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   BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75   

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BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75 (https://dejure.org/1977,918)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1977 - IV ZR 43/75 (https://dejure.org/1977,918)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1977 - IV ZR 43/75 (https://dejure.org/1977,918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 651
  • VersR 1977, 465
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 62/63

    Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ohne Kfz-Brief

    Auszug aus BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75
    Unter solchen Voraussetzungen wird die Unkenntnis regelmäßig auch persönlich nicht entschuldbar sein; denn selbst im Bereich der groben Fahrlässigkeit ist die im Einzelfall behauptete Unkenntnis der Verkehrsanforderungen nicht als genereller Entschuldigungsgrund anzuerkennen (vgl. BGH NJW 1965, 687; JZ 1969, 517, 518; VersR 1957, 386).

    Leichtsinniges Fehlverhalten eines einzelnen ist nicht grundsätzlich milder zu beurteilen, wenn es zunächst "gutgegangen" ist und deshalb sogar wiederholt wird (vgl. auch BGH NJW 1965, 687).

  • BGH, 17.10.1966 - II ZR 123/64

    Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75
    Das Berufungsgericht hat, wie die Revision mit Recht rügt, bei der rechtlichen Würdigung wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen (§ 286 ZPO) und sich teilweise von rechtsfehlerhaften Erwägungen leiten lassen, die außerhalb des Beurteilungsrahmens liegen, der dem Tatrichter bei der Entscheidung über das Vorliegen grober Fahrlässigkeit eingeräumt ist (vgl. BGH VersR 1958, 16; 1966, 1150; 1967, 909, 910).
  • BGH, 11.07.1967 - VI ZR 14/66

    Beweisführung bei der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Flugzeugabsturzes -

    Auszug aus BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75
    Das Berufungsgericht hat, wie die Revision mit Recht rügt, bei der rechtlichen Würdigung wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen (§ 286 ZPO) und sich teilweise von rechtsfehlerhaften Erwägungen leiten lassen, die außerhalb des Beurteilungsrahmens liegen, der dem Tatrichter bei der Entscheidung über das Vorliegen grober Fahrlässigkeit eingeräumt ist (vgl. BGH VersR 1958, 16; 1966, 1150; 1967, 909, 910).
  • BGH, 17.03.1969 - II ZR 227/66

    Einziehung veruntreuter Verrechnungsschecks als Eigentumsverletzung - Grob

    Auszug aus BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75
    Unter solchen Voraussetzungen wird die Unkenntnis regelmäßig auch persönlich nicht entschuldbar sein; denn selbst im Bereich der groben Fahrlässigkeit ist die im Einzelfall behauptete Unkenntnis der Verkehrsanforderungen nicht als genereller Entschuldigungsgrund anzuerkennen (vgl. BGH NJW 1965, 687; JZ 1969, 517, 518; VersR 1957, 386).
  • BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74

    Versagung von Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des

    Auszug aus BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75
    Grob fahrlässig verhält sich nach ständiger Rechtsprechung, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen allgemein einleuchtet, oder wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und dadurch die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer acht läßt; es muß sich um ein auch subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (so zu § 61 VVG der erkennende Senat zuletzt in VersR 1976, 649, 650).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Die Erwägungen des Berufungsgerichts entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (z.B. Urteile vom 2.3.1977 - IV ZR 43/75 - VersR 1977, 465, vom 27.6.1985 - I ZR 40/83 - VersR 1985, 1060 unter II. 2. b), vom 12.1.1988 - VI ZR 158/87 - VersR 1988, 474, Senatsurteile vom 23.1.1985 und 12.10.1988 - IVa ZR 128/83 und 46/87 - VersR 1985, 440 und 1989, ...), und gesicherter Auffassung im Schrifttum (Bruck/Möller, VVG 8. Aufl. § 61 Anm. 46; Prölss/Martin, VVG 24. Aufl. § 6 Anm. 12 und § 61 Anm. 4 B; Martin, Sachversicherungsrecht 2. Aufl. O I 18ff.; MünchKomm/Hanau, 2. Aufl. § 277 Rdn. 2ff., vgl. auch Müller, VersR 1985, 1101ff. mit zahlreichen Nachweisen, der allerdings a.a.O. 1105f. das Merkmal der subjektiv schweren Schuld verneint).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 3 U 104/05

    Gebäudeversicherung: Ausschluss des Regressverzichts bei grober Fahrlässigkeit;

    Grob fahrlässige Schadensverursachung liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BGH in NJW 2005, 981; NJW 1992, 3236), z.B. auch die Außerachtlassung allgemeingültiger Sicherheitsregeln, wenn die Kenntnis dieser Sicherheitsregeln nach dem Grad ihrer Verbreitung allgemein vorausgesetzt werden muss (BGH in VersR 1977, S. 465; Prölss/Martin VVG, 27. A., § 61, Rn. 14).
  • OLG Oldenburg, 18.10.1995 - 2 U 135/95

    Wohngebäudeversicherung; Wasserschaden; Geschirrspülmaschinenschlauch

    Es muß sich um ein auch subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten handeln, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (BGH VersR 1976, 649, 650; 1977, 465).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2016 - 24 U 40/16

    Pflichten des Mieters eines Hubschraubers

    Insoweit ist es anerkannt, dass die Außerachtlassung allgemein gültiger Sicherheitsregeln grundsätzlich grob fahrlässig ist, wenn die Kenntnis der Regel nach dem Grad ihrer Verbreitung allgemein vorausgesetzt werden muss (Vgl. BGH, Urteil vom 02.03.1977 - IV ZR 43/75, juris Rdnr. 13, VersR 1907, 74, 75 f.).
  • OLG Koblenz, 06.12.2002 - 10 U 193/02

    Zur groben Fahrlässigkeit bei Entstehen eines Brandes durch unbeaufsichtigten

    In subjektiver Hinsicht muss es sich weiterhin um ein schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten gehandelt haben, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (Prölss/Martin, WG Kommentar, 26. Aufl. 1998, § 61 Rn. 11 ff., § 6 Rn 117 m.w.N.; BGH VersR 1977, 465 und VersR 1976, 649, 650; vgl. zur Problematik Kaminbrand OLG Hamm VersR 1991, 923).
  • LG Flensburg, 17.04.2003 - 3 O 87/02

    Anspruch auf Zahlung aus einer Gebäudeversicherung zur Deckung eines

    Die Außerachtlassung allgemein gültiger Sicherheitsregeln ist grob fahrlässig, wenn die Kenntnis der Regeln nach dem Grad ihrer Verbreitung allgemein vorausgesetzt werden muss (vgl. BGH, VersR 77, 465; Prölss/Martin, 26. Aufl. 1998, § 61 VVG , Rn. 14).

    Die Unkenntnis des Versicherungsnehmers ist nicht entschuldbar, wenn eine gefahrenträchtige Anlage wegen der gebotenen Schutzmaßnahme nicht ohne Mitwirkung Sachkundiger installiert oder erstmals in Betrieb genommen werden darf und dies allgemein bekannt ist (vgl BGH VersR 77, 465 (466)).

  • LG Kleve, 27.04.2007 - 5 S 48/06

    Hausratversicherung - Nichtbeachten der Bedienungsanleitung eines Elektrogeräts -

    Die völlige Außerachtlassung allgemeingültiger Sicherheitsregeln oder Sicherheitsvorschriften, die zur Verhütung typischer Gefahren aufgestellt sind, begründet den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, wenn der Versicherer nach der Art der Sicherungsbestimmungen und des versicherten Risikos ihre Beachtung erwarten durfte, also mit solchem Fehlverhalten im Rahmen des kalkulierten Nachlässigkeitsrisikos nicht zu rechnen brauchte (BGH, VersR 1977, 465).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04

    Gebäudeversicherung: Grob fahrlässiges Herbeiführen eines Brandes durch den

    In subjektiver Hinsicht muss es sich um ein schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten gehandelt haben, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (vgl. BGH VersR 1989, 840; BGH VersR 1977, 465; OLG Köln Recht und Schaden 2000, 296; vgl. auch OLG Köln VersR 1991, 1266).
  • LG Offenburg, 17.10.2002 - 2 O 197/02

    Leistungsfreiheit der Hausratversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines

    Die Außerachtlassung allgemein gültiger Sicherheitsregeln ist dann grob fahrlässig, wenn die Kenntnis der Regel nach dem Grad ihrer Verbreitung allgemein vorausgesetzt werden muss (BGH Versicherungsrecht 1977, 465).
  • OLG Zweibrücken, 25.08.1999 - 1 U 218/98

    Rettungskostenersatz bei Kfz-Unfall infolge Ausweichens vor Haarwild - Ausschluss

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  • LG Bonn, 08.10.2004 - 10 O 183/04

    Betriebshaftplicht, Explosionsklausel, Flüssiggas

  • OLG Bamberg, 10.12.2001 - 4 U 125/97

    Vorwurf der groben Fahrlässigkeit an einen Jugendlichen bzgl. eines

  • OLG Oldenburg, 25.06.1997 - 2 U 109/97

    Erforderlichkeit der hinreichenden Konkretisierung von

  • OLG München, 17.01.1986 - 8 U 3884/85

    Versicherungsnehmers; Repräsentant

  • LG Itzehoe, 29.08.2003 - 3 O 108/02

    Herbeiführung eines Brandes durch Durchführung von Schweißarbeiten und

  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 216/80

    Anspruch auf Entschädigung aus einer Einbruchdiebstahlversicherung -

  • LG Bremen, 19.12.2002 - 6 O 870/02

    Das Verlassen des Hauses nach dem Einfüllen der vom Vortag zurückgebliebenen

  • OLG Oldenburg, 22.06.1994 - 2 U 162/92

    Versicherungsfall; Valorenversicherung; Uhr; Geländefahrt; Motorradfahrt;

  • LG Kassel, 24.05.2007 - 8 O 49/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit wegen Aufklärungspflichtverletzung wegen

  • OLG Bremen, 08.01.1991 - 4 W 20/90

    Unterlassung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Wohnung gegen Einbrecher

  • OLG Hamm, 14.09.1983 - 20 U 213/83
  • LG München I, 12.01.1993 - 23 O 21743/92

    Hotelsuche mit Gepäck in kriminalitätsbelasteter Gegend

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