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   BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78   

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https://dejure.org/1979,955
BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78 (https://dejure.org/1979,955)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1979 - I ZR 28/78 (https://dejure.org/1979,955)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1979 - I ZR 28/78 (https://dejure.org/1979,955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 413 Abs. 1; HGB § 429; GüKG § 26; GüKG § 20; GüKG § 106 Abs. 2; KVO § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte und Pflichten eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen; Annahme eines Gutes im Güterfernverkehr unter Voraussetzung einer Abrede bzgl. des Ablieferungsorts zwischen dem Frachtführer und dem Absender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 833
  • MDR 1980, 281
  • VersR 1980, 181
  • DB 1980, 685
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.1978 - I ZR 114/76

    Frachtgut - Luftfrachtführer - Obhut - Beginn der Obhut - Übernahmedes Frachtguts

    Auszug aus BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78
    Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung (§ 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (vgl. BGH v. 19.1.73 - I ZR 4/72 - m.w.N. - NJW 73, 511, 512; v. 27.10.78 - I ZR 114/76 - NJW 79, 493; Helm, Großkomm. HGB Anm. 12 zu § 429 HGB).
  • BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72

    Anwendung der allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher

    Auszug aus BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78
    Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung (§ 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (vgl. BGH v. 19.1.73 - I ZR 4/72 - m.w.N. - NJW 73, 511, 512; v. 27.10.78 - I ZR 114/76 - NJW 79, 493; Helm, Großkomm. HGB Anm. 12 zu § 429 HGB).
  • BGH, 21.11.1975 - I ZR 74/75

    Aufrechnungsverbot nach ADSp

    Auszug aus BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78
    Das Berufungsgericht nimmt ferner zutreffend an, daß die Beklagte nach § 413 Abs. 1 HGB, da sie und die Rechtsvorgängerin der Klägerin sich auf einen bestimmten Satz der Beförderungskosten geeinigt hatten, ausschließlich die Rechte und Pflichten eines Frachtführers hat und zwar eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (vgl. st.R. BGHZ 65, 340; zuletzt Senatsurteil vom 4. Mai 79 - I ZR 51/78 m.w.N. - VersR 79, 811); damit sind die Vorschriften der Kraftverkehrsordnung (KVO) als zwingend vorgeschriebene Beförderungsbedingungen (§§ 26, 20, 106 Abs. 2 GüKG) Inhalt des Vertrages, auf den der Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung des beförderten Gutes gestützt wird.
  • BGH, 04.05.1979 - I ZR 51/78

    KFZ - Güterfernverkehr - Sammelspediteur - Frachtführer - Haftung - Abdingbarkeit

    Auszug aus BGH, 09.11.1979 - I ZR 28/78
    Das Berufungsgericht nimmt ferner zutreffend an, daß die Beklagte nach § 413 Abs. 1 HGB, da sie und die Rechtsvorgängerin der Klägerin sich auf einen bestimmten Satz der Beförderungskosten geeinigt hatten, ausschließlich die Rechte und Pflichten eines Frachtführers hat und zwar eines Frachtführers im Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen (vgl. st.R. BGHZ 65, 340; zuletzt Senatsurteil vom 4. Mai 79 - I ZR 51/78 m.w.N. - VersR 79, 811); damit sind die Vorschriften der Kraftverkehrsordnung (KVO) als zwingend vorgeschriebene Beförderungsbedingungen (§§ 26, 20, 106 Abs. 2 GüKG) Inhalt des Vertrages, auf den der Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung des beförderten Gutes gestützt wird.
  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 157/79

    Voraussetzungen für die Auslieferung eines Frachtgutes - Schaden am Speditionsgut

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Frachtgut ausgeliefert im Sinne des § 29 KVO ist (Ergänzung zu Senatsurteil vom 9. November 1979 - I ZR 28/78 = NJW 1980, 833).

    Auslieferung oder das gleichbedeutende Ablieferung ( § 429 HGB) ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben ( BGH v. 9.11.79 - I ZR 28/78, NJW 80, 833 m.w.N. RGZ 108, 50, 55, 341, 342; 114, 308, 313, 314); entgegen der Auffassung der Revision ist die hiernach erforderliche Einwilligung des Empfängers Rechtsgeschäft (vgl. Helm in Großkomm. zu HGB Anm. 12 zu § 429 - S. D 70 1. Absatz) und nicht bloß Realakt; auf die Frage, ob der Ablieferung auf Seiten des Frachtführers die Annahme ( §§ 436-438 HGB, § 39 KVO) auf Seiten des Empfängers entspricht, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

  • OLG Köln, 13.12.1994 - 22 U 148/94

    Kein Ersatzanspruch bei Beschädigung des Frachtgutes nach Auslieferung -

    Die Auslieferung ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, NJW 1980, 833; BGH, NJW 1982, 1284).

    Die insoweit von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.11.1979 (NJW 1980, 833) ist hier nicht einschlägig.

  • OLG Frankfurt, 29.06.2006 - 12 U 100/05

    Speditionsvertrag zu fixen Kosten: Schadenersatzanspruch wegen der Beschädigung

    Sind keine besonderen Umstände ersichtlich, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, dann wird sich die Einwilligung des Verfügungsberechtigten zur Aufgabe der Obhut durch den Frachtführer regelmäßig mit der zwischen Absender und Frachtführer getroffenen Vereinbarung decken; ist demnach vereinbart, dass der Frachtführer das Gut an einem bestimmten Platz absetzen muss, dann ist die Einwilligung des Verfügungsberechtigten erst dann anzunehmen, wenn der Frachtführer das Gut an diese Stelle verbracht hat (Bundesgerichtshof Urteil vom 09.11.1979, I ZR 28/78, zitiert nach juris, dort Rn.8; ebenso Oberlandesgericht Frankfurt am Main NJW-RR 1987, 1055 [1056]).
  • OLG München, 17.01.1986 - 8 U 3884/85

    Versicherungsnehmers; Repräsentant

    Im Sinne von § 61 VVG bedeutet die Annahme grober Fahrlässigkeit auch, daß der VN zumindest wissen mußte, daß sein Verhalten geeignet ist, den Eintritt des Versicherungsfalles zu fördern (vgl. BGH VersR 1980, 181; Prölss-Martin § 61 Anm. 4).

    Denn der Eintritt des Versicherungsfalles wird schon dann grob fahrlässig herbeigeführt, wenn er durch das Verhalten des Versicherten gefördert wird (vgl. BGH VersR 1980, 181; 61 Anm. 4).

  • OLG Saarbrücken, 30.04.1993 - 4 U 52/92

    Streit um Schadensersatzansprüche eines Transportversicherers wegen des

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  • OLG Stuttgart, 09.11.1994 - 3 U 72/94

    Frachtrechtliche Haftung eines Spediteurs

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  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 75/94

    Ersatzpflicht des Spediteurs bei Beförderung von Transportgut im Güterfern- und

    Denn bei der Annahme im Sinne der vorerwähnten Vorschrift handelt es sich nicht lediglich um eine tatsächliche Handlung, sondern um einen Vorgang, durch den der Frachtführer die zu Transportzwecken erlangte Obhut über Sachen mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben (vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1979 - I ZR 28/78, TranspR 1980, 94).
  • LG Fulda, 24.01.1992 - 1 S 3/91

    Bestimmung der Anforderungen an das Verlorengehen von Blechen; Vorliegen einer

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  • OLG Düsseldorf, 29.11.2006 - 18 U 73/06

    Keine Haftung des Frachtführers nach § 425 Abs. 1 HGB nach vereinbarungsgemäßer

    Die Ablieferung ist nach ständiger Rechtsprechung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (BGH, NJW 1980, 833; BGH, NJW 1982, 1284).
  • OLG Stuttgart, 22.01.2003 - 3 U 168/02

    Frachtführerhaftung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Haftung aus positiver

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist Ablieferung der Vorgang, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (vgl. BGH NJW 1980, 833 zu § 29 KVO und § 429 HGB a. F.; Fremuth/Thume, a. a. O., § 425 Rn. 18; Koller, Transportrecht, 4. Aufl., § 425 HGB Rn. 25).
  • OLG Bremen, 15.03.2001 - 2 U 120/00

    Begriff der Ablieferung; Haftung des Frachtführers bei Abstellung von neuwertigen

  • OLG Hamm, 23.11.1994 - 20 U 57/94

    Abstellen; Unfall; Pkw; Kfz; Ruinengrundstück; Gefahrerhöhung; Grobe

  • OLG Hamburg, 09.07.1981 - 6 U 51/81

    Transport einer automatischen Nähmaschine für industrielle Verwertung;

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