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   OLG Düsseldorf, 21.02.1996 - 4 U 71/94   

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https://dejure.org/1996,7139
OLG Düsseldorf, 21.02.1996 - 4 U 71/94 (https://dejure.org/1996,7139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.1996 - 4 U 71/94 (https://dejure.org/1996,7139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 1996 - 4 U 71/94 (https://dejure.org/1996,7139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VHB 84 § 22 Nr. 1 S. 1; VHB 84 § 22; VHB 84 § 22 Nr. 1
    Verwirkung bei falschen Angaben zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwirkung; Durchsetzung; Deckungsansprüche; Falsche Angaben; Beweisschwierigkeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 797
  • VersR 1996, 706
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Karlsruhe, 03.08.2010 - 12 U 86/10

    Leistungsausschluss der Hausratversicherung: Anforderungen an den Hinweis auf die

    Ausreichend ist das Bestreben, Beweisschwierigkeiten zu vermeiden oder die Regulierung zu beschleunigen oder allgemein auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen (vgl. OLG Köln NJW-RR 88, 1114, OLG Düsseldorf VersR 96, 706, OLG Saarbrücken VersR 97, 826, OLG Frankfurt NVersZ 99, 392, 01, 37).
  • OLG Celle, 24.09.2018 - 8 U 73/18

    Einholung von durch einen Dritten angeblich erhobene und gespeicherten

    Hierfür genügt die Absicht, Beweisschwierigkeiten vermeiden oder die Regulierung beschleunigen oder allgemein auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen (vgl. OLG Jena VersR 2013, 577; OLG Frankfurt VersR 1999, 392; OLG Saarbrücken VersR 1997, 826; OLG Düsseldorf VersR 1996, 706).
  • OLG Naumburg, 16.02.2012 - 4 U 32/11

    Kfz-Kaskoversicherung: Arglistiges Verschweigen von Vorschäden

    Arglist verlangt über das bewusste Verletzen einer Obliegenheit hinaus, dass der Versicherungsnehmer auf das Regulierungsverhalten des Versicherers zu seinen Gunsten Einfluss nehmen will, wobei hierfür genügt, Beweisschwierigkeiten vermeiden oder die Regulierung beschleunigen oder allgemein auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen ( OLG Düsseldorf , VersR 1996, 706; OLG Saarbrücken , VersR 1997, 826 und VersR 2008, 1643, 1645; OLG Frankfurt , VersR 1999, 392 und 2001, 37; Prölss , in: Prölss/Martin , VVG, 28. Aufl., 2010, § 28 Rdnr. 117).
  • OLG Schleswig, 01.06.2006 - 16 U 33/05

    Das Berufen des Versicherers auf eine arglistige Täuschung über einen Betrag von

    Dabei kann von Bedeutung sein, ob die Versagung des gesamten Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in seiner Existenz bedroht und welche Motive ihn zu seiner Tat verleitet haben, insbesondere ob Gewinnsucht im Spiel war oder lediglich die Durchsetzung eines gegebenen Anspruchs gefördert werden sollte (BGH VersR 1984, 453; BGH VersR 1986, 77 [BGH 02.10.1985 - IVa ZR 18/84] ; BGH NJW-RR 1993, 1117 = VersR 1993, 1351 [BGH 12.05.1993 - IV ZR 120/92] ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 797 = VersR 1996, 706).
  • OLG Köln, 11.09.2001 - 9 U 186/00

    Anspruch auf Deckung aus einer dynamischen Hausratversicherung wegen eines

    Arglistig handelt der Versicherungsnehmer bereits dann, wenn er sich bewusst ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH r+s 1985, 302; OLG Düsseldorf r+s 1996, 319).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2001 - 8 U 1429/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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  • OLG Köln, 20.01.1998 - 9 U 54/97
    Jede falsche Angabe, durch welche die Schadensfeststellung beeinflußt werden kann, reicht aus (BGH VersR 1986, 77, OLG Düsseldorf, VersR 1996, 706).
  • LG Berlin, 28.07.2016 - 7 O 354/14
    Ob dieser Anspruch berechtigt ist oder nicht, darauf kommt es ebenso wenig an, wie auf eine Bereicherungsabsicht (BGH VersR 1986, 77; OLG Frankfurt NJW-RR 93, 542; OLG Düsseldorf VersR 1996, 706; OLG Saarbrücken VersR 1997, 826).
  • LG Ellwangen/Jagst, 01.03.2010 - 2 O 129/09

    Arglistige Täuschung des Versicherungsnehmers über den entstandenen Schaden

    Die Voraussetzungen der Arglist eines Versicherungsnehmers liegen insbesondere dann vor, wenn dieser durch vorsätzlich falsche Tatsachenbehauptungen über Eintritt und Umfang eines Schadens auf das Regulierungsverhalten des Versicherers Einfluss nehmen will (vgl. BGH VersR 1986, 77; OLG Düsseldorf VersR 1996, 706).
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