Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 14.03.1995 | LG Köln, 22.05.1996

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.05.1996 - 13 U 107/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6205
OLG Karlsruhe, 08.05.1996 - 13 U 107/95 (https://dejure.org/1996,6205)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.05.1996 - 13 U 107/95 (https://dejure.org/1996,6205)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - 13 U 107/95 (https://dejure.org/1996,6205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BBR Nr. 1.3
    Versicherungsschutz für überwiegend vermietetes Einfamilienhaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Privathaftpflichtversicherung; AHB; Einfamilienhaus; Spezifische Risiken eines Grundbesitzes; Bauweise; Teilvermietung eines Einfamilienwohnhauses; Ausschließliche Nutzung zu Wohnzwecken; Eigentümer; Überwiegende Vermietung; Unfall wegen Schneeglätte; Glatter Gehweg; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1714 (Ls.)
  • NJW-RR 1997, 474
  • MDR 1996, 1249
  • VersR 1997, 100
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 18.10.1989 - 20 W 45/89

    Privathaftpflichtversicherung; Haushaftpflichtversicherung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.05.1996 - 13 U 107/95
    Zu Unrecht beruft sich die Beklagte in diesem Zusammenhang auf das Urteil des OLG Hamm (VersR 1990, 775).
  • OLG Bamberg, 18.06.2008 - 1 U 34/08

    Erforderlichkeit der ausschließlichen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken für einen

    Jene Unterscheidung nimmt im Übrigen auch das OLG Karlsruhe in der vom Kläger zitierten Entscheidung vom 08.05.1996 (VersR 1997, 100) vor.
  • OLG Bamberg, 28.05.2008 - 1 U 34/08

    Bestehen einer Privathaftpflichtversicherungsschutz für mehrere Einfamilienhäuser

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 4 U 105/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10797
OLG Düsseldorf, 14.03.1995 - 4 U 105/94 (https://dejure.org/1995,10797)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.03.1995 - 4 U 105/94 (https://dejure.org/1995,10797)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. März 1995 - 4 U 105/94 (https://dejure.org/1995,10797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 152; BBR Nr. 1
    Übergreifen eines unbemerkten Schwelbrandes in Kleiderschrank auf Haus L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls; Haftpflichversicherer; Leistungsfreiheit; Gefährliche Beschäftigung; Ehemann; Brand; Wohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 115/10

    Privathaftpflichtversicherung: Eingreifen des Risikoausschlusses für die Gefahren

    Zwar hat die Rechtsprechung mehrfach eine "Beschäftigung" im Sinne der Ausschlussklausel bei spontanen oder impulsiven Handlungen, etwa der Begehung von Straftaten oder einer Flucht vor der Polizei, zu Recht verneint (OLG Düsseldorf VersR 1994, 850 f.; r+s 1997, 11; OLG Koblenz VersR 1996, 444; OLG Hamburg VersR 1991, 92 f.; OLG Saarbrücken VersR 2002, 351 f.; OLG Frankfurt am Main VersR 1996, 964, 965; a.A. OLG Jena VersR 2006, 1064 f.).
  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 269/96

    Voraussetzung der Leistungspflicht des Privathaftpflichtversicherers; Begriff der

    Dabei geht es unter anderem um unbeabsichtigt verursachte Schäden an Rechtsgütern Dritter im Zusammenhang mit einem Einbruch (OLG Hamm VersR 1982, 565; OLG Schleswig VersR 1984, 954), einer Selbsttötungshandlung (OLG Hamburg VersR 1995, 1475; OLG Hamm VersR 1985, 463; LG Aachen VersR 1991, 871; LG Köln VersR 1990, 778), leichtsinnigem Umgang mit Schußwaffen (OLG Karlsruhe r+s 1995, 376; OLG Hamm r+s 1992, 47) oder mit Feuer (OLG Düsseldorf r+s 1997, 11), einer Flucht vor einer Blutprobe (OLG Koblenz VersR 1996, 444).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.1999 - 4 U 237/98

    Privathaftplichtversicherung - Gefahren des täglichen Lebens - Brandschaden bei

    Diese Rahmenhandlung muß dabei eine gewisse Regelmäßigkeit aufweisen oder doch wenigstens von längerer Dauer sein (Senat r + s 1997, 11; 1994, 209, 210).

    Wäre die Risikoausschlußklausel weit auszulegen, würde daher der Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung zweckwidrig entwertet (Senat r + s 1997, 11).

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Rechtsprechung
   LG Köln, 22.05.1996 - 23 S 60/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10800
LG Köln, 22.05.1996 - 23 S 60/95 (https://dejure.org/1996,10800)
LG Köln, Entscheidung vom 22.05.1996 - 23 S 60/95 (https://dejure.org/1996,10800)
LG Köln, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 23 S 60/95 (https://dejure.org/1996,10800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AUB 88 § 1 III; AUB 88 § 1 IV
    Verletzung durch Tennisschlag ins Leere L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schlag eines Tennisspielers; Unfall; Kraftanstrengung

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1020
  • VersR 1997, 100
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 15.01.2009 - 8 U 131/08

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für einen Sturz beim Skifahren

    Dagegen fehlt es an einer erhöhten Kraftanstrengung beim Reinigen der Windschutzscheibe eines PKW (OLG Hamm VersR 2003, 496), beim Umknicken des Fußes anlässlich des Aussteigens aus einem PKW (OLG Düsseldorf r+s 1999, 296, 297), Hüpfen, Drehen und Stolpern beim Tanzen (OLG Köln r+s 2002, 482), tanztypischen Ausfallschritten und Drehbewegungen (LG Köln r+s 2002, 350), Hochschnellen aus der Hocke (OLG Hamm VersR 1998, 708), Streckbewegung in die Höhe beim Tennisspielen (LG Berlin r+s 1990, 431), Schlag eines Tennisspielers ins Leere (MDR 1996, 1020), Drehbewegung beim Tennisspielen mit Achillessehnenriss (OLG Frankfurt/M. ZfS 1995, 347), Benutzen eines sog. Steppers bei Gymnastikübungen (Urteil des LG Kaiserslautern vom 22. Oktober 2004 3 O 898/03 , zitiert nach juris), Aufstehen aus kniender Haltung (LG Köln VersR 1988, 462), gleichmäßige gymnastische Übungen einschließlich des Abdrückens vom Boden (LG Limburg VersR 1965, 506) oder Hüpfen des Versicherungsnehmers mit einem Springseil (Beschluss des Senats vom 15. Februar 2005 8 U 199/04 ).
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