Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86   

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BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86 (https://dejure.org/1987,200)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1987 - X ZR 49/86 (https://dejure.org/1987,200)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 (https://dejure.org/1987,200)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Erhaltungszustand eines Kraftfahrzeugs bei der Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung - Ersatz von Vorhaltekosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Zahlung der Vergütung für die Reparatur eines Kfz - Vereinbarung eines Pauschalpreises - Geltendmachung eines Werkunternehmerpfandrechts - Anspruch auf Herausgabe eines Kraftfahrzeugs - Anspruch auf Erbrigung einer Sicherheitsleistung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249, § 273 Abs. 3, § 320
    Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines Kraftfahrzeugs bei Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 484
  • NJW-RR 1988, 281 (Ls.)
  • MDR 1988, 315
  • VersR 1988, 1276
  • BB 1988, 161
  • DB 1988, 598
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.07.1981 - VI ZR 48/80

    Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Denn eine Wiederholung der Beweisaufnahme steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (BGH NJW 1982, 108/109).

    Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Sie stehen im Einklang mit dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 - (BGHZ 98, 212 [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86]), in dem die Frage, ob es einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen könne, wenn der Eigentümer einer von ihm selbst genutzten Sache infolge eines deliktischen Eingriffs in das Eigentum die Sache vorübergehend nicht benutzen kann, ohne daß ihm hierdurch zusätzliche Kosten entstehen oder Einnahmen entgehen, ausdrücklich bejaht worden ist.
  • BGH, 14.04.1983 - VII ZR 198/82

    Üblicher Werklohn: Beweislast

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Es ist zutreffend von dem in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannten Grundsatz ausgegangen, daß ein Unternehmer, der gemäß § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung verlangt, beweisen muß, daß eine vom Besteller behauptete, bestimmte (niedrigere) Vergütung nicht vereinbart worden ist (BGH NJW 1983, 1782 m.w.N.; Palandt/Thomas, BGB, 46. Aufl. § 632 Anm. 4).
  • BGH, 14.10.1981 - IVa ZR 152/80

    Zusammenwirken von Maklern bei der Herbeiführung eines Geschäfts - Ansprüche aus

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078).
  • BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82

    Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Für den Ersatz des Nutzungsausfallschadens kann grundsätzlich nicht danach differenziert werden, aus welcher haftungsbegründenden Norm sich die Schadensersatzpflicht ergibt (BGHZ 88, 11/14).
  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 195/82

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078).
  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 73/83

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 96/83

    Erneute Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Eine Pflicht zur erneuten Vernehmung von Zeugen oder Parteien besteht nur bei Vorliegen besonderer Umstände, etwa wenn das Berufungsgericht eine Zeugenaussage abweichend vom Erstgericht würdigt und für die abweichende Bewertung Faktoren im Vordergrund stehen, deren Beurteilung - wie die Urteilsfähigkeit des Zeugen, sein Erinnerungsvermögen, seine Wahrheitsliebe - wesentlich vom persönlichen Eindruck des Zeugen auf den Richter abhängen (BGH VersR 1985, 341/342), oder wenn die Entscheidung von der Glaubwürdigkeit eines Zeugen abhängt, dessen Aussage der Erstrichter nicht gewürdigt hat (BGH NJW-RR 1986, 285).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.1979 - 6 U 130/78
    Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
    Auch in einem solchen Falle ist die Feststellung einer individuellen Absprache der Parteien über die Höhe der Vergütung möglich (anders OLG Karlsruhe, Urt. v. 28. Februar 1979, - 6 U 130/78).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zusteht (vgl. Senatsurteile BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; GSZ BGHZ 98, 212 f.; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.).

    Als eine in diesem Sinne geeignete Methode der Schadensschätzung hat der Bundesgerichtshof die von der Rechtsprechung herangezogenen Tabellen von Sanden/Danner (jetzt: Sanden/Danner/Küppersbusch) anerkannt (vgl. Senatsurteile BGHZ 56, 214, 217, 219 f.; vom 3. Juni 1969 - VI ZR 27/68 - VersR 1969, 828, 830; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - aaO).

    c) Der Bundesgerichtshof hat bisher nur in einer Entscheidung des X. Zivilsenats vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - (NJW 1988, 484) zu dem Problem der Bemessung einer Nutzungsausfallentschädigung für ein im Rahmen eines Werkvertrages zurückbehaltenes älteres Fahrzeug der Tabelle von Sanden/Danner die Eignung als Schätzungsgrundlage versagt und nur einen Betrag etwa in Höhe der - im Einzelfall angemessen erhöhten - Vorhaltekosten zugrundegelegt.

  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07

    Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

    a) Dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Schaden die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz für seinen Nutzungsausfall zu, wenn er zur Nutzung willens und fähig gewesen wäre (vgl. Senatsurteile, BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; 161, 151, 154; GSZ BGHZ 98, 212, 220; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.).
  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Es ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nicht etwa schematisch durch den Wert des Fahrzeugs begrenzt ist (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 486).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88   

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https://dejure.org/1988,757
BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88 (https://dejure.org/1988,757)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1988 - VI ZR 7/88 (https://dejure.org/1988,757)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - VI ZR 7/88 (https://dejure.org/1988,757)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflichtigkeit des Gebäudeeigentümers für den gefahrlosen Zugang zu dem Gebäude neben dem Pächter oder Mieter - Verpflichtung zum eigenen Eingreifen des Versicherungspflichtigen - Ausschluss der Haftung des Unternehmers für Personenschäden - Rechtlich ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Unternehmereigenschaft bei Haftungsausschluß nach RVO § 636; Substantiierungshaftpflicht und Beweiserhebung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 23
  • MDR 1989, 151
  • VersR 1988, 1276
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59

    Geschäftsführer einer GmbH - Mitunternehmerschaft des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
    Ausschlaggebend ist dafür die Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird (BSGE 23, 83, 85f.; 45, 279, 281).

    Eine solche mittelbare Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens reicht nicht aus, um die (Mit-)Unternehmereigenschaft zu begründen (vgl. BSGE 14, 142, 146; 18, 219, 220; 23, 83, 85 f.; ferner Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 658 Rdn. 7 und 13).

  • BSG, 29.03.1961 - 2 RU 204/57
    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
    Damit ist Unternehmer im Sinne von § 636 Abs. 1 RVO derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht, mithin derjenige, der das Geschäftswagnis, das Unternehmerrisiko, trägt (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1977 - VI ZR 134/76 - VersR 1977, 968, 969 m.w.N.; ferner BSGE 14, 142, 146; 17, 273, 275; BSG Urt. vom 12. November 1986 - 9 b RU 8/84 - SozR 2200 § 723 RVO Nr. 8 m.w.N.).

    Eine solche mittelbare Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens reicht nicht aus, um die (Mit-)Unternehmereigenschaft zu begründen (vgl. BSGE 14, 142, 146; 18, 219, 220; 23, 83, 85 f.; ferner Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 658 Rdn. 7 und 13).

  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 133/59

    Anspruch auf Entschädigungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
    Damit ist Unternehmer im Sinne von § 636 Abs. 1 RVO derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht, mithin derjenige, der das Geschäftswagnis, das Unternehmerrisiko, trägt (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1977 - VI ZR 134/76 - VersR 1977, 968, 969 m.w.N.; ferner BSGE 14, 142, 146; 17, 273, 275; BSG Urt. vom 12. November 1986 - 9 b RU 8/84 - SozR 2200 § 723 RVO Nr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 81/86

    Gesamtschuldnerausgleich bei teilweiser Haftungsfreistellung aufgrund

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
    Greift die Haftungsfreistellung aus § 636 Abs. 1 RVO nur zu Gunsten des Trägervereins ein, so beschränkt sich ein Schadensersatzanspruch des Klägers aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegen die Beklagte auf das, was auf sie im Innenverhältnis zum Trägerverein endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch § 636 RVO gestört wäre (st. Rspr. seit BGHZ 61, 51, 55, zuletzt Senatsurteil vom 17. Februar 1987 - VI ZR 81/86 - NJW 1987, 2669, 2670 = BGHR RVO § 636 Abs. 1 - Arbeitnehmer 1).
  • BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80

    Aufsichtspflichten des Bauherrn

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
    Sie konnte grundsätzlich darauf vertrauen, daß der für die Errichtung des Durchgangs verantwortliche Architekt einen rutschfesten Bodenbelag gewählt hatte (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80 - VersR 1982, 595, 596 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83

    Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
    Er konnte die von ihm vermißten Einzelheiten aber nicht schon von dem beweisbelasteten Kläger verlangen und durfte die Beweiserhebung hiervon nicht abhängig machen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1984 - VII ZR 123/83 - NJW 1984, 2888, 2889).
  • BGH, 02.10.1984 - VI ZR 125/83

    Streupflicht - Zeitliche Abgrenzung - Gebäudezugang - Schwimmbad - Restaurant -

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
    Das gilt insbesondere für Gefahren, die - wie hier - ihre Ursache im baulichen Zustand des Gebäudes haben (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 1984 - VI ZR 125/83 - VersR 1984, 1190 m.w.N.).
  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71

    Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
    Greift die Haftungsfreistellung aus § 636 Abs. 1 RVO nur zu Gunsten des Trägervereins ein, so beschränkt sich ein Schadensersatzanspruch des Klägers aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegen die Beklagte auf das, was auf sie im Innenverhältnis zum Trägerverein endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch § 636 RVO gestört wäre (st. Rspr. seit BGHZ 61, 51, 55, zuletzt Senatsurteil vom 17. Februar 1987 - VI ZR 81/86 - NJW 1987, 2669, 2670 = BGHR RVO § 636 Abs. 1 - Arbeitnehmer 1).
  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 90/77

    Beiträge zur Unfallversicherung - Haftung - Unternehmer -

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
    Ausschlaggebend ist dafür die Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird (BSGE 23, 83, 85f.; 45, 279, 281).
  • BSG, 12.11.1986 - 9b RU 8/84

    Inanspruchnahme als Mitunternehmer wegen rückständiger Betragsforderungen einer

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
    Damit ist Unternehmer im Sinne von § 636 Abs. 1 RVO derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht, mithin derjenige, der das Geschäftswagnis, das Unternehmerrisiko, trägt (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1977 - VI ZR 134/76 - VersR 1977, 968, 969 m.w.N.; ferner BSGE 14, 142, 146; 17, 273, 275; BSG Urt. vom 12. November 1986 - 9 b RU 8/84 - SozR 2200 § 723 RVO Nr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1985 - VI ZR 265/83

    Anforderungen an das Bestreiten einer Tatsache

  • BGH, 05.07.1977 - VI ZR 134/76

    Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einer landwirtschaftlichen

  • BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73

    Verkehrssicherungspflicht - Lagerplatz - Sicherung von Lagern - Kinderspielplatz

  • BGH, 08.01.1957 - VI ZR 249/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

    Dabei kommt der Rechtsform ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1988 - VI ZR 7/88 - VersR 1988, 1276; BSGE 23, 83, 85 f.; 45, 279, 281; KK-Ricke, aaO, Rdn. 30a).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte rechtfertigen können (BGH, Urt. v. 12.07.1984 - VII ZR 123/83, MDR 1985, 315; vgl. ferner Urteile v.04.10.1988 - VI ZR 7/88 = BGHR ZPO § 138 Abs. 1 Unfalldaten 1 u. v. 13.12.1990 - III ZR 333/89, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89

    Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer

    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach ausgeführt hat (Urteile vom 12. Juli 1984 - VII ZR 123/83 = NJW 1984, 2888, 2889; vom 4. Oktober 1988 - VI ZR 7/88 = BGHR ZPO § 138 Abs. 1 Unfalldaten 1), ist ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs dann schlüssig und damit erheblich, wenn der Kläger Tatsachen darlegt, die geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in seiner Person entstanden erscheinen zu lassen; der Darlegungspflichtige ist nicht gezwungen, den behaupteten Sachverhalt in allen Einzelheiten wiederzugeben.

    Dem Tatrichter bleibt es unbenommen, den zu vernehmenden Zeugen nach dem genauen Zeitpunkt des Gesprächs zu fragen, er kann aber das Vorbringen dieser Einzelheiten nicht schon von der beweispflichtigen Partei verlangen und darf die Beweiserhebung hiervon nicht abhängig machen (BGH Urteile vom 12. Juli 1984 aaO. und vom 4. Oktober 1988 aaO.).

    Dies gilt um so mehr, als der Kläger bei dem fraglichen Gespräch nicht zugegen war (BGH Urteil vom 4. Oktober 1988 aaO.).

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte rechtfertigen können (vgl. Sen.Urt. v. 23.04.1991 - X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2709 u. v. 01.10.1991 - X ZR 31/91; s. auch BGH, Urt. v. 12.07.1984 - VII ZR 123/83, MDR 1985, 315; v. 02.10.1988 - VI ZR 7/88, BGHR ZPO § 138 Abs. 1 - Unfalldaten 1; v. 13.12.1990 - III ZR 333/89, NJW-RR 1991, 439 = LM Nr. 11 zu § 627 BGB).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 24/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Herstellerhaftung

    Eine weitergehende, zur Überprüfung der Behauptung erforderliche Kenntnis von den technischen Einzelheiten, über die der Kläger nichts wissen konnte und von deren Darlegung durch ihn die Beweisaufnahme daher auch nicht abhängig gemacht werden durfte (vgl. hierzu Senatsurteil vom 4. Oktober 1988 - VI ZR 7/88 - VersR 1988, 1276, 1277), konnte sich der Sachverständige im Rahmen seiner gutachterlichen Arbeit verschaffen.
  • BGH, 13.12.2005 - KZR 12/04

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Er kann aber die Angabe dieser Einzelheiten nicht schon von der beweispflichtigen Partei verlangen und darf die Beweiserhebung hiervon nicht abhängig machen (BGH, Urt. v. 12.7.1984 - VII ZR 123/83, NJW 1984, 2888 unter II 1 b m.w.Nachw.; Urt. v. 4.10.1988 - VI ZR 7/88, VersR 1988, 1276 unter II 1 b; Urt. v. 15.2.1990 - III ZR 87/88, VersR 1990, 656 unter II 2 a).
  • BGH, 23.01.1990 - VI ZR 209/89

    Treppensturz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 426 BGB, gestörte

    Dabei mag mit dem Berufungsgericht unterstellt werden, daß sowohl die Beklagte als auch die Stadt B. gegenüber dem Kläger die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Haftung erfüllt haben und der Stadt B. das Haftungsprivileg des § 636 Abs. 1 RVO zugute kommt, so daß ein sog. gestörtes Gesamtschuldverhältnis vorliegt, wie es nach der von dem Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend wiedergegebenen Rechtsprechung des Senats zu einer Beschränkung der Haftung des sog. außenstehenden (d.h. außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden) Zweitschädigers (hier: der beklagten Universität) auf denjenigen Betrag führt, der im Verhältnis zu dem haftungsprivilegierten sog. Erstschädiger (hier: der Stadt B.) auf ihn entfiele, wenn der Ausgleich nach § 426 BGB nicht durch das Haftungsprivileg verhindert würde (Senatsurteile BGHZ 61, 51 und 94, 173; vom 2. April 1974 - VI ZR 193/72 - VersR 1974, 888, 889; vom 11. Juni 1974 - VI ZR 210/72 - VersR 1974, 1127, 1129; vom 14. Juni 1976 - VI ZR 178/74 - VersR 1976, 991, 992; vom 17. Februar 1987 - VI ZR 81/86 - NJW 1987, 2669, 2670 f.; vom 4. Oktober 1988 - VI ZR 7/88 - VersR 1988, 1276, 1278).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.1994 - 1 U 178/92

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Anspruch auf Schadensersatz;

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  • BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 95/94

    Anfechtung des Handelsvertretervertrages wegen arglistiger Täuschung;

    Die vom Berufungsgericht geforderten näheren Angaben über Zeit und Inhalt der Gespräche - der Ort war angegeben - waren für die Schlüssigkeit des Sachvortrags ohne Bedeutung; das Berufungsgericht konnte die von ihm vermißten Einzelheiten nicht schon vor Befragung des Zeugen von der beweisbelasteten Klägerin verlangen und durfte die Beweiserhebung hiervon nicht abhängig machen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1988 - VI ZR 7/88 = VersR 1988, 1276 unter II 1 b = BGHR ZPO § 138 Abs. 1 Unfalldaten 1).
  • BGH, 26.06.1990 - VI ZR 233/89

    Voraussetzungen der Haftungsfreistellung bei Verletzung des Unternehmers durch

    Unternehmer ist damit derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht, der also das Unternehmerrisiko trägt (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 4. Oktober 1988 - VI ZR 7/88 - VersR 1988, 1276, 1277 m.w.N.).

    Wer im Einzelnen diese Voraussetzungen erfüllt, hängt entscheidend von der Rechtsform des Unternehmens ab (BGSE 23, 83, 85; 45, 279, 281; Senatsurteil vom 4. Oktober 1988, aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2004 - L 4 U 76/03

    Insolvenzgeldumlage durch Unfallversicherungsträger - wirksame Heranziehung einer

  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91

    Sittenwidrigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrags wegen Mißverhältnis

  • BGH, 15.02.1990 - III ZR 87/88

    Zivilprozeßrecht: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten

  • OLG München, 22.12.2023 - 36 U 6179/22

    Abschalteinrichtung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Nutzungsentschädigung,

  • BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95

    Bedeutsamkeit des Zeitpunktes eines Geschehens für die Schlüssigkeit eines

  • OLG Köln, 03.06.2015 - 9 U 176/14

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer

  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 189/95

    Unternehmenskaufvertrag mit Absichtserklärung - §§ 9 Abs. 1 Satz 2, 13 BeurkG,

  • OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Personenschaden nach Arbeitsunfall

  • OLG Celle, 19.09.2001 - 9 U 102/01

    Schadensersatzanspruch und Anspruch auf Zahlung von Geldrente wegen des

  • LSG Brandenburg, 27.03.2001 - L 2 LW 3/98
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/20
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4447
OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87 (https://dejure.org/1988,4447)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.03.1988 - 2 U 67/87 (https://dejure.org/1988,4447)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. März 1988 - 2 U 67/87 (https://dejure.org/1988,4447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabe eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses ; Vertrag zwischen einem Mandanten und einem Steuerberater ; Vergütungsansprüche eines Steuerberaters

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 249; BGB § 273; BGB § 315; BGB § 611; StBGebV § 35; StBGebV § 36

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1276
  • DB 1989, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87
    Bei dem vertraglichen bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnis handelt es sich um einen Vertrag, mit dem die Vertragsparteien den Zweck verfolgen, ein Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmter Hinsicht einem zwischen ihnen bestehenden Streit oder bestehender Ungewißheit zu entziehen und es insoweit inhaltlich endgültig festzulegen (vgl. BGHZ 66, 250, 253 f. ; Erman/Hense, BGB, 7. Aufl. 1981, Rdn. 6 zu § 781; Hüffer in: Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl. 1986, Rdn. 3 zu § 781).

    Hiervon zu unterscheiden sind ein Anerkenntnis oder eine Bestätigung, durch die der Schuldner sich nicht rechtsgeschäftlich verpflichten will, die er vielmehr abgibt, um dem Gläubiger seine Erfüllungsbereitschaft mitzuteilen und ihn hierdurch von sofortigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderung abzuhalten und/oder um dem Gläubiger den Beweis der Forderung zu erleichtern (vgl. BGHZ 66, 250, 254 ; Hüffer, a.a.O., Rdn. 7 zu § 781; Palandt/Thomas, BGB, 47. Aufl. 1988, Anm. 2 b zu § 781).

    Eine solche Erklärung enthält keine materiellrechtliche (potentiell konstitutive) Regelung des Schuldverhältnisses, stellt aber als "Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" jedenfalls ein Indiz für das Bestehen des in ihr genannten Anspruchs dar (vgl. BGHZ 66, 250, 255 ).

  • BGH, 24.02.1982 - IVa ZR 296/80

    Schadensersatzanpsruch gegenüber Steuerberatern bei der Unterlassung von

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87
    Mangelhafte Leistungen des Dienstverpflichteten erlauben dem Dienstberechtigten nicht eine Minderung der Vergütung, da der Dienstberechtigte nach dem Gesetz die Gefahr des Mißlingens der Leistung trägt (BGH VersR 1982, 496).

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1982, 496, 497 ; BGH VersR 1986, 362, 363 ), der sich der erkennende Senat anschließt, nicht stets zu fordern, daß der Mandant im Rechtsstreit mit dem Steuerberater jeden einzelnen Buchhaltungsfehler substantiiert darstellt.

  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87
    Deshalb ist zur wirksamen Ausübung des Zurückbehaltungsrechts erforderlich, daß der Schuldner die Gegenleistung, auf die er Anspruch erhebt, genau bezeichnet (vgl. BGH NJW 1985, 189 [BGH 27.09.1984 - IX ZR 53/83] , 191 ; Keller in: Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl. 1985, Rdn. 2 zu § 274; Soergel/Wolf, BGB, 11. Aufl. 1986, Rdn. 4 zu § 274; Staudinger/Selb, BGB, 12. Aufl. 1979, Rdn. 3 zu § 274).
  • BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 97/84

    Anforderung an Substantiierung des Schadensersatzanspruchs gegen den

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87
    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1982, 496, 497 ; BGH VersR 1986, 362, 363 ), der sich der erkennende Senat anschließt, nicht stets zu fordern, daß der Mandant im Rechtsstreit mit dem Steuerberater jeden einzelnen Buchhaltungsfehler substantiiert darstellt.
  • BFH, 07.03.1972 - VII R 89/69
    Auszug aus OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87
    Das buchmäßige Festhalten der Geschäftsvorfälle in der Geschäftskasse und das Sammeln der erforderlichen Belege können - ebenso wie die tägliche Abstimmung des Soll- und Istbestandes und die Führung des Kassenbuchs - nur im Unternehmen des Auftraggebers selbst erfolgen (vgl. OLG Koblenz, DStR 1972, 417 [OLG Koblenz 02.12.1971 - 9 U 701/69] ).
  • OLG Koblenz, 27.03.1980 - 6 U 982/77

    Zahlungen von Provisionen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses; Anspruch auf

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87
    Vielmehr obliegt es den Parteien, soweit sie die Darlegungs- und Beweislast trifft, dem Gericht einen schlüssigen Sachverhalt hinreichend substantiiert zu unterbreiten, dessen Richtigkeit dann erforderlichenfalls durch eine Beweisaufnahme, zu überprüfen ist (vgl. OLG Koblenz, VersR 1980, 623, 625 ).
  • OLG Köln, 14.06.2007 - 8 U 60/06

    Unbegründete Schadensersatzforderung gegen Steuerberater

    Im Rechtsstreit bedarf es zur Darlegung solcher Fehler der substantiierten Angabe, welche Buchung der Berater auf Grund welcher Informationen und/oder ihm vorgelegten Belegen hätte vornehmen müssen und was er statt dessen gebucht hat (OLG Köln DB 1989, 100, 101; ebenso Gräfe/Lenzen/ Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Auflage, 2007, Rn. 308 m.w.N.).
  • LG Aachen, 06.10.2006 - 8 O 56/06

    Vergütungsanspruch eines Steuerberaters aufgrund Steuerberatungsvertrags i.R.e.

    hierfür bedarf es zur Darlegung insbesondere von Verbuchungsfehlern, substantiierter Angaben des hierfür beweisbelastenden Mandanten, welche Buchungen der Berater aufgrund welcher Informationen und/oder ihm vorgelegter Belege hätte vornehmen müssen und was er stattdessen gebucht hat, wobei eine exemplarische Darstellung einzelner Buchungsfehler einen über diese Einzelfälle hinausgehenden Mangel der Leistung des Steuerberaters nur dann aufzeigt, wenn aus ihnen ein Fehler des Verbuchungssystems insgesamt erkennbar wird (vgl. OLG Köln DB 1989, 100, 101).
  • OLG Koblenz, 27.10.1992 - 3 U 1868/91

    Vergütung von Steuerberaterleistungen; Freies Mitarbeiterverhältnis;

    Es ist nicht vorgetragen, daß der Kläger wegen angeblich unvollständiger und mangelhafter Arbeit zur Nachbearbeitung aufgefordert worden ist (vgl. auch OLG Köln, DB 1989, 100 (101 Sp. 1 Abs. 2)).
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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 25.06.1987 - 6 O 1233/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5048
LG Nürnberg-Fürth, 25.06.1987 - 6 O 1233/87 (https://dejure.org/1987,5048)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 25.06.1987 - 6 O 1233/87 (https://dejure.org/1987,5048)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 6 O 1233/87 (https://dejure.org/1987,5048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1856
  • NJW-RR 1988, 929 (Ls.)
  • VersR 1988, 1276
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamm, 06.10.2005 - 2 Ta 899/04

    Arbeitsrechtsweg bei deliktischem Anspruch des Arbeitnehmers gegen

    Die vom Arbeitsgericht herangezogenen Entscheidungen betrafen Schadensersatzklagen der Sozialversicherungsträger gegen den Arbeitgeber bzw. dessen Bevollmächtigten (BGH vom 07.11.1961 - VI ZR 5/61 VersR 1962, 24; LAG Nürnberg-Fürth vom 25.06.1987 - 6 O 1233/87 NJW 1988, 1856).
  • OLG Celle, 29.11.1995 - 9 U 51/95

    Verpflichtung des Arbeitgebers; Drohende Zahlungsunfähigkeit; Rücklagen;

    LG Nürnberg-Fürth NJW 1988 S. 1856; Lackner , a.a.O., § 266a Rdn. 20; Schönke/Schröder/Lenckner , a.a.O., § 266a Rdn. 10.
  • LG Augsburg, 11.03.1992 - 7 S 2393/91

    Annahme einer Untreue wegen zweckwidriger Verwendung einbehaltener

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