Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1956 - VI ZR 242/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,349
BGH, 26.03.1956 - VI ZR 242/54 (https://dejure.org/1956,349)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1956 - VI ZR 242/54 (https://dejure.org/1956,349)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1956 - VI ZR 242/54 (https://dejure.org/1956,349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1030
  • VersR 1956, 409
  • DB 1956, 548
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 22.01.1940 - 2 D 647/39

    1. Auch auf der Reichsautobahn muß der Fahrer mit dem plötzlichen Auftauchen

    Auszug aus BGH, 26.03.1956 - VI ZR 242/54
    Für die auf sehr schnellen Verkehr eingerichtete Autobahn hatte die Rechtsprechung bereits vor Einführung des § 15 Abs. 4 StVO aus § 1 StVO hergeleitet, daß ein Anhalten auf der Fahrbahn nur bei zwingendem Anlaß erfolgen dürfe (RGSt 74, 73; BGH NJW 1952, 1413).

    Für die Verhältnisse der Autobahn hat die Rechtsprechung schon früher betont, daß sich der Kraftfahrer, der nachts mit seinem Fahrzeug länger auf der Fahrbahn anhalte, nicht darauf verlassen dürfe, die Schlußbeleuchtung werde von nachfolgenden Fahrern rechtzeitig bemerkt (RGSt 74, 73 [77] unter Abstellung auf den Einzelfall; OLG Düsseldorf, DAR 1952, 30 [31]; OLG Hamburg, NJW 1953, 1512).

  • RG, 09.12.1935 - 2 D 583/35

    Wie weit hat sich der Kraftfahrer auf Unbedachtsamkeiten anderer einzurichten?

    Auszug aus BGH, 26.03.1956 - VI ZR 242/54
    Der Vertrauensgrundsatz besagt aber nicht, daß man sich stets auf eine den Verkehrsregeln entsprechende Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer verlassen darf, vielmehr kann er als Rechtsgrundsatz nur dahin Anwendung finden, daß man auf das Unterbleiben solcher Verkehrswidrigkeiten vertrauen darf, mit denen zu rechnen bei verständiger Würdigung aller Umstände kein Anlaß besteht (RGSt 70, 71; Martin, DAR 1953, 164 [167]).
  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 177/50

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein liegengebliebenes Fahrzeug

    Auszug aus BGH, 26.03.1956 - VI ZR 242/54
    Bei einem ähnlichen Zusammenstoß auf einer Bundesstraße hat zwar der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß es zu weit gehe, eine zusätzliche Warnung des Verkehrs durch gesondert aufgestellte rote Warnlampen zu verlangen, wenn der Kraftwagen auf der rechten Fahrbahnseite abgestellt und mit gut sichtbaren Schlußlichtern verschen sei (DAR 1951, 190).
  • BGH, 07.12.1955 - VI ZR 217/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1956 - VI ZR 242/54
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 7. Dezember 1955 - VI ZR 217/54 - (= VR 1956, 56) darauf hingewiesen, daß bei ungünstigen Sichverhältnissen für einen nachts auf einer Bundesstraße anhaltenden Lastkraftwagen besondere Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein könnten.
  • RG, 24.01.1929 - VI 247/28

    Verursachung eines Schadens durch mehrere Kraftfahrzeuge.

    Auszug aus BGH, 26.03.1956 - VI ZR 242/54
    Selbst wenn man der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts folgen würde, das diese Frage verneint hat, so ergibt sich daraus nur, daß nicht § 17 KrfzG (StVG) Grundlage der Abwägung ist (vgl. hierzu RGZ 123, 164), sondern die Vorschrift des § 254 BGB.
  • BGH, 26.04.1957 - VI ZR 66/56

    Rechtsmittel

    Daß ein Fußgänger sich verkehrswidrig oder unbedacht verhält, darauf muß sich ein Radfahrer nur gefaßt machen, wenn hiermit zu rechnen bei verständiger Würdigung aller Umstände Anlaß besteht (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. März 1956 - VI ZR 242/54 - NJW 1956, 1030 = VRS 11, 1 = VersR 1956, 409).
  • BGH, 27.05.1959 - 4 StR 49/59

    Fahrweise eines Kraftfahrers - Haltender Bus in Gegenrichtung - Fußgänger auf

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 116/69

    Pflichten des Kraftfahrers bei Liegenbleiben auf der Autobahn unter teilweise

    Dies gilt insbesondere bei Dunkelheit oder sonst schlechter Sicht (BGH Urt. v. 26. März 1956 - VI ZR 242/54 - VRS 11, 1; 7. Juli 1956 - VI ZR 129/55 - VersR 1956, 692; 21. November 1967 - VI ZR 75/66 - VersR 1968, 196; 28. November 1967 - VI ZR 101/66 - VersR 1968, 199).
  • BGH, 17.01.1961 - VI ZR 81/60

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines LKW auf zwei zuvor verunfallte, am

    Zwar hat der Senat im Urteil vom 26. März 1956 - VI ZR 242/54, VersR 1956, 409 = VRS 11, 1 , ausgesprochen, dass der auf der Autobahn auf ein haltendes, aber ordnungsgemäß beleuchtetes Fahrzeug auffahrende Kraftfahrer, wenn er besonders unaufmerksam gefahren ist, den Schaden allein zu tragen hat.
  • BGH, 16.10.1956 - VI ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, kommt es bei der Verteilung des Schadens nach § 17 StVG nicht darauf an, ob die Beteiligten aus einem oder aus mehreren rechtlichen Haftungsgründen zur Verantwortung gezogen werden können (Urteile vom 16. Januar 1953 - VI ZR 60/52 - VRS 5, 163 Nr. 101 und 23. März 1956 - VI ZR 242/54 - VersR 1956, 409).
  • LG Münster, 10.10.2013 - 2 O 31/13

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch einen privaten

    Demgegenüber fallen die auf Seiten der Frau H1 in Betracht kommenden Verstöße, welche angesichts des kurz zuvor erlittenen, gänzlich ohne ihre Schuld verursachten Unfalls, nachvollziehbar erscheinen, nicht mehr ins Gewicht (vgl. die ähnlichen Fälle BGH, Urteil vom 26.03.1956, VI ZR 242/54; LG Bielefeld VersR 1971, 772) .
  • BGH, 28.09.1976 - VI ZR 113/76

    Beweislage hinsichtlich des Verschuldens nach Feststellung des objektiven

    Nach den Urteilen vom 12. April 1957 - VI ZR 242/54 - LM StVO § 23 Nr. 2 und vom 27. Januar 1959 - VI ZR 30/53 - LM BGB § 823 (J) Nr. 11 muß sich der Täter hinsichtlich des Verschuldens "in der Regel" entlasten.
  • BGH, 04.10.1966 - VI ZR 23/65

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes zugunsten des vorfahrtberechtigten Fahrers

    Der Vorfahrtsberechtigte hat sich aber auf solche Verkehrswidrigkeiten anderer einzustellen, die er rechtzeitig wahrnimmt oder bei gebotener Aufmerksamkeit wahrnehmen konnte, ebenso auf ihm noch nicht erkennbare Verkehrswidrigkeiten, mit denen zu rechnen er bei verständiger Würdigung aller gegebenen Umstände triftige Veranlassung hat (BGH Urteil vom 26. März 1956 - VI ZR 242/54 - VRS 11, 1; BGHSt 13, 169).
  • BGH, 28.06.1971 - III ZR 39/69

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Omnibusses auf einen am Rand der Autobahn

    Allerdings darf bei echter Gefahr oder sonstigen zwingenden Notwendigkeiten auch an anderen Stellen der Autobahn gehalten werden; der Fahrer muß dann aber mit allen ihm möglichen und zumutbaren Mitteln dafür sorgen, daß der nachfolgende Verkehr rechtzeitig gewarnt wird (BGH VRS 11, 1; VersR 1971, 318).
  • BGH, 18.03.1969 - VI ZR 217/67

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem auf der Autobahn liegen

    Bei der großen Gefahr, die bei Nacht von den am Rande der Autobahn stehenden Omnibussen ausginge, war der Kläger nach § 23 Abs. 2 StVO und § 53 a Abs. 1 StVZO (in der am Unfalltage geltenden Fassung) verpflichtet, besondere Warnleuchten in so hinreichendem Abstand hinter den Omnibussen aufzustellen, daß herannahende Kraftfahrer sie rechtzeitig hätten erkennen und ihre Fahrweise auch in Anbetracht der auf der Autobahn üblichen hohen Geschwindigkeiten darauf hätten einstellen können (vgl. u.a. die Urteile des BGH vom 26. März 1956 - VI ZR 242/54 - VersR 1956, 409, vom 12. Mai 1961 - 4 StR 90/61 - NJW 1961, 1590 mit Hinweisen auf die weitere Rechtsprechung, vom 2. Juni 1964 - VI ZR 75/63 - VersR 1964, 952 [BGH 02.06.1964 - VI ZR 75/63] und vom 28. November 1967 - VI ZR 101/66 - VersR 1968, 199).
  • BGH, 17.10.1967 - VI ZR 64/66

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Lastzugs mit einer Eisenbahn an einem

  • BGH, 22.03.1960 - VI ZR 54/59

    Rechtsmittel

  • KG, 26.09.1988 - 12 U 582/88

    Verkehrsunfall - liegengebliebenes Fahrzeug - kein Warndreieck aufgestellt

  • LG Konstanz, 16.01.1976 - 2 O 259/74

    Zur Haftung bei Auffahrunfall infolge Sichtbehinderung durch vereiste

  • BGH, 21.06.1960 - VI ZR 132/59
  • BGH, 10.05.1960 - VI ZR 31/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.07.1956 - VI ZR 129/55

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht