirtschaftlich in erster Linie an dem Fahrzeuggebrauch im Hinblick auf eine mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehende Motorisierung des Mitarbeiters interessiert ist und bleibt und über gewisse Einwirkungsmöglichkeiten durch Weisungsbefugnis hinsichtlich des Fahrzeuggebrauchs verfügt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.1974 - 15 U 68/73, VersR 1976, 1049; OVG Brandenburg, Beschluss vom 30.06.2010 - 1 N 42.10, NJW 2010, 2743). - OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - 1 N 42.10
Zulassungsbegehren; Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Halterbegriff; …
Bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen durch einen Arbeitnehmer auch zu privaten Zwecken wird nach der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. September 1974 - 15 U 68/73 -, VersR 1976, 1049; OLG Zweibrücken…, Urteil vom 23. Februar 1966 - Ss 7/66 -, NJW 1966, S. 2024; OLG Hamm, Urteil vom 12. März 1959 - 2 Ss 1449/58 -, VRS 17, 382) für das Merkmal des "Betriebs auf eigene Rechnung" danach differenziert, ob der Arbeitgeber, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, oder aber der Mitarbeiter die Kosten für die private Nutzung zu tragen hat, wobei eine geringe Kostenbeteiligung des Mitarbeiters bei Privatfahrten der Haltereigenschaft des Arbeitgebers nicht entgegensteht (…OLG Düsseldorf, a.a.O.). - VG Stuttgart, 12.07.2019 - 17 K 3012/18 Bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen durch einen Arbeitnehmer auch zu privaten Zwecken wird nach der Rechtsprechung für das Merkmal des "Betriebs auf eigene Rechnung" danach differenziert, ob der Arbeitgeber, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, oder aber der Mitarbeiter die Kosten für die private Nutzung zu tragen hat, wobei eine geringe Kostenbeteiligung des Mitarbeiters bei Privatfahrten der Haltereigenschaft des Arbeitgebers nicht entgegensteht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.1974 - 15 U 68/73 - VersR 1976, 1049; OLG Zweibrücken…, Urteil vom 23.02.1966 - Ss 7/66 - NJW 1966, S. 2024; OLG Hamm, Urteil vom 12.03.1959 - 2 Ss 1449/58 - VRS 17, 382).