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   BGH, 16.02.1984 - III ZR 208/82   

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BGH, 16.02.1984 - III ZR 208/82 (https://dejure.org/1984,1881)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1984 - III ZR 208/82 (https://dejure.org/1984,1881)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1984 - III ZR 208/82 (https://dejure.org/1984,1881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherung - Forderungsanmeldung - Hemmung der Verjährung - Reichweite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Hemmung der Verjährung durch Forderungsanmeldung

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 441
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 7/75

    Umfang der Hemmung der Verjährung

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - III ZR 208/82
    Nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG ist die Verjährung des dem Geschädigten nach § 3 Nr. 1 Satz 1 zustehenden Direktanspruchs gegen den Haftpflichtversicherer von der Anmeldung des Anspruchs bei dem Versicherer bis zum Eingang der schriftlichen Entscheidung des Versicherers gehemmt (BGHZ 67, 372, 375); das gleiche gilt für den nach § 2 Abs. 2 Satz 1 PflVG bestehenden Anspruch gegen die nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 PflVG von der Versicherungspflicht befreite Beklagte (§ 2 Abs. 2 Satz 3 PflVG).

    Die verjährungshemmende Wirkung der Forderungsanmeldung bei dem Versicherer erstreckt sich daher auf den gesamten Ersatzanspruch gegen den Schädiger und nicht nur auf den Teil, für den auch der Versicherer im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme ein zustehen hat (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 212/81; vgl. auch Urteil vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 7/75 = NJW 1977, 532).

  • BGH, 27.01.1977 - III ZR 173/74

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei dienstlicher Teilnahme am

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - III ZR 208/82
    1. Die Beklagte ist auf Grund des Unfalls vom 31. Juli 1968 der Klägerin sowohl nach § 7 StVG als auch nach § 839 BGB in Verb, mit Art. 34 GG, Jeweils in Verb, mit § 1542 RVO, zu 9/10 zum Schadenersatz verpflichtet (vgl. BGHZ 68, 217 ff.).
  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - III ZR 208/82
    a) Ob die Auffassung des Berufungsgerichts zutrifft, die Verjährung des auf die Klägerin übergegangenen Schadenersatzanspruchs habe frühestens am 17. Juli 1969 begonnen, oder ob vielmehr die Verjährung schon im Dezember 1968 begonnen hat, als die Klägerin erstmals von dem Schadensfall erfuhr (vgl. dazu RGZ 152, 115, 118 f.; BGHZ 48, 181, 192; BGH Urteil vom 22. Oktober 1957 - VI ZR 222/56 = LM BGB § 852 Nr. 8), braucht hier im Hinblick auf die spätere Hemmung und Unterbrechung der Verjährung nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 17.09.1980 - IVb ZR 550/80

    Auslegung eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - III ZR 208/82
    Unter diesen Umständen liegt eine das Revisionsgericht bindende tatrichterliche Auslegung nicht vor (vgl. BGH Urteil vom 17. September 1980 - IVb ZR 550/80 = FamRZ 1980, 1104 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 245/79

    Umfang der Verjährungshemmung nach dem Pflichtversicherungsgesetz

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - III ZR 208/82
    Diese Hemmung der Verjährung des Anspruchs gegen den Schädiger ist nicht auf denjenigen Teil der Schadenersatzforderung beschränkt, für den auch der Versicherer im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme einzustehen hat; eine solche Beschränkung widerspräche dem gesetzgeberischen Zweck der Einführung des Direktanspruchs und der daraus sich er gebenden Möglichkeit einer unmittelbar gegen den Versicherer gerichteten Klage durch die Neufassung des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGHZ 83, 162, 166).
  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 212/81

    Hemmung der Verjährung auf Sozialversicherungsträger übergegangener

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - III ZR 208/82
    Die verjährungshemmende Wirkung der Forderungsanmeldung bei dem Versicherer erstreckt sich daher auf den gesamten Ersatzanspruch gegen den Schädiger und nicht nur auf den Teil, für den auch der Versicherer im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme ein zustehen hat (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 212/81; vgl. auch Urteil vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 7/75 = NJW 1977, 532).
  • BGH, 22.01.1974 - VI ZR 26/73

    Anforderungen an die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - III ZR 208/82
    Es beschränkt sich - von der Mithaftungsquote abgesehen - auf den Grund des Anspruchs und umfaßt diesen daher in vollem Umfang (BGH Urteil vom 22. Januar 1974 - VI ZR 26/73 = VersR 1974, 571).
  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 163/59

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines aus einer Straßenbahn aussteigenden

    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - III ZR 208/82
    Die Beklagte hat ihr Anerkenntnis auch nicht auf einen bestimmten Teil der Forderung begrenzt, so daß auch die Verjährung nur für diesen Teil der Forderung unterbrochen worden wäre (vgl. BGH Urteil vom 12. Juli I960 - VI ZR 163/59 = VersR 1960, 831).
  • OLG Hamm, 05.07.1972 - 3 U 17/72
    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - III ZR 208/82
    Durch Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 10. Mai 1974 - 3 U 17/72 - ist rechtskräftig festgestellt, daß die Beklagte dem Versicherten zu 9/10 zum Schadenersatz verpflichtet ist, soweit seine Ansprüche nicht auf Versicherungsträger übergegangen sind.
  • BGH, 22.10.1957 - VI ZR 222/56
    Auszug aus BGH, 16.02.1984 - III ZR 208/82
    a) Ob die Auffassung des Berufungsgerichts zutrifft, die Verjährung des auf die Klägerin übergegangenen Schadenersatzanspruchs habe frühestens am 17. Juli 1969 begonnen, oder ob vielmehr die Verjährung schon im Dezember 1968 begonnen hat, als die Klägerin erstmals von dem Schadensfall erfuhr (vgl. dazu RGZ 152, 115, 118 f.; BGHZ 48, 181, 192; BGH Urteil vom 22. Oktober 1957 - VI ZR 222/56 = LM BGB § 852 Nr. 8), braucht hier im Hinblick auf die spätere Hemmung und Unterbrechung der Verjährung nicht entschieden zu werden.
  • RG, 03.08.1936 - VI 77/36

    In welchen Fällen wird die Verjährungsfrist des § 852 BGB. dadurch in Lauf

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 226/16

    Direktanspruch gegen den Pflichtversicherer: Inhaltliche Anforderungen an die die

    Ein derartiges Anerkenntnis, das zu einem Neubeginn der Verjährung des Gesamtanspruchs zu führen vermag, ist aber einer die Verjährungshemmung des § 115 Abs. 2 Satz 3 VVG beendenden Entscheidung nicht ohne weiteres gleichzusetzen; Verjährungsneubeginn und Verjährungshemmung können in entsprechenden Fällen nebeneinander treten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16. Februar 1984 - III ZR 208/82 - VersR 1984, 441, 442).
  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 30/06

    Voraussetzungen und Verjährung des Rückgriffsanspruchs des

    Für den Fall, dass die neue Verhandlung ergeben sollte, dass die Klägerin die Zahlung an den Träger der Straßenbaulast erst im Jahre 1999 geleistet hat, weist der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Voraussetzungen eines die Verjährung unterbrechenden Anerkenntnisses hin (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1984 - III ZR 208/82 - VersR 1984, 441 insbes. unter 2 c), das auch in der Zahlung einer Rate gesehen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1972 - VI ZR 10/71 - VersR 1972, 398 unter I 2; vgl. aber auch OLG Oldenburg NJW-RR 1998, 1283).
  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 253/91

    Keine Änderung der Verjährungsfrist durch deklaratorisches Anerkenntnis; eine

    Die dazu in tatrichterlicher Würdigung vorgenommene Auslegung der Vereinbarung vom 13. Oktober 1975, die vom Revisionsgericht nur beschränkt nachgeprüft werden kann (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1965 = a.a.O. und vom 22. Januar 1974 - VI ZR 26/73 - VersR 1974, 571, 572; BGH, Urteil vom 16. Februar 1984 - III ZR 208/82 - VersR 1984, 441, 442), verstößt nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze und läßt auch keinen erheblichen Parteivortrag außer Betracht.
  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 50/95

    Anforderungen an eine anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers

    Ein derartiges Anerkenntnis, das zu einer Verjährungsunterbrechung zu führen vermag, ist aber einer die Verjährungshemmung des § 3 Nr. 3 Satz 3 PflversG beendenden Entscheidung nicht ohne weiteres gleichzusetzen; Verjährungsunterbrechung und Verjährungshemmung können in entsprechenden Fällen nebeneinander treten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16. Februar 1984 - III ZR 208/82 - VersR 1984, 441, 442).
  • BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 6/99 R

    Krankenhausbehandlung - Vergütungsanspruch - Krankenhaus - Krankenkasse -

    Es genügt auch ein Anerkenntnis bloß dem Grunde nach (BGH VersR 84, 441, 442; 74, 571, 572 stRspr).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 8 U 239/16

    Verjährungshemmung bei Direktanspruch gegen Pflichtversicherer

    Ein derartiges Anerkenntnis, das zu einem Neubeginn der Verjährung des Gesamtanspruchs zu führen vermag, ist aber einer die Verjährungshemmung des § 3 Nr. 3 Satz 1 PfIVG a. F. beendenden Entscheidung nicht ohne weiteres gleichzusetzen; Verjährungsneubeginn und Verjährungshemmung können in entsprechenden Fällen nebeneinander treten (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 16.02.1984 - III ZR 208/82, VersR 1984, 441, 442; Urteil vom 14.03.2017 - VI ZR 226/16, NJW 2017, 2271, 2272 [BGH 14.03.2017 - VI ZR 226/16] ).
  • OLG München, 08.03.2002 - 10 U 4648/01

    Vorliegen eines Zwischenurteils; Haftung aus Betriebsgefahr; Doppelnatur eines

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  • OLG Köln, 08.05.1998 - 19 U 210/97

    Verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis

    Unterbrochen wurde die Verjährung für den gesamten Anspruch, auch wenn die Anerkennung der Höhe nach vorbehalten war (BGH VersR 1974, 571; VersR 1984, 441).
  • OLG Nürnberg, 28.09.2018 - 4 U 320/18

    Verjährung des Haftpflichtanspruchs infolge eines Verkehrsunfalls

    Die Hemmung beginnt mit dem Zugang der erstmaligen Anmeldung beim Versicherer und dauert bis zum Eingang dessen schriftlicher Entscheidung beim Antragsteller (Greger/Wickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 21 Rn. 40 [zum VVG); BGH, Urteil vom 16. Februar 1984 - III ZR 208/82, juris Rn. 17 [zum PflVG]).
  • LG Heidelberg, 02.10.1996 - O 37/96
    Zur Unterbrechnung der Verjährung nach § 208 BGB reicht aber ein Anerkenntnis oder ein diesem gleichstehendes Verhalten aus, das den Anspruch in seinem Grund zum Gegenstand hat (vgl. etwa BGH Urt. v. 22. Januar 1974 - VI ZR 26/73 - VersR 1974, 571: ... die Forderungen Ihres Mandanten übersteigen weitaus unsere Vorstellungen in dieser Sache. Wir haben Ihnen bereits telefonisch gesagt, zu welcher äußersten Leistung wir bereit sind. ..."; Urt. v. 12. Juli 1960 - VI ZR 163/69 - VersR 1961, 31; Urt. v. 16. Februar 1984 - III ZR 208/82 - VersR 1984, 441).
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