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   BGH, 26.02.1986 - VIII ZB 1/86   

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https://dejure.org/1986,5429
BGH, 26.02.1986 - VIII ZB 1/86 (https://dejure.org/1986,5429)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1986 - VIII ZB 1/86 (https://dejure.org/1986,5429)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1986 - VIII ZB 1/86 (https://dejure.org/1986,5429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verlust eines Schriftsatzes während der Beförderung zum Gericht - Sorgfaltspflichtverletzung des Prozessbevollmächtigten durch Gestattung des Transportes in einer offenen Tüte - Beförderung der Gerichtspost als vom Anwalt ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 702
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.1977 - IV ZB 14/77

    Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist durch Verschulden der

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - VIII ZB 1/86
    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß eine Kanzleiangestellte, die kurz vor Ablauf einer Frist mit der Beförderung des fristwahrenden Schriftsatzes beauftragt wird, über den drohenden Fristablauf und die Notwendigkeit der Fristwahrung unterrichtet sein müsse (Beschluß vom 22. September 1977 - IV ZB 14/77, VersR 1977, 1099).
  • BGH, 20.06.1978 - VI ZB 1/78

    Sorgfaltspflicht - Anwalt - Persönliche Beförderung - Frist - Fristwahrender

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - VIII ZB 1/86
    Das würde der eigenen Verletzung der Sorgfaltspflicht nahekommen, wie sie Gegenstand der in VersR 1978, 945 veröffentlichten Entscheidung war (BGH, Beschluß vom 20. Juni 1978 - VI ZB 1/78 - persönliche Beförderung fristwahrender Schriftsätze durch den Rechtsanwalt).
  • BGH, 31.01.1979 - IV ZB 44/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 26.02.1986 - VIII ZB 1/86
    Wegen der Kosten der Wiedereinsetzung wird auf § 238 Abs. 4 ZPO verwiesen (zur Behandlung der Kosten der erfolgreichen Beschwerde vgl. BGH, Beschluß vom 31. Januar 1979 - IV ZB 44/78, VersR 1979, 443).
  • BGH, 05.03.1991 - XI ZB 1/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur persönlichen Berechnung der

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Rechtsanwalt im Interesse seiner eigentlichen anwaltlichen Aufgaben die im Zusammenhang mit der Erledigung seiner Mandatsgeschäfte anfallenden einfachen Verrichtungen, die keine besondere Geistesarbeit oder juristische Schulung erfordern, vielmehr wie das Führen eines Fristenkalenders routinemäßig bearbeitet werden, im Rahmen einer von ihm zu verantwortenden Büroorganisation zur selbständigen Erledigung auf geschultes, als zuverlässig erprobtes und sorgfältig überwachtes Personal übertragen (BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1984 - III ZB 28/84 - VersR 1985, 269; Beschluß vom 26. Februar 1986 - VIII ZB 1/86 - VersR 1986, 702; BGHZ 43, 148, 153).
  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 528/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die Zivilprozeßordnung kennt keine dem § 278 BGB (Haftung für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen) entsprechende Vorschrift (BGH Urteil vom 24. Juni 1985 - II ZR 69/85 - VersR 1985, 1140; BGH Beschluß vom 26. Februar 1986 - VIII ZB 1/86 - VersR 1986, 702; vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 233 Anm. 4 Stichwort: Rechtsanwalt-Angestellter; Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl., § 233 Rz 19 f.; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 233 Rz 34; Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 233 Anm. 4b).
  • BGH, 09.07.1987 - V ZB 1/87

    Rechtsanwalt - Überwachungspflicht - Angestellte - Fristenkalender -

    Die Klägerin hat zwar die einschlägigen Einzelheiten teilweise erst mit Schriftsatz vom 18. November 1986, also nach Ablauf der zweiwöchigen Frist des § 234 Abs. 1 ZPO vorgetragen; dabei handelt es sich aber nicht um die Geltendmachung eines neuen selbständigen Wiedereinsetzungsgrundes, sondern nur um eine Ergänzung und Erläuterung der Angaben zu dem fristgerecht vorgebrachten Grund, was zulässig ist (BGH Beschl. v. 24. Juni 1985, II ZR 69/85, VersR 1985, 1140, 1141 m.w.N. und v. 26. Februar 1986, VIII ZB 1/86, VersR 1986, 702).
  • KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

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