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   OLG Oldenburg, 31.01.1996 - 2 U 277/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11226
OLG Oldenburg, 31.01.1996 - 2 U 277/95 (https://dejure.org/1996,11226)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.01.1996 - 2 U 277/95 (https://dejure.org/1996,11226)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Januar 1996 - 2 U 277/95 (https://dejure.org/1996,11226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1
    Berufsunfähigkeit eines Ingenieurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1485
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 06.10.1989 - 20 U 20/89
    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.1996 - 2 U 277/95
    Ob und in welchem Grad Berufsunfähigkeit anzunehmen ist, ist vielmehr nach der auf medizinische Fachkenntnis gestützten Feststellung dauernder gesundheitlicher Beeinträchtigung eine Frage der konkreten Ausgestaltung der vom Versicherten bei Eintritt der - behaupteten - Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit (BGHZ 119, 261; BGH VersR 1993, 1470, OLG Hamm VersR 1990, 605).

    Sie kann auch Maßstab sein in den Fällen, in denen der Versicherte zwar einzelne Arbeiten seines Tätigkeitsbereichs nicht mehr ausüben, aber seine anderen Verrichtungen davon unberührt erledigen kann (vgl. OLG Hamm VersR 1990, 605).

  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 31.01.1996 - 2 U 277/95
    Ob und in welchem Grad Berufsunfähigkeit anzunehmen ist, ist vielmehr nach der auf medizinische Fachkenntnis gestützten Feststellung dauernder gesundheitlicher Beeinträchtigung eine Frage der konkreten Ausgestaltung der vom Versicherten bei Eintritt der - behaupteten - Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit (BGHZ 119, 261; BGH VersR 1993, 1470, OLG Hamm VersR 1990, 605).
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter

    Vielmehr ist entscheidend, welches Gewicht die Einzelverrichtungen, die der Versicherte wegen seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr vornehmen kann, für die Tätigkeit insgesamt haben (OLG Oldenburg, VersR 1996, 1485; Prölss/Martin a.a.O., § 2 BUZ Rn. 62).
  • OLG Oldenburg, 28.04.1999 - 2 U 41/99

    Maßgeblichkeit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit bei der Ermittlung der

    Bei der Bemessung des Grads der Berufsunfähigkeit kann der Anteil der Arbeitszeit, in welcher der Versicherte ihm zugewiesene Tätigkeiten noch ausführen kann, ein geeigneter Maßstab sein (OLG Hamm VersR 1990, 605, 607 [OLG Hamm 06.10.1989 - 20 U 20/89] ; OLG Köln r + s 1995, 236; Senat r + s 1996, 328; Bruck/Möller/Winter, VVG, 8. Aufl., Bd. V, G 38).
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