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   BGH, 21.04.1959 - VI ZR 74/58   

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BGH, 21.04.1959 - VI ZR 74/58 (https://dejure.org/1959,1175)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1959 - VI ZR 74/58 (https://dejure.org/1959,1175)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1959 - VI ZR 74/58 (https://dejure.org/1959,1175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1959, 694
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.04.1959 - VI ZR 74/58
    Nach feststehender Rechtsprechung bedarf es nämlich eines abschließend bezifferten Antrags nicht, wenn ein Schaden - wie bei dem Verdienstausfall des freiberuflichen Klägers - nicht genau zu bestimmen ist, sondern vom Richter gemäß § 287 ZPO nach freier Überzeugung bemessen werden muß (BGHZ 4, 138, 141 f mit Nachweisungen).
  • BGH, 01.04.1953 - VI ZR 77/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.04.1959 - VI ZR 74/58
    Zur Führung des gemäß § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB ihr obliegenden Nachweises, daß sie zum Zweck der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, hätte die Beklagte daher (falls sie nicht den Entlastungsbeweis hinsichtlich einer etwa verantwortlichen Mittelsperson antrat) entweder dartun müssen, auf das Verhalten welches Arbeitnehmers die Nichtbefestigung der schadenstiftenden Gerüstbohle zurückzuführen ist, und alsdann hinsichtlich dieser bestimmten Person die sorgfältige Auswahl nachweisen müssen, oder aber sie hätte diesen Nachweis für alle beteiligten 7 bis 8 Arbeiter im einzelnen führen müssen, deren Verhalten als mitwirkend in Betracht kommt, (vgl. RGZ 159, 283, 291; BGH Urt. v. 1. April 1953 - VI ZR 77/52 = VersR 1953, 242; Urt. v. 28. Oktober 1958 - VI ZR 176/57 = VersR 1959, 104 f).
  • BGH, 28.10.1958 - VI ZR 176/57
    Auszug aus BGH, 21.04.1959 - VI ZR 74/58
    Zur Führung des gemäß § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB ihr obliegenden Nachweises, daß sie zum Zweck der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, hätte die Beklagte daher (falls sie nicht den Entlastungsbeweis hinsichtlich einer etwa verantwortlichen Mittelsperson antrat) entweder dartun müssen, auf das Verhalten welches Arbeitnehmers die Nichtbefestigung der schadenstiftenden Gerüstbohle zurückzuführen ist, und alsdann hinsichtlich dieser bestimmten Person die sorgfältige Auswahl nachweisen müssen, oder aber sie hätte diesen Nachweis für alle beteiligten 7 bis 8 Arbeiter im einzelnen führen müssen, deren Verhalten als mitwirkend in Betracht kommt, (vgl. RGZ 159, 283, 291; BGH Urt. v. 1. April 1953 - VI ZR 77/52 = VersR 1953, 242; Urt. v. 28. Oktober 1958 - VI ZR 176/57 = VersR 1959, 104 f).
  • BGH, 30.01.1953 - VI ZR 32/52
    Auszug aus BGH, 21.04.1959 - VI ZR 74/58
    Die anwaltlich vertretene Beklagte gemäß § 139 ZPO auf die Lückenhaftigkeit ihres Entlastungsvorbringens hinzuweisen, bestand kein Anlaß (vgl. BGH Urt. v. 30. Januar 1953 - VI ZR 32/52 = VersR 1953, 204).
  • BGH, 16.06.1952 - III ZR 142/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.04.1959 - VI ZR 74/58
    Diese Behauptungen vermögen jedoch - ihre Richtigkeit unterstellt - die gesetzliche Verschuldens- und Kausalitätsvermutung (vgl. BGH Urteil vom 16. Juni 1952 - III ZR 142/50 = LM Nr. 4 zu § 836 BGB) nicht zu widerlegen.
  • RG, 06.01.1939 - III 26/38

    1. Fällt es noch in den Umfang der Fürsorgepflicht, wenn der Dienstpflichtige

    Auszug aus BGH, 21.04.1959 - VI ZR 74/58
    Zur Führung des gemäß § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB ihr obliegenden Nachweises, daß sie zum Zweck der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, hätte die Beklagte daher (falls sie nicht den Entlastungsbeweis hinsichtlich einer etwa verantwortlichen Mittelsperson antrat) entweder dartun müssen, auf das Verhalten welches Arbeitnehmers die Nichtbefestigung der schadenstiftenden Gerüstbohle zurückzuführen ist, und alsdann hinsichtlich dieser bestimmten Person die sorgfältige Auswahl nachweisen müssen, oder aber sie hätte diesen Nachweis für alle beteiligten 7 bis 8 Arbeiter im einzelnen führen müssen, deren Verhalten als mitwirkend in Betracht kommt, (vgl. RGZ 159, 283, 291; BGH Urt. v. 1. April 1953 - VI ZR 77/52 = VersR 1953, 242; Urt. v. 28. Oktober 1958 - VI ZR 176/57 = VersR 1959, 104 f).
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 51/96

    Haftung des Gerüsterstellers wegen Einsturz eines Gerüstes

    a) Ein Baugerüst ist ein mit einem Grundstück verbundenes Werk im Sinne des § 836 BGB (vgl. Senatsurteile vom 21. April 1959 - VI ZR 74/58 - VersR 1959, 694, 695 und vom 12. Juni 1973 - VI ZR 163/71 - aaO; so auch schon RG JW 1910, 288), das der Gerüstersteller i. S. d. § 837 BGB auf dem Baugrundstück besitzt.

    Es kommt nicht auf das Mittel der Verbindung an, sondern auf die sachgerechte Einfügung der Teile zum bestimmungsgemäßen Zweck des Werkes (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1959 - VI ZR 74/58 - aaO).

    aa) Unter einer Ablösung von Teilen im Sinne dieser gesetzlichen Bestimmung ist jede unwillkürliche Aufhebung der Verbindung zum Ganzen zu verstehen, die durch die sachgerechte Einfügung des Werkteils hergestellt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1959 - VI ZR 74/58 - aaO unter Hinweis auf RGZ 133, 1, 6).

  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71

    Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden

    Das ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH Urt. v. 21. April 1959 - VI ZR 74/58 = VersR 1959, 694; Urt. v. 8. März 1960 - VI ZR 59/59 = VersR 1960, 426).

    Schon deshalb geht dieser Angriff der Revision fehl, ohne daß es darauf ankommt, ob für die Beklagten nicht jedenfalls deshalb eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Kläger bestand, weil sie - ohne das gestattet zu haben - jedenfalls von einem Benutzen wußten oder damit rechnen mußten (vgl. BGH Urt. v. 21. April 1959 - VI ZR 74/58 = aaO).

  • BGH, 04.11.1969 - VI ZR 85/68

    Zulässigkeit eines unbezifferten Klageantrags

    So hat denn auch der erkennende Senat einen unbezifferten Klageantrag bei Geltendmachung des nach § 287 ZPO zu schätzenden Erwerbs Schadens eines freiberuflich Tätigen zugelassen (Urteil vom 21. April 1959 - VI ZR 74/58 = VersR 1959, 694).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - 24 U 245/18

    Schadensersatzanspruch nach einem Sturz während einer Hausbesichtigung

    Maßgebend ist nicht das Mittel der Verbindung, sondern die sachgerechte Einfügung der Teile zum bestimmungsgemäßen Zweck des Werkes (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1959 - VI ZR 74/58, vom 4. März 1997 - VI ZR 51/96, Rz. 9).
  • OLG Koblenz, 26.10.1999 - 1 U 974/98

    Haftung bei Sturz von einem Baugerüst

    Es kommt nicht auf das Mittel der Verbindung an, sondern auf die sachgerechte Einfügung der Teile zum bestimmungsgemäßen Zweck des Werkes (BGH VersR 1959, 694, 695 und NJW 1997, aaO).
  • OLG Frankfurt, 24.03.1998 - 14 U 63/97

    Schadensersatz wegen Verletzung eines Exklusivvertrages

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  • BGH, 30.06.1959 - VI ZR 181/58

    Rechtsmittel

    Steht hiernach für den Senat bindend fest, daß entweder Schwester G. oder der Assistenzarzt Dr. H. den Schaden des Klägers durch eine objektiv falsche Injektionstechnik und daher widerrechtlich verursacht hat, so ist die Beklagte nach § 831 BGB Schadenersatzpflichtig, wenn sie nicht nachweist, daß sie bei der Auswahl sowie bei der Überwachung und Leitung beider Verrichtungsgehilfen die erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder daß der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre (s. auch BGH VI ZR 74/58 Urt. v. 21. April 1959 mit weiteren Nachweisen).
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