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   OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 18 U 185/92   

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https://dejure.org/1993,7972
OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 18 U 185/92 (https://dejure.org/1993,7972)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.01.1993 - 18 U 185/92 (https://dejure.org/1993,7972)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 18 U 185/92 (https://dejure.org/1993,7972)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrWG NW § 9
    Inhalt der Verkehrssicherungspflicht für den Seitenstreifen einer Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kraftfahrer; Ausweichen auf Seitenstreifen; Einstellen der Fahrweise; Benutzung durch Fahrzeugverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839; GG Art. 34; StrWG NW § 9

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 574
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers in einer engen, nicht einsehbaren

    Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich dabei nicht nur auf den Zustand der Fahrbahn selbst, sondern umfaßt auch Vorkehrungen gegen Gefahren, die dem Straßenbenutzer aus der besonderen Straßenlage oder Straßenführung drohen oder von Anlagen ausgehen, die zwar nicht zur Fahrbahn, wohl aber zum Straßenkörper gehören, nämlich Sicherheitsstreifen, Bankette, Böschungen, Gräben und Entwässerungsanlagen (OLG Düsseldorf VersR 94, 574).
  • LG Düsseldorf, 24.11.2009 - 2b O 22/09

    Sturz, Treppe, Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht wird dabei maßgebend von der Art und Häufigkeit des Verkehrsweges und seiner Bedeutung bestimmt (für das Vorstehende: OLG Düsseldorf VersR 94, 574 m.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.1994 - 18 U 19/94

    Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb eines Schwimmbades

    Darauf mußte die Klägerin ihren weiteren Weg einrichten (Entscheidung des Senats vom 21. Januar 1993 - 18 U 185/92 -).
  • LG Bonn, 31.08.2005 - 1 O 123/05

    Mitverschulden

    Insofern trifft auch den Träger der Straßenbaulast keine Verkehrssicherungspflicht, auf derartige Gefahren im Bankett hinzuweisen (BGH VersR 1989, 847 f.; OLG Düsseldorf VersR 1994, 574 f.; LG Aachen, Urt. v. 10.05.2000, Az. 4 O 42/00; Bergmann/Schumacher, 3. Aufl., Rn. 81 ff.).
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