Weitere Entscheidung unten: AG München, 19.10.1999

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   OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98 - 96   

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OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98 - 96 (https://dejure.org/1999,6376)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.03.1999 - 1 U 529/98 - 96 (https://dejure.org/1999,6376)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. März 1999 - 1 U 529/98 - 96 (https://dejure.org/1999,6376)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsvertreter; Provision; Rückzahlungsanspruch; Kontoübersichten; Versicherungsvertragsabschluss; Versicherungsverträge; Stornogefahrmitteilungen

  • Judicialis

    HGB § 92 Abs. 2; ; HGB § 87 a Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 284; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 92 Abs. 2; HGB § 87 a Abs. 3 S. 1; ZPO § 253; ZPO § 138; BGB § 242
    Zur Darlegungslast bei der Rückforderung nicht verdienter Provisionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 25 -, Nachbearbeitungspflicht, Nachbearbeitungsgrundsätze, Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, Saldoklage, Darlegungs- und Beweislast, Anforderungen an die Substantiierung des Bestreitens, Stornogefahrmitteilung an Ausgeschiedene, ...

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1017
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Braunschweig, 05.10.1994 - 1 U 10/94

    Schmerzensgeldanspruch wegen ärztlichem Behandlungsfehlers; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98
    Macht eine Partei im Wege der Klage einen Forderungsbetrag geltend, der sich nach Art eines Kontokorrentsaldos aus einer Reihe vieler selbständiger Positionen zusammensetzt, so genügt sie ihrer Darlegungslast grundsätzlich schon dann, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der einzelnen Rechnungsposten vorlegt, die rechnerisch überprüfbar ist und eine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftsvorfällen ermöglicht (vgl. Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Rdnr. 43 zu § 253 ZPO - "Anspruchsmehrheit"; Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., Rdnr. 8 a zu § 138 ZPO; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 16 zu § 138 ZPO; BGH NJW 1991, 2908; BGH NJW 1983, 2879, 2880; OLG Köln JMBl.-NRW 1975, 176, 177; OLG Köln MDR 1970, 1017; Senatsentscheidungen vom 6.7.1994 in der Sache 1 U 10/94-2- und vom 28.10.1992 in der Sache 1 U 44/92).

    Nach überwiegender Auffassung ist es einem Unternehmer nicht zuzumuten, einem ausgeschiedenen Vertreter solche Nachrichten zu übermitteln, weil die Gefahr besteht, dass der Vertreter anstelle der Nachbearbeitung des "alten" Versicherungsvertrages den Kunden für einen neuen Dienstherrn abwirbt (vgl. OLG Frankfurt VersR 1991, 1135; OLG Schleswig MDR 1984, 760; LG Baden-Baden VersR 1981, 776; Senatsentscheidungen vom 6.7.1994 in der Sache 1 U 10/94-2- und vom 13.1.1993 in der Sache 1 U 68/92).

  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 187/81

    Anspruch auf Rückerstattung eines Darlehens und vereinbarungsgemäße Verzinsung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98
    Macht eine Partei im Wege der Klage einen Forderungsbetrag geltend, der sich nach Art eines Kontokorrentsaldos aus einer Reihe vieler selbständiger Positionen zusammensetzt, so genügt sie ihrer Darlegungslast grundsätzlich schon dann, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der einzelnen Rechnungsposten vorlegt, die rechnerisch überprüfbar ist und eine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftsvorfällen ermöglicht (vgl. Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Rdnr. 43 zu § 253 ZPO - "Anspruchsmehrheit"; Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., Rdnr. 8 a zu § 138 ZPO; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 16 zu § 138 ZPO; BGH NJW 1991, 2908; BGH NJW 1983, 2879, 2880; OLG Köln JMBl.-NRW 1975, 176, 177; OLG Köln MDR 1970, 1017; Senatsentscheidungen vom 6.7.1994 in der Sache 1 U 10/94-2- und vom 28.10.1992 in der Sache 1 U 44/92).
  • OLG Schleswig, 24.04.1984 - 3 U 114/82

    Lebensversicherer; Verpflichtung; Zuleitung von Mitteilungen ; Stornogefahr;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98
    Nach überwiegender Auffassung ist es einem Unternehmer nicht zuzumuten, einem ausgeschiedenen Vertreter solche Nachrichten zu übermitteln, weil die Gefahr besteht, dass der Vertreter anstelle der Nachbearbeitung des "alten" Versicherungsvertrages den Kunden für einen neuen Dienstherrn abwirbt (vgl. OLG Frankfurt VersR 1991, 1135; OLG Schleswig MDR 1984, 760; LG Baden-Baden VersR 1981, 776; Senatsentscheidungen vom 6.7.1994 in der Sache 1 U 10/94-2- und vom 13.1.1993 in der Sache 1 U 68/92).
  • OLG Frankfurt, 08.04.1993 - 1 U 44/92

    Beendigung der Verjährungsunterbrechung nach Mahnverfahren: Zeitpunkt der letzten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98
    Macht eine Partei im Wege der Klage einen Forderungsbetrag geltend, der sich nach Art eines Kontokorrentsaldos aus einer Reihe vieler selbständiger Positionen zusammensetzt, so genügt sie ihrer Darlegungslast grundsätzlich schon dann, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der einzelnen Rechnungsposten vorlegt, die rechnerisch überprüfbar ist und eine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftsvorfällen ermöglicht (vgl. Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Rdnr. 43 zu § 253 ZPO - "Anspruchsmehrheit"; Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., Rdnr. 8 a zu § 138 ZPO; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 16 zu § 138 ZPO; BGH NJW 1991, 2908; BGH NJW 1983, 2879, 2880; OLG Köln JMBl.-NRW 1975, 176, 177; OLG Köln MDR 1970, 1017; Senatsentscheidungen vom 6.7.1994 in der Sache 1 U 10/94-2- und vom 28.10.1992 in der Sache 1 U 44/92).
  • BGH, 28.05.1991 - XI ZR 214/90

    Darlegungspflicht bei Geltendmachung eines Kontokorrentsaldos ohne Anerkenntnis;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98
    Macht eine Partei im Wege der Klage einen Forderungsbetrag geltend, der sich nach Art eines Kontokorrentsaldos aus einer Reihe vieler selbständiger Positionen zusammensetzt, so genügt sie ihrer Darlegungslast grundsätzlich schon dann, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der einzelnen Rechnungsposten vorlegt, die rechnerisch überprüfbar ist und eine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftsvorfällen ermöglicht (vgl. Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Rdnr. 43 zu § 253 ZPO - "Anspruchsmehrheit"; Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., Rdnr. 8 a zu § 138 ZPO; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 16 zu § 138 ZPO; BGH NJW 1991, 2908; BGH NJW 1983, 2879, 2880; OLG Köln JMBl.-NRW 1975, 176, 177; OLG Köln MDR 1970, 1017; Senatsentscheidungen vom 6.7.1994 in der Sache 1 U 10/94-2- und vom 28.10.1992 in der Sache 1 U 44/92).
  • OLG Frankfurt, 20.11.1989 - 3 U 4/88

    Nachbearbeitungspflicht des Versicherungsunternehmers bei Stornogefahr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98
    Nach überwiegender Auffassung ist es einem Unternehmer nicht zuzumuten, einem ausgeschiedenen Vertreter solche Nachrichten zu übermitteln, weil die Gefahr besteht, dass der Vertreter anstelle der Nachbearbeitung des "alten" Versicherungsvertrages den Kunden für einen neuen Dienstherrn abwirbt (vgl. OLG Frankfurt VersR 1991, 1135; OLG Schleswig MDR 1984, 760; LG Baden-Baden VersR 1981, 776; Senatsentscheidungen vom 6.7.1994 in der Sache 1 U 10/94-2- und vom 13.1.1993 in der Sache 1 U 68/92).
  • LG Baden-Baden, 19.12.1980 - 2 O 156/80

    Nachbearbeitungspflicht, Nachbearbeitungsgrundsätze, Rückforderung unverdienter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98
    Nach überwiegender Auffassung ist es einem Unternehmer nicht zuzumuten, einem ausgeschiedenen Vertreter solche Nachrichten zu übermitteln, weil die Gefahr besteht, dass der Vertreter anstelle der Nachbearbeitung des "alten" Versicherungsvertrages den Kunden für einen neuen Dienstherrn abwirbt (vgl. OLG Frankfurt VersR 1991, 1135; OLG Schleswig MDR 1984, 760; LG Baden-Baden VersR 1981, 776; Senatsentscheidungen vom 6.7.1994 in der Sache 1 U 10/94-2- und vom 13.1.1993 in der Sache 1 U 68/92).
  • LG Köln, 13.07.1970 - 1 S 81/70
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98
    Macht eine Partei im Wege der Klage einen Forderungsbetrag geltend, der sich nach Art eines Kontokorrentsaldos aus einer Reihe vieler selbständiger Positionen zusammensetzt, so genügt sie ihrer Darlegungslast grundsätzlich schon dann, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der einzelnen Rechnungsposten vorlegt, die rechnerisch überprüfbar ist und eine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftsvorfällen ermöglicht (vgl. Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Rdnr. 43 zu § 253 ZPO - "Anspruchsmehrheit"; Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., Rdnr. 8 a zu § 138 ZPO; Thomas-Putzo, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 16 zu § 138 ZPO; BGH NJW 1991, 2908; BGH NJW 1983, 2879, 2880; OLG Köln JMBl.-NRW 1975, 176, 177; OLG Köln MDR 1970, 1017; Senatsentscheidungen vom 6.7.1994 in der Sache 1 U 10/94-2- und vom 28.10.1992 in der Sache 1 U 44/92).
  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 279/04

    Rechtsnatur und Umfang der Pflicht eines Versicherungsunternehmens zur

    Für die Zeit bis zur Beendigung des Versicherungsvertreterverhältnisses werden solche Mitteilungen überwiegend für erforderlich gehalten (OLG Schleswig MDR 1984, 760; OLG Frankfurt am Main, VersR 1991, 1135; OLG Saarbrücken, VersR 2000, 1017, 1018 f.; Küstner in Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. 1, 3. Aufl., Rdnrn. 1230 ff.; von Hoyningen-Huene aaO § 92 Rdnr. 32; Brüggemann in Großkommentar zum HGB, 4. Aufl., § 92 Rdnr. 16; Hopt, Handelsvertreterrecht, 3. Aufl., § 87a HGB Rdnr. 27).
  • OLG München, 07.06.2017 - 7 U 1889/16

    Rückforderung von Versicherungsvertreterprovisionen bei Nachbearbeitungspflicht

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OLG Saarbrücken vom 24.03.2009, Az. 1 U 529/98, auf das sich das Landgericht stützt.
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2015 - 16 U 227/14

    Voraussetzungen der Rückforderung nicht verdienter Provisionen bzw.

    Dies hat die Beklagte mit der als Anlage C 5 vorgelegten tabellarischen Aufstellung - ergänzt um das im Schriftsatz vom 30.07.2014 enthaltene Vorbringen - getan, deren Positionen geordnet sind und jeweils auf individualisierbare einzelne Geschäftsvorfälle Bezug nehmen, so dass die Beklagte damit zunächst der ihr obliegenden Darlegungslast genügt hat und es nunmehr Sache des Klägers gewesen wäre, näher zu substantiieren, welche der einzelnen Positionen aus welchem Grund bestritten werden (vgl. auch OLG Saarbrücken, Urt. v. 24.03.1999 - 1 U 529/98, Juris, Rn. 8 m.w.N.; ferner Staub/Emde, a.a.O., § 92 Rn. 81 a.E., 83), was sie jedoch unterlassen hat.

    Dieser Vortrag erschöpfte sich im Übrigen in einem pauschalen, einfachen Bestreiten bzw. einem Bestreiten mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO ohne sich auch nur in einem einzigen Punkt mit den - wenn auch überwiegend stichpunktartigen - jedoch differenzierten vertragsbezogenen Ausführungen - wie sie sich aus der Anlage C 5, aber auch dem Schriftsatz vom 12.10.2014 ergeben - Stellung zu nehmen und konkret anzugeben, weshalb im jeweiligen Fall ein Rückforderungsanspruch der Beklagten nach Auffassung des Klägers nicht bestehen soll; ein pauschales Bestreiten - auch mit Nichtwissen - ist insoweit nicht genügend (vgl. hierzu auch Staub/Emde, a.a.O., § 92 Rn. 81 a.E., 83; ferner OLG Saarbrücken, Urt. v. 24.03.1999 - 1 U 529/98, Juris, Rn. 8 ff. m.w.N.).

  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 237/04

    Pflicht des Versicherungsunternehmens zur Nachbearbeitung notleidend gewordener

    Für die Zeit bis zur Beendigung des Versicherungsvertreterverhältnisses werden solche Mitteilungen überwiegend für erforderlich gehalten (OLG Schleswig MDR 1984, 760; OLG Frankfurt am Main, VersR 1991, 1135; OLG Saarbrücken, VersR 2000, 1017, 1018 f.; Küstner in Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. 1, 3. Aufl., Rdnrn. 1230 ff.; von Hoyningen-Huene aaO § 92 Rdnr. 32; Brüggemann in Großkommentar zum HGB, 4. Aufl., § 92 Rdnr. 16; Hopt, Handelsvertreterrecht, 3. Aufl., § 87a HGB Rdnr. 27).
  • LG Köln, 04.03.2016 - 32 O 503/13

    - OVB 19 -, Bereitstellungspflicht des U, kostenlose Unterlagen, Software,

    Macht der U im Wege der Klage einen Forderungsbetrag gegen den VV geltend, der sich nach Art eines Kontokorrentsaldos aus einer Reihe vieler selbstständiger Positionen zusammensetzt, so genügt der U seiner Darlegungslast grundsätzlich schon dann, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der einzelnen Rechnungsposten vorlegt, die rechnerisch überprüfbar ist und eine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftsvorfällen ermöglicht ( im Anschluss an OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98 - LS 4, Juris Tz. 8 - AWD 25 - ).

    Sache des VV ist es dann, seinerseits näher zu substantiieren, welche der Rechnungspositionen aus welchem Grund bestritten werden ( im Anschluss an OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98 - LS 5, Juris Tz. 8 - AWD 25 - ) .

    Erst hiernach besteht für den U Veranlassung, seinen Vortrag noch näher zu substantiieren, denn die Anforderungen an die Substantiierung hängen davon ab, wie substantiiert der Gegner vorgetragen hat ( im Anschluss an OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98 - LS 6, Juris Tz. 8 - AWD 25 - ) .

    Das pauschale Bestreiten einer geordneten Zusammenstellung von Rechnungsposten stellt keine Veranlassung dar, höhere Anforderungen an die Substantiierung des Klagevortrages zu stellen ( im Anschluss an OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98 - LS 7, Juris Tz. 8 - AWD 25 - ).

  • OLG Köln, 12.01.2001 - 19 U 85/00

    Handels- und Gesellschaftsrecht; Darlegungslast bei Rückforderungen wegen

    Denn die von der Klägerin in 1. Instanz vorgelegten Unterlagen enthielten keine geordnete Zusammenstellung der einzelnen Rechnungsposten, die eine rechnerische Überprüfung und eine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftsvorfällen ermöglicht hätte (s. zu den Anforderungen insoweit OLG Saarbrücken VersR 2000, 1017).
  • OLG Schleswig, 04.03.2011 - 14 U 86/10

    Pflichten des Versicherers bei Stornogefahr; Anforderungen an die Nachbearbeitung

    Mit dem OLG Saarbrücken (VersR 2000, 1017 ff.) ist bei dieser Sachlage auch im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass die Klägerin mit der Anlage K 186 und den dazu vorgetragenen Erläuterungen hinreichend aufgezeigt hat, wie sich das Provisionskonto des Beklagten während des maßgeblichen Zeitraums entwickelt hat und welche Auszahlungen an ihn erfolgt sind.
  • LG Kassel, 05.06.2013 - 1 S 13/13

    - DVAG 63 -, Rückforderung unverdienter Provisionen, Darlegungs- und Beweislast,

    Es ist vielmehr Sache des HV, konkrete Umstände dafür aufzuzeigen, dass die vorgelegten Unterlagen hinsichtlich der daraus ersichtlichen Einzelheiten (Höhe der ursprünglich verdienten Provision, Eintritt eines Stornofalls, Höhe der sodann zurück zu fordernden Provision, Erfüllung von Nachbearbeitungsobliegenheiten) in einer für die Frage des Eintritts eines Stornofalls und der Erfüllung der Nachbearbeitungspflicht des U bedeutsamen Weise unzutreffend sind (unter Bezugnahme auf OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98-96 - VersR 00, 1017).

    In dieser Weise kann auch der U gegenüber einem HV vorgehen und im Wege einer nach Posten geordneten Abrechnung darlegen, inwiefern sich bei Verrechnung der dem HV zustehenden Provisionen mit dem U zustehenden Ansprüchen auf Rückgewähr unverdienter Provisionen ein rechnerischer Saldo zu seinen Gunsten ergibt (unter Bezugnahme auf OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98-96 - VersR 00, 1017).

  • OLG München, 01.06.2016 - 20 U 3804/15

    Beweislastfragen bezüglich einzelner Abschluss- und Bestandsprovisionen eines

    a) Der Senat geht zunächst von einem hinreichend substantiierten und schlüssigen Klagevortrag zur Begründung des nach Art eines Kontokorrentsaldos zusammengesetzten Forderungsbetrages aus, da die Klägerin mit der Anlage S&P 02 eine geordnete Zusammenstellung der Rechnungsposten vorgelegt hat, die rechnerisch überprüfbar ist und eine Zuordnung zu den einzelnen Geschäftsvorfällen ermöglicht (vgl. OLG Saarbrücken VersR 2000, 1017, juris Rn. 8; BGH NJW 1991, 2908, juris Rn. 13 ff.; BGH NJW 1983, 2879; Zöller/Greger, ZPO, 31. Auflage 2015, § 138 Rn. 8a).
  • LG Köln, 08.06.2016 - 12 O 1/15

    - DVAG 57 -, Sollsaldo, schlüssige Darlegung eines Sollsaldos, Rückforderung

    Der HV kann nicht geltend machen, die von dem U unterbreiteten Provisionsabrechnungen sowie die Anlagen hierzu seien für ihn nicht nachvollziehbar (unter Bezugnahme auf OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98 - LS 9, 10 - AWD 25 -), wenn er über zwei Jahrzehnte als VV für den U tätig war.

    Dieser erkennbar als Behauptung ins Blaue hinein gehaltene Vortrag kann kein erhebliches Bestreiten begründen (unter Bezugnahme auf OLG Saarbrücken, 24.03.1999 - 1 U 529/98 - LS 8, VersR 00, 1017, 1018; LG Tübingen, 25.05.2012 - 3 O 235/10 - LG München II, 11.12.2014 - 10 O 2666/14 -).

  • OLG Bamberg, 18.11.2015 - 3 U 62/15

    - Tippgeber -, Tippgebervereinbarung, Kontaktervertrag, Rückforderung

  • OLG Saarbrücken, 26.04.2018 - 4 U 86/17

    Pflicht eines Handelsvertreters zur Rückerstattung eines Darlehens

  • LG Kleve, 10.11.2009 - 3 O 400/04

    Vorliegen der Voraussetzungen der Rückzahlung der darlehensweisen ausgezahlten

  • OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 13 W 12/12

    Streitwertbemessung: Saldenklage im Kontokorrentverhältnis; Voraussetzungen einer

  • OLG Köln, 28.05.2004 - 19 U 247/01

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs über die von ihm

  • LG München I, 05.04.2016 - 31 O 11448/15

    Anspruch auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen bei Versicherungsverträgen im

  • OLG Bamberg, 03.02.2016 - 3 U 109/15

    Abgrenzung Fixum / Vorschuss, Schweigen kein Anerkenntnis der Abrechnung,

  • OLG Celle, 04.03.2020 - 11 U 170/19
  • LG Leipzig, 29.09.2011 - 7 O 2820/10

    - DVAG 37 -, Zuständigkeit Arbeitsgericht, Abgrenzung, Einfirmenvertreter,

  • OLG Schleswig, 04.03.2011 - 14 U 86/09
  • ArbG Stuttgart, 12.07.2018 - 22 Ca 4139/17

    - OVB 30 -, Provisionsbestimmungen, Provisionsregelungen, Inhaltskontrolle,

  • OLG Bamberg, 09.12.2015 - 3 U 157/15

    Anerkenntnisfiktion, Anforderungen an die Darlegungslast des U bei der

  • LG Erfurt, 03.06.2016 - 1 HKS 1/15

    - DVAG 56 -, schlüssige Darlegung eines Sollsaldos, Rückforderung unverdienter

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Rechtsprechung
   AG München, 19.10.1999 - 261 C 26805/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16477
AG München, 19.10.1999 - 261 C 26805/99 (https://dejure.org/1999,16477)
AG München, Entscheidung vom 19.10.1999 - 261 C 26805/99 (https://dejure.org/1999,16477)
AG München, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 261 C 26805/99 (https://dejure.org/1999,16477)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer Erkrankung als Eintritt eines Versicherungsfalles im Sinne der Reiserücktrittskostenversicherung; Voraussetzungen für einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung

  • VersR (via Owlit)

    ABRV 97 § 2 Nr. 1
    Unerwartete Verschlechterung einer Krankheit bei Krankenhausaufenthalt L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1017 (Ls.)
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