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BGH, 25.01.1972 - VI ZR 75/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Schadensersatz infolge des Unfalltodes des Großvaters - Aufhebung der Erwerbsfähigkeit infolge des Unfalls - Ersatz des Schadens durch die Veräußerung eines Geschäfts infolge der Verletzung - Ersatz von Lohnkosten
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 249, 842
Bewertung eines Unternehmens bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit des Inhabers
Papierfundstellen
- MDR 1972, 504
- VersR 1972, 460
- DB 1972, 864
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 20.02.1962 - VI ZR 65/61
Schadensersatzansprüche der Erben des Getöteten wegen fehlender Verwendung …
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - VI ZR 75/71
Daher hat der Erbe in keinem Fall schon deshalb einen Ersatzanspruch gegen den für den Todesfall Verantwortlichen, weil er etwa den Haushalt, die Praxis oder, was hier in Betracht kommt, das Erwerbs-Geschäft des Erblassers auflösen muß und bei der Verwertung Erlöse erzielt, die unter dem Wert liegen, den die Sachen noch im Zeitpunkt des Erbfalls hatten (vgl. BGH Urteil vom 8. Januar 1968 - III ZR 32/67 - LM BGB § 823 [F] Nr. 25 = VersR 1968, 554, 555; Larenz JZ 1962, 709, 710) [BGH 20.02.1962 - VI ZR 65/61] .Zu dieser Frage hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 20. Februar 1962 (VI ZK 65/61 - LM BGB § 1922 Nr. 5 = VersR 1962, 337) ausgeführt, die sichere Erwartung und die Gewißheit, aus der Verletzung des Erblassers werde sich ein Schaden entwickeln, begründe noch keinen in seiner Person entstehenden Ersatzanspruch; vielmehr müsse auch die Konkretisierung des unfallbedingten Schadens noch in seine Lebenszeit gefallen sein.
Demgegenüber hat allerdings Larenz (JZ 1962, 709 [BGH 20.02.1962 - VI ZR 65/61] ) den Standpunkt vertreten, hinsichtlich eines zu einem Betrieb gehörenden Gegenstandes trete der Entwertungsschaden nicht erst ein, wenn der Geschädigte den ihm noch verbliebenen geringeren viert durch Verkauf realisiere, sondern schon in dem Augenblick, in welchem die Wertminderung eintrete; das aber sei der Zeitpunkt, in welchem der betreffende Gegenstand infolge der körperlichen Verletzung des Eigentümers seine Brauchbarkeit oder Verwendbarkeit für ihn endgültig verliere, also schon in dem Zeitpunkt, in welchem mit Sicherheit feststehe, daß er die Fähigkeit, seinen Betrieb fortzuführen, nicht wieder erlangen werde.
- RG, 20.06.1935 - VI 591/34
Nach welchen Rechtsgrundsätzen und in welchem Umfang haftet der Verleger einer …
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - VI ZR 75/71
Der letzteren Auffassung hat sich der Senat in seinem Urteil vom 21. September 1965 (VI ZR 78/64 - VersR 1965, 1077) insoweit angeschlossen, als er es in einem ähnlichen Fall für möglich erklärt hat, daß der Ersatzanspruch eines Betriebsinhabers dem Grunde nach schon entstehe, sobald feststehe, daß er den Betrieb unfallbedingt aufgeben müsse (vgl. auch RGZ 148, 154, 163; Gelhaar/Thuleweit, Das Haftpflichtrecht im Straßenverkehr, 1969 S. 238;… Erman/Drees, BGB 4. Aufl. § 844 Anm. 1 e).Somit geht es hier zunächst um die schon vom Reichsgericht in RGZ 148, 154, 163 berührte Frage, ob der sogenannte Entwertungsschaden bereits in der Person des Erblassers eingetreten war.
Diese Grundsätze stehen nicht im Widerspruch zu dem vom Reichsgericht in RGZ 148, 154 (S. 163 unter Nr. 2) entschiedenen Fall der Verminderung des "Fassonwertes" eines Unternehmens.
- BGH, 29.04.1958 - VI ZR 82/57
Geltendmachung des merkantilen Minderwerts
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - VI ZR 75/71
Das unterscheidet den vorliegend zu beurteilenden Fall von dem der Minderung des (merkantilen) Wertes eines unfallgeschädigten, dann aber instandgesetzten Kraftfahrzeugs (BGHZ 35, 396,; 27, 181, 184) [BGH 29.04.1958 - VI ZR 82/57] .Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, daß jener Fall insofern anders lag, als dort eine kreditschädigende Mitteilung über Zahlungsschwierigkeiten den Wert, den das Erwerbsgeschäft als solches in den beteiligten Verkehrskreisen hatte, sofort und unmittelbar gemindert haben konnte (vgl. BGHZ 27, 181, 184 [BGH 29.04.1958 - VI ZR 82/57] /185).
- BGH, 08.01.1968 - III ZR 32/67
Schadensersatzansprüche der Erben eines durch eine unerlaubte Handlung tödlich …
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - VI ZR 75/71
Daher hat der Erbe in keinem Fall schon deshalb einen Ersatzanspruch gegen den für den Todesfall Verantwortlichen, weil er etwa den Haushalt, die Praxis oder, was hier in Betracht kommt, das Erwerbs-Geschäft des Erblassers auflösen muß und bei der Verwertung Erlöse erzielt, die unter dem Wert liegen, den die Sachen noch im Zeitpunkt des Erbfalls hatten (vgl. BGH Urteil vom 8. Januar 1968 - III ZR 32/67 - LM BGB § 823 [F] Nr. 25 = VersR 1968, 554, 555; Larenz JZ 1962, 709, 710) [BGH 20.02.1962 - VI ZR 65/61] .Die Entstehung eines Erwerbsschadens kann jedoch nicht damit begründet werden, daß der Erblasser ohne das haftungsbegründende Ereignis weiter gelebt hätte (BGH Urt.v. 8. Januar 1968 - III ZR 32/67 - LM BGB § 823 [F] Nr. 25).
- RG, 15.06.1933 - VI 65/33
1. Erstreckt sich die Pflicht zum Schadensersatze für eine Körperverletzung auf …
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - VI ZR 75/71
Das gilt auch dann, wenn sich die Haftung des Schädigers, wie hier, nur nach den Vorschriften der Gefährdungshaftung bestimmt (vgl. RGZ 141, 169, 172/173; 163, 40, 45;… Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl. § 11 StVG Anm. 3).§ 842 BGB (= §§ 11, 10 Abs. 1 StVG) stellt klar, daß der Verletzte damit auch Anspruch auf Ersatz des Schadens hat, der aus der Minderung oder Aufhebung seiner Erwerbstätigkeit entsteht (BGHZ 27, 127, 143 [BGH 22.04.1958 - VI ZR 65/57] ; RGZ 141, 169, 172).
- RG, 07.02.1940 - VI 133/39
Endet nach dem Reichshaftpflichtgesetz der Schadensersatzanspruch des Verletzten …
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - VI ZR 75/71
Es ist allerdings anerkannt, daß ein körperlich Verletzter Ersatz auch des Schadens verlangen kann, der ihm dadurch entstanden ist, daß er infolge der Verletzung zur Veräußerung z.B. seines Hauses oder seines Geschäfts genötigt war und dabei weniger als den Wert des Hauses usw. erzielt hat (vgl. RGZ 95, 174; 163, 40 = DR 1940, 649; RG Warn 1908 Nr. 519 = JW 1908, 455; RG Warn 1917 Nr. 265).Das gilt auch dann, wenn sich die Haftung des Schädigers, wie hier, nur nach den Vorschriften der Gefährdungshaftung bestimmt (vgl. RGZ 141, 169, 172/173; 163, 40, 45;… Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl. § 11 StVG Anm. 3).
- BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60
Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - VI ZR 75/71
Das unterscheidet den vorliegend zu beurteilenden Fall von dem der Minderung des (merkantilen) Wertes eines unfallgeschädigten, dann aber instandgesetzten Kraftfahrzeugs (BGHZ 35, 396,; 27, 181, 184) [BGH 29.04.1958 - VI ZR 82/57] . - BGH, 21.09.1965 - VI ZR 78/64
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - VI ZR 75/71
Der letzteren Auffassung hat sich der Senat in seinem Urteil vom 21. September 1965 (VI ZR 78/64 - VersR 1965, 1077) insoweit angeschlossen, als er es in einem ähnlichen Fall für möglich erklärt hat, daß der Ersatzanspruch eines Betriebsinhabers dem Grunde nach schon entstehe, sobald feststehe, daß er den Betrieb unfallbedingt aufgeben müsse (vgl. auch RGZ 148, 154, 163; Gelhaar/Thuleweit, Das Haftpflichtrecht im Straßenverkehr, 1969 S. 238;… Erman/Drees, BGB 4. Aufl. § 844 Anm. 1 e). - BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57
Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für …
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - VI ZR 75/71
§ 842 BGB (= §§ 11, 10 Abs. 1 StVG) stellt klar, daß der Verletzte damit auch Anspruch auf Ersatz des Schadens hat, der aus der Minderung oder Aufhebung seiner Erwerbstätigkeit entsteht (BGHZ 27, 127, 143 [BGH 22.04.1958 - VI ZR 65/57] ; RGZ 141, 169, 172). - BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58
Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - VI ZR 75/71
Nach § 249 BGB ist der Geschädigte in seinem Vermögen so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er nicht verletzt worden wäre (vgl. BGHZ 30, 29). - BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69
Jagdpächter - § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit, …
- BGH, 22.06.2004 - VI ZR 112/03
Umfang des Schadensersatzes bei Tötung eines Angehörigen; Ersatz von …
Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, daß ein Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der durch die Einstellung von Ersatzkräften entstehenden Lohnkosten nicht bereits mit der Notwendigkeit von deren Einstellung, sondern erst mit tatsächlich erfolgter Einstellung dieser Ersatzkräfte entstanden wäre (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1972 -VI ZR 75/71 - VersR 1972, 460, 463).Mit dem Tod des Geschädigten war die Schadensentwicklung, soweit sie das Vermögen des Geschädigten betraf, und damit die Entstehung der Ansprüche, die auf die Klägerinnen als seine Erbinnen gemäß § 1922 BGB übergehen konnten, abgeschlossen (vgl. Senatsurteile vom 23. September 1966 - VI ZR 9/65 - VersR 1966, 1141, 1142 und vom 25. Januar 1972 - VI ZR 75/71 - aaO; vgl. auch Senatsurteile vom 20. Februar 1962 - VI ZR 65/61 - VersR 1962, 337 f.; vom 21. September 1965 - VI ZR 78/64 - VersR 1965, 1077, 1078 …und vom 21. November 2000, aaO).
- BGH, 21.11.2000 - VI ZR 231/99
Schadensersatz bei Tötung des Schuldners eines Leibgedings
Der Erbe hat daher keinen Ersatzanspruch gegen den für den Todesfall verantwortlichen Schädiger, wenn er das vom Erblasser betriebene Erwerbsgeschäft nicht fortführen kann und aufgeben muß und bei der Verwertung Mindererlöse erzielt oder sonstige Vermögensnachteile erleidet (vgl. Senatsurteile vom 21. September 1965 - VI ZR 78/64 - VersR 1965, 1077, 1078 und vom 25. Januar 1972 - VI ZR 75/71 - VersR 1972, 460, 461). - OLG Karlsruhe, 16.03.2020 - 1 U 16/19
Schadenersatz wegen unfallbedingt vereitelter Eigenleistungen?
Der entsprechende Ersatzanspruch entsteht aber nicht schon bei bloßer Notwendigkeit der Einstellung von Ersatzkräften, sondern erst mit deren tatsächlicher Einstellung (vgl. BGH VersR 1972, 460 [463] = BeckRS 1972, 30383491;… NJW 2004, 2894 = NZV 2004, 513 Rn. 9;… Balke in Balke/Reisert/Quarch, Regulierung von Verkehrsunfällen, 1. Aufl., 107. Kap. Rn. 26).
- BGH, 05.12.1996 - IX ZR 61/96
Schadensersatzpflicht des Steuerberaters bei der Verschmelzung von zwei …
Sie haben gegen den Unfallschuldigen außerhalb der Vorschriften der §§ 844, 845 BGB keinen Schadensersatzanspruch, weil durch die unerlaubte Handlung nicht in ihre nach den §§ 823 ff BGB geschützten Rechtsgüter eingegriffen worden ist (BGHZ 7, 30, 34; BGH, Urt. v. 20. Februar 1962 - VI ZR 65/61, NJW 1962, 911 f, v. 8. Januar 1968 - III ZR 32/67, VersR 1968, 554, 555 und v. 25. Januar 1972 - VI ZR 75/71, VersR 1972, 460, 461). - BGH, 12.02.1974 - VI ZR 187/72
Umfang des Anspruchs wegen entgangenen Unterhalts bei Tötung beider Eltern eines …
Sicherlich kann die Frage der Vorteilsausgleichung nicht von dem "Zufall" abhängen, welcher Tod der bei einem einheitlichen Schadensereignis ums Leben gekommenen mehreren Unterhaltspflichtigen zuerst eingetreten war; diese allerdings im Erbrecht bedeutsame Frage (§ 1923 Abs. 1 BGB) spielt bei Schadensersatzansprüchen der Hinterbliebenen keine Rolle (vgl. auchSenatsurteil v. 25. Januar 1972 - VI ZR 75/71 - VersR 1972, 460, 462). - OLG Köln, 29.02.1996 - 12 U 3/95
Schadensersatz Wirtschaftsprüfer Beratungsvertrag GmbH Verschmelzung
Bei dieser Beurteilung sieht sich der Senat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach auf den Gesamtrechtsnachfolger nur diejenigen Ersatzansprüche gegen einen Schädiger übergehen können, die auch sein Rechtsvorgänger schon zur Zeit seiner Rechtszuständigkeit hätte geltend machen können (BGH NJW 1962, 911 = VersR 1962, 337 = JZ 1962, 708; VersR 1968, 554 = MDR 1968, 566 = BB 1968, 566 = LM § 823 [F] BGB Nr. 25; VersR 1972, 460 = LM § 249 [Hd] BGB Nr. 15;… Staudinger-Medicus, BGB, 12. Aufl., § 249 RN 187). - BGH, 03.10.1980 - V ZR 100/79 Ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ist der endgültigen Unmöglichkeit nur dann gleichzusetzen, wenn es die Erreichung des Vertragszwecks in Frage stellt und deshalb dem Vertragsgegner nach Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann (…allgemeine Meinung, vgl. BGH LM aaO; MDR 1972, 504;… Staudinger/Löwisch, BGB 12. Aufl. § 275 Rdn. 24 m.w.N.;… BGB-RGRK, 12. Aufl. § 275 Rdn. 21).