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   BGH, 14.01.1964 - VI ZR 88/62   

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https://dejure.org/1964,1805
BGH, 14.01.1964 - VI ZR 88/62 (https://dejure.org/1964,1805)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1964 - VI ZR 88/62 (https://dejure.org/1964,1805)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1964 - VI ZR 88/62 (https://dejure.org/1964,1805)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 315
  • VersR 1964, 270
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.1953 - VI ZR 161/52

    Wegeunfall eines Leiharbeiters

    Auszug aus BGH, 14.01.1964 - VI ZR 88/62
    Geht man hiervon aus, so ist für die Frage, ob der Versicherte am allgemeinen Verkehr teilgenommen hat, in erster Linie maßgebend, ob er den Unfall als normaler Verkehrsteilnehmer oder gerade als Betriebsangehöriger erlitten hat (BGHZ 8, 330, 336 ff und 19, 119).
  • BGH, 24.10.1960 - III ZR 142/59

    Stationierungsstreitkräfte und Arbeitsunfall

    Auszug aus BGH, 14.01.1964 - VI ZR 88/62
    Es hat ersichtlich die Ansicht des Landgerichts gebilligt, daß der Unfall des Klägers ein Arbeitsunfall im Dienste der Streitkräfte war (BGHZ 33, 339, 343).
  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91

    Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am

    Dementsprechend hebt der Senat in ständiger Rechtsprechung bei der Beurteilung der sich in derselben Weise auch bei der Anwendung der §§ 636, 637 RVO stellenden Frage, ob der Unfall bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eingetreten ist, vornehmlich darauf ab, ob der Verletzte den Unfall als normaler Verkehrsteilnehmer oder als Betriebsangehöriger erlitten hat (vgl. etwa Senatsurteile vom 8. Mai 1956 - VI ZR 37/55 - VersR 1956, 388; vom 27. Juni 1956 - VI ZR 252/55 - VersR 1956, 589, 590; vom 14. Januar 1964 - VI ZR 88/62 - VersR 1964, 270, 271; vom 8. Mai 1973 - VI ZR 148/72 - VersR 1973, 736).
  • OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11

    Zulässigkeit des Regresses des Dienstherrn gegen einen öffentlich-rechtlichen

    Ebenso ist unstreitig, dass der Unfall auf dem Bundeswehrgelände, mithin außerhalb des allgemeinen Verkehrs stattfand, weil der Stützpunkt nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben ist (vgl. zum Begriff BGHZ 121, 131; VersR 1972, 491; 1964, 530; 1964, 270; Groeper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, § 46 BeamtVG, Rn. 20b ff. m. w. N.).
  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 199/87

    Begriff der Teilnahme am allgemeinen Verkehr bei Verkehrsunfall auf dem

    Aus denselben Erwägungen ist der Unfall des Klägers auch im Verhältnis zum Zweitbeklagten nicht der Teilnahme am allgemeinen Verkehr zuzurechnen; auch in diesem Verhältnis besteht ein innerer Zusammenhang mit der gemeinsamen betrieblichen Zugehörigkeit der Parteien (vgl. dazu Senatsurteile vom 14. Januar 1964 - VI ZR 88/62 - VersR 1964, 270, 271 und vom 8. Februar 1972 - VI ZR 173/70 - VersR 1972, 491, 492; vgl. ferner BGH, Urteil vom 23. Januar 1964 - III ZR 15/63 - VersR 1964, 530, 531).
  • LAG Nürnberg, 22.09.1992 - 2 (4) Sa 505/91

    Personenschäden; Verkehrsunfall; Firmenparkplatz auf Werksgelände; Betriebliche

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  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 173/70

    Die Haftungsbeschränkung des SVG § 91 a gilt auch für den Soldaten, der bei

    Angesichts dieser Beschränkung kann das Benutzen der im Kasernengelände liegenden Straßen nicht im Sinne des Erweiterungsgesetzes vom 7. Dezember 1943 dem allgemeinen Verkehr zugerechnet werden (Urteile des BGH vom 14. Januar 1964 - VI ZR 88/62 - VersR 1964, 270 und vom 23. Januar 1964 - III ZR 15/63 - VersR 1964, 530).
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