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   BGH, 27.02.1969 - III ZR 157/66   

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https://dejure.org/1969,1368
BGH, 27.02.1969 - III ZR 157/66 (https://dejure.org/1969,1368)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1969 - III ZR 157/66 (https://dejure.org/1969,1368)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1969 - III ZR 157/66 (https://dejure.org/1969,1368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unsachgemäße Herstellung einer Anschlussrampe und mangelhafte und irreführende Beschilderung unter dem Aspekt einer Amtspflichtverletzung - Verschulden an einem Verkehrsunfall - Hinweiseignung eines vor einer Rampe aufgestellten Verkehrszeichens "Engpass" mit dem Zusatz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1969, 539
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.10.1958 - III ZR 133/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.02.1969 - III ZR 157/66
    Dabei üben sie hoheitliche Tätigkeit aus (vgl. u.a. Urteil des erkennenden Senats vom 27. Oktober 1958 - III ZR 133/57 = VersR 1959, 32); daß eine dem Gesetz entsprechende Beschilderung in erster Linie eine Angelegenheit der Hoheitsverwaltung ist, wird auch von der Revision eingeräumt.
  • BGH, 03.11.1959 - VI ZR 173/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.02.1969 - III ZR 157/66
    Wird ein Wagen durch Unebenheiten der Fahrbahn infolge seiner Beschaffenheit auch bei hoher Geschwindigkeit nicht gefährdet, so wird dem Fahrer durch ein auf diese Unebenheit hinweisendes Warnschild nicht geboten, die Geschwindigkeit herabzusetzen (BGH Urteil vom 3. November 1959 - VI ZR 173/58 = VersR 1960, 251).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2014 - U (Kart) 43/13

    Amtshaftungsklage über 1,1 Milliarden Euro abgewiesen

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 1969 ausgeführt, dass regelmäßig im Falle einer objektiv unrichtigen Maßnahme einer Fachbehörde, bei der die erforderliche Fachkunde vorauszusetzen ist, eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass die unrichtige Maßnahme auf ein Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt beruht (BGH VersR 1969, 539-542, Rn. 26; ebenso OLG Düsseldorf VersR 1976, 1180 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH).
  • BGH, 15.03.1990 - III ZR 149/89

    Amtspflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Programmierung von

    Hierdurch wird die Entscheidungskompetenz der Straßenverkehrsbehörden, über die Anbringung von Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie über Art und Ort solcher Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden, inhaltlich eingeschränkt (Senatsurteile vom 26. Mai 1966 III ZR 59/64 - VersR 1966, 782, 784; vom 27. Februar 1967 III ZR 21O/64 - VersR 1967, 602, 604; vom 27. Februar 1969 III ZR 157/66 - VersR 1969, 539, 541; vom 11. Dezember 1980 - III ZR 34/79 - VersR 1981, 336, 337; vom 24. März 1988 - III ZR 104/87 - VersR 1988, 697, 698).
  • KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21

    Amtspflichtverletzung bei Äußerungen in Pressekonferenz wegen Verdachts auf

    aa) Im Falle einer objektiv unrichtigen Maßnahme einer Fachbehörde, bei der die erforderliche Fachkunde vorauszusetzen ist, spricht regelmäßig eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die unrichtige Maßnahme auf Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt beruht (BGH, Urteil vom 27. Februar 1969 - III ZR 157/66 -, Rn. 26, juris).
  • LG Köln, 26.02.2013 - 5 O 86/12

    Verbotener Verkauf in Hörgerätebranche: Dänen verklagen Kartellamt

    Soweit die Rechtsprechung in der Vergangenheit bei Amtshaftungsfällen vereinzelt eine tatsächliche Vermutung angenommen hat (BGH VersR 1969, 539 ff., nach juris Rn. 27; OLGR München 2006, 486 f., nach juris Rn. 52), sind die entschiedenen Fälle mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • BGH, 20.11.1980 - III ZR 31/78

    Leistungen einer privaten Krankenversicherung als anderweitige Ersatzmöglichkeit

    In der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vor BGHZ 70, 7 [BGH 10.11.1977 - III ZR 79/75]) sind allerdings die Leistungen einer Privatversicherung grundsätzlich als andere Ersatzmöglichkeit im Sinne dieser Vorschrift angesehen worden (vgl. Überblick in BGB-RGRK 11. Aufl. § 839 Rdn. 499; ebenso das Reichsgericht ab RGZ 138, 209, 211), darunter auch Leistungen einer privaten Krankenversicherung (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1969 - III ZR 157/66 = VersR 1969, 539, 540).
  • OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 277/01

    Verpflichtung zur Weiterzahlung von Dienstbezügen eines Beamten bei

    Bei der Bewertung der adäquaten Ursächlichkeit des Unfalls für die Pensionierung kommt es dagegen nicht darauf an, ob die Zurruhesetzung aufgrund der unfallbedingten Verletzungen sachlich geboten war, denn dies betrifft die der Beurteilung der Zivilgerichte entzogene Richtigkeit des Pensionierungsbescheides (vgl. BGH, VersR 1969, 539 unter III. im 2. Abs. und OLG Koblenz, VersR 1997, 1289/1290).
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 75/88

    Drittbezogenheit der Aufklärungspflicht der Hauptfürsorgestelle im

    Das Berufungsgericht stellt ein Verschulden der zuständigen Bediensteten des Beklagten nicht ausdrücklich fest, sondern begnügt sich mit der Erwägung, eine unrichtige Entscheidung einer Behörde im Rahmen ihrer Fachzuständigkeit begründe die tatsächliche Vermutung, daß die erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen worden sei (s. dazu Senatsurteil vom 27. Februar 1969 - III ZR 157/66 - VersR 1969, 539, 541).
  • KG, 24.08.2021 - 9 U 72/19

    Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Rechtsanwendung durch ein

    Es mag bei einer objektiv unrichtigen Maßnahme einer Fachbehörde, bei der die erforderliche Sachkunde vorauszusetzen ist, auch regelmäßig eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, dass die unrichtige Maßnahme auf einem Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt beruht (BGH, Urteil vom 27. Februar 1969 - III ZR 157/66 -, Rn. 26, juris).
  • LG Wuppertal, 26.08.1976 - 3 O 248/74

    Gewährung von Schmerzensgeld wegen Amtspflichtverletzung; Fehlerhafte

    Im Fall einer objektiv unrichtigen Maßnahme einer Fachbehörde, bei der - wie hier - die erforderliche Fachkunde vorauszusetzen ist, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß das unrichtige Verhalten auf außer acht lassen der erforderlichen Sorgfalt beruht (vgl. BGH in Versicherungsrecht 1969, 539 ff.).
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