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OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VHB 74 § 3 B Nr. 1 a
Nachweis der Verwendung eines "falschen" Schlüssels - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 11.11.1996 - 7 O 433/94
- OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
Papierfundstellen
- VersR 1999, 182
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
Er genügt nämlich seiner Beweislast, wenn er das "äußere Bild" einer bedingungsgemäßen Entwendung beweist (vgl. BGH VersR 1995, 956), wozu neben dem Nachweis auf unbefugte Diebe hinweisender Spuren - wie sie von der Polizei hier etwa in Form offenstehender Schranktüren und "Lücken" in den Schranken festgehalten sind - auch gehört, daß sich eine der versicherten, qualifizierten Formen des Eindringens der Täter als hinreichend wahrscheinlich darstellt. - BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94
Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
Der Versicherungsnehmer nämlich kann, soweit ihm zum Beweis des "äußeren Bildes", um das es auch hier im Zusammenhang mit der Begehungsform mittels eines falschen Schlüssels geht (vgl. BGH VersR 1991, 297 sowie VersR 1992, 999), kein Zeuge zur Verfugung steht, das "äußere Bild" durch seine eigenen Angaben nachweisen unter der Voraussetzung, daß die ihm zustatten kommende Redlichkeitsvermutung nicht erschüttert ist (vgl. BGH VersR 1996, 575 für den Kfz-Diebstahl). - BGH, 20.05.1992 - IV ZR 105/91
Versicherungsnehmer braucht nur Tatsachen zu beweisen, aus denen sich das äußere …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
Der Versicherungsnehmer nämlich kann, soweit ihm zum Beweis des "äußeren Bildes", um das es auch hier im Zusammenhang mit der Begehungsform mittels eines falschen Schlüssels geht (vgl. BGH VersR 1991, 297 sowie VersR 1992, 999), kein Zeuge zur Verfugung steht, das "äußere Bild" durch seine eigenen Angaben nachweisen unter der Voraussetzung, daß die ihm zustatten kommende Redlichkeitsvermutung nicht erschüttert ist (vgl. BGH VersR 1996, 575 für den Kfz-Diebstahl).
- BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90
Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
Hier spricht darüberhinaus eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Verwendung eines exakt passenden, aber falschen Schlüssels, weil andere, unversicherte Begehungsweisen fernliegend sind (vgl. BGH VersR 1991, 543; OLG Hamm VersR 1997, 1229):. - BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
Die Möglichkeiten, daß ein Dritter einen Schlüssel vorübergehend an sich nimmt, sind im allgemeinen so vielfältig, daß auf die Darlegung einer konkreten Zugriffsmöglichkeit ("plausible Erklärung", vgl. BGH VersR 1995, 909/910) verzichtet werden kann. - OLG Hamm, 01.12.1995 - 20 U 174/95
Kein äußeres Bild bei Fehlen tauglicher Einbruchspuren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96
Hier spricht darüberhinaus eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Verwendung eines exakt passenden, aber falschen Schlüssels, weil andere, unversicherte Begehungsweisen fernliegend sind (vgl. BGH VersR 1991, 543; OLG Hamm VersR 1997, 1229):.
- OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04
Beweis durch eigene Angaben des Versicherungsnehmers im Fall eines …
Allerdings wird der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis auch durch eigene Angaben erbringen können und dürfte dabei für ihn die Vermutung der Redlichkeit streiten (…vgl. allgemein etwa Römer, in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 49 Rn. 24, 26 ff. m.w.N.; zum Einbruchdiebstahl vgl. OLG Oldenburg, VersR 1999, 1490; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 182; Senat, r+s 2001, 382, und - ausdrücklich offen gelassen - VersR 2006, 1490). - OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99
Kürzung des Anspruchs auf Restamortisation nach Diebstahl des Leasingfahrzeugs
Die Durchsetzung eines Anspruchs gegen die Kaskoversicherung setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer zumindest das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls beweist (zuletzt BGH VersR 1999, 182; 1998, 1012 und 447; st. Rspr.). - LG Dortmund, 05.02.2007 - 2 O 35/07
Hausratversicherung - Wohnungsdiebstahl durch Ersatzschlüssel
4 Denn wenn fest steht, dass der Täter bei einem behaupteten Wohnungsdiebstahl mittels exakt passenden Schlüssels eingedrungen sein muss (weil Einbruchspuren fehlen), so ist der Nachweis, dass ein "falscher" Schlüssel Verwendung gefunden hat, erst geführt, sofern dritte Inhaber eines echten Schlüssels als Täter ausscheiden und die vermutete Redlichkeit des VN, der bei seiner Anhörung angibt, mit der Tat nichts zu tun zu haben, nicht in Zweifel gezogen werden kann (OLG Düsseldorf VersR 1999, 182; 2000, 225).