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   BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74   

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https://dejure.org/1975,207
BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74 (https://dejure.org/1975,207)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1975 - VI ZR 255/74 (https://dejure.org/1975,207)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 255/74 (https://dejure.org/1975,207)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erstattungsfähigkeit von Vorhaltekosten für Ersatzfahrzeuge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz eines Nutzungsausfallschadens wegen eines beschädigten Möbelwagens - Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten zur Abwehr von fremdverschuldeten Fahrzeugausfällen - Ausfall eines Unfallwagens

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 286
  • MDR 1976, 132
  • VersR 1976, 170
  • VersR 1976, 828
  • DB 1976, 97
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.05.1960 - VI ZR 35/59

    Straßenbahn-Ersatzwagen - § 249 BGB, zur Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
    Der erkennende Senat hat das gerade auch in Bezug auf die Reservehaltung von Fahrzeugen (dort ein Straßenbahnzug) schon in dem Urteil BGHZ 32, 280, insbes.

    Dabei kann dahinstehen, ob an der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats in vollem Umfange festzuhalten ist, wonach das eingesetzte Reservefahrzeug gerade für das Auffangen fremdverschuldeter Ausfälle bestimmt gewesen sein muß (vgl. BGHZ 32, 280, 287; weniger eng Senatsurteil vom 3. Februar 1961 - VI ZR 178/59 bezüglich allgemeiner Verwaltungskosten).

  • RG, 30.11.1910 - I 433/09

    Beseitigung von Schiffahrtshindernissen.

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
    In der Rechtsprechung begegnen seit langem (vgl. insbes. RGZ 74, 362, 365 - Kaiser-Wilhelm-Kanal) Entscheidungen dahin, daß der Geschädigte auch solche Aufwendungen erstattet verlangen kann, die er in Voraussicht künftiger unerlaubter Handlung zur Abwendung oder Minderung von deren Schadensfolgen gemacht hat, wenn sich im Einzelfall solche Vorsorge ausgewirkt hat.
  • BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72

    Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
    Ihn betont auch das von der Revision zu Unrecht für ihren Standpunkt herangezogene Senatsurteil vom 16. Oktober 1973 (VI ZR 96/72 - VersR 1974, 171).
  • BGH, 03.02.1961 - VI ZR 178/59
    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
    Dabei kann dahinstehen, ob an der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats in vollem Umfange festzuhalten ist, wonach das eingesetzte Reservefahrzeug gerade für das Auffangen fremdverschuldeter Ausfälle bestimmt gewesen sein muß (vgl. BGHZ 32, 280, 287; weniger eng Senatsurteil vom 3. Februar 1961 - VI ZR 178/59 bezüglich allgemeiner Verwaltungskosten).
  • BGH, 13.12.1965 - III ZR 62/64

    Ersatz von Vorhaltekosten

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
    Das angefochtene Urteil hat erwogen, ob sich dagegen aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 1965 - III ZR 62/64 - NJW 1966, 589 Bedenken ergeben könnten, hält aber dafür, daß diese Entscheidung auf den Besonderheiten des damals zu entscheidenden Falles beruht.
  • BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64

    Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
    Zwar hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit der Grundsatzentscheidung des III. Zivilsenats BGHZ 40, 346 (vgl. auch Senatsurteil BGHZ 45, 212) anerkannt, daß für den vorübergehenden Nutzungsausfall eines Kraftfahrzeugs Ersatz auch dann gefordert werden kann, wenn der Geschädigte keinen Mietwagen in Anspruch genommen, sich vielmehr mit der durch die Schädigung bedingten Einschränkung bzw. Erschwerung seiner Bewegungsfreiheit für den entsprechenden Zeitraum abgefunden hat.
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
    Auch dort hat der Bundesgerichtshof am Grundsatz der Subjektbezogenheit des Schadens (BGHZ 54, 82, 85) festgehalten.
  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70

    Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
    Eine Entbehrung und damit ein wenn auch betragsmäßig nicht ohne Schwierigkeiten zu erfassender (BGHZ 56, 214) Vermögensschaden entsteht aber nicht, wenn der Geschädigte das Fahrzeug ohnedies nicht nutzen wollte oder konnte (zuletzt Senatsurteil vom 28. Januar 1975 - VI ZR 145/73 - VersR 1975, 426 mit Nachw.).
  • BGH, 28.05.1974 - VI ZR 145/73

    Hilfsarbeiter - Verschuldenzurechnung - Einzelfallabwägung -

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
    Eine Entbehrung und damit ein wenn auch betragsmäßig nicht ohne Schwierigkeiten zu erfassender (BGHZ 56, 214) Vermögensschaden entsteht aber nicht, wenn der Geschädigte das Fahrzeug ohnedies nicht nutzen wollte oder konnte (zuletzt Senatsurteil vom 28. Januar 1975 - VI ZR 145/73 - VersR 1975, 426 mit Nachw.).
  • BGH, 28.01.1975 - VI ZR 143/73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - VI ZR 255/74
    Eine Entbehrung und damit ein wenn auch betragsmäßig nicht ohne Schwierigkeiten zu erfassender (BGHZ 56, 214) Vermögensschaden entsteht aber nicht, wenn der Geschädigte das Fahrzeug ohnedies nicht nutzen wollte oder konnte (zuletzt Senatsurteil vom 28. Januar 1975 - VI ZR 145/73 - VersR 1975, 426 mit Nachw.).
  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 363/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Umsatzsteuerersatz bei Ersatzbeschaffung trotz

    Insofern ist die Senatsrechtsprechung, wonach Nutzungsausfall für ein beschädigtes Kraftfahrzeug nicht fordern kann, wer (selbst) über mindestens ein zweites derzeit ungenutztes Fahrzeug verfügt, dessen ersatzweiser Einsatz ihm zuzumuten ist (Senatsurteil vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 255/74, NJW 1976, 286), nicht einschlägig (vgl. Senatsurteil vom 19. November 1974 - VI ZR 197/73, aaO).
  • BGH, 09.03.1976 - VI ZR 98/75

    Ersatz des Zeitaufwandes bei der außergerichtlichen Abwicklung eines

    In einer jüngeren Entscheidung hat er indessen (Senatsurteil vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 255/74 - VersR 1976, 170, 171, ebenfalls Vorhaltekosten betreffend), wenn auch außerhalb der tragenden Gründe Zweifel daran geäußert, ob gerade diesem Umstand entscheidende Bedeutung zukommen sollte.
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2012 - 1 U 108/11

    Anspruch eines Kfz-Händlers auf Ersatz unfallbedingten Nutzungsausfalls eines

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung eines solchen Gebrauchsverlustes ist allerdings dessen tatsächlicher Eintritt (BGH, NJW-RR 2008, 1198 und VersR 1985, 963 sowie NJW 1976, 286; Senat, Urteil vom 15.11.2011, Az.: I - 1 U 50/11).

    Kann der Geschädigte den Nutzungsausfall in zumutbarer Weise durch den ersatzweisen Einsatz eines ihm zur Verfügung stehenden Zweitwagens überbrücken, so fehlt es an dieser Voraussetzung und er kann keine Nutzungsausfallentschädigung verlangen (BGH, VersR 1985, 963 und NJW 1976, 286; OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 318).

    Denn bei dem Kläger fehlt es an einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung, da ihm im Rahmen des von ihm betriebenen Kfz-Handels mehrere Gebrauchtfahrzeuge aus dem Bestand seiner Firma zur Verfügung standen, auf die er in zumutbarer Weise zurückgreifen konnte (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 318; LG Nürnberg-Fürth, Schaden-Praxis 2005, 200; siehe auch BGH NJW 1976, 286).

    Der Umstand, dass diese Fahrzeuge Bestandteil des Betriebsvermögens waren, stand ihrer Nutzung durch den Betriebsinhaber nicht im Wege (vgl. OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 318; LG Nürnberg-Fürth, Schaden-Praxis 2005, 200; siehe auch BGH NJW 1976, 286).

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