Rechtsprechung
OLG Schleswig, 22.12.1993 - 9 U 71/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 76 Abs. 2; AKB § 3 Abs. 2 S. 2; AKB § 16 Abs. 1 a; AKB § 17 Abs. 1
Ausnahmsweise Klagebefugnis des Mitversicherten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Insassenunfallversicherung; Mitversicherte; Klagebefugnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 3 Abs. 2; BGB § 242
Papierfundstellen
- VersR 1994, 1098
Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.02.1994 - 20 W 46/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
VVG § 38 Abs. 2; AUB 88 § 4 I
§ 4 I AUB 88 begründet keine Belehrungspflicht des Versicherers - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versicherung; Erstprämie; Einforderung durch Mahnbescheid; Erweiterte Einlösungsklausel; Qualifizierte Mahnung; Rückwirkender Versicherungsschutz; Rüchwirkender Wegfall des Versicherungsschutzes; Vorläufige Deckung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 992
- VersR 1994, 1098
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 16.07.2002 - 9 U 48/01
Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen nicht rechtzeitig gezahlter …
Entgegen der Auffassung der Klägerin ist keine gesonderte Belehrung darüber erforderlich, daß kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Erstprämie nicht rechtzeitig (hier: "ohne Verzug") gezahlt wird (OLG Hamm r+s 1994, 201; a.A. LG Berlin r + s 2001, 309 f. mit Anmerkung Münstermann). - OLG Oldenburg, 08.10.2003 - 3 U 52/03
Scheitern der Abbuchung der Erstprämie durch den Versicherer mangels Deckung auf …
Einer besonderen Belehrung über diese Rechtsfolge bedarf es nicht (OLG Hamm VersR 1994, 1098; OLG Karlsruhe r + s 1999, 442; OLG München VersR 2003, 195;… Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 38 Rn. 17). - LG Dortmund, 01.09.2005 - 2 O 47/04
Bei Versicherungsvertrag mit erweiterter Einlösungsklausel ist Belehrung des …
Ob darüber hinaus eine weitere Belehrung dahingehend erforderlich ist, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt wird (LG Berlin, r + s 2001, 309; a.A. OLG Oldenburg, Urteil vom 08.10.2003, r + s 2005, 250; OLG Köln, NversZ 2002, 469; OLG Karlsruhe NverZ 1999, 558; OLG Hamm, VersR 1994, 1098; OLG München, Beschluss vom 30.07.2001, VersR 2003, 195) kann hier offen bleiben, da hier nicht Zahlung durch den Versicherungsnehmer, wie in den oben zitierten Entscheidungen, sondern Abbuchung durch den Versicherer vereinbart war.