Rechtsprechung
   BAG, 19.12.1967 - 1 AZR 185/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1339
BAG, 19.12.1967 - 1 AZR 185/67 (https://dejure.org/1967,1339)
BAG, Entscheidung vom 19.12.1967 - 1 AZR 185/67 (https://dejure.org/1967,1339)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 1967 - 1 AZR 185/67 (https://dejure.org/1967,1339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,1339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 20, 242
  • NJW 1968, 908
  • MDR 1968, 446
  • VersR 1968, 296
  • DB 1968, 447
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BAG, 19.12.1967 - 1 AZR 185/67
    3° Das Landesarbeitsgericht geht bei seiner Bev/ertung des Sachverhaltes davon aus, der Erblasser habe wegen des starken Gegenverkehrs vor dem Einbiegen ziemlich lange anhalten müssen«, Es nimmt an, daß der Erblasser angefahren sei, als ihm der Gegenverkehr eine Lücke ließe Das Londesorbeitsgericht führt dann weiter aus, dor Erblasser habe im Rückspiegel den Gleiskörper bis zur Haltestelle Jägemllce überblicken können; es müsse deshalb angenommen werden, daß der Erblasser bei dem Anfahren nicht in den Rückspiegel gesehen habe 0 Das Landesarbeitsgericht erklärt sich den Unfall so, daß der Erblasser sein Augenmerk ausschließlich auf den Gegenverkehr gerichtet habe = Durch seine Konzentration auf den Gegenverkehr habe er vergessen, auf die Straßenbahn zu achten, zumal diese auf einem eigenen Gleiskörper fahreo In diesem "Übersehen liege seine Schuld«, Er habe fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig gehandelto a) Wenn es sich bei diesen Wertungen des Landesarbeitsgcrichts im vollen Umfang um tatsächliche Feststellungen gehandelt hätte (insbesondere insoweit, wie es annimmt, der tödlich verunglückte Erblasser habe vor dem Einbiegen überhaupt nicht in den Rückspiegel gesehen), wäre allerdings der Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt wordene Eine grobe Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt .in besonders schwerem Maße vorletzt wird, wenn also das nicht beachtet wird, was in gegebenen Falle federn einleuchten mußte, und wenn schon einfachste, ganz naheliegende "Überlegungen nicht angestcllt wurden (vgl" RGZ .141, 131; RGZ 163, 104 "106 7; BGHZ 10, 14 j/"16 7; BAG 9, 245 £"248JT' = AP Nr«, 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers)o.
  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Auszug aus BAG, 19.12.1967 - 1 AZR 185/67
    2o Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vglo insbesondere BAG 9 ? 243, /~247 ff../ " AP Nr. 0 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers), daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob das Landesarbeitsgericht den Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt hato Daboi kann das Revisionsgericht insbesondere auch den vom Tatsachenrichter festgestollten Sachverhalt anders als der Vorderrichter bewerten" Jedoch besteht bei der Abgrenzung zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit ein gewisser Beurtcilungsspiclraum für den Tatsachcnrichtcro Deshalb ist dem Revisionsgericht nur eine beschränkte Nachprüfung möglich" Der Richter der RevisionsIn stanz darf nur nachprüfen, ob der Tatsachenrichtcr bei der Bewertung gegen Rechtsvorschriften, gegen allgemeine Erfahrungs sätze verstoßen hat und ob er bei der Bewertung offensichtlich fehlerhaft verfahren ist, etwa einzelne, zugunsten oder zulasten des Schädigers sprechende Gesichtspunkte und die von ihm geltend 8 gemachten Umstände unvollständig berücksichtigt hat (vglo BAG 7, 290 /"301 7 - AB Nro 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers)o Das ist nicht der Falle.
  • RG, 21.03.1940 - V 4/40

    Nach welchen Grundsätzen ist beim Rückgriff des Reiches gegen einen

    Auszug aus BAG, 19.12.1967 - 1 AZR 185/67
    3° Das Landesarbeitsgericht geht bei seiner Bev/ertung des Sachverhaltes davon aus, der Erblasser habe wegen des starken Gegenverkehrs vor dem Einbiegen ziemlich lange anhalten müssen«, Es nimmt an, daß der Erblasser angefahren sei, als ihm der Gegenverkehr eine Lücke ließe Das Londesorbeitsgericht führt dann weiter aus, dor Erblasser habe im Rückspiegel den Gleiskörper bis zur Haltestelle Jägemllce überblicken können; es müsse deshalb angenommen werden, daß der Erblasser bei dem Anfahren nicht in den Rückspiegel gesehen habe 0 Das Landesarbeitsgericht erklärt sich den Unfall so, daß der Erblasser sein Augenmerk ausschließlich auf den Gegenverkehr gerichtet habe = Durch seine Konzentration auf den Gegenverkehr habe er vergessen, auf die Straßenbahn zu achten, zumal diese auf einem eigenen Gleiskörper fahreo In diesem "Übersehen liege seine Schuld«, Er habe fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig gehandelto a) Wenn es sich bei diesen Wertungen des Landesarbeitsgcrichts im vollen Umfang um tatsächliche Feststellungen gehandelt hätte (insbesondere insoweit, wie es annimmt, der tödlich verunglückte Erblasser habe vor dem Einbiegen überhaupt nicht in den Rückspiegel gesehen), wäre allerdings der Begriff der groben Fahrlässigkeit verkannt wordene Eine grobe Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt .in besonders schwerem Maße vorletzt wird, wenn also das nicht beachtet wird, was in gegebenen Falle federn einleuchten mußte, und wenn schon einfachste, ganz naheliegende "Überlegungen nicht angestcllt wurden (vgl" RGZ .141, 131; RGZ 163, 104 "106 7; BGHZ 10, 14 j/"16 7; BAG 9, 245 £"248JT' = AP Nr«, 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers)o.
  • OLG Stuttgart, 14.10.2010 - 20 W 16/06

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    Demgegenüber ist die rechtliche Bewertung vom Gericht vorzunehmen (vgl. etwa BAG NJW 1968, 908, 909; Leipold in Stein/Jonas, a.a.O., vor § 402 Rn. 20 f.).
  • BGH, 30.04.1968 - VI ZR 32/67

    Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen durch die Berufsgenossenschaft -

    Das ist zutreffend, wie der erkennende Senat inzwischen entschieden hat (Urteile vom 7. November 1967 - VI ZR 79/66 - VersR 1968, 64 = NJW 1968, 251 und vom 9. Januar 1968 - VI ZR 77/66 = VersR 1968, 375 sowie vom 30. Januar 1968 - VI ZR 132/66 = VersR 1968, 455; so jetzt auch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 1967 = NJW 1968, 908 = VersR 1968, 296).

    Nur dann, wenn ein ordentliches Gericht den Rechtsstreit - indes zu Unrecht - an das Arbeitsgericht gemäß § 276 ZPO, § 48 ArbGG verwiesen hat, sind die Arbeitsgerichte zuständig (so z.B. in dem in VersR 1968, 296 veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 1967 - 1 AZR 185/67).

  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 30/71

    Klage gegen Träger der Sozialversicherung - Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit -

    Der Senat sieht in Übereinstimmung mit der in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung des Bundesgerichtshofs - BGH - und Bundesarbeitsgerichts - BAG - (BGHZ VersR 1956, 36 ff; 1957, 180 f; 1963, 243 ff; 1968, 64 ff; BGHZ 57, 96 ff; BGHZ MDR 1973, 922 f; BAG VersR 1968, 296 ff = SAE 68, 140 ff) sowie der herrschenden Meinung in der Literatur (Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl., Anm. 23 zu § 640; Gotzen-Doetsch, Kommentar zur Unfallversicherung, S. 179, Anm. zu § 640; Bereiter-Hahn, Unfallversicherung, 2. Aufl., Anm. 1 zu § 640; Haase/Koch, Unfallversicherung, § 640; Miesbach/Baumer, Die gesetzliche Unfallversicherung, Anm. 6 zu § 640; Noell Breitbach, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Anm. 8 zu § 640; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1.-7. Aufl., Stand, 15. August 1973, S. 190 h XII u. XIII; Gunkel, Die Haftung von Unternehmern und Betriebsangehörigen, 2. Aufl., S. 47, 60; WzS 1964, 65 ff; Seitz, Die Ersatzansprüche des Sozialversicherungsträgers nach §§ 640 und 1542 RVO, 2. Aufl., S. 213; Elleser, Soz.Vers.
  • BGH, 28.05.1968 - VI ZR 44/67

    Rückgriffsanspruch der Berufsgenossenschaft wegen eines Arbeitsunfalls infolge

    Landgericht und Berufungsgericht haben die Zulässigkeit des Rechtsweges vor den Zivilgerichten für den von der Klägerin geltend gemachten Rückgriffsanspruch zutreffend bejaht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 1967 - VI ZR 79/66 -, VersR 1968, 64 und des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Dezember 1967 - 1 AZR 185/67 - VersR 1968, 296).
  • BGH, 22.01.1969 - IV ZR 547/68

    Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Fahrt mit

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich auf denselben Standpunkt gestellt (Urteil vom 29. Dezember 1967 - 1 AZR 185/67 = VersR 1968, 296).
  • BGH, 09.04.1968 - VI ZR 13/67

    Bürgerlich-rechtliche Natur eines Rückgriffsanspruch des

    An ihr hat sich nach der Neuordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung durch das Gesetz vom 30. April 1963 - BGBl I 241 - nichts geändert (Urteile des BGH vom 7. November 1967 - VI ZR 79/66 - KJW 1968, 251 = VersR 1968, 64 und vom 9. Januar 1968 - VI ZR 77/66 sowie Urteil des BAG vom 19. Dezember 1967 - 1 AZR 185/67 - VersR 1968, 296).
  • BSG, 11.06.1975 - 2 RU 29/75
    Berufungsgerient e verletzn hat (BGEZ WO ?@" @@}; Bee hat; weg der follen Qüchp"nfbarke ; durch dee Revieiensgerieht obliegt (e" BGHZ 339; BWeE"G &? Nr" @ znyä 78 EEG; BAG 20, 242; 2%6; Stein/Jonae/Sehöne/Peble? Kemm" zn" ZPO? â- 9" Aufl"$ @ 5.9 Anmo III B 3 b)? den Reenüww e W.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht