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   BGH, 16.12.1953 - VI ZR 143/52   

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https://dejure.org/1953,4753
BGH, 16.12.1953 - VI ZR 143/52 (https://dejure.org/1953,4753)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1953 - VI ZR 143/52 (https://dejure.org/1953,4753)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 143/52 (https://dejure.org/1953,4753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1954, 98
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1953 - VI ZR 87/52
    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 143/52
    Daß dem Ehemann der Anspruch aus § 845 BGB auch nach dem Außerkrafttreten des dem Grundsatz der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau entgegenstehenden Rechts jedenfalls dann zusteht, wenn die Pflicht der Ehefrau zur Mitarbeit im Geschäft und Haushalt des Ehemanns sich nach der Sachlage aus der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft ergibt, hat der Senat in seinem gleichzeitig verkündeten Urteil - VI ZR 87/52 - näher dargelegt.
  • BGH, 21.10.1953 - VI ZR 320/52
    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 143/52
    Eine solche Ermächtigung, die in den Vorinstanzen noch nicht von Bedeutung war, kann angesichts der erst nach Beendigung der Berufungsinstanz eingetretenen Gesetzesänderung auch vom Revisionsgericht berücksichtigt werden, wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Oktober 1953 - VI ZR 320/52 - (VersR 1953, 481) bereits entschieden hat.
  • BGH, 01.03.1951 - III ZR 9/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 143/52
    Es sei jedoch in diesem Zusammenhange darauf hingewiesen, daß die Entscheidung der Frage des ursächlichen Zusammenhangs entgegen der Ansicht der Revision hier nicht von einer Beweislast abhängig ist, da insoweit die Vorschrift des § 287 ZPO Anwendung zu finden hat (BGH NJW 1951, 405 Nr. 14).
  • BGH, 08.10.1985 - VI ZR 114/84

    Selbsttötungsversuch während stationärer Behandlung

    Das kann auch bei Verletzung ärztlicher Fürsorgepflichten, insbesondere von Hinweis- und Warnpflichten, in Betracht kommen (vgl. Senatsurteile vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 143/52 - VersR 1954, 98, 99 f. und vom 15. Mai 1979 - VI ZR 70/77 - VersR 1979, 720, 722), da den Patienten die Obliegenheit trifft, an den Heilungsbemühungen des Arztes mitzuwirken (vgl. Deutsch, Arztrecht und Arzneimittelrecht, Rdn. 158).
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 155/78

    Einlieferung in eine orthopädische Klinik nach Schienbeinkopf-Fraktur des linken

    Eine andere Beurteilung wäre auch, zumal Patienten sehr häufig aus Ängstlichkeit oder Wehleidigkeit Bedenken äußern (vgl. schon Senatsurteil vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 143/52 - VersR 1954, 98, 99), mit den Gegebenheiten und Notwendigkeiten des klinischen Betriebs kaum zu vereinbaren.

    "Hat die Klägerin geäußert, warum die Beklagte zu 2) ausgerechnet in das kranke Bein spritzen wolle, so war das aus der Sicht der Beklagten zu 2) als Krankenschwester ein bloßes Sträuben aus Angstgefühlen, das mangels hinreichender Klarheit nicht als rechtlich relevanter Widerruf einer erteilten Behandlungseinwilligung zu werten ist (Schäfer in Staudinger BGB 10./11. Aufl. § 823 Rdn. 409; BGH VersR 1954, 98, 99).

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 6t E 1059/08

    Verletzung der ärztlichen Auskunftspflichten wegen Unterlassung der Aufklärung

    Laufs, in: Handbuch des Arztrechts, 2002, § 62 Rn. 3 unter Hinweis auf BGH, VersR 1954, 98 (99); OVG Bremen, Urteil vom 21.2.1990 - HB-BA 1/88 -, MedR 1990, 279 (282).
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