Rechtsprechung
BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 16/80 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung von Versicherungsschutz nach einem Diebstahl von Schmuck im Hause eines Versicherten - Zur Auslegung des Begriffs "Gebrauch" und "bestimmungsgemäßes Tragen" im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Juwelen, Schmuck- und Pelzsachen im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 34
- VersR 1980, 1042
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 132/84
Rechtliche Einordnung der Safe- und Depotklauseln in der Hausratversicherung
Die Safe- und Depotklauseln in Nr. 5.5.1 und 5.5.2 AVBSP 76 stellen verhüllte Obliegenheiten dar (Abgrenzung zu BGH Urteil vom 10. Juli 1980 - IVa ZR 16/80 - VersR 1980, 1042 - LM AVB f. Juwelen, Schmuck und Pelzsachen Nr. 2).Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 10. Juli 1980 - IVa ZR 16/80 - VersR 1980, 1042 - LM AVB f. Juwelen, Schmuck und Pelzsachen Nr. 2) die "Trageklausel" in § 1 Nr. 2 a AVBSP 65 als Risikobeschreibung angesehen.
- BGH, 16.03.1983 - IVa ZR 111/81
Anspruch auf Zahlung der Versicherungsleistung aus einem …
Für die Abgrenzung zwischen einer Leistungsbegrenzung und einer verhüllten Obliegenheit kommt es darauf an, ob die Bestimmung der Versicherungsbedingungen eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das (allein) der Versicherer Schutz gewähren will, oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder ob er ihn verliert (BGH in ständiger Rechtsprechung; Urteil vom 24.10.1979 - IV ZR 182/77 = LM VVG § 6 Nr. 54 - VersR 1980, 153; Urteil vom 10.7.1980 - IVa ZR 16/80 - LM AVB f. Juwelen, Schmuck und Pelzsachen Nr. 2 - VersR 1980, 1042; Urteil vom 18.12.1980 - IVa ZR 34/80 = LM VVG § 6 Nr. 56 - VersR 1981, 186, 187). - OLG Saarbrücken, 09.10.1984 - 2 U 55/83
Reisegepäckversicherung; Verhüllte Obliegenheit; Fotoapparate; Filmapparate; …
Die Entscheidung darüber, ob eine Risikoabgrenzung oder eine verhüllte Obliegenheit vorliegt, hängt davon ab, ob die Bestimmungen der VersBedingungen eine individualisierte Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthalten, für das (allein) der VersSchutz gewährt wird, ober ob in erster Linie ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten des VersNehmers gefordert wird, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten VersSchutz behält oder ihn verliert (BGH, VersR 80, 153 [hier: II (227) 101 b]; 80, 1042; 81, 186; 83, 573 [hier II (228) 118 c]). - AG Gütersloh, 23.03.1989 - 4 C 715/88
Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag; Versicherungsschutz für einen für die …
(OLG Hamburg Versicherungsrecht 1985, 445, 446) Dagegen läßt sich ein vom Versicherungsschutz umfaßtes Tragen nicht mehr feststellen, wenn ein Schmuckstück vom Körper oder der Kleidung abgenommen und nicht mehr in der besonderen persönlichen Obhut der betreffenden Person ist, weil diese sich einer anderen, ihrer Aufmerksamkeit beanspruchenden Tätigkeit zugewendet hat (BGH Versicherungsrecht 80, 1042). - OLG Frankfurt, 22.02.1984 - 9 U 63/83 Das nicht nur vorübergehende, sondern endgültige Ablegen des Schmucks im Tresor wird von der Trageklausel nicht mehr erfaßt (So auch BGH, 1980-07-10, IVa ZR 16/80, VersR 1980, 1042).
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Rechtsprechung
LG Aschaffenburg, 08.05.1980 - S 52/80 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1980, 1042
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84
Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer …
Ob danach die mit der Baufinanzierung zusammenhängenden Fragen unter den Ausschluß fallen, ist bestritten (vgl. einerseits: Böhme, ARB 4. Aufl. § 4 Rn. 34 g und LG Aschaffenburg VersR 1980, 1042;… andererseits: Harbauer a.a.O. § 4 Rn. 109 und Kühl VersR 1982, 936).
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