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   BGH, 12.05.1960 - II ZR 212/58   

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https://dejure.org/1960,608
BGH, 12.05.1960 - II ZR 212/58 (https://dejure.org/1960,608)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1960 - II ZR 212/58 (https://dejure.org/1960,608)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1960 - II ZR 212/58 (https://dejure.org/1960,608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingreifen der kleinen Kfz-Ausschlussklausel und der großen Kfz-Ausschlussklausel - Gleiche Sinnbedeutung beider Klauseln - Verjährung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1346
  • MDR 1960, 647
  • VersR 1960, 554
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 07.02.1936 - VII 224/35

    Beginnt bei der Haftpflichtversicherung die Verjährung des gesamten Anspruchs des

    Auszug aus BGH, 12.05.1960 - II ZR 212/58
    Der einheitliche Haftpflicht-Versicherungsanspruch wird schon in diesem Zeitpunkt fällig (RGZ 150, 227; RG JW 1936, 3531).

    Wie schon in RGZ 150, 227 [231] dargelegt ist, steht dieser rechtlichen Beurteilung auch nicht der Umstand entgegen, daß der einheitliches auf Befreiung und Rechtsschutz gerichtete Hauptanspruch des Haftpflichtversicherten unter den in § 154 (und § 156 Abs. 2) VVG genannten Voraussetzungen zu den dort bezeichneten Zeitpunkten in einen Zahlungsanspruch verwandelt werden kann (BGH VersR 1956, 187).

  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 209/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1960 - II ZR 212/58
    Sie steht entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts in unvereinbarem Widerspruch zu der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach die kleine Kfz-Ausschlußklausel nur dann eingreift, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem Besitz oder der Führung eines Kraftfahrzeugs durch den Versicherungsschutz begehrenden Haftpflichtversicherten selbst besteht (BGH VersR 1956, 283; BGHZ 20, 385 [392]).

    Was schließlich den vom Berufungsgericht noch angeführten Umstand betrifft, daß das Führen eines Kraftfahrzeugs allgemein geeignet sei, erhebliche Schäden auszulösen, so hat der erkennende Senat bereits dargelegt, daß auch unter diesem Gesichtspunkt der Versicherungsschutz nicht über den in den Ausschlußklauseln genau festgelegten Umfang hinaus eingeengt werden kann (BGH VersR 1956, 283; vgl. auch Ruhkopf a.a.O.).

  • BGH, 20.01.1955 - II ZR 108/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1960 - II ZR 212/58
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist hiernach die Fälligkeit des Anspruchs maßgebend (BGH VersR 1955, 97).
  • BGH, 28.05.1956 - II ZR 77/55

    Eigentümer eines Kfz-Anhängers als Halter eines Kfz

    Auszug aus BGH, 12.05.1960 - II ZR 212/58
    Sie steht entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts in unvereinbarem Widerspruch zu der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach die kleine Kfz-Ausschlußklausel nur dann eingreift, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem Besitz oder der Führung eines Kraftfahrzeugs durch den Versicherungsschutz begehrenden Haftpflichtversicherten selbst besteht (BGH VersR 1956, 283; BGHZ 20, 385 [392]).
  • OLG Saarbrücken, 08.04.2003 - 3 U 159/02

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem (behaupteten)

    Der Anspruch aus § 149 VVG entsteht nämlich - zunächst als Rechtsschutzanspruch - bereits mit der Erhebung von Ansprüchen durch Dritte, unabhängig davon, ob diese berechtigt sind oder nicht (vgl. BGH, VersR 1960, 554 (555); VersR 1966, 229; Prölss/Martin-Voit, Versicherungsvertragsgesetz, 26. Auflage, § 149 VVG, Rdnr. 5; Geigel-Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, 23. Auflage, 13. Kap., Rdnr. 22; Römer/Langheid-Langheid, Versicherungsvertragsgesetz, 1. Auflage, § 149 VVG, Rdnr. 20).

    Der Anspruch verjährt also einheitlich bezüglich aller Anspruchsziele (vgl. BGH, VersR 1960, 554 (555); OLG Schleswig, VersR 1968, 833; OLG Hamm, VersR 1972, 967 f; OLG Düsseldorf, VersR 1981, 1072 (1073); Prölss/Martin-Voit, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 4; Römer/Langheid-Langheid, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 22; Bruck/Möller/Johannsen-Johannsen, aaO., Bd. IV, Anm.).

    Dann läuft für diesen Zahlungsanspruch - unter Berücksichtigung des § 11 VVG - eine neue Verjährungsfrist (vgl. BGH, VersR 1960, 554 (555); Prölss/Martin-Voit, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 4; a. A. Römer/Langheid-Langheid, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 22).

    Der Rechtsschutzanspruch entsteht und wird fällig, sobald gegen den Versicherten Haftpflichtansprüche aus einem unter die Versicherung fallenden Ereignis erhoben werden (vgl. BGH, VersR 1960, 554 (555); VersR 1966, 229; Prölss/Martin-Voit, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 5).

    Die Erhebung von Ansprüchen ist dabei jede ernstliche Erklärung des Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer, aus der sich ergibt, dass der Dritte Ansprüche zu haben glaubt oder diese verfolgen wird (vgl. BGH, VersR 1960, 554 (555); VersR 1966, 229; Prölss/Martin-Voit, aaO., § 149 VVG, Rdnr. 5).

  • OLG Brandenburg, 03.09.2014 - 11 U 28/14

    Private Haftpflichtversicherung: Auslegung der sog. "kleinen Benzinklausel"

    Es reicht insoweit, dass zwischen der Eigentümerstellung und dem späteren Schaden - wie hier - ein ursächlicher Zusammenhang besteht (vgl. BGH VersR 1960, 554).

    Auch lässt es den Versicherungsschutz der Klägerin als Mitversicherte grundsätzlich unberührt, dass der Ausschlusstatbestand nur in der Person des Klägers als Versicherungsnehmer erfüllt ist (vgl. BGH VersR 1960, 554; OLG Hamm VersR 1993, 1141; Prölss/Martin/Lücke a.a.O. AHB 2008 Nr. 27 Rn. 2).

  • OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07

    Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer

    Dazu gehören insbesondere Normen, die deliktische oder quasideliktische Ansprüche geben, also auch § 832 BGB (BGH VersR 1960, 554 = NJW 1960, 1346).
  • BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90

    Keine Deckung durch Privathaftpflicht bei Schäden an Neufahrzeug durch

    Die Klägerin verlangt nicht Deckung für Haftpflichtansprüche, die etwa wegen Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) gegen sie geltend gemacht wurden (anders als im mit Urteil vom 12. Mai 1960 - II ZR 212/58 - VersR 1960, 554 entschiedenen Fall).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.1991 - 12 W 59/91

    Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender

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  • BGH, 20.01.1966 - II ZR 233/63

    Mängel an einem Bau - Schäden wegen fehlerhafter Planung an einem Bau - Anspruch

    Zu einer Änderung dieser Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH LM AHaftpflichtVB § 2 Nr. 3 = VersR 1960, 554; VersR 1965, 1167/68 und für das Schrifttum Prölss, VVG 15. Aufl. § 149 Anm. 1 m.w.N.), der das Berufungsgericht gefolgt ist, geben die Ausführungen der Revision keinen Anlaß.

    Das sei, wie die Revision meint, der in VersR 1960, 554 veröffentlichten Entscheidung zu entnehmen.

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 210/00

    Haftpflichtversicherung: Auskunftsanspruch des Geschädigten über Gegenstand und

    In der Haftpflichtversicherung beginnt die zweijährige Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem der Geschädigte erstmals Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend macht (BGH, VersR 1960, 554; Senat, VersR 1964, 178; 1981, 1072; Römer in: Römer/Langheid, VVG, § 12 Rn. 19).
  • BGH, 23.09.1965 - II ZR 144/63

    Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz; Ausschluss

    Zu Recht hat das Berufungsgericht geprüft, ob die Verjährungsregelung, die nach der Rechtsprechung des Senats für den Haftpflicht-Versicherungsanspruch bei wirksamem Versicherungsverhältnis gilt (vgl. LM AHaftpflichtVB § 2 Nr. 3 = VersR 1960, 554 und für das Schrifttum Prölss, VVG 15. Aufl. § 149 Anm. 1 m.w.N.), auch im Falle des § 158 c VVG unverändert Anwendung findet.
  • OLG Stuttgart, 12.12.1991 - 7 U 143/91

    Rechtzeitige Meldung eines Versicherungsfalles beim Schadensersatz-Rechtschutz

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  • BGH, 05.10.1961 - II ZR 10/59

    Betriebshaftpflichtversicherung. Verjährung

    Da es sich hierbei nicht um einen nach § 1542 RVO übergangenen, sondern um einen originären, durch § 903 RVO geschaffenen selbständigen Rückgriffsanspruch der Berufsgenossenschaft handelte (BGH LM § 903 RVO Nr. 3), konnte erst mit seiner Erhebung der auf seine Abwehr gerichtete Haftpflicht-Versicherungsschutz verlangt werden und deshalb auch erst in diesem Zeitpunkt die Verjährung dieses Anspruchs beginnen (BGH VersR 1960, 554).
  • OLG Hamburg, 17.06.1998 - 5 U 33/98

    Verjährungsfrist von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag; Fälligkeit des

  • BGH, 29.09.1960 - II ZR 135/58

    Möglichkeiten einer Verfristung des Erstattungsanspruchs des

  • BGH, 10.03.1966 - II ZR 247/63

    Klage gegen die Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Verletzung

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