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   BGH, 19.10.1955 - VI ZR 155/54   

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https://dejure.org/1955,645
BGH, 19.10.1955 - VI ZR 155/54 (https://dejure.org/1955,645)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1955 - VI ZR 155/54 (https://dejure.org/1955,645)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1955 - VI ZR 155/54 (https://dejure.org/1955,645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1955, 745
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.1954 - III ZR 221/52

    Unterhaltung von Telegraphenanlagen

    Auszug aus BGH, 19.10.1955 - VI ZR 155/54
    Zugleich entfällt dann die Haftung der Erstbeklagten aus § 831 BGB, denn zum Ausschluß dieser Haftung bedarf es keines besonderen Entlastungsbeweises, wenn der Angestellte sich so verhalten hat, wie jede mit Sorgfalt ausgewählte Person sich verhalten hätte (BGH III ZR 221/52 in NJW 54, 913).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2024 - 26 U 11/23

    Anscheinsbeweis der Unfallverursachung gegen alkoholisierten Fahrer

    Andererseits darf nichts Unmögliches von ihm verlangt werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 19.10.1955 - VI ZR 155/54 -, VRS 10, 12; Kaufmann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 29. Aufl. 2024, Kap. 25, Rdnr. 321).
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58

    Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels

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  • BGH, 27.05.1959 - 4 StR 49/59

    Fahrweise eines Kraftfahrers - Haltender Bus in Gegenrichtung - Fußgänger auf

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  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Wenn ein Fahrer in etwa zweijähriger unfallfreier Dienstzeit anfangs häufig und danach in größeren Abständen regelmäßig zunächst vom Arbeitgeber, sodann von dessen hierzu Beauftragten begleitet worden ist und keine Auffälligkeiten zu beobachten waren, bedarf es wiederum keiner unvermuteten Stichproben oder verdeckten Kontrollfahrten, wie etwa in einem Großbetrieb (BGH VersR 1958, 29, 30; ebenso BGH VersR 1955, 745, 746 bezüglich eines seit langem bewährten Fahrers; eine Geldstrafe von damals 3, 00 DM wegen Nichtbeachtung der Vorfahrt stand dem nicht entgegen).
  • BGH, 25.01.1966 - VI ZR 154/64

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Schleppzug

    Daß die begründete, auf sorgfältiger Auswahl und Überwachung beruhende Überzeugung von der Zuverlässigkeit des Kraftfahrers unauffällige und unerwartete Kontrollen möglicherweise entbehrlich machen könne, ist auch sonst entschieden worden (vgl. BGH Urteile vom 19. Oktober 1955 - VI ZR 155/54 = VRS 10, 12 = VersR 55, 745; vom 10. November 1959 - VI ZR 164/58 = VersR 60, 473).
  • BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf zwei zuvor verunfallte, am

    Ist ein Fahrer nach sorgfältiger Überprüfung der fachlichen und charakterlichen Eignung eingestellt worden und hat er sich in langjährigem Dienst bewährt, so braucht die Entlastung nicht schon daran zu scheitern, dass ihn der Arbeitgeber nicht "unerwartet und unvermutet" in seiner Fahrweise kontrolliert hat (vgl. auch Urteile des Senats vom 19. Oktober 1955 - VI ZR 155/54, VersR 1955, 745 und vom 10. November 1959 - VI ZR 164/58 -).
  • BGH, 22.11.1957 - VI ZR 185/56

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn überquerenden

    So hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 19. Oktober 1955 - VI ZR 155/54 - VRS 10, 12 Nr. 5 = VersR 1955, 745) ausgeführt, vom Halter eines Fahrzeugs könne nicht stets gefordert werden, daß er ohne besonderen Anlaß hinter seinem seit langem bewährten Fahrzeugführer herfährt, um dessen Fahrweise zu überwachen.
  • BGH, 13.04.1956 - VI ZR 351/54

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegen kommender Fahrzeuge

    In einem solchen Falle ist die Haftung aus § 831 BGB ausgeschlossen, ohne dass es eines weiteren Entlastungsbeweises bedarf (BGH NJW 1954, 913 Nr. 2 und Urteile des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1955 - VI ZR 155/54 in VersR 1955, 745 und vom 21. Dezember 1955 - VI ZR 272/54 in VersR 1956, 161).
  • BGH, 25.11.1958 - VI ZR 253/57
    Doch darf von einem Kraftfahrzeugführer auch nichts unmögliches verlangt werden; kann er infolge besonderer, vorher nicht erkennbarer Umstände trotz größter Sorgfalt einen Unfall nicht verhindern, so darf dieser weder ihm noch dem Halter zur Last gelegt werden (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Oktober 1955 VI ZR 155/54 VersR 1955, 745 = VRS 10, 12).
  • BGH, 28.08.1958 - 4 StR 207/58

    Rechtsmittel

    Einen solchen Fall hat die Rechtsprechung bisher nur dann angenommen, wenn sich der Verletzte eines so grob verkehrswidrigen, unvernünftigen Verhaltens schuldig gemacht hatte, daß der Täter mit ihm nicht zu rechnen brauchte (RG HRR 1938, 136; BGH VRS 4, 429; 10, 12; OLG München VAE 1937, 421; KG VRS 7, 195 f).
  • BGH, 10.11.1959 - VI ZR 164/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.02.1958 - 4 StR 657/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1955 - VI ZR 272/54

    Rechtsmittel

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