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   BGH, 23.01.1964 - III ZR 15/63   

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https://dejure.org/1964,6489
BGH, 23.01.1964 - III ZR 15/63 (https://dejure.org/1964,6489)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1964 - III ZR 15/63 (https://dejure.org/1964,6489)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1964 - III ZR 15/63 (https://dejure.org/1964,6489)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1964, 530
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1960 - III ZR 142/59

    Stationierungsstreitkräfte und Arbeitsunfall

    Auszug aus BGH, 23.01.1964 - III ZR 15/63
    Die Rechtsprechung wertet sogar den Werkverkehr, wenn der Unternehmer mit betriebseigenen Fahrzeugen einen Arbeitnehmer zu einer anderen Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte nach Hause befördert, selbst dann nicht als Teilnahme am allgemeinen Verkehr, wenn sich das Fahrzeug dabei auf öffentlicher Straße bewegt (vgl. BGHZ 8, 330; 33, 339/349).
  • BGH, 16.01.1953 - VI ZR 161/52

    Wegeunfall eines Leiharbeiters

    Auszug aus BGH, 23.01.1964 - III ZR 15/63
    Die Rechtsprechung wertet sogar den Werkverkehr, wenn der Unternehmer mit betriebseigenen Fahrzeugen einen Arbeitnehmer zu einer anderen Arbeitsstätte oder von der Arbeitsstätte nach Hause befördert, selbst dann nicht als Teilnahme am allgemeinen Verkehr, wenn sich das Fahrzeug dabei auf öffentlicher Straße bewegt (vgl. BGHZ 8, 330; 33, 339/349).
  • BGH, 08.12.1958 - III ZR 235/56

    Amtshaftung bei Dienstfahrten

    Auszug aus BGH, 23.01.1964 - III ZR 15/63
    Unerheblich ist es dafür, daß der Kläger ein privates Fahrzeug für einen Dienstweg benutzt hat (vgl. BGHZ 29, 38).
  • OLG Oldenburg, 21.03.2012 - 3 U 70/11

    Zulässigkeit des Regresses des Dienstherrn gegen einen öffentlich-rechtlichen

    Ebenso ist unstreitig, dass der Unfall auf dem Bundeswehrgelände, mithin außerhalb des allgemeinen Verkehrs stattfand, weil der Stützpunkt nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben ist (vgl. zum Begriff BGHZ 121, 131; VersR 1972, 491; 1964, 530; 1964, 270; Groeper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, § 46 BeamtVG, Rn. 20b ff. m. w. N.).
  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 199/87

    Begriff der Teilnahme am allgemeinen Verkehr bei Verkehrsunfall auf dem

    Aus denselben Erwägungen ist der Unfall des Klägers auch im Verhältnis zum Zweitbeklagten nicht der Teilnahme am allgemeinen Verkehr zuzurechnen; auch in diesem Verhältnis besteht ein innerer Zusammenhang mit der gemeinsamen betrieblichen Zugehörigkeit der Parteien (vgl. dazu Senatsurteile vom 14. Januar 1964 - VI ZR 88/62 - VersR 1964, 270, 271 und vom 8. Februar 1972 - VI ZR 173/70 - VersR 1972, 491, 492; vgl. ferner BGH, Urteil vom 23. Januar 1964 - III ZR 15/63 - VersR 1964, 530, 531).
  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 173/70

    Die Haftungsbeschränkung des SVG § 91 a gilt auch für den Soldaten, der bei

    Dem steht nicht entgegen, daß der Beklagte bei seiner Rückkehr zur Truppe seinen eigenen Kraftwagen benutzt hat (vgl. BGHZ 29, 38 [BGH 08.12.1958 - III ZR 235/56] und Urteil vom 23. Januar 1964 - III ZR 15/63 - VersR 1964, 530).

    Angesichts dieser Beschränkung kann das Benutzen der im Kasernengelände liegenden Straßen nicht im Sinne des Erweiterungsgesetzes vom 7. Dezember 1943 dem allgemeinen Verkehr zugerechnet werden (Urteile des BGH vom 14. Januar 1964 - VI ZR 88/62 - VersR 1964, 270 und vom 23. Januar 1964 - III ZR 15/63 - VersR 1964, 530).

  • BGH, 23.02.1965 - VI ZR 30/64

    Anpassung der Versorgung wehrdienstgeschädigter Soldaten an die Versorgung

    Es lag ihm vielmehr daran, die wehrdienstbeschädigten Soldaten der Bundeswehr in diesem Punkt sachlich nicht anders zu behandeln als die Kriegsbeschädigten der beiden Weltkriege (vgl. hierzu aus den gesetzgeberischen Vorarbeiten am - SVG die BT-Drucksachen II Nr. 2504 S. 31, 46; II zu Nr. 3366, Allgemeines; ferner das Urteil des III. Zivilsenats - III ZR 15/63 - vom 23. Januar 1964 = VersR 1964, 530).
  • BGH, 08.12.1983 - III ZR 72/82

    Schmerzensgeld für schwere aus der Teilnahme an einer Brückenbauübung für

    DasUrteil vom 23. Januar 1964 - III ZR 15/63 = VersR 1964, 530 befaßt sich allein mit der Beschränkung der Ansprüche in § 81 Abs. 1 1. Halbs. BVG a.F., nicht aber mit den durch Verweisung in § 81 Abs. 1 2. Halbs. BVG a.F. zugelassenen Ausnahmen von dieser Beschränkung nach den Vorschriften der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge, um die es im vorliegenden Rechtsstreit geht.
  • BGH, 30.09.1968 - III ZR 86/66

    Allgemeines zur Rückwirkung von Gesetzen

    Denn die Anspruchsbeschränkung wird durch mancherlei Vorteile ausgeglichen, da der Bund auf Grund des Soldatenversorgungsgesetzes eine schnelle Hilfe und eine Fürsorge in angemessener Höhe ohne Rücksicht auf Verschulden eines Beteiligten gewährt und auch ohne den Beamten auf Ansprüche gegen möglicherweise wirtschaftlich schwache Schädiger zu verweisen (vgl. dazu die Entscheidungen des Senats in VersR 1964, 530, 532 [BGH 23.01.1964 - III ZR 15/63] und 1029/30).
  • BGH, 25.06.1964 - III ZR 184/63

    Ansprüche nach SVG aber kein Schmerzensgeld bei Unfall beim Waffenreinigen, auch

    Der erkennende Senat hat zu den auch im vorliegenden Fall entscheidenden Rechtsfragen bereits im einzelnen in seinem Urteil vom 23. Januar 1964 - III ZK 15/63 - (= VersR 1964, 530) Stellung genommen.
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