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BGH, 24.10.1979 - IV ZR 182/77 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Risikobegrenzung und Obliegenheit eines Versicherungsnehmers im Rahmen einer "Explosionsklausel" - Vorliegen einer versteckten Obliegenheit - Unterscheidung zwischen Obliegenheiten und subjektiven Ausschlussklauseln - Vorliegen eines ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 837
- MDR 1980, 294
- VersR 1980, 153
- DB 1980, 398
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91
Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß
Greift § 4 Abs. 1 Nr. 6b AHB nicht ein, wird zu prüfen sein, ob der Versicherungsschutz entfallen ist, weil der Kläger durch vorschriftswidrigen Umgang mit explosiven Stoffen einer (verhüllten) Obliegenheit zuwidergehandelt (vgl. Senat, Urteil vom 24. Oktober 1979 - IV ZR 182/77 - VersR 1980, 153f.) oder den Versicherungsfall schuldhaft herbeigeführt hat (§ 61 VVG). - BGH, 18.12.1980 - IVa ZR 34/80
Entbehrlichkeit der Kündigung für den Eintritt der Leistungsfreiheit des …
Der Versicherer soll vielmehr durch die Bestimmung des § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG ganz allgemein im Interesse des Versicherungsnehmers gezwungen werden, sich alsbald zu entscheiden, ob er aus einer ihm bekannten Obliegenheitsverletzung Rechte herleiten will oder nicht (BGHZ 4, 374 [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51]; 19, 31, 36; BGH Urt.v. 24. Oktober 1979 - IV ZR 182/77 - VersR 1980, 153).Von ihm hängt es ab, ob der zugesagte Versicherungsschutz erhalten bleibt oder verloren geht (vgl. BGH Urteil v. 24. Oktober 1979 - IV ZR 182/77 = VersR 1980, 153 m.w.N.).
- BGH, 16.03.1983 - IVa ZR 111/81
Anspruch auf Zahlung der Versicherungsleistung aus einem …
Für die Abgrenzung zwischen einer Leistungsbegrenzung und einer verhüllten Obliegenheit kommt es darauf an, ob die Bestimmung der Versicherungsbedingungen eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses enthält, für das (allein) der Versicherer Schutz gewähren will, oder ob sie in erster Linie ein bestimmtes vorbeugendes Verhalten des Versicherungsnehmers fordert, von dem es abhängt, ob er einen zugesagten Versicherungsschutz behält oder ob er ihn verliert (BGH in ständiger Rechtsprechung; Urteil vom 24.10.1979 - IV ZR 182/77 = LM VVG § 6 Nr. 54 - VersR 1980, 153; Urteil vom 10.7.1980 - IVa ZR 16/80 - LM AVB f. Juwelen, Schmuck und Pelzsachen Nr. 2 - VersR 1980, 1042; Urteil vom 18.12.1980 - IVa ZR 34/80 = LM VVG § 6 Nr. 56 - VersR 1981, 186, 187).
- BGH, 22.06.1988 - IVa ZR 25/87
Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen …
Das Kündigungserfordernis in § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG besteht nicht nur deshalb, um dem Versicherer die Möglichkeit zu nehmen, mit der Geltendmachung eines ihm aus einer Obliegenheitsverletzung erwachsenen Verwirkungseinwandes zu warten, bis der nächste Versicherungsfall eintritt, inzwischen gleichwohl aber die Prämie weiter einzuziehen; sein Sinn ist vielmehr darüber hinaus auch der, daß sich der Versicherer ganz allgemein auf die Leistungsfreiheit nur dann berufen kann, wenn er den Verstoß für so schwerwiegend ansieht, daß er sich auch zu einer Kündigung des Vertrages entschließt (BGHZ 4, 369, 375; BGH Urteil vom 24. Oktober 1979, IV ZR 182/77 = VersR 1980, 153, 154). - OLG Hamm, 14.07.1993 - 20 U 6/93
Schweißklausel; Brand- und Explosionsklausel; Verjährungshemmung; Ingangsetzung …
Die Neufassung berücksichtigt die ohnehin durch die Rechtsprechung des BGH (VersR 80, 153) gefestigte Auffassung, daß es sich bei der Klausel nicht um einen Leistungsausschluß, sondern um die Festlegung einer Obliegenheit handelt auch in dem Wortlaut der Klausel selbst. - BGH, 13.01.1982 - IVa ZR 237/80
Abschluss eines Wassersportfahrzeug-Versicherungsvertrags hinsichtlich eines …
Das angefochtene Urteil entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden sowie des früher zuständigen IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1979, IV ZR 182/77 = VersR 1980, 153 m.w.N.; Urteil vom 18. Dezember 1980, IVa ZR 34/80 = VersR 1981, 186). - BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 16/80
Gewährung von Versicherungsschutz nach einem Diebstahl von Schmuck im Hause eines …
Die Bestimmung enthält vielmehr eine individualisierende Beschreibung eines bestimmten Wagnisses, für das der Versicherer Schutz gewähren will (vgl. die ständige Rechtsprechung des früheren IV. Zivilsenats in BGHZ 51, 356; NJW 1972, 1229; VersR 1973, 1010; 1975, 269; 1977, 1142; 1979, 343; 1980, 153, an der der erkennende Senat festhält). - LG Bonn, 08.10.2004 - 10 O 183/04
Betriebshaftplicht, Explosionsklausel, Flüssiggas
Es kann unentschieden bleiben, ob die streitgegenständliche Klausel als subjektiver Risikoausschluss einzuordnen ist, wie dies nach der Rechtsprechung für vergleichbare Regelungen in der Architektenhaftpflichtversicherung der Fall ist (vgl. BGH v. 20.06.2001, Az.: IV ZR 101/00, VersR 2001, 1103; OLG Köln v. 02.07.1996, Az.: 9 U 14/96, VersR 1997, 1345 mwN) oder ob ein Verstoß gegen die streitgegenständliche Klausel als Obliegenheitsverletzung zu werten ist, wie dies für den Sonderfall der "Explosionsklausel" in der Betriebshaftpflichtversicherung angenommen wird (BGH v. 24.10.1979, Az.: IV ZR 182/77, VersR 1980, 153; OLG Koblenz v. 04.12.1991, Az.: 10 U 129/80, VersR 1982, 1089). - OLG Oldenburg, 25.11.1992 - 2 U 112/92
Deckungsschutz, Sicherheitsvorschriften, Dachdecker-specialpolice, …
Dem Landgericht ist darin zu folgen, daß es sich bei dieser Klausel nicht um eine objektive Risikobeschränkung, sondern um eine sogenannte verhüllte Obliegenheit handelt (BGH VersR 1980, 153). - KG, 01.02.2005 - 6 U 43/04
Betriebshaftpflichtversicherung: Pflichtwidrigkeitsklausel als subjektiver …
Soweit der Bundesgerichtshof Versicherungsbedingungen, die bei einem vorschriftswidrigen Umgang mit brennbaren oder explosiven Stoffen den Versicherungsschutz versagen, als Obliegenheiten angesehen hat (BGH NJW-RR 1992, 470 f. = VersR 1992, 433f.; NJW 1980, 837 f.; NJW-RR 1990, 1115 f. = VersR 1990, 887 f.), so handelt es sich um eine andere Klausel, bei der nach Auffassung des Bundesgerichtshofs eine Verhaltenspflicht im Vordergrund steht. - OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 7 U 313/93
Positive Kenntnis; Mangelhaftigkeit; Werkleistung; Gasherd; Technische …
- LG Münster, 23.05.1990 - 1 S 98/90
Anspruch auf Deckungsschutz ; Verschulden eines Versicherungsnehmers
- OLG Saarbrücken, 09.10.1984 - 2 U 55/83
Reisegepäckversicherung; Verhüllte Obliegenheit; Fotoapparate; Filmapparate; …
- BayObLG, 12.12.1980 - RReg. 2 Z 63/80
Versicherungsschutz; Brennbare Stoffe; Explosive Stoffe; Obliegenheit; …
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