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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 68/84   

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https://dejure.org/1985,1325
BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 68/84 (https://dejure.org/1985,1325)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1985 - IVa ZR 68/84 (https://dejure.org/1985,1325)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1985 - IVa ZR 68/84 (https://dejure.org/1985,1325)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 652 BGB; § 93 Abs. 1 HGB; § 48 VVG
    BGB, HGB, VVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Provisionsanspruchs eines Versicherungsmaklers für einen Folgevertrag - Vorliegen eines Verbrauchs der Maklerleistung mit dem Abschluss des beabsichtigten Erstgeschäfts - Kausalität zwischen dem Erstgeschäft und dem Folgevertrag - Auslegung von ...

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Status des VM als HM, Anspruch auf Provision für Folgevertrag, Erhöhung des Haftungslimits, wesentliche Abweichung des Folgevertrages von dem Erstvertrag, Handelsbrauch, offene Mitversicherung, Austausch eines Konsorten ohne Wechsel des führenden VU keine wesentliche ...

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1036
  • MDR 1986, 386
  • VersR 1986, 236
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 68/84
    Dessen Tätigkeit beschränkt sich nicht typischerweise auf die Herbeiführung des Versicherungsvertrages; vielmehr übernimmt er nicht selten auch die weitere Betreuung des Vertragsverhältnisses (vgl. dazu Bruck/Möller a.a.O. Anm. 42 f; Möller, Recht und Wirklichkeit der Versicherungsvermittlung o.J. S. 106 ff.; BGHZ 94, 362 [BGH 22.05.1985 - IVa ZR 190/83]).
  • BGH, 13.01.2005 - III ZR 238/04

    Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung zwischen einem Versicherungsmakler und

    Ob der Versicherungsmakler Provision auch für solche Zeitabschnitte verlangen kann, die nach dem erstmöglichen Kündigungszeitpunkt liegen, ist durch Auslegung der vertraglichen Abreden zu ermitteln (vgl. für Folgeverträge BGH, Urteil vom 27. November 1985 - IVa ZR 68/84 - NJW 1986, 1036, 1037; Urteil vom 13. Juni 1990 - IV ZR 141/89 - NJW-RR 1991, 51).

    Für die Auslegung der von ihm abgeschlossenen Verträge, insbesondere auch für die Bemessung und die zeitliche Reichweite des Provisionsanspruchs, kommt es daher entscheidend auf den Handelsbrauch und auf die in den Kreisen der Versicherungsmakler, der Versicherer und der versicherten Wirtschaft herrschenden Auffassungen an (BGH, Urteil vom 27. November 1985 aaO).

    Sie ist vielmehr in laufenden Raten zu zahlen, deren Fälligkeitsdaten mit denen der Versicherungsprämien übereinstimmen (BGH, Urteil vom 27. November 1985 aaO; Dehner, Das Maklerrecht, 2001, Rn. 318; vgl. auch BGHZ 124, 10, 13).

    Dabei entspricht es nahezu einhelliger Meinung, daß ab dem zweiten Vertragsjahr in der Courtage neben dem eigentlichen Vermittlungsentgelt auch ein Betreuungsentgelt ("Verwaltungsentgelt" oder "Bestandspflegegeld"; vgl. zu diesen Begriffen Prölss/Martin/Kollhosser, VVG, 27. Aufl., nach § 48 Rn. 31) enthalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1985 aaO; OLG Hamm VersR 1987, 155, 156; Prölss/Martin/Kollhosser aaO, Rn. 40 und 47; Griess/Zinnert, Der Versicherungsmakler, 3. Aufl., S. 159; Baumann, Versicherungsvermittlung durch Versicherungsmakler, 1998, S. 311; a.A.: Odendahl ZfV 1993, 390, 391).

  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Der Senat kann dies, da es sich um eine Tatfrage handelt (BGHZ 40, 332, 334; BGH Urt. v. 27. November 1985, IVa ZR 68/84, NJW 1986, 1036, 1037), auch nicht nachholen (§ 561 ZPO).
  • BGH, 13.06.1990 - IV ZR 141/89

    Anspruch des Maklers auf Provision für Anschlussverträge - Mitwirkung des Maklers

    Zu der Frage, ob und inwieweit Makler einen Anspruch auf Provision für Anschlußverträge haben, hat der Senat im Urteil vom 27. November 1985 - IVa ZR 68/64 - (NJW 1986, 1036 = WM 1986, 329 = VersR 1986, 236 = LM BGB § 652 Nr. 100) Stellung genommen.
  • OLG Hamm, 08.12.1994 - 18 U 279/93

    Wesen und Ursprung des Courtageanspruchs

    In der Regel erhält der Versicherungsmakler insbesondere im Bereich der Industrieversicherungen - nicht eine einmalige Provision, sondern laufend Prozente von den Prämieneinkommen des Versicherers (BGH VersR 86, 236, 237).
  • OLG München, 14.07.2011 - 23 U 5191/10

    Fristlose Kündigung des Versicherungsmaklervertrages: Unterlassene Weiterleitung

    Dieser Auffassung schließt sich der Senat an, wobei er nicht verkennt, dass der Versicherungsmakler zumindest in einzelnen Versicherungszweigen in der Regel nicht eine einmalige Provision, sondern laufend Prozente von den Prämieneinnahmen des Versicherers erhält (BGH VersR 1986, 236/237), wobei regelmäßig angenommen wird, dass auch in der Courtage ab dem zweiten Versicherungsjahr noch ein hälftiger Vermittlungsanteil enthalten ist (OLG Hamm VersR 1987, 155/156; 1995, 658).
  • OLG Köln, 18.01.2002 - 1 U 21/01
    In diesem Zusammenhang wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betont, es entspreche in aller Regel nicht dem Parteiwillen, dass der Makler auch für Verlängerungsverträge, an deren Zustandekommen er nicht unmittelbar mitgewirkt hat, eine Provision erhält (BGH, Urteil vom 27.11.1985 - IV a ZR 68/84, NJW 1986, 1036, 1037; BGH, Urteil vom 13.06.1990 - IV ZR 141/89, NJW-RR 1991, 51).
  • OLG Hamm, 28.04.1986 - 18 U 186/85

    Umfang werbender und verwaltender Vergütungsbestandteile, Betreuungscourtage,

    Übernimmt ein Zubringer- und Vermittlungsuntermakler Vermittlungstätigkeiten für einen VM oder beteiligt er sich zumindest daran, so übt er damit die für einen VM gemäß § 93 HGB und für dessen Courtageanspruch wesentliche Tätigkeit aus, auch wenn sich darin die Tätigkeit eines VM noch nicht erschöpft (unter Bezugnahme auf BGH, VersR 86, 236, 237; 22.05.1985, BGHZ 94, 356, 358 f.).
  • OLG Köln, 03.11.1992 - 24 U 73/92

    Wirtschaftliche Identität bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR;

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der dem Makler erteilte Auftrag nicht nur auf das Zustandekommen des Erstvertrages, sondern auch auf das etwaiger Folgeverträge gerichtet war (BGH WM 1986, 329, 230).
  • BGH, 09.07.1986 - IVa ZR 268/85

    Nichtannahme zur Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Senatsurteil vom 27. November 1985 - IVa ZR 68/84 = LM BGB § 652 Nr. 100 = NJW 1986, 1036 zugrundeliegenden Sachverhalt.
  • AG Stuttgart, 09.07.1991 - 11 C 3738/91

    Hälftiger Courtageanspruch nach Beendigung des Maklervertrags

    Der Anspruch auf den Betreuungsanteil in der Courtage entfällt im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem VU, weil der VM danach den Aufwand für die Betreuungsleistung erspart (unter Bezugnahme auf BGH, 27.11.1985 LS 8 = NJW 86, 1036; 86, 58; OLG Hamm, 28.04.1986 LS 3; LG Hagen, 11.03.1985 LS 2).
  • LG Chemnitz, 31.03.2011 - 6 S 231/10

    Beschränkung des Maklerauftrags durch Ausschluss von Folgeverträgen

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Rechtsprechung
   BSG, 22.11.1984 - 2 RU 50/83   

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https://dejure.org/1984,5357
BSG, 22.11.1984 - 2 RU 50/83 (https://dejure.org/1984,5357)
BSG, Entscheidung vom 22.11.1984 - 2 RU 50/83 (https://dejure.org/1984,5357)
BSG, Entscheidung vom 22. November 1984 - 2 RU 50/83 (https://dejure.org/1984,5357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherte Tätigkeit - Blutspenden - Arbeitsunfall - Weg - AndereTätigkeit - Unfallversicherungsträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 374 (Ls.)
  • VersR 1986, 236
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.10.1970 - 2 RU 6/69

    Anspruch auf Kinderzuschlag - Anspruch beider Ehegatten - Ehegatte im

    Auszug aus BSG, 22.11.1984 - 2 RU 50/83
    Die Rechtsprechung des BSG, daß ein Weg, dessen Ziel die Arbeitsstätte ist, dann nicht unter Versicherungsschutz steht, wenn es sich um den Rückweg von einer Verrichtung handelt, die nicht in rechtlich wesentlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (3 ua BSGE 1, 171, 173; 8, 53, 55; 32, 38, u1; BSGSozR 2200 5 550 Nr. 6 und 5 SMS Nr. 23; Brackmann aaO S "853 II mwN), bezieht sich nur auf Wege von Verrichtungen, bei denen kein Versicherungsschutz be- standen hat (3 BSG BG 1967, 115; Die Leistungen 1973, 90).
  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 87/79

    Zur Frage des Beitragsnachlasses (§ 725 Abs. 2 Satz 2 RVO) - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 22.11.1984 - 2 RU 50/83
    vom 11. Februar 1981 - 2 RU 87/79 -).
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 22.11.1984 - 2 RU 50/83
    dere öffentliche Interesse an Blutspenden (vgl BT-Drucks IV/120 S 51; Linthe BG 1963 Sonderheft "Das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz vom 30. April 1963"; Linthe BABl 1963, 393, 3HN; für die Gewebespende Ecker 80b 1972, 81, 82), so daß auch Sinn und Zweck des 5 539 Abs. 1 Nr. 10 RVG gegen die Auffassung der Revision sprechen.
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 23/99 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger bei Anspruch auf Unfallentschädigung im

    Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG), auf die sich das LSG gestützt habe (SozR 2200 § 539 Nr. 34 und SozR 2200 § 550 Nr. 68), gäben für den vorliegenden Rechtsstreit nichts her, weil die den entschiedenen Fällen zugrundeliegenden Sachverhalte von dem vorliegenden erheblich abwichen.

    Nach der vom BSG fortgeführten Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts (RVA) beginnt nach Beendigung einer versicherten Tätigkeit der Weg zur Aufnahme einer neuen versicherten Tätigkeit versicherungsrechtlich bereits mit dem Verlassen des Ortes der zunächst ausgeübten versicherten Tätigkeit, so daß nicht ein Weg von dieser vorliegt (vgl BSG SozR 2200 § 550 Nr. 68 mwN).

  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 30/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit - Unfallversicherungsträger -

    Wenn ein Versicherter von einer Arbeitsstätte zu einer anderen fahre, so beginne zwar in Anknüpfung an das Reichsversicherungsamt (RVA) und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) mit dem Verlassen der ersten Arbeitsstätte der Weg zur zweiten und der für den Zielort zuständige Unfallversicherungsträger sei auch für den Weg zuständig (Hinweis auf die Entscheidung des RVA vom 7. März 1931 - Ia 1926.29 - EuM 30, 3; BSGE 17, 217, 219 = SozR Nr. 6 zu § 915 RVO aF; SozR 2200 § 550 Nr. 68; SozR 3-2200 § 548 Nr. 39).

    Dafür hat der Senat in der Vergangenheit im Anschluss an die Rechtsprechung des RVA maßgeblich auf den Zielort abgestellt, weil der Weg hierdurch in erster Linie sein Gepräge erhält (BSGE 17, 217, 219 = SozR Nr. 6 zu § 915 RVO aF; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 68; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 39 S 144 f).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2006 - L 15 U 248/05

    Verlust des Unfallversicherungsschutzes bei Maßnahmen zur Erhaltung oder

    Bei dieser Sachlage ist zunächst festzuhalten, dass der Kläger bei Antritt seines Weges zu seiner Arbeitsstätte gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII versichert war, der Vorschrift, die das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach dem Ort der Tätigkeit unter Versicherungsschutz stellt, auch wenn ein solcher Weg am Tage mehrfach z.B. wie hier wegen einer Nahrungsaufnahme anfällt (vgl. BSG, Urteil vom 22.11.1984, 2 RU 50/83, SozR 2200 § 550 Nr. 68; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Auflage, § 8 Nr. 12.10).
  • LSG Bayern, 06.05.2015 - L 2 U 128/13

    Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung - Zuordnung des Weges zu

    Dem Kläger kommt auch nicht die Rechtsprechung des BSG zugute, wonach Personen, die mehrere versicherte Tätigkeiten ausüben und sich auf dem Weg von einer versicherten Tätigkeit zu einer anderen versicherten Tätigkeit befinden, diese Wege beim Zurücklegen unabhängig von der sonstigen Rechtsprechung zu den Wegen von und zum "dritten Ort" unter Versicherungsschutz stehen, indem sie als Wege "nach dem Ort der Tätigkeit" im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII qualifiziert und damit in den Versicherungsschutz der jeweiligen Tätigkeit, die das Ziel des Weges bildet, einbezogen werden (BSG, Urteil vom 22.11.1984 Az. 2 RU 50/83, SozR 2200 § 50 Nr. 68, Rdnr. 20 bei juris; BSG, Urteil vom 27.06.2000 Az. B 2 U 23/99 R, SozR 3-2200 § 48 Nr. 39, Rdnr. 24 bei Juris).
  • LSG Bayern, 25.06.2002 - L 3 U 293/98

    Eingreifen der gesetzlichen Unfallversicherung im Unfallzeitpunkt; Zuständigkeit

    Unter Berücksichtigung der BSG-Rechtsprechung ist dabei davon auszugehen, dass die Klägerin mit der Abfahrt von der Universität R. nach Beendigung der dort verrichteten und im Sinne des § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO (zu Lasten der Landesunfallkasse) versicherten Tätigkeit den Weg zur Aufnahme einer neuen versicherten Tätigkeit für ihre Schwester H. versicherungsrechtlich bereits mit dem Verlassen des Ortes der zunächst ausgeübten Tätigkeit begonnen hat, so dass nicht ein Weg von dieser vorliegt (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 68 mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.1999 - L 7 U 4499/97

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für Pflege- und Begleitperson,

    Da in diesem Fall (sind Hin- und Rückweg nicht einheitlich zu beurteilen, bestimmt sich der zuständige Unfallversicherungsträger für die Entschädigung eines Arbeitsunfalls auf einem solchen Weg nicht nach der zuvor beendeten versicherten Tätigkeit, sondern nach der angestrebten neuen versicherten Tätigkeit (vgl. BSG vom 22.11.1984 - 2 RU 50/83 = SozR 2200 § 550 RVO Nr. 68).
  • LSG Bayern, 25.02.2002 - L 3 U 293/98

    Entschädigung eines Unfalls; Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung im

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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1999 - L 15 U 97/99

    Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfall

    Dem Versicherungsschutz des Klägers steht schließlich auch nicht die Rechtsprechung des BSG entgegen, nach der eine andere Stelle als die Wohnung dann nicht den zweiten Grenzpunkt des Weges bildet, wenn der Versicherte von dort aus nur den Rückweg von einer Verrichtung, die nicht im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stand, zum Ort der Tätigkeit antritt (vgl. BSGE 1, 171, 173; 32, 38, 41; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 68).
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Rechtsprechung
   BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 8/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,8283
BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 8/84 (https://dejure.org/1985,8283)
BSG, Entscheidung vom 09.05.1985 - 6 RKa 8/84 (https://dejure.org/1985,8283)
BSG, Entscheidung vom 09. Mai 1985 - 6 RKa 8/84 (https://dejure.org/1985,8283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Offensichtliches Mißverhältnis im Einzelfall - Beurteilungsspielraum der Prüfungsinstanzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1578
  • VersR 1986, 236
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.05.1962 - 6 RKa 24/59

    Vorliegen einer unwirtschaftlichen Behandlung von Patienten durch einen

    Auszug aus BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 8/84
    Das Bundessozialgericht (BSG) hält dieses Mittel jedoch in ständiger Rechtsprechung für zulässig (vgl ua BSGE 11, 102, 113; 17, 79, 85; 19, 123, 128; 46, 136, 137; KVRS A-6100/11) und das Bundesverfassungsgericht hat dies ausdrücklich gebilligt (Beschluß vom 29. Mai 1978 1 BvR 951/77 SozR 2200 - -".
  • BSG, 22.03.1984 - 6 RKa 14/81

    Besetzung des Gerichts - Rechtsschutzbedürfnis - Eröffnung eines speziellen

    Auszug aus BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 8/84
    Auch die absoluten Revisionsgründe des 5 551 der Zivilprozeßordnung sind zu rügen (BSGE 56, 222, 224; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Komm ZPO, 43. Aufl, S 55" Anm 4 Buchst E, S 1199 letzter Absatz, erster Satz).
  • BSG, 15.05.1963 - 6 RKa 21/60

    Eröffnung des Sozialrechtsweges bei Streit um die Ersatzverpflichtungen eines

    Auszug aus BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 8/84
    Das Bundessozialgericht (BSG) hält dieses Mittel jedoch in ständiger Rechtsprechung für zulässig (vgl ua BSGE 11, 102, 113; 17, 79, 85; 19, 123, 128; 46, 136, 137; KVRS A-6100/11) und das Bundesverfassungsgericht hat dies ausdrücklich gebilligt (Beschluß vom 29. Mai 1978 1 BvR 951/77 SozR 2200 - -".
  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 8/84
    Das Bundessozialgericht (BSG) hält dieses Mittel jedoch in ständiger Rechtsprechung für zulässig (vgl ua BSGE 11, 102, 113; 17, 79, 85; 19, 123, 128; 46, 136, 137; KVRS A-6100/11) und das Bundesverfassungsgericht hat dies ausdrücklich gebilligt (Beschluß vom 29. Mai 1978 1 BvR 951/77 SozR 2200 - -".
  • BSG, 09.11.1982 - 6 RKa 16/82
    Auszug aus BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 8/84
    rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen ist; besonders schwere Fälle brauchte sie nicht einzugehen (BSG Urteil vom 9. November 1982 - 6 RKa 16/82 - USK 82218); dafür, daß es sich insoweit um einen Praxisumstand handelt, der sich von denen der verglichenen Ärzte wesentlich abheben würde, liegen keine Anhaltsbunkte.
  • BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 10/77
    Auszug aus BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 8/84
    Das Bundessozialgericht (BSG) hält dieses Mittel jedoch in ständiger Rechtsprechung für zulässig (vgl ua BSGE 11, 102, 113; 17, 79, 85; 19, 123, 128; 46, 136, 137; KVRS A-6100/11) und das Bundesverfassungsgericht hat dies ausdrücklich gebilligt (Beschluß vom 29. Mai 1978 1 BvR 951/77 SozR 2200 - -".
  • BVerfG, 29.05.1978 - 1 BvR 951/77
    Auszug aus BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 8/84
    Das Bundessozialgericht (BSG) hält dieses Mittel jedoch in ständiger Rechtsprechung für zulässig (vgl ua BSGE 11, 102, 113; 17, 79, 85; 19, 123, 128; 46, 136, 137; KVRS A-6100/11) und das Bundesverfassungsgericht hat dies ausdrücklich gebilligt (Beschluß vom 29. Mai 1978 1 BvR 951/77 SozR 2200 - -".
  • BSG, 22.05.1984 - 6 RKa 21/82
    Auszug aus BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 8/84
    198" - 6 RKa 21/82 - KVRS A-6100/11) und weil seine Festlegung je nach dem Einzelfall variieren kann, ist es gerechtfertigt, den fachkundigen Prüfbehörden bei der Entscheidung darüber, ob im Einzelfall ein "offensichtliches Mißverhältnis" vorliegt, einen gerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum einzuräumen.
  • BSG, 08.05.1985 - 6 RKa 24/83
    Auszug aus BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 8/84
    hier, nach arithmetischen Durchschnittszahlen, so verstößt es im allgemeinen auch nicht gegen Denk- und Erfahrungssätze, wenn die Prüfgremien die Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis bei einer Fallwertüberschreitung um 50 % ziehen (Urteil des Senats vom 22. Mai 198U aaO und vom 8. Mai 1985 6 RKa 24/83 -).
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Rechtsprechung
   BSG, 29.11.1984 - 4 RJ 59/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,6604
BSG, 29.11.1984 - 4 RJ 59/83 (https://dejure.org/1984,6604)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1984 - 4 RJ 59/83 (https://dejure.org/1984,6604)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1984 - 4 RJ 59/83 (https://dejure.org/1984,6604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Witwenrente - Doppelehe - Nichtigkeitserklärung - Berechnung der Rente - Verhältnis - Dauer der Ehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 236
 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 13.09.1994 - 5 RJ 72/92

    Witwenrente - Aufteilung unter mehreren Witwen

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 30. März 1977 (- 5 RKn 27/76 - SozR 2200 § 1268 Nr. 9) und ihm folgend der 4. Senat des Bundessozialgerichts (29. November 1984 - 4 RJ 59/83 - SozR 2200 § 1268 Nr. 26) entschieden haben, sind im Falle des rechtsgültigen Bestehens zweier Ehen beide Witwen nebeneinander hinterbliebenenrentenberechtigt.
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