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   BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95   

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BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95 (https://dejure.org/1996,947)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1996 - IV ZR 202/95 (https://dejure.org/1996,947)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1996 - IV ZR 202/95 (https://dejure.org/1996,947)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 20; BGB § 130; BGB § 242
    Rücktrittsfrist beginnt mit Kenntnis des ermittelnden Mitarbeiters

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 130, 242; VVG § 20
    Kenntnis des Versicherers von der Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit; Zugangszeitpunkt bei Nachsendung eines Einschreibebriefs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 20; BGB §§ 130, 242
    Unzulässige Berufung auf verspäteten Zugang einer Rücktrittserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1967
  • ZIP 1996, 878
  • MDR 1996, 797
  • VersR 1996, 742
  • DB 1996, 2277
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.12.1970 - IV ZR 52/69

    Abwesenheit - Benachrichtigungszettel - Einschreibebrief - Verkehrsunfall -

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95
    Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß der Einschreibebrief dem Kläger erst am 30. März 1993 in seinem Büro zugegangen ist und der am 26. März 1993 in den Wohnungsbriefkasten eingeworfene Benachrichtigungszettel den Zugang nicht ersetzt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 20.10.1983 - III ZR 42/83 - VersR 1984, 45; Urteil vom 18.12.1970 - IV ZR 52/69 - VersR 1971, 262 unter 2).

    Eine allgemeine Pflicht, Empfangsvorkehrungen für Erklärungen zu treffen, besteht grundsätzlich nicht (BGHZ 67, 271, 278; BGH, Urteil vom 18.12.1970 aaO. unter 3).

    Solche zusätzlichen Umstände sind gegeben, wenn der Empfänger den Zugang bewußt vereitelt oder verzögert oder wenn er mit dem Eingang rechtsgeschäftlicher Erklärungen rechnen muß und nicht dafür sorgt, daß diese ihn erreichen (vgl. BGHZ 67, 271, 277 ff.; BGH, Urteil vom 18.12.1970 aaO. unter 3; BGH, Urteil vom 13.6.1952 - I ZR 158/51 - LM Nr. 1 zu § 130 BGB; BAG NJW 1993, 1093 unter III 4 und 5).

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95
    Eine allgemeine Pflicht, Empfangsvorkehrungen für Erklärungen zu treffen, besteht grundsätzlich nicht (BGHZ 67, 271, 278; BGH, Urteil vom 18.12.1970 aaO. unter 3).

    Solche zusätzlichen Umstände sind gegeben, wenn der Empfänger den Zugang bewußt vereitelt oder verzögert oder wenn er mit dem Eingang rechtsgeschäftlicher Erklärungen rechnen muß und nicht dafür sorgt, daß diese ihn erreichen (vgl. BGHZ 67, 271, 277 ff.; BGH, Urteil vom 18.12.1970 aaO. unter 3; BGH, Urteil vom 13.6.1952 - I ZR 158/51 - LM Nr. 1 zu § 130 BGB; BAG NJW 1993, 1093 unter III 4 und 5).

  • BGH, 29.05.1970 - IV ZR 1010/68

    Versicherungsvorstand - Schadenanzeige - Geschäftsverkehr - Kündiungsfrist -

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95
    Die Ansicht des Senats zur Kenntnis des Versicherers im Sinne von § 20 Abs. 1 VVG steht auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, wann eine die Kündigungsfrist des § 6 Abs. 1 VVG in Lauf setzende Kenntnis des Versicherers von der Obliegenheitsverletzung anzunehmen ist (Urteil vom 29.5.1970 - IV ZR 1010/68 - VersR 1970, 660 m.w.N.; Urteil vom 24.1.1963 - II ZR 120/60 - VersR 1963, 227 unter I 2).
  • BGH, 20.09.1989 - IVa ZR 107/88

    Beginn der Rücktritts- oder Kündigungsfrist wegen Obliegenheitsverletzung des

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95
    Dies entspricht auch dem Zweck der Vorschrift, daß zwischen den Vertragsparteien alsbald Klarheit bestehen soll, ob ein durch eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers belastetes Versicherungsverhältnis weiter aufrechterhalten wird oder nicht (BGHZ 108, 326, 328).
  • BAG, 11.11.1992 - 2 AZR 328/92

    Zugang eines Kündigungsschreibens, Annahmeverweigerung des Empfangsboten

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95
    Solche zusätzlichen Umstände sind gegeben, wenn der Empfänger den Zugang bewußt vereitelt oder verzögert oder wenn er mit dem Eingang rechtsgeschäftlicher Erklärungen rechnen muß und nicht dafür sorgt, daß diese ihn erreichen (vgl. BGHZ 67, 271, 277 ff.; BGH, Urteil vom 18.12.1970 aaO. unter 3; BGH, Urteil vom 13.6.1952 - I ZR 158/51 - LM Nr. 1 zu § 130 BGB; BAG NJW 1993, 1093 unter III 4 und 5).
  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 271/91

    Anzeigeobliegenheit des Versicherten - Haftungsausschluss Versicherungsagenten

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95
    Dementsprechend hat der Senat die Kenntnis des Agenten, der mit der Entgegennahme des Versicherungsantrags und der Weiterleitung der hierbei erhaltenen Angaben des Antragstellers betraut ist, der Kenntnis des Versicherers gleichgestellt (BGHZ 102, 194; Urteil vom 11.11.1992 - IV ZR 271/91 - VersR 1993, 871 unter 3 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95
    Dementsprechend hat der Senat die Kenntnis des Agenten, der mit der Entgegennahme des Versicherungsantrags und der Weiterleitung der hierbei erhaltenen Angaben des Antragstellers betraut ist, der Kenntnis des Versicherers gleichgestellt (BGHZ 102, 194; Urteil vom 11.11.1992 - IV ZR 271/91 - VersR 1993, 871 unter 3 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95
    Zum vergleichbaren Problem des Beginns der Verjährungsfrist nach § 852 Abs. 1 BGB hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß es auf die Kenntnis des mit der Ermittlung von Beitragsverkürzungen betrauten Betriebsprüfers eines Sozialversicherungsträgers ankommt und nicht auf die Kenntnis der von ihm informierten Mitarbeiter der Abteilung, die für die Verfolgung des Schadensersatzsanspruchs zuständig ist (Urteil vom 18.1.1994 - VI ZR 190/93 - NJW 1994, 1150 unter II 1 a).
  • BGH, 20.10.1983 - III ZR 42/83

    Widerspruch gegen Umlegungsbeschluß - § 130 BGB, kein Zugang eines Einschreibens

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95
    Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß der Einschreibebrief dem Kläger erst am 30. März 1993 in seinem Büro zugegangen ist und der am 26. März 1993 in den Wohnungsbriefkasten eingeworfene Benachrichtigungszettel den Zugang nicht ersetzt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 20.10.1983 - III ZR 42/83 - VersR 1984, 45; Urteil vom 18.12.1970 - IV ZR 52/69 - VersR 1971, 262 unter 2).
  • BGH, 13.06.1952 - I ZR 158/51

    Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung - Verspäteter Zugang einer

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - IV ZR 202/95
    Solche zusätzlichen Umstände sind gegeben, wenn der Empfänger den Zugang bewußt vereitelt oder verzögert oder wenn er mit dem Eingang rechtsgeschäftlicher Erklärungen rechnen muß und nicht dafür sorgt, daß diese ihn erreichen (vgl. BGHZ 67, 271, 277 ff.; BGH, Urteil vom 18.12.1970 aaO. unter 3; BGH, Urteil vom 13.6.1952 - I ZR 158/51 - LM Nr. 1 zu § 130 BGB; BAG NJW 1993, 1093 unter III 4 und 5).
  • BGH, 24.01.1963 - II ZR 120/60
  • BGH, 27.09.2016 - II ZR 299/15

    GmbH-Recht: Formale Anforderungen einer erneuten Aufforderung zur Zahlung der

    Der Zugang des Benachrichtigungsscheins ersetzt den Zugang des Einschreibebriefs nicht (st. Rspr. BGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - XII ZR 164/03, NJW-RR 2007, 1567 Rn. 20; Urteil vom 26. November 1997 - VIII ZR 22/97, BGHZ 137, 205, 208; Urteil vom 17. April 1996 - IV ZR 202/95, ZIP 1996, 878, 879; Beschluss vom 20. Oktober 1983 - III ZR 42/83, VersR 1984, 45; Urteil vom 18. Dezember 1970 - IV ZR 52/69, VersR 1971, 262).

    Tut er das nicht, kann er sich möglicherweise nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht darauf berufen, dass ihm die Sendung nicht zugegangen ist (BGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - XII ZR 164/03, NJW-RR 2007, 1567 Rn. 20 f.; Urteil vom 26. November 1997 - VIII ZR 22/97, BGHZ 137, 205, 208 f.; Urteil vom 17. April 1996 - IV ZR 202/95, ZIP 1996, 878, 879).

  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 23/01

    Evidenz des Vollmachtsmißbrauchs

    Abzustellen ist dabei auf die Kenntnis des Mitarbeiters, zu dessen Aufgaben es gehört, den Tatbestand der Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten festzustellen (Senatsurteil vom 17. April 1996 - IV ZR 202/95 - VersR 1996, 742 unter I 2 a).
  • LG Köln, 03.12.2020 - 22 O 23/20

    Negativzins als Kündigungsgrund eines Girovertrages

    Es genügt aber nicht, dass im Bereich des Empfängers objektiv ein Zugangshindernis besteht, es müssen zusätzliche Umstände hinzutreten, etwa eine bewusste Verhinderung oder Verzögerung des Zugangs (BGH NJW 1996, 1967) oder die Angabe einer Anschrift, unter der der Empfänger nicht erreicht werden kann.
  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 2 U 172/08

    Rechtsmissbräuchlickeit der Berufung auf die Unwirksamkeit der öffentlichen

    Auszugehen ist von dem im Rahmen des § 130 Abs. 1 S. 1 BGB anerkannten Grundsatz, nach dem der Einwand des Rechtsmissbrauchs dann begründet ist, wenn der Empfänger den Zugang der Willenserklärung bewusst vereitelt oder verzögert oder wenn er mit dem Eingang rechtsgeschäftlicher Erklärungen rechnen muss und nicht dafür sorgt, dass ihn diese erreichen können (vgl. BGH, NJW 1996, 1967, (1968); BGH NJW 1977, 194).
  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 26/98 B

    Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport

    Auch von Ludwig ( ZfS 1996, 259 ff) werde die Notwendigkeit, eindeutige Abgrenzungskriterien festzulegen, betont.

    Allerdings hat in letzter Zeit auch Ludwig ( ZfS 1996, 259, 270) unter Hinweis auf die Bedeutung des Betriebssports im Arbeitsleben und verfassungsrechtliche Gesichtspunkte (Gleichbehandlungsgrundsatz, Rechtssicherheit) eingehend dargetan, die von der Rechtsprechung aufgestellten Wertungskriterien zum Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport böten keine zweifelsfreie Richtlinie für die Versicherungsträger und die Betriebe und unter Bezugnahme auf die og Literaturstimmen gefordert, die Teilnahme am vom Unternehmen angebotenen und organisierten Betriebsschutz sollte grundsätzlich unter Versicherungsschutz stehen, wobei es Aufgabe der Unternehmen sein müsse, eine sinnvolle und zweckgerichtete Ausgestaltung der Sportausübung in bezug auf die Arbeitstätigkeit sicherzustellen.

  • OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 UF 684/02

    Unterhalt; Verbindlichkeiten; Insolvenzverfahren

    Es genügt aber hierfür nicht, dass im Bereich des Empfängers objektiv ein Zugangshindernis besteht; es müssen vielmehr zusätzliche Umstände hinzutreten, etwa eine bewusste Verhinderung oder Verzögerung des Zugangs (BGH NJW 1996, 1967).
  • OLG Koblenz, 01.06.2006 - 10 U 1585/05

    Leitungswasserversicherung: Beweis eines Verstoßes gegen eine

    So hat der Bundesgerichtshof ausgeführt (BGH VersR 1996, 742), dass das Wissen eines Agenten oder eines Mitarbeiters dem Versicherer in entsprechender Anwendung von § 166 Abs. 1 BGB nur im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben zuzurechnen ist und im weiteren darauf abgestellt, ob der Mitarbeiter nicht nur für die Bearbeitung der Leistungsanträge zuständig war, sondern auch damit betraut, bei einem Verdacht auf Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit Ermittlungen vorzunehmen, den Tatbestand festzustellen und die Hauptverwaltung hierüber zu unterrichten.
  • OLG Hamm, 19.07.2006 - 20 U 69/06

    Beginn der Monatsfrist nach § 6 Abs. 1 Satz 2 VVG nicht schon mit Zugang der

    In organisatorischer Hinsicht hängt der Fristbeginn davon ab, wann die mit der Feststellung des Tatbestandes der Obliegenheitsverletzung beauftragte Stelle des Versicherers Kenntnis erlangt hat (so erlangt die Bezirksdirektion eines VR Kenntnis, wenn sie damit betraut war, bei einem Verdacht auf Obliegenheitsverletzungen Ermittlungen einzuleiten, obwohl sie über den Rücktritt selbst nicht zu entscheiden hatte, BGH VersR 1996, 742).
  • OLG Hamm, 23.02.2017 - 18 U 101/16
    Solche zusätzlichen Umstände sind jedoch gegeben, wenn der Empfänger den Zugang bewusst vereitelt oder verzögert oder wenn er mit dem Eingang rechtsgeschäftlicher Erklärungen rechnen muss und nicht dafür sorgt, dass diese ihn erreichen (BGH, Urt. vom 17.4.1996 - Az. IV ZR 202/95 - NJW 1996, S. 1967).
  • LG Potsdam, 21.12.2010 - 12 O 172/10

    Kraftfahrtversicherung: Eintritt eines Versicherungsfalls vor Abgabe der

    Eine Leistungsbefreiung nach § 2 Abs. 2 S. 2 VVG liegt hingegen nicht vor, wenn der Versicherer bei der Abgabe seiner Vertragserklärung ebenfalls davon Kenntnis hat, dass ein Versicherungsfall schon eingetreten ist (vgl. Schwintowski/Brömmelmeyer, VVG, 2008, § 2 Rdnr. 15; BGH, VersR 1963, 523; BGH, VersR 1996, 742; OLG Stuttgart, VersR 2007, 340).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2004 - 4 U 57/04

    Versicherungsvertragsrecht: Verschweigen gefahrerheblicher Umstände,

  • OLG Köln, 26.02.2003 - 13 W 2/02

    Prozesskostenhilfe für beabsichtigte Vollstreckungsabwehrklage ;

  • OLG Celle, 03.11.2022 - 5 U 31/22

    Schadensersatzanspruch wegen Nichtlöschens von persönlichen Daten unverzüglich

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