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   BGH, 05.07.1965 - II ZR 192/63   

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https://dejure.org/1965,7989
BGH, 05.07.1965 - II ZR 192/63 (https://dejure.org/1965,7989)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1965 - II ZR 192/63 (https://dejure.org/1965,7989)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1965 - II ZR 192/63 (https://dejure.org/1965,7989)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1965, 949
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 128/83

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Daß nach feststehender Rechtsprechung (RGZ 108, 86; BGH Urteile vom 5. Juli 1965 - II ZR 192/63 = VersR 1965, 949, 950; vom 25. April 1966 - II ZR 148/64 = VersR 1966, 579 und vom 17. November 1966 - II ZR 156/64 = VersR 1967, 125, 126) vorsätzliches Handeln bis zum Erreichen des Zustandes des Ausschlusses der freien Willensbestimmung möglich ist, steht dem entgegen der Annahme des Berufungsrichters nicht entgegen.
  • BGH, 05.12.1990 - IV ZR 13/90

    Wirksamkeit einer Ausschlußklausel in den BBUZ wegen vorsätzlicher

    Denn auch ein im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit Handelnder kann vorsätzlich gegen eine Rechtspflicht verstoßen (BGH, Urteil vom 5. Juli 1965 - II ZR 192/63 VersR 1965, 949 unter 2).
  • OLG Bamberg, 28.01.1999 - 1 U 98/98
    Denn auch nach einem Unfall, von dem der Versicherungsnehmer erst später erfährt, hat er umgehend nach Kenntnis des Unfalls alles zu tun, was vom Standpunkt eines verständigen und verantwortungsbewussten Versicherungsnehmers aus damaliger Sicht zur Sachaufklärung hätte dienlich sein können (BGH VersR 1965, 949 f. [BGH 05.07.1965 - II ZR 192/63]).
  • BGH, 05.05.1969 - IV ZR 532/68

    Rechtsfolgen einer Fahrerflucht - Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht

    Denn § 7 I 2/2 AKB verlangt ein Verhalten des Versicherungsnehmers, das auf einen bestimmten Erfolg gerichtet ist, nicht aber den Erfolg selbst (BGH VersR 1965, 949).
  • BGH, 19.02.1968 - II ZR 12/66

    Vorliegen einer Unfallflucht - Verletzung einer Aufklärungspflicht und

    Denn die Frage, ob aus der Sicht eines vernünftigen und verantwortungsbewußten Versicherungsnehmers ein Verbleiben an der Unfallstelle an sich geeignet erscheinen konnte, zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen (BGH VersR 1965, 949 u.a.m.), läßt sich nicht losgelöst vom Einzelfall, sondern nur auf Grund der konkreten Lage, wie sie sich dem Versicherungsnehmer unmittelbar nach dem Unfall darbot, richtig beurteilen.
  • BGH, 30.03.1967 - II ZR 133/64

    Verletzung der Obliegenheit zur Anzeige eines Unfalls - Vorsatzausschließender

    Die Revision beruft sich damit auf Grundsätze, welche die Rechtsprechung zur Verletzung der Aufklärungspflicht bei Fahrerflucht aufgestellt hat (vgl. BGH LM Nr. 7 zu § 6 VVG = VersR 1958, 389; VersR 1963, 1113; 1965, 949 [OLG Frankfurt am Main 28.01.1965 - 15 U 127/64]und weitere Nachweise bei Stiefel/Wussow, AKB 6. Aufl. § 7 Anm. 21).
  • BGH, 25.04.1966 - II ZR 148/64

    Verbleiben an einer Unfallstelle bis zur umfassenden Feststellung des

    Eine bloße Minderung der Geistes- und Willenskraft oder die Unfähigkeit zu ruhiger und vernünftiger Überlegung reichen hierfür nicht aus; selbst bei verminderter Zurechnungsfähigkeit ist vorsätzliches Handeln im Sinne der §§ 7 Abs. V AKB, 6 Abs. 3 VVG möglich (BGH VersR 1965, 949; RGZ 108, 86, 90).
  • BGH, 13.01.1966 - II ZR 267/63

    Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der Unfallstelle unter Schock

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. VersR 1965, 949; 1965" 1113 m.w.K.) hat das Berufungsgericht angenommen, daß bei jedem haftpflichtversicherten Kraftfahrer heute in der Regel das Bewußtsein Vorauszusetzen sei, den Versicherer bei der Aufklärung des Sachverhalts an der Unfallstelle unterstützen zu müssen und die Unfallstelle deshalb nicht verlassen zu dürfen.
  • BGH, 16.05.1966 - II ZR 95/64

    Obliegenheitsverletzung hinsichtlich der versicherungsvertraglichen

    Sobald ihm diese Erkenntnis gekommen war, oblag ihm nach dem Versicherungsvertrag die Pflicht, sofort an die Unfallstelle zurückzukehren und sich dort nach Kräften um eine schnelle, zuverlässige und erschöpfende Feststellung aller für die Beurteilung des Versicherungsfalles wesentlichen Tatsachen und Beweismittel zu bemühen (BGH VersR 1965, 949).
  • BGH, 10.11.1966 - II ZR 47/64

    Verweigerung eines Versicherungsschutzes - Inanspruchnahme einer

    Die Möglichkeit, hierdurch die Sachaufklärung zu fördern (vgl. BGH VersR 1966, 649; 1965, 949), [OLG Frankfurt am Main 28.01.1965 - 15 U 127/64]bestand auch noch zu dieser Zeit, etwa 4 Stunden nach dem Unfall.
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