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   BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 35/88   

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https://dejure.org/1989,1015
BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 35/88 (https://dejure.org/1989,1015)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1989 - IVa ZR 35/88 (https://dejure.org/1989,1015)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1989 - IVa ZR 35/88 (https://dejure.org/1989,1015)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Bemessung des Berufsunfähigkeitsgrades

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ 75 § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Arbeitsmarktlage - Bemessungdes Grades der Berufsunfähigkeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 854
  • MDR 1989, 802
  • VersR 1989, 579
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 23/84

    Begriff der Berufsunfähigkeit und Lage auf dem Arbeitsmarkt

    Auszug aus BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 35/88
    »Bei Berufsunfähigkeit nach den Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (VerBAV 1975, 1) ist die Arbeitsmarktlage auch bei der Bemessung des Grades der Berufunfähigkeit nicht berücksichtigungsfähig (Abweichung von BGH, Urteil vom 19. November 1985 - IVa ZR 23/84 - VersR 1986, 278 ).«.

    Seinem Urteil vom 19. November 1985 - IVa ZR 23/84 - VersR 1986, 278 - hat der Senat folgenden Leitsatz gegeben:.

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 35/88
    Maßgebend sind nämlich auch die konkrete Betriebsgestaltung des Klägers und die in seinem Betrieb bestehenden Möglichkeiten einer Aufgabenumverteilung (vgl. dazu Senatsurteil vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 1988, 234 unter 2. und 3., insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 102, 194 ).
  • BGH, 04.04.1984 - IVa ZR 17/83

    Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt bei Feststellung des

    Auszug aus BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 35/88
    "Bei der Feststellung, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, muß die Lage auf dem Arbeitsmarkt unberücksichtigt bleiben (Abgrenzung zu BGH vom 4.4.1984 - IVa ZR 17/83 - VersR 84, 576.
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Ist dort bei der Feststellung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, die Lage auf dem Arbeitsmarkt unberücksichtigt zu lassen (vgl. Senatsurteil vom 5. April 1989 - IVa ZR 35/88 - VersR 1989, 579), muß das grundsätzlich auch bei der im Rahmen des § 7 Abs. 1 BB-BUZ zu beurteilenden Frage gelten, ob die Berufsunfähigkeit des Versicherten fortbesteht.
  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Eine Umorganisation ist für den Versicherten nur dann zumutbar, wenn sie nicht mit auf Dauer ins Gewicht fallenden Einkommenseinbußen verbunden ist (BGH, Urteile vom 5. April 1989 - IV ZR 35/88 - VersR 1989, 579 und vom 25. September 1991 - IV ZR 145/90 - VersR 1991, 1358).
  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Das Arbeitsplatzrisiko ist zwar nicht versichert, wenn es um eine andere Tätigkeit geht, auf die der Versicherte gemäß § 2 (1) B-BUZ verweisbar ist (weil er sie nach Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und sie seiner bisherigen Lebensstellung entspricht), die aber auf dem Arbeitsmarkt vorübergehend nicht zur Verfügung steht (vgl. Senatsurteil vom 5. April 1989 - IVa ZR 35/88 - VersR 1989, 579 unter II, 2).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Die Frage einer möglichen Verweisung auf eine andere Tätigkeit stellt sich vielmehr erst dann, wenn der Betriebsinhaber auch bei Vornahme möglicher und zumutbarer Umorganisationen seines Betriebes, die ihm keine auf Dauer ins Gewicht fallenden Einkommenseinbußen eintragen würden, außerstande bleibt, in einem bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließenden Umfang im Betrieb mitzuarbeiten (Senatsurteil vom 5. April 1989 - IVa ZR 35/88 - VersR 1989, 579 unter II, 2).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2017 - 14 U 13/17

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufungsunfähigkeit trotz

    Eine solche Umorganisation muss dem Betriebsinhaber allerdings nicht nur möglich, sondern auch zumutbar sein und darf nicht mit auf Dauer ins Gewicht fallenden unzumutbaren Einkommenseinbußen verbunden sein (vgl. BGH VersR 1989, 579 [BGH 05.04.1989 - IVa ZR 35/88] ; OLG Hamm VersR 1990, 605 [OLG Hamm 06.10.1989 - 20 U 20/89] ; OLG Karlsruhe VersR 1992, 1076 [OLG Karlsruhe 20.09.1990 - 12 U 234/89] ).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.1993 - 12 U 249/92

    Anspruch eines Masseurs und medizinischen Bademeisters auf Gewährung von

    Die Umorganisation muß dem Betriebsinhaber allerdings nicht nur möglich, sondern auch zumutbar sein und darf nicht mit auf Dauer ins Gewicht fallenden Einkommenseinbußen verbunden sein (Senat VersR 1992, 1076; BGH VersR 1989, 579 [BGH 05.04.1989 - IV a ZR 35/88]; vgl. auch OLG Hamm VersR 90, 605; Prölss/Martin/Voit, a.a.O., BUZ § 2 Anm. 2 c jeweils m.w.N.).

    Richtig ist hier nur, daß keine bedingsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der Versicherte zwar seinen angestammten Beruf nicht mehr ausüben kann, er aber in einer sogenannten Vergleichstätigkeit zu mehr als halbschichtiger Arbeit in der Lage ist (BGH VersR 1989, 579 [BGH 05.04.1989 - IV a ZR 35/88]).

    Hierbei hat nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine ungünstige Situation auf dem Arbeitsmarkt außer Betracht zu bleiben, weil die Berufungsunfähigkeitsversicherung keinen Schutz des Arbeitsfähigen vor arbeitsmarktbedingter Arbeitslosigkeit verspricht (BGH VersR 1989, 579 [BGH 05.04.1989 - IV a ZR 35/88]).

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98

    Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit

    Zwar geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei der Feststellung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, die Lage auf dem Arbeitsmarkt unberücksichtigt bleiben muß (Senatsurteile vom 5. April 1989 - IVa ZR 35/88 - VersR 1989, 579 unter II 2; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 2 c).
  • OLG Nürnberg, 26.02.2015 - 8 U 266/13

    Deckungsprozess gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Prüfung der

    Damit muss die Lage auf dem Arbeitsmarkt grundsätzlich unberücksichtigt bleiben (BGH, Urteil v. 05.04.1989, IVa ZR 35/88, juris, Rn. 19; Rixecker, a.a.o., Rn. 58; Lücke, a.a.O., Rn. 72).
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

    Zwar geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei der Feststellung, ob Berufsunfähigkeit vorliegt, die Lage auf dem Arbeitsmarkt unberücksichtigt bleiben muß (vgl. BGH VersR 1989, 579; VersR 1997, 436).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 194/02

    Zu den Rechten und Pflichten eines Versicherers nach § 7 BB-BUZ gegenüber dem

    Dass der Beklagte, wie er behauptet, seit dem 31. Mai 2002 arbeitslos ist, hindert den Versicherer nicht daran, ihn auf die Tätigkeit eines Bürokaufmanns zu verweisen, nachdem er in seinem neuen Beruf zumindest fast zwei Jahre tätig gewesen war (BGH VersR 2000, 171, 172 f.), denn das Risiko, aus anderen als gesundheitlichen Gründen den Arbeitsplatz zu verlieren, ist als sogenanntes "Arbeitsplatzrisiko" in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abgedeckt (BGH VersR 1989, 579; VersR 2000, 171, 172 f.; Prölss-Voit, § 2 BUZ Rnr. 48).
  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92

    Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung

  • OLG Saarbrücken, 30.11.2011 - 5 U 123/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Beweislastumkehr und Anerkenntnis bei

  • OLG Saarbrücken, 29.10.2008 - 5 U 124/07

    Anspruch auf Zahlung aus einer Lebensversicherung mit

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 47/92

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Unterscheidung

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 117/95

    Dynamische Kapitallebensversicherung, die eine

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 U 54/99

    Schadensersatzanspruch gegen den Berufsunfähigkeitsversicherer wegen Verweisung

  • OLG Frankfurt, 09.02.2000 - 7 U 46/98

    Verweisung eines selbständigen Bäckermeisters auf eine Umorganisation des

  • OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare

  • OLG München, 09.08.1996 - 21 U 3980/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Bindung des Versicherers an die einzureichenden

  • OLG Hamm, 26.06.1991 - 20 U 51/91

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Rentenbeträge aus einer

  • OLG Oldenburg, 28.04.1999 - 2 U 41/99

    Maßgeblichkeit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit bei der Ermittlung der

  • OLG Bamberg, 27.02.1992 - 1 U 162/91

    Voraussetzung für Berufsunfähigkeit; Ausübung von Vergleichstätigkeiten;

  • OLG Oldenburg, 21.06.1995 - 2 U 94/95

    Definition des Begriffes der Berufsunfähigkeit; Vergleichsberuf einer

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