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   OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95   

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OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95 (https://dejure.org/1995,1933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.1995 - 9 U 70/95 (https://dejure.org/1995,1933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 1995 - 9 U 70/95 (https://dejure.org/1995,1933)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Der Mitverschuldensanteil des betrunkenen Kfz-Führers überwiegt in der Regel denjenigen des verletzten Beifahrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz-Fahrt; Trunkenheit; Fahruntüchtigkeit; Mitverschulden; Rauschzustand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254 Abs. 1 § 827 Satz 1
    Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Teilnahme an einer Fahrt mit alkoholisiertem Fahrer

Verfahrensgang

  • LG Münster - 2 O 304/94
  • OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 149
  • VersR 1997, 126
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84

    Zur Höhe des immateriellen Schadens bei Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
    Deshalb fällt in der Abwägung nach § 254 BGB grundsätzlich dem Fahrer der gewichtigere Anteil zu (BGH VersR 1985, 965; OLG Hamm, 27. ZS., ZfS 1987, 290).
  • BGH, 28.11.1967 - VI ZB 21/67

    Statthaftigkeit der Revision gegen Urteile über die Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
    Anerkanntermaßen liegt ein vorwerfbarer Verstoß gegen die eigenen Interessen und damit ein Mitverschulden an der Schadensentstehung vor, wenn ein Mitfahrer sich aus freien Stücken jemandem zu einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug anvertraut, der für ihn erkennbar infolge Trunkenheit fahruntüchtig ist oder an dessen Fahrtüchtigkeit er zumindest begründete Zweifel haben muß (BGH VersR 1966, 565, 566; VersR 1968, 197, 198; VersR 1979, 1007, 1008; NJW 1988, 2365, 2366).
  • BGH, 15.02.1966 - VI ZR 263/64

    Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung - Mitverschulden des Verletzten -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
    Anerkanntermaßen liegt ein vorwerfbarer Verstoß gegen die eigenen Interessen und damit ein Mitverschulden an der Schadensentstehung vor, wenn ein Mitfahrer sich aus freien Stücken jemandem zu einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug anvertraut, der für ihn erkennbar infolge Trunkenheit fahruntüchtig ist oder an dessen Fahrtüchtigkeit er zumindest begründete Zweifel haben muß (BGH VersR 1966, 565, 566; VersR 1968, 197, 198; VersR 1979, 1007, 1008; NJW 1988, 2365, 2366).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
    Zwar bestehen erhebliche Zweifel, ob das Landgericht über diese Anträge überhaupt entschieden hat, da sie einem Grundurteil wesensgemäß nicht zugänglich sind (BGH NJW 1988, 1984; ZIP 1990, 316) und nicht erkennbar ist, ob das Grundurteil insoweit als stattgebendes Feststellungsurteil auszulegen ist, was ohne Anhaltspunkte für einen solchen Willen des Gerichts in der Regel nicht angenommen werden kann (BGH ZIP 1990, 316).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
    Anerkanntermaßen liegt ein vorwerfbarer Verstoß gegen die eigenen Interessen und damit ein Mitverschulden an der Schadensentstehung vor, wenn ein Mitfahrer sich aus freien Stücken jemandem zu einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug anvertraut, der für ihn erkennbar infolge Trunkenheit fahruntüchtig ist oder an dessen Fahrtüchtigkeit er zumindest begründete Zweifel haben muß (BGH VersR 1966, 565, 566; VersR 1968, 197, 198; VersR 1979, 1007, 1008; NJW 1988, 2365, 2366).
  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 223/78

    Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95
    Anerkanntermaßen liegt ein vorwerfbarer Verstoß gegen die eigenen Interessen und damit ein Mitverschulden an der Schadensentstehung vor, wenn ein Mitfahrer sich aus freien Stücken jemandem zu einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug anvertraut, der für ihn erkennbar infolge Trunkenheit fahruntüchtig ist oder an dessen Fahrtüchtigkeit er zumindest begründete Zweifel haben muß (BGH VersR 1966, 565, 566; VersR 1968, 197, 198; VersR 1979, 1007, 1008; NJW 1988, 2365, 2366).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 1 U 192/08

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Mitverschulden eines betrunkenen Beifahrers

    Zwar ist der rechtliche Ansatz zutreffend, wonach in der Teilnahme an der Heimfahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers ein Verstoß gegen die eigenen Interessen des klagenden Beifahrers zu sehen ist und im Rahmen des § 254 BGB § 827 Satz 2 BGB entsprechend gilt (vgl. dazu auch OLG Saarbrücken VersR 1968, 905; BGH VersR 1971, 473; OLG Hamm VersR 1997, 126; OLG Karlruhe, Urt. v. 15.12.2006 - 10 U 177/05 -).
  • OLG Celle, 10.02.2005 - 14 U 132/04

    Mitverschulden eines Beifahrers gegenüber einem alkoholisierten Unfallfahrer;

    Das dem Kläger nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in erster Instanz zutreffend anzulastende Mitverschulden ist nach Auffassung des Senats weder höher (wie von der Kammer angenommen) noch niedriger (wie vom Kläger geltend gemacht) zu gewichten als dasjenige des Beklagten zu 1. Der Kläger weist zwar zutreffend darauf hin, dass im Regelfall in der Rechtsprechung (übrigens auch des erkennenden Senats) der Verschuldensvorwurf gegen den alkoholisierten Fahrer schwerer gewichtet wird als derjenige gegen den Beifahrer, der die Alkoholisierung erkannt hat oder hätte erkennen können (vgl. etwa OLG Hamm, MDR 1996, 149; OLG Düsseldorf, Schadenpraxis 2002, 267; OLG Köln, NJW-RR 2000, 1553).
  • LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98

    Verkehrsunfallhaftung: Überwiegendes Mitverschulden eines tödlich verunglückten

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass nach Maßgabe der vorbezeichneten Vorschriften die schuldhafte Selbstgefährdung im Straßenverkehr dem Mitfahrer dann anzulasten ist, wenn er mit einem infolge Alkoholgenusses fahruntüchtigen Fahrer mitfährt, auch wenn der Geschädigte selbst die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugführers unter Umständen wegen eigener Trunkenheit nicht erkannt hat (vgl. BGH NJW 1988, 2365; OLG Köln NJW-RR 2000, 1553; OLG Hamm MDR 1996, 149, 150; OLG Hamm NZV 2006, 85).
  • OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99

    Wechselseitige Haftung bei einem Unfall mit einem gestohlenen Kraftwagen nach

    In den meisten zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hat das Mitverschulden des Beifahrers, dem wegen des Mitfahrens bei einem angetrunkenen Fahrer zumindest ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen war, je nach den Umständen des Einzelfalles zu Anspruchskürzungen zwischen 25 % und 50 % geführt (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - VersR 97, 126: 1/4; OLG Celle, VersR 82, 960: 1/4; OLG Oldenburg, VersR 98, 1390: 1/3; OLG Koblenz, VersR 89, 405: 1/3; OLG Frankfurt; VersR 80, 287: 1/3; OLG Karlsruhe, VersR 90, 318: 2/5; OLG Koblenz, VersR 80, 238: 1/2; vgl. hierzu auch Berger, VersR 92, 168, 170).
  • OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des verletzten Beifahrers wegen

    Es kommt nicht auf Alkoholisierung per se an, sondern auf bei gehöriger Sorgfalt erkennbare alkoholbedingte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit (vgl. BGHR § 254 Abs. 1 Mitfahrer 1; OLG Hamm VersR 1997, 126; KG VM 90, 92).
  • OLG Hamm, 08.05.2006 - 13 U 190/05

    Dem fahruntüchtigen Fahrer kommt eine größere Verantwortung an dem

    Auch das OLG Hamm hat in VersR 1997, 126 entschieden, dass dem fahruntüchtigen Fahrer eine größere Verantwortung an dem Unfallgeschehen als dem nur mitfahrenden Verletzten zukommt ( vgl. auch Palandt - Heinrichs aaO § 254 Rdn 34 ); erst recht muss dieses gelten, wenn den Fahrer zusätzlich der strafrechtliche Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis trifft.
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