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   BGH, 11.11.1969 - VI ZR 71/68   

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https://dejure.org/1969,632
BGH, 11.11.1969 - VI ZR 71/68 (https://dejure.org/1969,632)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1969 - VI ZR 71/68 (https://dejure.org/1969,632)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1969 - VI ZR 71/68 (https://dejure.org/1969,632)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstandspflichten eines Arbeitgebers bei einem Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang während einer Dienstfahrt - Annahme eines Mitverschuldens bei einem Verkehrsunfall - Wahl der Sitzordnung im Fahrzeug als zurechenbare Schadensverursachung - Anrechenbarkeit der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611
    Pflicht des Arbeitgebers zur Versicherung des angestellten Fahrers gegen Haftpflichtansprüche des ständig im Fahrzeug mitfahrenden Halters

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 129
  • VersR 1970, 63
  • DB 1969, 2552
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.06.1963 - 1 AZR 386/62

    Arbeitgeber der öffentlichen Hand - Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung -

    Auszug aus BGH, 11.11.1969 - VI ZR 71/68
    29 Urt. d. BAG v. 21.6.63 - 1 AZR 386/62.
  • BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63

    Fahrt zur Baustelle - Gefahrgeneigte Arbeit, § 670 BGB, Freistellungsanspruch,

    Auszug aus BGH, 11.11.1969 - VI ZR 71/68
    37 Urt. d. BAG v. 18.1.66 - 1 AZR 247/63.
  • BAG, 09.08.1966 - 1 AZR 473/65

    Fürsorgepflicht - LKW-Haftpflicht

    Auszug aus BGH, 11.11.1969 - VI ZR 71/68
    39 Urt. d. BAG v. 9.8.66 - 1 AZR 473/65).
  • BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.11.1969 - VI ZR 71/68
    Daß die Verschaffung eines solchen Versicherungsschutzes für den Beklagten L. zumutbar war, läßt sich jedenfalls nicht durch die Grundsätze ausschliesen, nach denen der Bundesgerichtshof (BGHZ 16, 111, 118) [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53] eine Pflicht des Halters dem Fahrer gegenüber verneint hat, eine Kaskoversicherung einzugehen.
  • BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88

    Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit

    Im Urteil vom 11. November 1969 (- VI ZR 71/68 - AP Nr. 52 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) hat der Bundesgerichtshof gegenüber dem grob fahrlässigen Verhalten eines 19jährigen Kraftfahrers hinsichtlich des Personenschadens haftungsbefreiend berücksichtigt, daß der bei dem Unfall tödlich verunglückte Arbeitgeber, der ständig als Beifahrer mit seinem Arbeitnehmer unterwegs war, das dadurch erhöhte Risiko des Arbeitnehmers nicht durch eine im konkreten Fall mögliche Versicherung abgedeckt hatte.
  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 178/77

    Ansprüche des Kfz-Halters gegen den Fahrer wegen einer fahrlässig verursachten

    Ähnlich hat der Senat den Bestand von Ansprüchen des Halters als Berechtigtem aus einem Gelegenheitsdienstvertrag gegen den nicht unter Versicherungsschutz stehenden Fahrer als mit der jenem obliegenden Fürsorgepflicht unvereinbar bezeichnet(Senatsurteil vom 11. November 1969 - VI ZR 71/68 - VersR 1970, 63).
  • BGH, 14.02.1978 - VI ZR 216/76

    Stillschweigende Vereinbarung eines Haftungsverzichts für einfache Fahrlässigkeit

    So hat der erkennende Senat einmal den Bestand von Ansprüchen des Halters als Berechtigtem aus einem Gelegenheitsdienstvertrag gegen den nicht versicherungsgeschützten Fahrer als mit der jenem obliegenden Fürsorgepflicht unvereinbar bezeichnet (Senatsurt. v. 11. November 1969 - VI ZR 71/68 = VersR 1970, 63).
  • LAG Niedersachsen, 06.09.1982 - 14 Sa 65/82

    Schuldhafte Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht; Vorwurf grob

    Das Gericht schließt sich aus diesen Überlegungen der neueren Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, nach der der Arbeitgeber im Rahmen des ihm Zumutbaren gehalten ist, eine Kaskoversicherung abzuschließen mit der Rechtsfolge, daß er beim Fehlen einer derartigen zumutbaren Versicherung sich im Schadensersatzprozeß so behandeln lassen muß, als habe er eine derartige Versicherung abgeschlossen (ebenso Arbeitsgericht Münster DB 73, 2200, LAG Bremen DB 79, 1235, OLG Stuttgart NJW 80, 1169, LAG Rheinland-Pfalz DB 81, 232, Arbeitsgericht Kassel DB 82, 442 sowie LAG Frankfurt Urteil vom 7.10.1981 - AZ.: 10 Sa 222/81 - unveröffentlicht - Wichmann AUR 73, 105, Schaub Arbeitsrechtshandbuch 4. Aufl. 1980, Seite 220; vgl. auch BGH AP Nr. 52 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers zur entsprechenden Problematik im Bereich der Insassen-Unfallversicherung sowie BGH DB 72, 1286 zur entsprechenden Problematik der Haftung des Kaufinteressenten bei einer Probefahrt gegenüber dem Kfz.-Händler).
  • OLG Hamm, 19.09.1975 - 9 U 140/75

    Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers ; Grobe Fahrlässigkeit ; Gefahr

    Nach dieser Interessenlage ist davon auszugehen, daß der Arbeitgeber des Beklagten jedenfalls insoweit keinen Anspruch gegen den Beklagten hat geltend machen wollen, als der Schaden durch die bei der Klägerin abgeschlossene Kaskoversicherung gedeckt ist (vgl. dazu auch BGH Urteil vom 11. Januar 1969 - VI ZR 71/86 - VersR 70, 63, 65).
  • OLG Schleswig, 20.02.1997 - 7 U 165/95
    Aufgrund der vorstehenden Überlegungen ist seit längerem die Haftungseinheit von Autofahrer und Halter (BGH NJW 1966, 1262 [1263]; VersR 1970, 63 [64]) sowie von Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen und Geschäftsherr (BGHZ 6, 3 [27]; BGH DB 1970, 1682 [1683]) anerkannt.
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