Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 18.12.1985

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.04.1985 - 9 U 261/83   

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https://dejure.org/1985,2402
OLG Karlsruhe, 11.04.1985 - 9 U 261/83 (https://dejure.org/1985,2402)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.04.1985 - 9 U 261/83 (https://dejure.org/1985,2402)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. April 1985 - 9 U 261/83 (https://dejure.org/1985,2402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 136
  • MDR 1986, 500
  • VersR 1986, 1087
  • VersR 1986, 479
  • BB 1986, 1118
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.03.1991 - XI ZR 75/90

    Formularmäßige Vereinbarung der persönlichen Haftung in einem

    Darin liegt eine den Grundgedanken der Grundschuldregelung zuwiderlaufende unangemessene Haftungserweiterung, die nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam ist (so auch OLG Oldenburg ZIP 1984, 1468, 1469; im Anschluß daran OLG Stuttgart NJW 1987, 71, 72 [OLG Stuttgart 11.09.1985 - 1 U 26/85]; OLG Karlsruhe WM 1986, 548, 549, und das überwiegende Schrifttum, z.B. Wolf in Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 2. Aufl., § 9 G 203, Eickmann in MünchKomm, 2. Aufl., § 1191 BGB Rdn. 76; derselbe ZIP 1989, 137, 142; Palandt/Heinrichs, 50. Aufl., § 9 AGBG Rdn. 88; Erman/Hefermehl, 8. Aufl., § 9 AGBG Rdn. 214; Bülow, Recht der Kreditsicherheiten,2. Aufl., Rdn. 461; im Ergebnis auch Clemente, Die Sicherungsgrundschuld in der Bankpraxis, Rdn. 113; a.A. OLG Düsseldorf WM 1987, 717, 718; OLG Hamm WM 1987, 1064).
  • OLG Hamm, 06.11.1986 - 5 U 108/86

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung bei Übernahme einer

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die formularmäßige Erstreckung der Sicherungsvereinbarung auf die künftigen Verbindlichkeiten eines mit dem Sicherungsgeber nicht identischen Schuldners nur unter bestimmten Voraussetzungen ( so BGHZ 83, 56 und Senatsurteil vom 12.05-1986 = ZIP 1986, 1547 ) oder stets ( so das angefochtene Urteil und OLG Karlsruhe NJW 1986, 136 f. ) gegen §§ 3 oder 9 AGBG verstößt.
  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 73/90

    Gutgläubiger Erwerb eines Fischereirechts

    § 892 BGB setzt einen rechtsgeschäftlichen Erwerb voraus, findet also bei einem Erwerb im Weg der vorweggenommenen Erbfolge als einer Gesamtrechtsnachfolge keine Anwendung (BayObLG NJW-RR 1986, 882 m. w. N. [= MittBayNot 1986, 130 ]).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.12.1985 - 7 U 80/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,15250
OLG Karlsruhe, 18.12.1985 - 7 U 80/85 (https://dejure.org/1985,15250)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.1985 - 7 U 80/85 (https://dejure.org/1985,15250)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 1985 - 7 U 80/85 (https://dejure.org/1985,15250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 479
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2003 - 22 U 69/02

    Verkehrssicherungspflichten bei Betrieb einer Kart-Bahn

    Gegen die sich aus einer solchen Nutzung ergebenden Gefahren braucht der Inhaber der Go-Kart-Bahn deshalb im Grundsatz keine Vorkehrungen zu treffen, denn diese Gefahren sind typischerweise mit der Benutzung verbunden und werden von den Nutzern erkannt und grundsätzlich in Kauf genommen (OLG Karlsruhe, VersR 1986, 479 für die Gefahr, dass zwei zusammenstoßende Karts ein Hindernis für den nachfolgenden Fahrer bilden, dem er nicht mehr ausweichen kann).
  • LG Bonn, 28.05.2008 - 5 S 102/07
    Für öffentliche Freizeiteinrichtungen im allgemeinen sowie Vergnügungsanlagen wie Autoscooter oder andere Fahrgeschäfte im Besonderen hat die Rechtsprechung diese allgemeinen Maßstäbe dahin konkretisiert, dass der Reiz solcher Einrichtungen gerade darin besteht, das für den Nutzer erkennbare Risiko zu beherrschen, weshalb der Betreiber die Nutzer nur vor solchen Gefahren schützen muss, die über das nach der allgemeinen Lebenserfahrung als anlagentypisch zu betrachtende Risiko hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.01.1980, VI ZR 11/79 "Freibad"; BGH, Urteil vom 30.11.1976, VI ZR 3/76 "Autoscooter"; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.11.2003, I-22 U 69/02 "Go-Cart-Bahn"- jeweils zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, VersR 1986, 479 "Go-Cart-Bahn").
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