Rechtsprechung
BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- verkehrslexikon.de
Zum Erhaltungszustand eines Kraftfahrzeugs bei der Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung - Ersatz von Vorhaltekosten
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Zahlung der Vergütung für die Reparatur eines Kfz - Vereinbarung eines Pauschalpreises - Geltendmachung eines Werkunternehmerpfandrechts - Anspruch auf Herausgabe eines Kraftfahrzeugs - Anspruch auf Erbrigung einer Sicherheitsleistung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249, § 273 Abs. 3, § 320
Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines Kraftfahrzeugs bei Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 484
- NJW-RR 1988, 281 (Ls.)
- MDR 1988, 315
- VersR 1988, 1276
- BB 1988, 161
- DB 1988, 598
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.07.1981 - VI ZR 48/80
Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen - …
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Denn eine Wiederholung der Beweisaufnahme steht grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (BGH NJW 1982, 108/109).Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078).
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Sie stehen im Einklang mit dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 - (BGHZ 98, 212 [BGH 09.07.1986 - GSZ 1/86]), in dem die Frage, ob es einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen könne, wenn der Eigentümer einer von ihm selbst genutzten Sache infolge eines deliktischen Eingriffs in das Eigentum die Sache vorübergehend nicht benutzen kann, ohne daß ihm hierdurch zusätzliche Kosten entstehen oder Einnahmen entgehen, ausdrücklich bejaht worden ist. - BGH, 14.04.1983 - VII ZR 198/82
Üblicher Werklohn: Beweislast
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Es ist zutreffend von dem in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannten Grundsatz ausgegangen, daß ein Unternehmer, der gemäß § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung verlangt, beweisen muß, daß eine vom Besteller behauptete, bestimmte (niedrigere) Vergütung nicht vereinbart worden ist (BGH NJW 1983, 1782 m.w.N.;… Palandt/Thomas, BGB, 46. Aufl. § 632 Anm. 4).
- BGH, 14.10.1981 - IVa ZR 152/80
Zusammenwirken von Maklern bei der Herbeiführung eines Geschäfts - Ansprüche aus …
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078). - BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82
Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei …
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Für den Ersatz des Nutzungsausfallschadens kann grundsätzlich nicht danach differenziert werden, aus welcher haftungsbegründenden Norm sich die Schadensersatzpflicht ergibt (BGHZ 88, 11/14). - BGH, 03.04.1984 - VI ZR 195/82
Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078). - BGH, 20.11.1984 - VI ZR 73/83
Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Die erneute Vernehmung von Zeugen ist ferner geboten, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen abweichend vom erstinstanzlichen Gericht würdigt (BGH NJW 1982, 108/109; BGH NJW 1982, 1052/1053 m.w.N.) oder wenn es die Aussage eines Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH NJW 1982, 1052/1053), wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (BGH NJW 1984, 2629) oder wenn das Berufungsgericht der Aussage eines Zeugen bei der Würdigung der Bekundungen eines anderen Zeugen ein ihr vom erstinstanzlichen Gericht nicht beigemessenes Gewicht geben will (BGH NJW 1985, 3078). - BGH, 08.01.1985 - VI ZR 96/83
Erneute Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Eine Pflicht zur erneuten Vernehmung von Zeugen oder Parteien besteht nur bei Vorliegen besonderer Umstände, etwa wenn das Berufungsgericht eine Zeugenaussage abweichend vom Erstgericht würdigt und für die abweichende Bewertung Faktoren im Vordergrund stehen, deren Beurteilung - wie die Urteilsfähigkeit des Zeugen, sein Erinnerungsvermögen, seine Wahrheitsliebe - wesentlich vom persönlichen Eindruck des Zeugen auf den Richter abhängen (BGH VersR 1985, 341/342), oder wenn die Entscheidung von der Glaubwürdigkeit eines Zeugen abhängt, dessen Aussage der Erstrichter nicht gewürdigt hat (BGH NJW-RR 1986, 285). - OLG Karlsruhe, 28.02.1979 - 6 U 130/78
Auszug aus BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86
Auch in einem solchen Falle ist die Feststellung einer individuellen Absprache der Parteien über die Höhe der Vergütung möglich (anders OLG Karlsruhe, Urt. v. 28. Februar 1979, - 6 U 130/78).
- BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Merkantile Wertminderung
a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zusteht (vgl. Senatsurteile BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; GSZ BGHZ 98, 212 f.; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.).Als eine in diesem Sinne geeignete Methode der Schadensschätzung hat der Bundesgerichtshof die von der Rechtsprechung herangezogenen Tabellen von Sanden/Danner (jetzt: Sanden/Danner/Küppersbusch) anerkannt (vgl. Senatsurteile BGHZ 56, 214, 217, 219 f.; vom 3. Juni 1969 - VI ZR 27/68 - VersR 1969, 828, 830; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - aaO).
c) Der Bundesgerichtshof hat bisher nur in einer Entscheidung des X. Zivilsenats vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - (NJW 1988, 484) zu dem Problem der Bemessung einer Nutzungsausfallentschädigung für ein im Rahmen eines Werkvertrages zurückbehaltenes älteres Fahrzeug der Tabelle von Sanden/Danner die Eignung als Schätzungsgrundlage versagt und nur einen Betrag etwa in Höhe der - im Einzelfall angemessen erhöhten - Vorhaltekosten zugrundegelegt.
- BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07
Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug
a) Dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Schaden die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz für seinen Nutzungsausfall zu, wenn er zur Nutzung willens und fähig gewesen wäre (vgl. Senatsurteile, BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; 161, 151, 154; GSZ BGHZ 98, 212, 220; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.). - BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04
Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug
Es ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nicht etwa schematisch durch den Wert des Fahrzeugs begrenzt ist (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 486).
- OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06
Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für …
Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem Eigentümer eines privat genutzten PKW, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zusteht, auch wenn er sich keinen Ersatzwagen anmietet (vgl. BGHZ 45, 212 ff.; 56, 214, 215 f.; BGHZ 98, 212 f.; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 - NJW 1988, 484, 485 f.). - OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07
Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur
Ohne Erfolg berufen sich die Beklagten darauf, wegen des Alters und der Vorschäden seines Pkw BMW stünden dem Kläger unter Berücksichtigung der Entscheidung BGH NJW 1988, 484 nur Vorhaltekosten zu. - BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89
Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer …
Hierbei ist zu beachten, daß die erneute Vernehmung eines im ersten Rechtszuge angehörten Zeugen im Berufungsverfahren unter anderem dann erforderlich ist, wenn das Berufungsgericht seinen Bekundungen ein anderes Gewicht im Vergleich zu der Vorinstanz geben oder die Aussage abweichend vom Wortsinn auslegen will (…BGH Urteile vom 3. November 1987 - VI ZR 95/87 = BGHR ZPO § 398 Abs. 1 Ermessen 3; vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 = BGHR ZPO § 398 Abs. 1 Ermessen 4; vom 20. November 1984 - VI ZR 73/83 = NJW 1985, 3078). - OLG Saarbrücken, 04.04.2007 - 5 W 2/07
Wohnungseigentümergemeinschaft: Pflicht des Eigentümers zur Verhinderung bzw. …
Das Gleiche gilt, wenn das Amtsgericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine förmliche Beweisaufnahme durchgeführt hat (BGH, Urt. v. 20.10.1987, X ZR 49/86, MDR 1988, 484;… BGH, Urt. v. 22.9.1988, IX ZR 219/87, NJW-RR 1989, 380; BayObLG, Beschl.v. 1.8.2000, 1Z BR 171/99, sowie Beschl.v. 15.1.1998, 1Z BR 68/97, FamRZ 1998, 1469; OLG Zweibrücken, Beschl.v. 12.1.1989, 3 W 176/88, MDR 1989, 649). - KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18 sogar mit einem Abschlag (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 30. Juni 010 - 7 U 313/10 -, juris ; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 12. Aug .t 2004 20 - 7 U 10/04 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. Juni 2004 - 16 U 18/04 -, juris; OLG Karlsruhe Schaden-Praxis 1999, 56;OLG Saarbrücken NZV 1990, 388; BGH NJW 1988, 484), steht einer solchen pauschalen Vorgehensweise entgegen, dass.das Alter eines geschädigten Fahrzeugs als solches regelmäßig keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung für den Nutzungsausfall haben kann, sondern allenfalls die .gegenüber einem Neuwagen möglicherweise herabgesetzte Qualität der mit dem Fahrzeug verbundenen Nutzungsvorteile (vgl. KG NZV 1993, 478, •KG VersR 1981, 536).
Eine Herabsetzung auf die reinen Vorhaltekosten bzw. einen noch niedrigeren Wert kann daher nur dann in Frage kommen, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, dessen Nutzungswert mit demjenigen eines neueren Fahrzeugs des gleichen Typs schlechterdings nicht mehr vergleichbar ist, weil es mit zahlreichen erheblichen Mängeln behaftet ist (vgl. BGH NJW 1988, 484; KG Berlin, Urteil vom 22,.Oktober 2001 - 12 U 2346/00 -, juris; KG DAR 1981, 56).
Dieser stellt jedoch keine Grenze für den Nutzungsausfallschaden dar (vgl. BGH NJW 1988, 484;BGH NJW 2005, 1044; OLG Koblenz, Urteil vom 27. Juni 2016 - 12 U 1090/15 -, juris).
- OLG Düsseldorf, 26.08.2014 - 1 U 151/13
Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne nach …
Dem Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen Schaden die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz für seinen Nutzungsausfall zu, wenn er zur Nutzung willens und fähig gewesen wäre (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007; VI ZR 62/07 Rdnr. 6, zitiert nach juris - mit Hinweis auf GSZ BGHZ 98, 212, 220, BGH NJW 1988, 484, 485 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).Dabei lässt der Senat nicht außer Acht, dass die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nicht schematisch durch den Wert des Fahrzeuges begrenzt ist (BGH, Urteil vom 25. Januar 2005, Az: VI ZR 112/04 Rdnr. 8 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf BGH NJW 1988, 484, 486).
- BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91
Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag
Anders verhält es sich aber, wenn das Berufungsgericht die protokollierte Aussage anders verstehen will als die Richter des Vorinstanz (z.B. BGH, Urteile vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82 = NJW 1984, 2629 unter II 1 und 1 b aa; vom 20. Oktober 1987 - X ZR 49/86 = BGHR ZPO § 398 Abs. 1 - Ermessen 4; vom 6. Dezember 1990 - I ZR 25/89 = BGHZ ZPO § 398 Abs. 1 - Ermessen 9 …und vom 29. Januar 1991 - IX ZR 76/90 = BGHR ZPO § 398 Abs. 1 - Ermessen 10). - BGH, 27.02.1991 - XII ZR 47/90
Klage auf rückständigen Mietzins für ein Restaurant - Unwirksame Kündigung des …
- BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95
Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung …
- OLG Hamm, 22.04.1993 - 6 U 259/92
Totalschaden-Abrechung; Einbeziehung eines Restwertangebotes; Wertermittlung …
- OLG Celle, 22.06.2004 - 16 U 18/04
Strafverfolgungsentschädigung: Umfang der Entschädigung einschließlich der …
- KG, 26.04.1993 - 12 U 2137/92
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf einer Sonderfahrspur für Busse und Taxen
- BGH, 24.02.1994 - IX ZR 227/93
Wirksamkeit einer von Kindern auf Veranlassung der Eltern geleisteten Bürgschaft
- OLG Düsseldorf, 08.03.2004 - 1 U 134/03
Zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall
- BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 116/90
Erneute Vernehmung von Zeugen in der Berufungsinstanz
- OLG Düsseldorf, 02.07.2008 - 1 W 24/08
Berechnung des langfristigen Nutzungsausfallschadens eines Pkw
- OLG Köln, 11.10.2012 - 22 U 48/12
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Durchführung einer Reparatur an einem …
- KG, 22.10.2001 - 12 U 2346/00
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Nutzungsausfallentschädigung bei neun …
- OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07
Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der an einem Verkehrsunfall …
- BGH, 12.11.1991 - VI ZR 369/90
Beratungspflicht des Arztes über Risiken einer Vaginalentbindung bei indizierter …
- BGH, 16.05.1990 - IV ZR 64/89
Beweiskraft des Tatbestandes; Vorkenntnis des Erwerbers
- BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99
Testierunfähigkeit bei Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms
- BGH, 19.11.1998 - VII ZR 371/96
Mangel eines Industrieestrichbodens
- OLG Köln, 07.04.2000 - 16 Wx 32/00
Anspruch auf Rückgängigmachung baulicher Veränderungen
- BGH, 15.10.1992 - III ZR 57/91
Verkehrssicherungspflicht des Schulträgers gegenüber Eltern - Aufklärungspflicht …
- BGH, 22.09.1988 - IX ZR 219/87
Klage gegen den Haputschuldner nach Erfüllung der Bürgschaft - Vorliegen eines …
- AG Siegburg, 06.03.2019 - 108 C 136/18
Unfallregulierung, Nutzungsausfallentschädigung, Reparaturablaufplan
- AG Heinsberg, 30.08.1995 - 3 C 312/95
- BGH, 12.11.1987 - X ZR 66/85
Klage auf Werklohn für die Reparatur eines Kfz sowie Standkosten - Pflicht zur …
- OLG Brandenburg, 27.09.2007 - 12 W 2/07
Prozesskostenhilfebewilligung für eine Verkehrsunfallklage: Stillschweigender …
- BGH, 15.11.1990 - IX ZR 92/90
Feststellung der Kenntnis von der Zahlungseinstellung nach § 30 KO - Führung des …
- BVerwG, 17.11.2008 - 3 B 4.08
Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Gewährung einer Härtebeihilfe gem. …
- BGH, 06.12.1990 - I ZR 25/89
"Erneute Vernehmung"; Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
- BGH, 28.03.2003 - V ZR 47/02
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
- OLG Köln, 12.07.1996 - 19 U 17/96
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Tankstellengelände …
- LAG Hamm, 21.09.1998 - 19 Sa 646/98
Schadensersatz wegen des Entzugs eines Firmenwagens; Überlassung eines …
- BGH, 11.12.1992 - V ZR 241/91
Erforderlichkeit neuerlicher Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren - …
- LG Nürnberg-Fürth, 19.05.2020 - 2 O 7690/19
Ersatzfähigkeit von Nebenkosten - Ausfall älterer Fahrzeuge
- AG Mannheim, 09.01.2009 - 9 C 381/08
Schadenersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Stundenverrechnungssätze …
- OLG Frankfurt, 15.09.2017 - 25 U 87/16
Werkvertrag: Mangelhaftigkeit einer Beton-Treppenanlage - Ausschluss von Schäden …
- LG Münster, 06.05.2008 - 4 O 195/07
Anforderungen an ein "unabwendbares Ereignis" i.S.v. § 17 Abs. 3 S. 1 …
- OLG Jena, 19.04.2005 - 5 U 880/04
Anforderungen an die Lesbarkeit des Vertragsformulars; Berücksichtigung der …
- BGH, 08.10.1992 - III ZR 75/91
Fehlende Gesamtschau bei der Würdigung eines Lebenssachverhalts
- BGH, 04.04.1990 - VIII ZR 125/89
Zugeständnis einer Behauptung - Schriftsatz - Stillschweigende Bezugnahme - …
- LG Chemnitz, 03.08.2006 - 6 S 5/06
- AG Berlin-Mitte, 28.05.2013 - 109 C 3286/12
- LG Ingolstadt, 07.12.2011 - 51 O 1715/10
Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Totalschaden: Nutzungsausfallentschädigung …
- AG Düsseldorf, 09.06.2004 - 26 C 18776/03
Umfang des Schadensersatzes bzgl. Reparaturkosten, Nutzungsentschädigung und …
- BGH, 22.11.1990 - IX ZR 63/90
- AG Schmallenberg, 13.11.2009 - 3 C 125/09
Anspruch auf Schadensersatz weiterer Vorhaltekosten aufgrund eines …
- AG Bochum, 20.10.2004 - 67 C 362/04
Möglichkeit der Beschränkung einer Nutzungsausfallentschädigung für einen über …
- BGH, 06.12.1994 - X ZR 92/92
Patentnichtigkeitsklage - Patent betreffend eine Vorrichtung zum Einspulen und …
- BGH, 08.04.1991 - II ZR 127/90
Abwicklung von Bestellungen bei einem taiwanesischen Hersteller von …
- LG Freiburg, 07.06.1988 - 1 O 148/88
- AG Düren, 08.11.2000 - 45 C 341/00
Umfang des Schadensersatzes i.R. eines Verkehrsunfalls; Grundsatz der …
- AG Kiel, 18.07.1996 - 117 C 253/96
- LG Wiesbaden, 21.01.1993 - 7 O 85/92
Bei einem Auffahrunfall haftet der Auffahrende grundsätzlich voll, da der Beweis …
- BGH, 01.02.1994 - X ZR 21/93
Ermittlung eines Schadens am PKW anhand von Gutachten und Zeugenaussagen - …
- LG Bamberg, 25.02.2011 - 2 O 207/10
- AG Dortmund, 20.08.2002 - 407 C 5134/02
- AG Starnberg, 13.11.2007 - 4 C 1342/07
Rechtsprechung
BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungspflichtigkeit des Gebäudeeigentümers für den gefahrlosen Zugang zu dem Gebäude neben dem Pächter oder Mieter - Verpflichtung zum eigenen Eingreifen des Versicherungspflichtigen - Ausschluss der Haftung des Unternehmers für Personenschäden - Rechtlich ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Unternehmereigenschaft bei Haftungsausschluß nach RVO § 636; Substantiierungshaftpflicht und Beweiserhebung
- VersR (via Owlit)
RVO § 636
- rechtsportal.de
RVO § 636
Begriff des Unternehmers - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 23
- MDR 1989, 151
- VersR 1988, 1276
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (14)
- BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59
Geschäftsführer einer GmbH - Mitunternehmerschaft des GmbH-Geschäftsführers - …
Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
Ausschlaggebend ist dafür die Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird (BSGE 23, 83, 85f.; 45, 279, 281).Eine solche mittelbare Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens reicht nicht aus, um die (Mit-)Unternehmereigenschaft zu begründen (vgl. BSGE 14, 142, 146; 18, 219, 220; 23, 83, 85 f.;… ferner Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 658 Rdn. 7 und 13).
- BSG, 29.03.1961 - 2 RU 204/57
Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
Damit ist Unternehmer im Sinne von § 636 Abs. 1 RVO derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht, mithin derjenige, der das Geschäftswagnis, das Unternehmerrisiko, trägt (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1977 - VI ZR 134/76 - VersR 1977, 968, 969 m.w.N.; ferner BSGE 14, 142, 146; 17, 273, 275;… BSG Urt. vom 12. November 1986 - 9 b RU 8/84 - SozR 2200 § 723 RVO Nr. 8 m.w.N.).Eine solche mittelbare Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens reicht nicht aus, um die (Mit-)Unternehmereigenschaft zu begründen (vgl. BSGE 14, 142, 146; 18, 219, 220; 23, 83, 85 f.;… ferner Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 658 Rdn. 7 und 13).
- BSG, 30.08.1962 - 2 RU 133/59
Anspruch auf Entschädigungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer …
Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
Damit ist Unternehmer im Sinne von § 636 Abs. 1 RVO derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht, mithin derjenige, der das Geschäftswagnis, das Unternehmerrisiko, trägt (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1977 - VI ZR 134/76 - VersR 1977, 968, 969 m.w.N.; ferner BSGE 14, 142, 146; 17, 273, 275;… BSG Urt. vom 12. November 1986 - 9 b RU 8/84 - SozR 2200 § 723 RVO Nr. 8 m.w.N.).
- BGH, 17.02.1987 - VI ZR 81/86
Gesamtschuldnerausgleich bei teilweiser Haftungsfreistellung aufgrund …
Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
Greift die Haftungsfreistellung aus § 636 Abs. 1 RVO nur zu Gunsten des Trägervereins ein, so beschränkt sich ein Schadensersatzanspruch des Klägers aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegen die Beklagte auf das, was auf sie im Innenverhältnis zum Trägerverein endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch § 636 RVO gestört wäre (st. Rspr. seit BGHZ 61, 51, 55, zuletzt Senatsurteil vom 17. Februar 1987 - VI ZR 81/86 - NJW 1987, 2669, 2670 = BGHR RVO § 636 Abs. 1 - Arbeitnehmer 1). - BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80
Aufsichtspflichten des Bauherrn
Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
Sie konnte grundsätzlich darauf vertrauen, daß der für die Errichtung des Durchgangs verantwortliche Architekt einen rutschfesten Bodenbelag gewählt hatte (vgl. Senatsurteil vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80 - VersR 1982, 595, 596 m.w.N.). - BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83
Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer
Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
Er konnte die von ihm vermißten Einzelheiten aber nicht schon von dem beweisbelasteten Kläger verlangen und durfte die Beweiserhebung hiervon nicht abhängig machen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1984 - VII ZR 123/83 - NJW 1984, 2888, 2889). - BGH, 02.10.1984 - VI ZR 125/83
Streupflicht - Zeitliche Abgrenzung - Gebäudezugang - Schwimmbad - Restaurant - …
Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
Das gilt insbesondere für Gefahren, die - wie hier - ihre Ursache im baulichen Zustand des Gebäudes haben (vgl. Senatsurteil vom 2. Oktober 1984 - VI ZR 125/83 - VersR 1984, 1190 m.w.N.). - BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71
Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden …
Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
Greift die Haftungsfreistellung aus § 636 Abs. 1 RVO nur zu Gunsten des Trägervereins ein, so beschränkt sich ein Schadensersatzanspruch des Klägers aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gegen die Beklagte auf das, was auf sie im Innenverhältnis zum Trägerverein endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch § 636 RVO gestört wäre (st. Rspr. seit BGHZ 61, 51, 55, zuletzt Senatsurteil vom 17. Februar 1987 - VI ZR 81/86 - NJW 1987, 2669, 2670 = BGHR RVO § 636 Abs. 1 - Arbeitnehmer 1). - BSG, 26.01.1978 - 2 RU 90/77
Beiträge zur Unfallversicherung - Haftung - Unternehmer - …
Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
Ausschlaggebend ist dafür die Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird (BSGE 23, 83, 85f.; 45, 279, 281). - BSG, 12.11.1986 - 9b RU 8/84
Inanspruchnahme als Mitunternehmer wegen rückständiger Betragsforderungen einer …
Auszug aus BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88
Damit ist Unternehmer im Sinne von § 636 Abs. 1 RVO derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht, mithin derjenige, der das Geschäftswagnis, das Unternehmerrisiko, trägt (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1977 - VI ZR 134/76 - VersR 1977, 968, 969 m.w.N.; ferner BSGE 14, 142, 146; 17, 273, 275; BSG Urt. vom 12. November 1986 - 9 b RU 8/84 - SozR 2200 § 723 RVO Nr. 8 m.w.N.). - BGH, 11.06.1985 - VI ZR 265/83
Anforderungen an das Bestreiten einer Tatsache
- BGH, 05.07.1977 - VI ZR 134/76
Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einer landwirtschaftlichen …
- BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73
Verkehrssicherungspflicht - Lagerplatz - Sicherung von Lagern - Kinderspielplatz …
- BGH, 08.01.1957 - VI ZR 249/55
Rechtsmittel
- BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03
Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für …
Dabei kommt der Rechtsform ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1988 - VI ZR 7/88 - VersR 1988, 1276; BSGE 23, 83, 85 f.; 45, 279, 281;… KK-Ricke, aaO, Rdn. 30a). - BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89
Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …
Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte rechtfertigen können (…BGH, Urt. v. 12.07.1984 - VII ZR 123/83, MDR 1985, 315; vgl. ferner Urteile v.04.10.1988 - VI ZR 7/88 = BGHR ZPO § 138 Abs. 1 Unfalldaten 1 u. v. 13.12.1990 - III ZR 333/89, zur Veröffentlichung in BGHR bestimmt). - BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89
Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer …
Wie der Bundesgerichtshof mehrfach ausgeführt hat (Urteile vom 12. Juli 1984 - VII ZR 123/83 = NJW 1984, 2888, 2889; vom 4. Oktober 1988 - VI ZR 7/88 = BGHR ZPO § 138 Abs. 1 Unfalldaten 1), ist ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruchs dann schlüssig und damit erheblich, wenn der Kläger Tatsachen darlegt, die geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in seiner Person entstanden erscheinen zu lassen; der Darlegungspflichtige ist nicht gezwungen, den behaupteten Sachverhalt in allen Einzelheiten wiederzugeben.Dem Tatrichter bleibt es unbenommen, den zu vernehmenden Zeugen nach dem genauen Zeitpunkt des Gesprächs zu fragen, er kann aber das Vorbringen dieser Einzelheiten nicht schon von der beweispflichtigen Partei verlangen und darf die Beweiserhebung hiervon nicht abhängig machen (…BGH Urteile vom 12. Juli 1984 aaO. und vom 4. Oktober 1988 aaO.).
Dies gilt um so mehr, als der Kläger bei dem fraglichen Gespräch nicht zugegen war (BGH Urteil vom 4. Oktober 1988 aaO.).
- BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90
Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags
Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird sie nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte rechtfertigen können (…vgl. Sen.Urt. v. 23.04.1991 - X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2709 u. v. 01.10.1991 - X ZR 31/91;… s. auch BGH, Urt. v. 12.07.1984 - VII ZR 123/83, MDR 1985, 315; v. 02.10.1988 - VI ZR 7/88, BGHR ZPO § 138 Abs. 1 - Unfalldaten 1; v. 13.12.1990 - III ZR 333/89, NJW-RR 1991, 439 = LM Nr. 11 zu § 627 BGB). - BGH, 08.12.1992 - VI ZR 24/92
Darlegungs- und Beweislast bei Herstellerhaftung
Eine weitergehende, zur Überprüfung der Behauptung erforderliche Kenntnis von den technischen Einzelheiten, über die der Kläger nichts wissen konnte und von deren Darlegung durch ihn die Beweisaufnahme daher auch nicht abhängig gemacht werden durfte (vgl. hierzu Senatsurteil vom 4. Oktober 1988 - VI ZR 7/88 - VersR 1988, 1276, 1277), konnte sich der Sachverständige im Rahmen seiner gutachterlichen Arbeit verschaffen. - BGH, 13.12.2005 - KZR 12/04
Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens
Er kann aber die Angabe dieser Einzelheiten nicht schon von der beweispflichtigen Partei verlangen und darf die Beweiserhebung hiervon nicht abhängig machen (…BGH, Urt. v. 12.7.1984 - VII ZR 123/83, NJW 1984, 2888 unter II 1 b m.w.Nachw.; Urt. v. 4.10.1988 - VI ZR 7/88, VersR 1988, 1276 unter II 1 b;… Urt. v. 15.2.1990 - III ZR 87/88, VersR 1990, 656 unter II 2 a). - BGH, 23.01.1990 - VI ZR 209/89
Treppensturz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 426 BGB, gestörte …
Dabei mag mit dem Berufungsgericht unterstellt werden, daß sowohl die Beklagte als auch die Stadt B. gegenüber dem Kläger die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Haftung erfüllt haben und der Stadt B. das Haftungsprivileg des § 636 Abs. 1 RVO zugute kommt, so daß ein sog. gestörtes Gesamtschuldverhältnis vorliegt, wie es nach der von dem Berufungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend wiedergegebenen Rechtsprechung des Senats zu einer Beschränkung der Haftung des sog. außenstehenden (d.h. außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden) Zweitschädigers (hier: der beklagten Universität) auf denjenigen Betrag führt, der im Verhältnis zu dem haftungsprivilegierten sog. Erstschädiger (hier: der Stadt B.) auf ihn entfiele, wenn der Ausgleich nach § 426 BGB nicht durch das Haftungsprivileg verhindert würde (Senatsurteile BGHZ 61, 51 und 94, 173; vom 2. April 1974 - VI ZR 193/72 - VersR 1974, 888, 889; vom 11. Juni 1974 - VI ZR 210/72 - VersR 1974, 1127, 1129; vom 14. Juni 1976 - VI ZR 178/74 - VersR 1976, 991, 992; vom 17. Februar 1987 - VI ZR 81/86 - NJW 1987, 2669, 2670 f.; vom 4. Oktober 1988 - VI ZR 7/88 - VersR 1988, 1276, 1278). - OLG Zweibrücken, 12.01.1994 - 1 U 178/92
Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Anspruch auf Schadensersatz; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 95/94
Anfechtung des Handelsvertretervertrages wegen arglistiger Täuschung; …
Die vom Berufungsgericht geforderten näheren Angaben über Zeit und Inhalt der Gespräche - der Ort war angegeben - waren für die Schlüssigkeit des Sachvortrags ohne Bedeutung; das Berufungsgericht konnte die von ihm vermißten Einzelheiten nicht schon vor Befragung des Zeugen von der beweisbelasteten Klägerin verlangen und durfte die Beweiserhebung hiervon nicht abhängig machen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1988 - VI ZR 7/88 = VersR 1988, 1276 unter II 1 b = BGHR ZPO § 138 Abs. 1 Unfalldaten 1). - BGH, 26.06.1990 - VI ZR 233/89
Voraussetzungen der Haftungsfreistellung bei Verletzung des Unternehmers durch …
Unternehmer ist damit derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht, der also das Unternehmerrisiko trägt (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 4. Oktober 1988 - VI ZR 7/88 - VersR 1988, 1276, 1277 m.w.N.).Wer im Einzelnen diese Voraussetzungen erfüllt, hängt entscheidend von der Rechtsform des Unternehmens ab (BGSE 23, 83, 85; 45, 279, 281; Senatsurteil vom 4. Oktober 1988, aaO).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2004 - L 4 U 76/03
Insolvenzgeldumlage durch Unfallversicherungsträger - wirksame Heranziehung einer …
- BGH, 03.07.1992 - V ZR 76/91
Sittenwidrigkeit eines Grundstücksveräußerungsvertrags wegen Mißverhältnis …
- BGH, 15.02.1990 - III ZR 87/88
Zivilprozeßrecht: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten
- OLG München, 22.12.2023 - 36 U 6179/22
Abschalteinrichtung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Nutzungsentschädigung, …
- BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95
Bedeutsamkeit des Zeitpunktes eines Geschehens für die Schlüssigkeit eines …
- OLG Köln, 03.06.2015 - 9 U 176/14
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer …
- BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 189/95
Unternehmenskaufvertrag mit Absichtserklärung - §§ 9 Abs. 1 Satz 2, 13 BeurkG, …
- OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Personenschaden nach Arbeitsunfall
- OLG Celle, 19.09.2001 - 9 U 102/01
Schadensersatzanspruch und Anspruch auf Zahlung von Geldrente wegen des …
- LSG Brandenburg, 27.03.2001 - L 2 LW 3/98
- BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/20
Rechtsprechung
OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgabe eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses ; Vertrag zwischen einem Mandanten und einem Steuerberater ; Vergütungsansprüche eines Steuerberaters
- VersR (via Owlit)
BGB § 249; BGB § 273; BGB § 315; BGB § 611; StBGebV § 35; StBGebV § 36
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.03.1987 - 8 O 432/86
- OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87
- OLG Köln, 25.05.1988 - 2 U 67/87
Papierfundstellen
- VersR 1988, 1276
- DB 1989, 100
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"
Auszug aus OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87
Bei dem vertraglichen bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnis handelt es sich um einen Vertrag, mit dem die Vertragsparteien den Zweck verfolgen, ein Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmter Hinsicht einem zwischen ihnen bestehenden Streit oder bestehender Ungewißheit zu entziehen und es insoweit inhaltlich endgültig festzulegen (vgl. BGHZ 66, 250, 253 f. ;… Erman/Hense, BGB, 7. Aufl. 1981, Rdn. 6 zu § 781;… Hüffer in: Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl. 1986, Rdn. 3 zu § 781).Hiervon zu unterscheiden sind ein Anerkenntnis oder eine Bestätigung, durch die der Schuldner sich nicht rechtsgeschäftlich verpflichten will, die er vielmehr abgibt, um dem Gläubiger seine Erfüllungsbereitschaft mitzuteilen und ihn hierdurch von sofortigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderung abzuhalten und/oder um dem Gläubiger den Beweis der Forderung zu erleichtern (vgl. BGHZ 66, 250, 254 ;… Hüffer, a.a.O., Rdn. 7 zu § 781;… Palandt/Thomas, BGB, 47. Aufl. 1988, Anm. 2 b zu § 781).
Eine solche Erklärung enthält keine materiellrechtliche (potentiell konstitutive) Regelung des Schuldverhältnisses, stellt aber als "Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst" jedenfalls ein Indiz für das Bestehen des in ihr genannten Anspruchs dar (vgl. BGHZ 66, 250, 255 ).
- BGH, 24.02.1982 - IVa ZR 296/80
Schadensersatzanpsruch gegenüber Steuerberatern bei der Unterlassung von …
Auszug aus OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87
Mangelhafte Leistungen des Dienstverpflichteten erlauben dem Dienstberechtigten nicht eine Minderung der Vergütung, da der Dienstberechtigte nach dem Gesetz die Gefahr des Mißlingens der Leistung trägt (BGH VersR 1982, 496).Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1982, 496, 497 ; BGH VersR 1986, 362, 363 ), der sich der erkennende Senat anschließt, nicht stets zu fordern, daß der Mandant im Rechtsstreit mit dem Steuerberater jeden einzelnen Buchhaltungsfehler substantiiert darstellt.
- BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf …
Auszug aus OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87
Deshalb ist zur wirksamen Ausübung des Zurückbehaltungsrechts erforderlich, daß der Schuldner die Gegenleistung, auf die er Anspruch erhebt, genau bezeichnet (vgl. BGH NJW 1985, 189 [BGH 27.09.1984 - IX ZR 53/83] , 191 ;… Keller in: Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl. 1985, Rdn. 2 zu § 274;… Soergel/Wolf, BGB, 11. Aufl. 1986, Rdn. 4 zu § 274;… Staudinger/Selb, BGB, 12. Aufl. 1979, Rdn. 3 zu § 274).
- BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 97/84
Anforderung an Substantiierung des Schadensersatzanspruchs gegen den …
Auszug aus OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87
Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VersR 1982, 496, 497 ; BGH VersR 1986, 362, 363 ), der sich der erkennende Senat anschließt, nicht stets zu fordern, daß der Mandant im Rechtsstreit mit dem Steuerberater jeden einzelnen Buchhaltungsfehler substantiiert darstellt. - BFH, 07.03.1972 - VII R 89/69
Auszug aus OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87
Das buchmäßige Festhalten der Geschäftsvorfälle in der Geschäftskasse und das Sammeln der erforderlichen Belege können - ebenso wie die tägliche Abstimmung des Soll- und Istbestandes und die Führung des Kassenbuchs - nur im Unternehmen des Auftraggebers selbst erfolgen (vgl. OLG Koblenz, DStR 1972, 417 [OLG Koblenz 02.12.1971 - 9 U 701/69] ). - OLG Koblenz, 27.03.1980 - 6 U 982/77
Zahlungen von Provisionen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses; Anspruch auf …
Auszug aus OLG Köln, 09.03.1988 - 2 U 67/87
Vielmehr obliegt es den Parteien, soweit sie die Darlegungs- und Beweislast trifft, dem Gericht einen schlüssigen Sachverhalt hinreichend substantiiert zu unterbreiten, dessen Richtigkeit dann erforderlichenfalls durch eine Beweisaufnahme, zu überprüfen ist (vgl. OLG Koblenz, VersR 1980, 623, 625 ).
- OLG Köln, 14.06.2007 - 8 U 60/06
Unbegründete Schadensersatzforderung gegen Steuerberater
Im Rechtsstreit bedarf es zur Darlegung solcher Fehler der substantiierten Angabe, welche Buchung der Berater auf Grund welcher Informationen und/oder ihm vorgelegten Belegen hätte vornehmen müssen und was er statt dessen gebucht hat (OLG Köln DB 1989, 100, 101;… ebenso Gräfe/Lenzen/ Schmeer, Steuerberaterhaftung, 4. Auflage, 2007, Rn. 308 m.w.N.). - LG Aachen, 06.10.2006 - 8 O 56/06
Vergütungsanspruch eines Steuerberaters aufgrund Steuerberatungsvertrags i.R.e. …
hierfür bedarf es zur Darlegung insbesondere von Verbuchungsfehlern, substantiierter Angaben des hierfür beweisbelastenden Mandanten, welche Buchungen der Berater aufgrund welcher Informationen und/oder ihm vorgelegter Belege hätte vornehmen müssen und was er stattdessen gebucht hat, wobei eine exemplarische Darstellung einzelner Buchungsfehler einen über diese Einzelfälle hinausgehenden Mangel der Leistung des Steuerberaters nur dann aufzeigt, wenn aus ihnen ein Fehler des Verbuchungssystems insgesamt erkennbar wird (vgl. OLG Köln DB 1989, 100, 101). - OLG Koblenz, 27.10.1992 - 3 U 1868/91
Vergütung von Steuerberaterleistungen; Freies Mitarbeiterverhältnis; …
Es ist nicht vorgetragen, daß der Kläger wegen angeblich unvollständiger und mangelhafter Arbeit zur Nachbearbeitung aufgefordert worden ist (vgl. auch OLG Köln, DB 1989, 100 (101 Sp. 1 Abs. 2)).
Rechtsprechung
LG Nürnberg-Fürth, 25.06.1987 - 6 O 1233/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1856
- NJW-RR 1988, 929 (Ls.)
- VersR 1988, 1276
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamm, 06.10.2005 - 2 Ta 899/04
Arbeitsrechtsweg bei deliktischem Anspruch des Arbeitnehmers gegen …
Die vom Arbeitsgericht herangezogenen Entscheidungen betrafen Schadensersatzklagen der Sozialversicherungsträger gegen den Arbeitgeber bzw. dessen Bevollmächtigten (BGH vom 07.11.1961 - VI ZR 5/61 VersR 1962, 24; LAG Nürnberg-Fürth vom 25.06.1987 - 6 O 1233/87 NJW 1988, 1856). - OLG Celle, 29.11.1995 - 9 U 51/95
Verpflichtung des Arbeitgebers; Drohende Zahlungsunfähigkeit; Rücklagen; …
LG Nürnberg-Fürth NJW 1988 S. 1856; Lackner , a.a.O., § 266a Rdn. 20; Schönke/Schröder/Lenckner , a.a.O., § 266a Rdn. 10. - LG Augsburg, 11.03.1992 - 7 S 2393/91
Annahme einer Untreue wegen zweckwidriger Verwendung einbehaltener …
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