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   BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68   

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BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68 (https://dejure.org/1970,762)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1970 - IV ZR 1074/68 (https://dejure.org/1970,762)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1970 - IV ZR 1074/68 (https://dejure.org/1970,762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 192
  • MDR 1971, 118
  • VersR 1971, 142
  • DB 1971, 44
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.02.1967 - II ZR 73/65

    Folgen einer Obliegenheitsverletzung durch unwahre oder unvollständige Angaben

    Auszug aus BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68
    Verletzt der Versicherungsnehmer arglistig seine Aufklärungspflicht, so wird der Versicherer nach §§ 5 Abs. 3, 6 AHB auch dann leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer vorher nicht auf die Folgen eines vorsätzlich falschen Schadensberichts hingewiesen hat (Ergänzung zu BGHZ 47, 101 und 48, 7).

    Andererseits steht fest, dass die Beklagte den Kläger zu keinem Zeitpunkt auf die mögliche Verwirkung des Versicherungsschutzes durch vorsätzlich unwahre Angaben in der Form hingewiesen hat, wie sie in den Entscheidungen BGHZ 47, 101 und 48, 7 gefordert worden ist.

    Da eine weitere Unterteilung nach den einzelnen Wagnissen nicht in Betracht kommt, stellt sich die Frage dahin, ob die in BGHZ 47, 101 und 48, 7 entwickelten Grundsätze auch für den Bereich der Allgemeinen Haftpflichtversicherung gelten.

    An eine solche Folge wird er insbesondere dann nicht denken, wenn ihm eine betrügerische Absicht fehlte (BGHZ 47, 101, 108).

  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68
    Verletzt der Versicherungsnehmer arglistig seine Aufklärungspflicht, so wird der Versicherer nach §§ 5 Abs. 3, 6 AHB auch dann leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer vorher nicht auf die Folgen eines vorsätzlich falschen Schadensberichts hingewiesen hat (Ergänzung zu BGHZ 47, 101 und 48, 7).

    Andererseits steht fest, dass die Beklagte den Kläger zu keinem Zeitpunkt auf die mögliche Verwirkung des Versicherungsschutzes durch vorsätzlich unwahre Angaben in der Form hingewiesen hat, wie sie in den Entscheidungen BGHZ 47, 101 und 48, 7 gefordert worden ist.

    Da eine weitere Unterteilung nach den einzelnen Wagnissen nicht in Betracht kommt, stellt sich die Frage dahin, ob die in BGHZ 47, 101 und 48, 7 entwickelten Grundsätze auch für den Bereich der Allgemeinen Haftpflichtversicherung gelten.

  • BGH, 16.10.1968 - IV ZR 504/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68
    Es ist zwar richtig, dass die veröffentlichten Entscheidungen (außer den genannten noch BGH VersR 1968, 1155; 1969, 214; 1970, 26) Fälle aus dem Gebiet der Kraftfahrversicherung betrafen.
  • BGH, 29.10.1969 - IV ZR 640/68

    Versicherungsschutz - Schadenanzeige - Obliegenheitsverletzung - Gericht -

    Auszug aus BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68
    Es ist zwar richtig, dass die veröffentlichten Entscheidungen (außer den genannten noch BGH VersR 1968, 1155; 1969, 214; 1970, 26) Fälle aus dem Gebiet der Kraftfahrversicherung betrafen.
  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    In einem solchen Fall wird - wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat - der Versicherer gleichwohl leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer arglistig seine Aufklärungspflicht verletzt hat und deshalb den mit der Belehrungspflicht bezweckten Schutz nicht verdient (vgl. Senatsurteile vom 12. März 1976 - IV ZR 79/73 - VersR 1976, 383 unter 2; vom 20. Dezember 1972 - IV ZR 57/71 - VersR 1973, 174 unter VI 4; vom 10. Februar 1971 - IV ZR 143/69 - VersR 1971, 405 unter II 2; vom 20. November 1970 - IV ZR 1074/68 - VersR 1971, 142 unter II 3).
  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06

    Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen

    Will der Versicherer den ihm nach § 123 BGB obliegenden Nachweis führen, der Versicherungsnehmer habe bei Anbahnung des Versicherungsvertrages arglistig falsche Angaben gemacht, so trifft, wenn objektiv falsche Angaben vorliegen, nach ständiger Rechtsprechung den Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast; er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. November 1970 - IV ZR 1074/68 - VersR 1971, 142 unter III 3; OLG Frankfurt am Main r+s 2001, 401 f.; r+s 2003, 208 f.; VersR 1993, 568, 569; OLG Hamm r+s 1990, 170; OLG München VersR 2000, 711, 712; OLG Oldenburg r+s 1988, 31, 32; OLG Saarbrücken VersR 2003, 890, 891).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2006 - 5 U 269/06

    Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung bei Verneinung der Frage in

    Hinzu kommt, dass im Falle arglistiger Falschangaben eine Belehrung nicht erforderlich ist, da es in einem solchen Fall eines besonderen Hinweises auf die möglichen Folgen des unredlichen Verhaltens nicht bedarf und nicht davon auszugehen ist, dass sich der arglistig handelnde Versicherungsnehmer durch eine förmliche Warnung in einem Vordruck von seinem Vorhaben abbringen lassen würde (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.1970 - IV ZR 107/68, VersR 1971, 142 (143); Prölss/Martin-Prölss, aaO., § 34 VVG, Rdnr. 22).
  • OLG Bremen, 31.01.1980 - 2 U 92/79

    Anspruch auf Ersatz angeblich gestohlenen Reisegepäcks; Freiwerden einer

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die vom BGH entwickelten Grundsätze zu einer solchen weitgehenden Belehrungspflicht des Versicherers (BGHZ 47, 101; 48, 7 [BGH 28.04.1967 - V ZR 163/65] (Kfz-Haftpflichtversicherung); BGH VersR 1971, 142, 405 (Allgem. Haftpflichtversicherung); BGH VersR 1973, 174 (Kfz-Kaskoversicherung)) auch bei der Reisegepäckversicherung Anwendung finden müssen, wofür erhebliche Gründe sprechen.

    Denn die Belehrungspflicht ist gerade und nur für die Fälle entwickelt worden, in denen dem VN erfahrungsgemäß die Vorstellung fehlt, daß selbst eine folgenlose unwahre Auskunft zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann (BGH VersR 1971, 142 (143)).

  • OLG Köln, 07.02.2012 - 9 U 61/11

    Begriff der Arglist i.S. des § 16 Nr. 2 S. 1 AFB 2008

    Im Arglistfalle ist wegen des Gewichts der vertragswidrigen Verhaltensweise eine Belehrung nicht erforderlich (vgl. Felsch in Rüffer/Halbach/Schimikowski, a.a.O., § 28 Rn 214 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung und BGH VersR 1971, 142; VersR 1976 383; VersR 1978, 121).
  • OLG Jena, 15.02.2018 - 4 U 131/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Beweislastverteilung bei behaupteter arglistiger

    Auch die Erwägung, dass der Versicherungsnehmer nach allgemeinen Grundsätzen die Umstände einer Nachprüfung zugänglich zu machen hat, die sich in seiner Sphäre abgespielt haben und die der Versicherer darum nicht kennen kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1970 - IV ZR 1074/68 -, juris), führt zu keiner abweichenden Beurteilung.
  • OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 12 U 165/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung;

    Liegen objektive Falschangaben vor, ist es Sache des Versicherungsnehmers substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen Angaben gekommen ist; ihn trifft insoweit eine erhöhte Substantiierungslast (BGH VersR 1971, 142 ff, 144; OLG Frankfurt VersR 2001, 1097; OLG München r+s 2001, 84; OLG Hamm VersR 1990, 765; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, § 22 VVG, Rn. 7; Prölls/Martin-Prölls, a.a.O., Rn. 5; a. A. OLG Oldenburg r+s 1988, 31; Römer/Langheid, a.a.O., Rn. 6, die eine Umkehr der Beweislast annehmen, sich zur Begründung jedoch auf die genannte Entscheidung des BGH beziehen, in der eine Beweislastumkehr - die auch nach Sinn und Zweck nicht geboten erscheint - nicht postuliert wird).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZR 57/71

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen vorsätzlicher Verletzung der

    Dieser Gesichtspunkt trifft sicher nicht nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern auch für die allgemeine Haftpflichtversicherung zu (vgl. BGH VersR 1971, 142).
  • LG Saarbrücken, 06.09.2011 - 14 S 2/11

    Zum Verschweigen von Vorschäden an einem Wohnwagen gegenüber dem Privatgutachter

    Für diese Erwägungen ist indes kein Raum, wenn der Versicherungsnehmer seine Aufklärungspflicht arglistig verletzt, er mithin nicht schutzwürdig ist, zumal in seinem solchen Fall nicht davon auszugehen ist, dass sich der arglistig handelnde Versicherungsnehmer durch eine förmliche Warnung in einem Vordruck von seinem Vorhaben abbringen lassen würde (BGH VersR 1971, 142 und VersR 1976, 383; Saarl.
  • OLG Rostock, 28.01.2011 - 5 U 93/10

    Privathaftpflichtversicherung: Obliegenheitsverletzung eines minderjährigen

    Dies ist der Fall, wenn er oder sein Mitversicherter arglistig ihre Aufklärungspflicht verletzen oder hartnäckig an ihren falschen Angaben festhalten, obwohl sie wiederholt auf die Bedenken aufmerksam gemacht werden, die gegen ihre Darstellung sprechen (BGH VersR 71, 142 = NJW 71, 192).
  • KG, 18.07.2006 - 6 W 37/06

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistige Täuschung bei Verschweigen von

  • KG, 28.04.2006 - 6 U 41/06

    Arglistanfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrags: Falschangaben

  • OLG Oldenburg, 13.11.1996 - 2 U 159/96

    Leistungsfreiheit des Versicherers; Erfordernis der zusätzlichen mündlichen

  • BGH, 10.02.1971 - IV ZR 143/69

    Versicherung eines Landwirtes gegen Betriebshaftpflicht und

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 113/80

    Verjährungsfristen für Leistungen im Güternahverkehr - Einbezug von Allgemeinen

  • LG Wuppertal, 17.11.2017 - 4 O 110/16

    Kfz-Kaskoversicherung - Falschangabe über Finanzierung des Fahrzeugs

  • KG, 23.02.1996 - 6 U 3719/94

    Zusatzversicherungen; Einheit; Rücktritt; Hausarzt; Behandlung; Anfechtung;

  • OLG Hamm, 31.03.1971 - 20 U 2/71
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