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   OLG Hamm, 22.11.1995 - 20 U 186/95   

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https://dejure.org/1995,2878
OLG Hamm, 22.11.1995 - 20 U 186/95 (https://dejure.org/1995,2878)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.11.1995 - 20 U 186/95 (https://dejure.org/1995,2878)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. November 1995 - 20 U 186/95 (https://dejure.org/1995,2878)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 1 Abs. 2 S. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1408
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 12.11.1993 - 10 U 297/93

    Haftpflichtversicherung; Erstprämienforderung; Kaskoschaden; Fristablauf;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1995 - 20 U 186/95
    Deshalb bestand zu diesem Zeitpunkt für den Beklagten im Hinblick auf die von ihm geschuldete Kaskoentschädigung eine Verrechnungsmöglichkeit gegen die noch offenen Erstprämienforderungen bezüglich der Kasko - (BGH VersR 1985, 877; Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., § 38 VVG Anm. 5 g) und der Haftpflichtversicherung (OLG Koblenz, VersR 1995, 527 m. Anm. Langheid r + s 1995, 527).
  • BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 108/83

    Wegfall einer vorläufigen Deckungszusage wegen Nichtzahlung der Erstprämie bei

    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1995 - 20 U 186/95
    Deshalb bestand zu diesem Zeitpunkt für den Beklagten im Hinblick auf die von ihm geschuldete Kaskoentschädigung eine Verrechnungsmöglichkeit gegen die noch offenen Erstprämienforderungen bezüglich der Kasko - (BGH VersR 1985, 877; Prölss/Martin, VVG, 25. Aufl., § 38 VVG Anm. 5 g) und der Haftpflichtversicherung (OLG Koblenz, VersR 1995, 527 m. Anm. Langheid r + s 1995, 527).
  • OLG Hamm, 19.02.1982 - 20 W 50/81
    Auszug aus OLG Hamm, 22.11.1995 - 20 U 186/95
    Dies darf eine Partei auch, da sie bei einer Nichterinnerlichkeit der Wahrnehmung nicht bewußt der Wahrheit zuwider handelt und damit ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht des § 138 Abs. 1 ZPO nicht gegeben ist (vgl. Senat VersR 1982, 1045; Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., § 138 Rdn. 13; MK-Peters, ZPO, § 138 Rdn. 27; Stein-Jonas-Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 138 Rdn. 35; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 138 Rdn. 56).
  • OLG Hamm, 31.08.2011 - 20 U 81/11

    Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?

    Dies setzt allerdings voraus, dass der Erklärende den Vorgang tatsächlich vergessen hat, was für das Gericht plausibel darzulegen ist (vgl. Senatsurteil v. 22.11.1995, 20 U 186/95, Zitat nach juris, Tz 10 = VersR 1996, 1408).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96

    Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gegen eine Kraftfahrzeugversicherung wegen

    Insbesondere kann er sich nicht auf einen Anscheinsbeweis stützen, daß Postsendungen nach einer bestimmten Frist den Empfänger zu erreichen pflegen (BGH r+s 1996, 87, OLG Hamm r+s 1996, 164).

    In diesem Fall muß der Versicherer nach Treu und Glauben die Verrechnung vornehmen und ist nach § 242 BGB gehindert, sich auf die Leistungsfreiheit wegen Prämienverzuges zu berufen (BGH Versicherungsrecht 1985, 877; OLG Hamm r+s 1996, 164).

  • OLG Hamm, 24.10.2014 - 20 U 73/14

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    Indessen setzt dies voraus, dass der Erklärende den Vorgang tatsächlich vergessen hat, was für das Gericht plausibel darzulegen ist (Senat, Beschl. v. 24.08.2011, 20 U 50/11, juris, Rn. 7, VersR 2012, 745; Urt. v. 22.11.1995, 20 U 186/95, juris, Rn. 10, VersR 1996, 1408).
  • OLG Hamm, 24.06.2015 - 20 U 255/13

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer

    Indessen setzt dies voraus, dass die Partei den Vorgang tatsächlich vergessen hat, was für das Gericht plausibel darzulegen ist (Senat, Beschl. v. 24.10.2014, 20 U 73/14, n.v.; Beschl. v. 24.08.2011, 20 U 50/11, juris, Rn. 7, VersR 2012, 745; Urt. v. 22.11.1995, 20 U 186/95, juris, Rn. 10, VersR 1996, 1408).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 457/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Rückwirkendes Außerkrafttreten der vorläufigen

    Mit der Rechtsprechung (OLG Hamm, Urteil vom 22.11.1995, 20 U 186/95, VersR 1996, 1408) ist im Übrigen davon ausgehen, dass (bereits das einfache) Bestreiten des Zugangs des Versicherungsscheins mit der Erstprämienanforderung beachtlich ist und den Versicherer zum Beweis (und natürlich erst Recht zur Darlegung) des Zugangszeitpunktes nötigt.
  • OLG Hamm, 24.08.2011 - 20 U 50/11

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages nach Kündigung und Auskehrung des

    Dies setzt allerdings voraus, dass der Erklärende den Vorgang tatsächlich vergessen hat, was für das Gericht plausibel darzulegen ist (vgl. Senatsurteil v. 22.11.1995, 20 U 186/95, Zitat nach juris, Tz 10 = VersR 1996, 1408).
  • LG Bonn, 26.07.2013 - 9 O 143/13

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Widerspruchs gegen einen fondsgebundenen

    Die von der Klägerin als Beleg für die Zulässigkeit ihres Bestreitens mit Nichtwissen herangezogene Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1996, 1408) betraf demgegenüber einen Fall, in dem der Empfänger einer unstreitig zugegangenen Erklärung sich glaubhaft nicht daran erinnern konnte, ob er diese zwischen dem 10. und dem 15. September 1994 oder erst danach erhalten hatte, worauf es nach § 1 Abs. 2 Satz 4 AKB ankam.
  • LG Potsdam, 21.07.2005 - 7 S 16/05

    Private Krankenversicherung: Beweislast des Versicherers für den Zugangszeitpunkt

    Die Versicherer haben es in der Hand, einem im Zusammenhang mit dem Zugang fristauslösender Schriftstücke drohenden Beweisnachteil dadurch zu entgehen, daß sie derartige Schriftstücke förmlich zustellen oder mit geeigneten anderen Nachweisen (z.B. gegen Rückschein) versenden; wenn sie auf solche Möglichkeiten aus Kostengründen verzichten, rechtfertigt dies nicht, die daraus resultierenden Nachteile dem Versicherungsnehmers anzulasten (so auch OLG Hamm, VersR 1996, 1408 f.).
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