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   KG, 21.11.1977 - 12 U 2094/77   

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https://dejure.org/1977,1819
KG, 21.11.1977 - 12 U 2094/77 (https://dejure.org/1977,1819)
KG, Entscheidung vom 21.11.1977 - 12 U 2094/77 (https://dejure.org/1977,1819)
KG, Entscheidung vom 21. November 1977 - 12 U 2094/77 (https://dejure.org/1977,1819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld; Verletzung; Geringfügig; Dauerschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1202
  • MDR 1978, 316
  • VersR 1978, 569
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 04.07.1974 - 12 U 371/74

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus KG, 21.11.1977 - 12 U 2094/77
    Die Zubilligung eines auch nur gering zu bemessenden Schmerzensgeldes war daher nach dem Sinn und Zweck des § 847 BGB im Rahmen der Billigkeit (vgl. BGHZ 18, 149) nicht geboten (vgl. KG DAR 1974, 297).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus KG, 21.11.1977 - 12 U 2094/77
    Die Zubilligung eines auch nur gering zu bemessenden Schmerzensgeldes war daher nach dem Sinn und Zweck des § 847 BGB im Rahmen der Billigkeit (vgl. BGHZ 18, 149) nicht geboten (vgl. KG DAR 1974, 297).
  • AG Diez, 05.12.1978 - 3 C 560/78

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Geringfügige Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lebensfunktionen und ohne Dauerfolgen rechtfertigen kein Schmerzensgeld (so wörtlich Leitsatz KG VersR 1978, 569 = NJW 78, 1202).
  • LG Duisburg, 15.01.1988 - 6 O 424/79
    Aus dem Sinn des Schmerzensgeldes als einer billigen Entschädigung ergibt sich, daß ganz geringe Nachwirkungen und Komplikationen ein Schmerzensgeld nicht rechtfertigen (vgl. KG VersR 1978, 569 = NJW 78, 1202).
  • LG Aachen, 30.10.1981 - 5 S 234/81
    Die Frage, ob bei solchen Bagatellverletzungen ein Schmerzensgeld zu gewähren ist, ist von der Rechtsprechung in den letzten Jahren überwiegend dahingehend beantwortet worden, daß die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldanspruchs die Zubilligung eines Schmerzensgeldes dann nicht mehr rechtfertigt, wenn das körperliche Wohlbefinden nur in ganz unbedeutendem Umfang beeinträchtigt ist (vgl. dazu KG NJW 78, 1202; AG Köln VersR 1978, 454; OLG München VersR 1979, 726; OLG Oldenburg VersR 1979, 581; LG Düsseldorf VersR 1979, 456;.
  • AG Seesen, 06.05.1981 - C 426/80

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    KG VersR 1978, 569 (570); LG Oldenburg VersR 1979, 581; AG Osnabrück ZfS 80, 169).
  • AG Weilburg, 23.11.1978 - 2 C 290/78
    Zwar steht fest, daß die Bekl. zu (1) den Verkehrsunfall schuldhaft verursacht hat, jedoch ist der Schmerzensgeldanspruch der Kl. nicht realisierbar, da auf der einen Seite die entstandenen Verletzungen gering sind (vgl. KG VersR 1978, 569) und zum anderen zumindest bei der Kl. zu (1) auch ein nicht unerhebliches Mitverschulden anzunehmen ist.
  • AG Lauterbach, 24.03.1981 - C 296/80
    Es entspricht heute allgemeiner Auffassung, daß bei fahrlässigen Verkehrsdelikten die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes hinter die Ausgleichsfunktion zurücktritt (BGHZ 18, 149 = VersR 55, 613; KG VersR 1978, 569 (570); Palandt/Thomas, BGB§ 847 Anm. 1 b)... Dabei ist nach herrschender Ansicht (KG VersR 1978, 569; OLG München VersR 1979, 726) die Zubilligung eines.
  • LG Osnabrück, 06.11.1979 - 2 O 433/79
    Ein Schmerzensgeldanspruch des Kl. nach § 847 BGB besteht nicht, da nach der Beweisaufnahme davon auszugehen ist, daß der Kl. nur geringfügige Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lebensfunktionen und ohne Dauerfolgen erlitten hat (vgl. KG VersR 1978, 569 = NJW 78, 1202).
  • AG Soest, 27.04.1979 - 9 C 62/79

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Die Zubilligung eines auch nur gering zu bemessenden Schmerzensgeldes war daher nach dem Sinn und Zweck des 847 BGB im Rahmen der Billigkeit nicht geboten (vgl. auch KG VersR 1978, 569 = NJW 78, 1202).
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