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   BGH, 24.02.1959 - VI ZR 62/58   

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https://dejure.org/1959,2226
BGH, 24.02.1959 - VI ZR 62/58 (https://dejure.org/1959,2226)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1959 - VI ZR 62/58 (https://dejure.org/1959,2226)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1959 - VI ZR 62/58 (https://dejure.org/1959,2226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1959, 465
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus BGH, 24.02.1959 - VI ZR 62/58
    Das Berufungsgericht will die Grundsätze des Urteils BGHZ 20, 397 auch auf den vorliegenden Fall anwenden und meint, der Beklagte müsse diesen Teil der Kosten nach § 91 ZPO tragen.

    Auf einen solchen Fall können die Rechtssätze des Urteils BGHZ 20, 397 nicht angewandt werden.

  • BGH, 10.03.1954 - VI ZR 75/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1959 - VI ZR 62/58
    Können aber verschiedene Möglichkeiten in gleicher Weise zur Erklärung eines Unfalls herangezogen werden, so kann der Richter seine Überzeugung nicht auf den Anscheinsbeweis gründen, weil es an einem typischen Geschehensablauf fehlt (Urteil des BGH vom 10. März 1954 - VI ZR 75/53 - VersR 1954, 224 und vom 15. März 1957 - VI ZR 47/56 - VersR 1957, 445).
  • BGH, 15.01.1953 - VI ZR 46/52

    Anrechnung des Stammwerts der Erbschaft bei entgangenem Unterhalt aufgrund Tötung

    Auszug aus BGH, 24.02.1959 - VI ZR 62/58
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Beklagte nach dem Straßenverkehrsgesetz, nach den Vorschriften über unerlaubte Handlungen oder aus beiden rechtlichen Gesichtspunkten für den Schaden einzustehen hat (vgl. Urteil des BGH vom 16. Januar 1953 - VI ZR 60/52 - VRS 5, 163 Nr. 101 = VersR 1953, 148).
  • BGH, 15.03.1957 - VI ZR 47/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1959 - VI ZR 62/58
    Können aber verschiedene Möglichkeiten in gleicher Weise zur Erklärung eines Unfalls herangezogen werden, so kann der Richter seine Überzeugung nicht auf den Anscheinsbeweis gründen, weil es an einem typischen Geschehensablauf fehlt (Urteil des BGH vom 10. März 1954 - VI ZR 75/53 - VersR 1954, 224 und vom 15. März 1957 - VI ZR 47/56 - VersR 1957, 445).
  • BGH, 16.01.1953 - VI ZR 60/52
    Auszug aus BGH, 24.02.1959 - VI ZR 62/58
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Beklagte nach dem Straßenverkehrsgesetz, nach den Vorschriften über unerlaubte Handlungen oder aus beiden rechtlichen Gesichtspunkten für den Schaden einzustehen hat (vgl. Urteil des BGH vom 16. Januar 1953 - VI ZR 60/52 - VRS 5, 163 Nr. 101 = VersR 1953, 148).
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 82/58

    Motorradfahrer-Zusammenstoß links - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis, (fehlende)

    Zu weit gehen würde es aber, wollte man den Schluß auf ein Verschulden des Beklagten nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins allgemein bereits aus dem Umstand allein ziehen, daß die Motorräder auf der für ihn linken Fahrbahnseite zusammengestossen sind (vgl. BGH Urteil vom 24. Februar 1959 - VI ZR 62/58).
  • BGH, 07.10.1960 - VI ZR 180/59

    Verschulden des Fahrzeugführers im Falle des Zusammenstosses mit einem ihm

    So lag es in dem vom Senat durch Urteil vom 24. Februar 1959 - VI ZR 62/58 - = VersR 1959, 465 entschiedenen Falle, in dem feststand, daß bei der Begegnung zweier Fahrzeuge auf schmaler Straße in einer Kurve das eine Fahrzeug über die Fahrbahnmitte gelangt war und dem entgegenkommenden Fahrzeug nur einen unzureichenden Kaum übrig gelassen hatte.
  • BGH, 24.04.1959 - VI ZR 105/58

    Rechtsmittel

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (VI ZR 62/58 vom 24. Februar 1959; VI ZR 84/58 vom 24. März 1959) weist das Überfahren der Mittellinie der Straße und der Zusammenstoß mit einen entgegenkommenden Fahrzeug nicht typisch auf ein schuldhaftes Verhalten hin.
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