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   BGH, 25.04.1966 - II ZR 148/64   

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https://dejure.org/1966,4178
BGH, 25.04.1966 - II ZR 148/64 (https://dejure.org/1966,4178)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1966 - II ZR 148/64 (https://dejure.org/1966,4178)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1966 - II ZR 148/64 (https://dejure.org/1966,4178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbleiben an einer Unfallstelle bis zur umfassenden Feststellung des Sachverhalts - Obliegenheitspflichten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall - Möglichkeit vorsätzlichen Handelns trotz verminderter Zurechnungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1966, 579
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.1965 - II ZR 192/63
    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - II ZR 148/64
    Eine bloße Minderung der Geistes- und Willenskraft oder die Unfähigkeit zu ruhiger und vernünftiger Überlegung reichen hierfür nicht aus; selbst bei verminderter Zurechnungsfähigkeit ist vorsätzliches Handeln im Sinne der §§ 7 Abs. V AKB, 6 Abs. 3 VVG möglich (BGH VersR 1965, 949; RGZ 108, 86, 90).
  • RG, 22.02.1924 - III 259/23

    1. Kann ein Geisteskranker, der als Pflegling einer Irrenanstalt mit seiner

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - II ZR 148/64
    Eine bloße Minderung der Geistes- und Willenskraft oder die Unfähigkeit zu ruhiger und vernünftiger Überlegung reichen hierfür nicht aus; selbst bei verminderter Zurechnungsfähigkeit ist vorsätzliches Handeln im Sinne der §§ 7 Abs. V AKB, 6 Abs. 3 VVG möglich (BGH VersR 1965, 949; RGZ 108, 86, 90).
  • BGH, 27.01.1966 - II ZR 5/64

    Unfall zwischen Pkw und Motorroller auf einer Bundesstraße - Gewährung von

    Auszug aus BGH, 25.04.1966 - II ZR 148/64
    Das gilt namentlich auch für den sogenannten Unfallschock, der meist schnell abklingt und nur selten eine solche Stärke erreicht, daß eine die Willensfreiheit ausschließende Bewußtseinsstörung eintritt (BGH VRS 20, 47; VersR 1966, 458).
  • BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 128/83

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Daß nach feststehender Rechtsprechung (RGZ 108, 86; BGH Urteile vom 5. Juli 1965 - II ZR 192/63 = VersR 1965, 949, 950; vom 25. April 1966 - II ZR 148/64 = VersR 1966, 579 und vom 17. November 1966 - II ZR 156/64 = VersR 1967, 125, 126) vorsätzliches Handeln bis zum Erreichen des Zustandes des Ausschlusses der freien Willensbestimmung möglich ist, steht dem entgegen der Annahme des Berufungsrichters nicht entgegen.
  • BGH, 25.01.1977 - VI ZR 166/74

    Ersatzfähigkeit von Verfolgungsschäden

    Richtig ist zwar, daß die Voraussetzungen des § 827 BGB auch durch einen Unfallschock (s. BGH Urt. v. 27. Januar 1966 - II ZR 5/64 = VersR 1966, 458;v. 25. April 1966 - II ZR 148/64 = VersR 1966, 579 mit Anm. Gaisbauer in VersR 1966, 915 undv.
  • LG Frankfurt/Oder, 03.07.2009 - 6a S 174/08

    Leistungsfreiheit der Kfz-Haftpflichtversicherung: Regress bei

    Selbst wenn der behauptete Erregungszustand zu einer verminderten Zurechnungsfähigkeit geführt hätte, schließt dies ein vorsätzliches Handeln im Sinne des §§ 7 Abs. 5 AKB, 6 Abs. 3 VVG nicht aus (vgl. BGH VersR 1966, 579).
  • BGH, 17.11.1966 - II ZR 156/64

    Verlassen der Unfallstelle als Verletzung einem Versicherungsnehmer obliegender

    Selbst eine wesentliche Beeinträchtigung der freien Willensbestimmung, die bei einem Blutalkoholwert von 1, 5 Promille gegeben ist, muß außer acht bleiben, weil das Zivilrecht anders als das Strafrecht eine verminderte Zurechnungsfähigkeit unberücksichtigt läßt (vgl. BGH VersR 1966, 579).
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