Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.06.1992

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.07.1993 - 11 U 63/93   

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https://dejure.org/1993,4000
OLG Köln, 07.07.1993 - 11 U 63/93 (https://dejure.org/1993,4000)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.07.1993 - 11 U 63/93 (https://dejure.org/1993,4000)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 1993 - 11 U 63/93 (https://dejure.org/1993,4000)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schutzzweck; Gefährdung; Nachfolgender Verkehr; Abwägung; Schutz einer Taube; Sachschäden; Gefährdung von Menschen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein zwingender Grund zur Vollbremsung zum Schutz einer Taube - Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823; PflVG § 3; StVG § 7 § 17 § 18; StVO § 4
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen Bremsens des vorausfahrenden Fahrzeugs für eine Taube

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 1063
  • VersR 1993, 1168
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 13.07.1987 - 1 U 288/86

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall wegen einer die Fahrbahn überquerenden

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.1993 - 11 U 63/93
    Das OLG Karlsruhe hat ausgeführt, auch bei einem durch ungerechtfertigt starkes Bremsen des Vordermannes mit verursachten Auffahrunfall überwiege in der Regel der Haftungsanteil des Auffahrenden (NJW-RR 1988/28).
  • BGH, 02.11.1965 - VI ZR 134/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem plötzlich die Fahrbahn

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.1993 - 11 U 63/93
    Das vom Kläger zitierte Urteil des BGH vom 2. November 1965 (VersR 1966/143) ist nicht einschlägig.
  • OLG Saarbrücken, 07.01.2003 - 3 U 26/02

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall; Starkes Abbremsen eines PKW wegen eines auf

    Hieraus folgt, dass starkes Bremsen wegen eines auf die Fahrbahn laufenden Kleintiers dann nicht zulässig ist, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet werden kann, indem durch den Bremsvorgang die Gefahr hervorgerufen wird, dass nachfolgende Fahrzeuge auffahren (vgl. OLG München, DAR 1974, 19 (20); AG St. Ingbert, zfs 1986, 353 f; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 28; OLG Köln, DAR 1994, 28 f; OLG Hamm, r+s 1999, 20 (21); Hentschel, aaO., § 4 StVO, Rdnr. 11; Geigel-Zieres, aaO., 27. Kap., Rdnr. 145).

    Im Gegensatz zu größeren Tieren, etwa Rehen oder Hirschen, bei denen der Fahrzeugführer im Falle eines Zusammenstoß damit rechnen muss, selbst einen Sach- oder Personenschaden zu erleiden, ist es daher bei Kleintieren zumutbar, nicht abzubremsen, sondern das Tier zu überfahren, um den nachfolgenden Verkehr zu schützen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 28 f; OLG Köhl, DAR 1994, 28).

    Ist aber ein Verschulden des Vorausfahrenden gegeben, da dieser entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO ohne erkennbaren Grund scharf abgebremst hat, und liegt gleichzeitig ein - auf Grund Anscheinsbeweises oder konkreter Umstände erwiesenes - Verschulden des Auffahrenden vor, so hat i. d. R. eine Haftungsteilung zu erfolgen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 28 f; KG, NZV 1993, 478 (479); OLG Köln, VersR 1993, 1168; MDR 1995, 577; Hentschel, aaO., § 4 StVO, Rdnr. 17; Grüneberg, aaO., S. 116, Vorbemerkung vor Rdnr. 129).

    Erfolgte das Abbremsen wegen die Fahrbahn überquerender Kleintiere, so wurden in der Rechtsprechung unterschiedliche Haftungsquoten des Bremsenden angenommen (vgl. OLG München, DAR 1974, 19 (75 %); AG St. Ingbert, zfs 1986, 353 (50 %); OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 28 (40 %); OLG Köln, DAR 1994, 28 (60 %) - m. w. N.; OLG Hamm, r + s 1999, 20 (100 %); weitere Beispiele: Grüneberg, aaO., Rdnr. 127).

  • OLG München, 11.05.2022 - 10 U 2165/21

    Erschütterung des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Sinn und Zweck des § 4 I 2 StVO ist es auch gerade, eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs zu verhindern (OLG Köln DAR 1994, 28; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Burmann, a.a.O., StVO § 4 Rn. 15).
  • AG Solingen, 17.07.2003 - 10 C 49/03

    Haftungsverteilung bei Kollision beim Anfahren nach Grünlicht

    Eine Taube auf der Straße stellt in Anbetracht der drohenden höheren Sachschäden und sogar Gefährdung von Menschen keinen zwingenden Grund für ein Bremsen dar (OLG Köln VersR 1993, 1168).
  • LG Itzehoe, 02.09.2021 - 4 O 60/21

    Auffahrunfall durch starkes Bremsen

    Dies gelte jedenfalls in dem dort entschiedenen Fall, da das vorausfahrende Fahrzeug die Taube bereits erfasst und getötet habe und zumindest danach das Tier keinen Grund mehr habe darstellen können, noch weiter bis zum Stand abzubremsen (OLG Köln, Urt. v. 07.07.1993 - 11 U 63/93 -, VersR 1993, 1168 Rn. 6).

    Auf die Frage, ob Kleintiere im Gegensatz zu größeren Tieren keinen zwingenden Grund für eine Bremsung im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 2 StVO darstellen (vgl. Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Burmann, StVO § 4 Rn. 15-17; OLG Köln, Urt. v. 07.07.1993 - 11 U 63/93 = VersR 1993, 1168), kommt es vorliegend nicht an.

  • LG Karlsruhe, 27.07.2009 - 9 S 117/09

    Bremsen des Vorausfahrenden wegen einer Taube und Auffahren des Nachfolgenden

    Es ist vielmehr eine Abwägung vorzunehmen, in der höhere Sachschäden sowie die Gefährdung von Menschen dazu führen können, dass eine Taube kein zwingender Grund für ein starkes Bremsen ist (OLG Köln, VersR 93, 1168; OLG Karlsruhe, VersR 88, 138).
  • LG Kiel, 22.04.1999 - 1 S 252/98
    Nach der Rechtsprechung verstößt starkes Bremsen wegen eines Kleintieres dann gegen § 4 Abs. 2 S. 2 StVO, wenn dadurch die Sicherheit des nachfolgenden Verkehrs beeinträchtigt werden kann (OLG Köln, VersR 1993, S. 1168, Jagusch, § 4 StVO Rn. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.06.1992 - 13 U 236/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6648
OLG Hamm, 17.06.1992 - 13 U 236/91 (https://dejure.org/1992,6648)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.1992 - 13 U 236/91 (https://dejure.org/1992,6648)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 1992 - 13 U 236/91 (https://dejure.org/1992,6648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß der Halterhaftung nach § 7 StVG; Fußgänger auf der Bundesautobahn; Unfall durch Fußgänger

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7
    Haftungsverteilung bei Überrollen einer sich auf die Fahrbahn werfenden Person durch einen Lastzug

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 1168
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 18.02.2008 - 12 U 86/07

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines zeitungslesend in der Fahrbahnmitte

    Die von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1993, 1168 ) ist nicht vergleichbar, da sie einen Unfall auf einer Autobahn zum Gegenstand hat und damit einen gänzlich anderen Sachverhalt betrifft.
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