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   BGH, 13.12.1966 - VI ZR 59/65   

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https://dejure.org/1966,4737
BGH, 13.12.1966 - VI ZR 59/65 (https://dejure.org/1966,4737)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1966 - VI ZR 59/65 (https://dejure.org/1966,4737)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1966 - VI ZR 59/65 (https://dejure.org/1966,4737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Notar wegen Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Fehlerhafte Beratung bei einem Grundstückskauf - Fehlende Aufklärung über Gefahren der vereinbarten Vorauszahlung des Kaufpreises - Fehlende Anregung von Sicherungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1967, 446
  • VersR 1967, 187
  • DB 1967, 727
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1955 - III ZR 51/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1966 - VI ZR 59/65
    Eine solche Vertragsgestaltung ist gerade in der von der Revision angezogenen Entscheidung (BGH Urteil vom 3. November 1955 - III ZR 51/54 = LM § 839 BGB (Ff) Nr. 2) als ein zur Belehrung zwingender Grund angesehen worden.
  • RG, 20.11.1920 - V 471/19

    Vorteilsausgleichung nach späterer unvorhersehbarer Wertsteigerung eines vom

    Auszug aus BGH, 13.12.1966 - VI ZR 59/65
    Nach den zutreffenden Hinweis der Revisionsbeantwortung hat schon das Reichsgericht diesen Standpunkt für den hier vorliegenden Fall ständig vertreten (vgl. RGZ 100, 255 mit Nachw.).
  • BGH, 22.11.1966 - VI ZR 39/65

    Abschluss und Durchführung des beurkundeten Rechtsgeschäfts - Niederlegung von

    Auszug aus BGH, 13.12.1966 - VI ZR 59/65
    Anders ist es jedoch, wenn die Gefahr gerade aus der rechtlichen Anlage des Vertragswerks oder der vorgesehenen Art der Durchführung erwächst (vgl. hierzu eingehend das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 22. November 1966 - VI ZR 39/65 -).
  • BGH, 25.06.1959 - III ZR 69/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1966 - VI ZR 59/65
    In einer späteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof speziell ausgesprochen, daß der Notar einen Grundstückskäufer auf die Ungewöhnlichkeit und Gefährlichkeit einer Vorauszahlung des vollen Kaufpreises vor dem Eigentumsübergang hinweisen und Sicherungsmaßnahmen zugunsten des Käufers anregen muß (BGH Urteil vom 25. Juni 1959 - III ZR 69/58 = VersR 59, 743).
  • BGH, 16.05.1980 - V ZR 91/79

    Verzug der Verpflichtung zur Löschung einer Auflassungsvormerkung;

    Dafür spricht zunächst der zeitliche Zusammenhang beider Vermögensänderungen (auf ihn wird u.a. abgestellt in der erwähnten Entscheidung BGH WM 1970, 633, 637 sowie im BGH Urteil vom 13. Dezember 1966, VI ZR 59/65, VersR 1967, 187 - keine Berücksichtigung der nach Ersteigerung eines Grundstücks eingetretenen Werterhöhung; vgl. auch RGZ 100, 255): Der Zinsbelastungsschaden und der Wertzuwachs entwickeln sich gleichzeitig.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Dezember 1966, VI ZR 59/65, VersR 1967, 187.

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 268/89

    Dingliche Belastung eines Mündelgrundstücks; Belehrungspflicht des Notars bei

    Jedoch besteht eine entsprechende Belehrungspflicht des Notars dann, wenn es nach den besonderen Umständen des Einzelfalles naheliegt, daß eine Schädigung eines Beteiligten eintreten kann, und der Notar nicht mit Sicherheit annehmen kann, daß sich der Gefährdete dieser Lage bewußt ist oder daß er dieses Risiko auch bei einer Belehrung auf sich nehmen würde (st. Rspr: RGZ 149, 286, 293; RG DNotZ 1936, 194 und 1940, 81; BGH DNotZ 1954, 319, 320f.; BGH VersR 1963, 671, 673; BGH BB 1964, 1322; BGH DNotZ 1967, 446; BGHZ 58, 343, 348 [BGH 02.05.1972 - VI ZR 193/70]; ebenso das Schrifttum: Reithmann DNotZ 1969, 70, 74f.; Mecke Beurkundungsgesetz 1970 § 17 Rdn. 16f.; Riedel/Feil Beurkundungsgesetz 1970 § 17 Anm. 6e; Jansen Beurkundungsgesetz 1971 § 17 Rdn. 9; Huhn/von Schuckmann Beurkundungsgesetz 2. Aufl. 1987 § 17 Rdn. 17; Palandt/Heinrichs 49. Aufl. 1990 § 17 BeurkG Anm. 4b).
  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70

    Notarspflichten bei Adoption

    Oft wird jedoch schon die rechtliche Anlage des von ihm beurkundeten Rechtsgeschäfts ihn veranlassen müssen, über daraus folgende Gefahren zu belehren (vgl. Senatsurteile vom 22. November 1966 - VI ZR 39/65 - LM BNotO Nr. 1 zu § 26 und vom 13. Dezember 1966 - VI ZR 59/65 - VersR 1967, 187 sowie vom 12. Juli 1968 - VI ZR 91/66 - LM RNotO Nr. 2 zu § 26).
  • BGH, 12.07.1968 - VI ZR 91/66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das gilt besonders dann, wenn der Verkäufer sich zur Entschuldung verpflichtet hat (BGH Urteil vom 13. Dezember 1966 - VI ZR 59/65 = VersR 1967, 187).

    Damit kann die vom Beklagten erwartete Tätigkeit nicht in dem Vorschlag gesehen werden, die Zahlung des Kaufpreises vom Nachweis der durchgeführten Löschung der Grundschulden abhängig zu machen (vgl. BGH Urteil vom 13. Dezember 1966 - VI ZR 59/65 = a.a.O.).

  • BGH, 24.02.1976 - VI ZR 118/74

    Anspruch auf Schadensersatz - Unsachgemäße Beratung und Belehrung bei der

    Das ist im allgemeinen der Fall, wenn aus der rechtlichen Anlage des vom Notar beurkundeten Vertragswerks einer Partei eine solche Gefahr droht (Senatsurteil vom 13. Dezember 1966 - VI ZR 59/65 = VersR 1967, 187).
  • BGH, 23.03.1971 - VI ZR 177/69

    Notarhaftung gegenüber Organen einer juristischen Person

    Auch wenn es nicht nur wegen einer möglichen Gefährdung des einen Teiles geboten, sondern wenn es nur zweckmäßig ist, zu seinen Gunsten Sicherungen in den Vertrag einzubauen, und wenn es dem anderen Teil ohne weiteres angesonnen werden kann, sich mit einer normalen und üblichen Sicherung einverstanden zu erklären, hat die Rechtsprechung von dem Notar verlangt (und ihm, der an sich unparteiisch sein muß, auch gestattet), auf das Fehlen einer solchen Sicherung hinzuweisen und die Beteiligten zu belehren (Urteile des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 1959 - III ZR 69/58 - VersR 1959, 743, 744; vom 13. Dezember 1966 - VI ZR 59/65 - VersR 1967, 187, 188 und vom 12. Juli 1968 - VI ZR 91/66 - VersR 1968, 1139, 1140; so auch Göttlich, Die Amtsführung der Notare, 2. Aufl., D I 2, Seite 193).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - 22 U 144/00

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH bei Bekanntwerden einer rechnerischen

    In diesem Fall fehlt es an einem inneren Grund, den solcherart entstandenen Vorteil nicht anzurechnen; die Versagung des Vorteilsausgleichs könnte sonst dazu führen, daß der Geschädigte am Schadensereignis letztlich "verdient", was mit Sinn und Zweck des Schadenersatzes nicht zu vereinbaren wäre (vgl. BGH, VersR 1967, 187, 189; Soergel-Mertens, BGB, 12. Aufl., vor § 249 Rn. 236; Staudinger-Schiemann, BGB, 14. Aufl., § 249 Rn. 150).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2017 - 8 U 183/16

    Zur Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf eine Fütterungskanzel

    Der Umstand, dass sich die Leiter im Streitfall nicht unmittelbar unterhalb der Öffnung der Kanzel befindet, sondern vielmehr - von vorne betrachtet - ein Stück weiter nach rechts versetzt ist, fällt jedem Betrachter sofort ins Auge (vgl. in Bezug auf ähnliche Fallkonstellationen BGH, Urteil vom 08.12.1966 - VII ZR 325/64, VersR 1967, 187; OLG Koblenz, Beschluss vom 31.05.2012 - 8 U 1030/11, BeckRS 2012, 14615; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.11.1976 - 2 U 117/76, VersR 1977, 384; LG Gießen, Urteil vom 07.02.2008 - 4 O 448/07, MDR 2008, 626, 627; LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 14.08.2015 - 1 O 163/13, juris, Tz. 25).
  • OLG Naumburg, 31.05.2001 - 1 U 33/00

    Notarhaftung - Belehrung über Tragweite einer Willenserklärung - beteiligte

    Dies gilt insbesondere dann, wenn aus der rechtlichen Anlage des vom Notar beurkundeten Vertragswerks einer der Parteien eine besondere - von dieser möglicherweise nicht erkannte - Gefahr droht (BGH VersR 1967, 187).
  • OLG Köln, 18.09.1980 - 7 U 21/78

    Anforderungen an die Verletzung der Belehrungspflicht durch einen Notar bei

    Beruht wie hier das wirtschaftliche Risiko auf der rechtlichen Anlage des Geschäfts und besteht Anlaß zu der Vermutung, einem Beteiligten drohe ein Schaden und dieser Beteiligte sei sich - vor allem wegen mangelnder Kenntnis der Rechtslage - der Gefahr nicht oder nicht voll bewußt, so muß der Notar ihn aufgrund seiner "allgemeinen Betreuungspflicht" belehren (st.Rspr. des BGH; vgl. BGH NJW 1972, 1422, 1424; 1978, 219, 220; VersR 1967, 187 ff. und 1976, 730, 731. Vgl. ferner Arndt NJW 1972, 1980 f.).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.1980 - 18 U 38/80

    Amtspflichten bei Beurkundung eines zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfts und

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